Ehefrau schafft Ver...
 
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Ehefrau schafft Vermögen beiseite.

 
(@wickie75)
Schon was gesagt Registriert

Meine Frau und ich waren 7 Jahre zusammen. Davon 4 Jahre Verheiratet. In der Zeit habe ich 150€ Taschengeld bekommen. Der Rest keins Gehaltes ging auf ein Gemeinschaftskonto. Meine Frau hat nebenbei mehrere Konten, auf denen gut 35000€ sein sollen hat sie mir mal gesagt. Das Geld was übrig war wurde regelmäßig auf eins dieser konten gebucht. Für hauskauf ect. Nun hat Sie schon vor 5 Monaten das Geld komplett zu ihren Eltern transferiert damit die Konten auf null sind. Das hat Sie einer Freundin erzählt. Wieviel steht mir zu nach einer Scheidung? Ist das Verschleierung? Strafbar? Ich bitte um hilfe.

Danke

Wickie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2014 01:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wickie,

Wieviel steht mir zu nach einer Scheidung? Ist das Verschleierung? Strafbar? Ich bitte um hilfe.

die Hälfte von dem, was belegbar da ist. Bei einer Scheidung werden allerdings nicht die Versäumnisse der Vergangenheit rückabgewickelt. Wenn Du Deiner DEF jahrelang Dein ganzes Einkommen abgeliefert hast und von ihr wie ein Kleinkind "Taschengeld bekommen" hast, war das eben so. Wenn Du eine Vermögensverschleierung behauptest, musst Du sie auch beweisen können; sonst hat sie juristisch nicht stattgefunden. Das Geld ist dann eben für laufende Kosten ausgegeben worden. In jedem Fall musst Du Dich da selbst tummeln. Auf die Kooperation Deiner Ex solltest Du da nicht hoffen. Und was sie irgendeiner Freundin erzählt haben soll, wird Dir auch nicht helfen.

Interessanter als die Verteilung des Vermögens werden Unterhaltsfragen werden, denn Unterhalt richtet sich nach der ehelichen Rollenverteilung und Einkommenssituation.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2014 02:48
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wickie,

in welchem Status befindet Ihr Euch derzeit ?
Schon geschieden, getrennt ? Seit wann ?

Das Geld was übrig war wurde regelmäßig auf eins dieser konten gebucht.

Die Betrachtung Zugewinn ist zunächst einmal rein stichtagsbezogen.
D.h. Du hast einen Auskuntsanspruch bezogen auf den Zeitpunkt der Trennung sowie auf den Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags.
Vermögen zum letzteren Termin ist ausschlaggebend für die Berechnung des Zugewinns, ersterer Termin dient mehr oder minder der Überprüfung einer potenziellen "Vermögensbeseiteschaffung".

Also: Vollständige Auskunft zum Vermögen zur Trennung fordern (sollte sie Geld vor der Trennung transferiert haben, wird das Ergebnis unbefriedigend ausfallen).

Auf irgendwelchen Kontoauszügen Eures Gemeinschaftskontos wirst Du nachvollziehen können, auf welche Konten die regelmäßigen Transfers stattgefunden haben.
Diese Konten sollten in der Vermögensaufstellung auftauchen.
So Du keinen Zugang zu Auszügen hast, hilft die Bank Dir ggf. weiter.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2014 09:59
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine Frau hat nebenbei mehrere Konten, auf denen gut 35000€ sein sollen hat sie mir mal gesagt.

Wenn die Konten auf den Namen der Ehefrau laufen, dann gibt es keinen Auskunftsanspruch (Kontoauszüge) der Bank an den Ehemann.

Die einzige Möglichkeit, die recht teuer ist, wäre die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre vom Gemeinschaftskonto anzufordern und aufgrund dessen Überweisungen dann die Transaktionen auf das Konto der Ehefrau nachweisen zu können.

Einen anderen Weg gibt es nicht. Ein Auskunftsanspruch ist zwar ein Anspruch, der aber nur Stichtagsbezogen läuft. Wenn das Geld schon vor gut einem halben Jahr weggegeben wurde, dann gilt es als nicht mehr vorhanden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2014 12:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die einzige Möglichkeit, die recht teuer ist, wäre die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre vom Gemeinschaftskonto anzufordern und aufgrund dessen Überweisungen dann die Transaktionen auf das Konto der Ehefrau nachweisen zu können.

solche Transaktion beweisen nur, dass und wohin wann wieviel Geld geflossen ist; ein Beweis für eine Vermögensverschleierung oder -vernichtung sind sie nicht. Wenn die Ex erklärt, sie sei innerhalb der Ehe der "Finanzminister" gewesen (wofür ein starkes Indiz wäre, dass der Ehemann sein gesamtes Einkommen an sie ablieferte und ein Taschengeld zugeteilt bekam), ist das Geld eben für die gemeinsame Lebensführung, Anschaffungen und Urlaube der Familie ausgegeben worden. Wie wollte man da Monate und Jahre später das Gegenteil beweisen?

Wer sich erst bei der Trennung für die Finanzen interessiert, interessiert sich zu spät.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2014 12:57
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Auszüge der letzten 10 Jahre ist natürlich Blödsinn.

Gem. der Schilderungen wurde das beiderseitige Einkommen auf ein gemeinsames Konto eingezahlt.

Überbleibsel wurden dann auf ein weiteres nicht gemeinsames Konto transferiert.
Was für ein Konto das war, sollte anhand der Auszüge des Gemeinschaftskontos nachvollziehbar sein.

... und wenn auf diesem Konto zum Zeitpunkt der Trennung 35.000 EUR lagen und zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags 0 EUR, dann wird das ein hinreichender Verdacht für eine Vermögensverschleierung sein.
Zumindest wird Ex das erklären müssen.

Ein Aufruf zu vorauseilender Resignation ist derzeit m.E. fehl am Platze.

Dass Wickie sich darauf einstellen sollte, dass das Geld im Zweifelsfalle weg ist, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2014 13:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin United,

ich hatte den TO so verstanden, dass seine Ex die Kohle nicht auf einen Schlag, sondern peu à peu abgezogen hat und mehrere Konten unterhielt/unterhält. Wenn die Dame halbwegs clever ist, kann man da überhaupt nichts mehr rechtssicher zurückverfolgen; zumal dann, wenn man nicht einmal die Kontonummern und die kontoführende Bank kennt.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 16.04.2014 13:43
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Martin,

Wenn die Dame halbwegs clever ist, kann man da überhaupt nichts mehr rechtssicher zurückverfolgen

Wenn sie ausreichend clever war bzw. ist, wird´s in der Tat schwierig bis unmöglich.

Zumindest das Einer-Freundin-Erzählen ist nicht augesprochen clever ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2014 13:55
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn die Ex erklärt, sie sei innerhalb der Ehe der "Finanzminister" gewesen (wofür ein starkes Indiz wäre, dass der Ehemann sein gesamtes Einkommen an sie ablieferte und ein Taschengeld zugeteilt bekam), ist das Geld eben für die gemeinsame Lebensführung, Anschaffungen und Urlaube der Familie ausgegeben worden. Wie wollte man da Monate und Jahre später das Gegenteil beweisen?

Natürlich gibt es die Möglichkeit, sofort die 'Flinte ins Korn zu schmeißen' und alles über sich ergehen zu lassen ... ganz nach Opferkultur Deiner Meinung nach ...
Aber ... die Gegenargumentation könnte sein, dass gemeinsame Dinge vom Gemeinschaftskonto zu leisten waren und der Abfluß auf andere Konten nicht der ehelichen Solidarität entsprach. Und genau dieser Nachweis zu erbringen sei.

Aber, ... hier scheint es wohl so zu sein, dass Du einen Erfolg von Anfang an negierst, denn ich so nicht sehe. Mit entsprechender Antragsstellung kann die Madam zur Offenlegung gezwungen sein. Ich würde es bei dieser Summe schlichtweg wenigstens versuchen, da die Ex hier dass größere Risiko trägt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2014 00:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kasper,

Natürlich gibt es die Möglichkeit, sofort die 'Flinte ins Korn zu schmeißen' und alles über sich ergehen zu lassen ... ganz nach Opferkultur Deiner Meinung nach ...

mitnichten. Ich versuche nur, einen realistischen Blick auf die Dinge zu vermitteln. Wozu unter anderem gehört, sich bereits zu Ehezeiten um die eigenen Finanzen zu kümmern und nicht erst hinterher. Eine Trennung macht aus einem finanziell bislang Ahnungslosen keinen Experten.

Aus eigener und fremder Erfahrung ist mir beispielsweise bekannt:
- Diebstahl in der Ehe gibt es nicht
- Familiengerichte haben kein Interesse daran (und auch kaum realistische Möglichkeiten), hier "Gerechtigkeit" herzustellen
- ein "Finanzlaie" ist einem gewieften "Geldverstecker" hoffnungslos unterlegen. Es gibt auch keine Supernanny, die ihm hilft.
- So gläsern der Bürger gegenüber den Finanzbehörden ist, so undurchsichtig ist er vor Familiengerichten. Konten, die er nicht angibt, sind ihm kaum nachzuweisen.

Wenn es - wie vorliegend - nur einen unscharfen Hinweis einer Freundin gibt, ist lediglich eines garantiert: Ein hoher Streitwert und eine ebenfalls hohe Anwaltsrechnung; ganz egal, wie das Verfahren ausgeht.

Kannst Du dem TO denn einen konkreten Hinweis geben, wie er - am besten auf halbwegs legalem Weg - die vermutete Vermögensverschiebung gerichtsfest nachweisen könnte? Denn die Beweisführung würde ausschliesslich bei ihm selbst liegen; die Ex kann sich zurücklehnen und sagen "davon weiss ich nix" oder "der spinnt ja".

Aber ... die Gegenargumentation könnte sein, dass gemeinsame Dinge vom Gemeinschaftskonto zu leisten waren und der Abfluß auf andere Konten nicht der ehelichen Solidarität entsprach. Und genau dieser Nachweis zu erbringen sei.

das würde ich als Gegenseite schlicht bestreiten. Und dann? Wie soll man private Geldflüsse, für die es keine Rechnungen oder sonstige Belege gibt, nachträglich zurückverfolgen? Es hat zu Ehezeiten ja keiner mit Taschenrechner und Schreibblock daneben gesessen.

Aber, ... hier scheint es wohl so zu sein, dass Du einen Erfolg von Anfang an negierst, denn ich so nicht sehe. Mit entsprechender Antragsstellung kann die Madam zur Offenlegung gezwungen sein.

mit welchen Mitteln kann man sie denn Deiner Ansicht nach dazu "zwingen"?

Ich würde es bei dieser Summe schlichtweg wenigstens versuchen, da die Ex hier dass größere Risiko trägt.

welches Risiko soll das denn sein?

Ich habe im vorliegenden Fall bislang jedenfalls nichts gelesen, mit dem ein gerichtsfester Beweis für eine Vermögensverschiebung auch nur ansatzweise geführt werden könnte. Dass sich manche trennungswillige Menschen wechselseitig für kriminell halten, ist nicht neu.

Ich kann nur immer wieder davor warnen, Familienrecht und Barbara Salesch zu verwechseln. Im richtigen Leben bekommt man von Gerichten nicht Recht, sondern nur ein Urteil. Und vom Anwalt anschliessend eine Anwaltsrechnung.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2014 02:28




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Martin,

Ich kann nur immer wieder davor warnen, Familienrecht und Barbara Salesch zu verwechseln. Im richtigen Leben bekommt man von Gerichten nicht Recht, sondern nur ein Urteil. Und vom Anwalt anschliessend eine Anwaltsrechnung.

Vielleicht sollte man nicht alle über einen Kamm scheren und ihnen pauschal "Fernsehwissen" unterstellen. Und was vor (insbesondere Familien-) Gerichten alles möglich ist, ist mir leidvoll bekannt.
Allerdings, gerade in Familienrechtsverfahren wird mit soviel Behauptungen und Annahmen gearbeitet und gelegentlich beschleicht einem das Gefühl, dass der mit der tollsten Geschichte ein für ihn günstiges Urteil erwirkt. Aber so what ...

Ich würde versuchen den Nachweis, wie von mir skizziert, zu führen. Dann müsste sich die Ehefrau dahingehend äußern, für was eine dermaßen hohe Summe verwand wurde. Mit nicht wissen wird sie aus der Nummer nicht heraus kommen. Und wenn sie ein reines Gewissen hat, dann kann sie ja die Kontoauszüge vorlegen ... wird sie nicht machen, denn dann gingen alle Daten ja hieraus hervor, also werden die Ausführungen wahr sein und sie kann diese nicht wiederlegen.

Leider hat sich der TO noch nicht geäußert, ob es sich bei den anderen Konten ausschließlich um die der Ehefrau handelt. Im weiteren Verlauf könnten es scih auch um zustimmungspflichtige Geschäfte der Ehefrau gehandelt haben ...

Ich würde den Kopf nicht in den Sand stecken und nur aufgrund eines Kostenrisikos klein beigeben. Denn wenn man immer brav alles abnickt, werden die Verfahren nicht weniger, sondern die Begehrlichkeiten der Gegenseite werden geweckt, da man ja ein wehrloses Opfer gefunden hat. Jeder halt wie er will ... und die Urteile gehen hierbei in sehr unterschiedliche Richtungen, so dass ich ein totales Versagen nicht von vorneherein darlegen würde.

Grüße
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2014 13:08
(@wickie75)
Schon was gesagt Registriert

Moin Martin,
Vielleicht sollte man nicht alle über einen Kamm scheren und ihnen pauschal "Fernsehwissen" unterstellen. Und was vor (insbesondere Familien-) Gerichten alles möglich ist, ist mir leidvoll bekannt.

Wow. Erstmal Danke für eure Hilfe.
Wir hatten ein Gemeinschaftskonto wo unser Gehalt drauf ging. Und jeder ein Konto für sich bei der Sparkasse. Ich bekam 150€ im Monat. Von Gemeinschaftskonto wurde dann alles bezahlt was so abging miete Auto ect. Meine Frau hat mehrere eigene Konten. Aktienfonds ect. Wo schon Geld drauf war bevor wir geheiratet haben. Mit der Zeit ist ja was dazu gekommen. Ich habe 5000€ bei der Trennung von ihr bekommen. Geschieden sind wir noch nicht. Leben aber getrennt. Trennungsdatum ist der 01.November 2013. Ich wollte mit einverständniss zu ende Mai 2014 die scheidung. Sollte ich noch warten?

Gruß Wickie

**Quoting korrigiert**

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2014 14:00
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wickie,

nach Deiner Schilderung klingt es so, als ob bei Euch Deine Exe die "Hosen" an hatte. Hat sie auch die Scheidung in die Hand genommen? Sprich: Sie hat den Anwalt bestellt, der die Scheidung durchführt?

Dann solltest Du daran denken, dass dieser Anwalt nicht Dein Freund ist (weitverbreiteter Irrglaube, den wir gerade von den "lieben und netten" KVs hier im Forum immer wieder hören). Dieser Anwalt vertritt nur die Interessen Deiner Ex-Frau. Somit ist zu überlegen, ob Du dir eigenen juristischen Rat einholst, insb. wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung durch den Anwalt aufgesetzt wurde oder Du sonst irgendwie unter Zeitdruck gesetzt wirst. Einmal geschlossene Vereinbarungen sind ansosnten nur schwer wieder aufzulösen.

P.S. Ich hoffe Du hast die anderen Konten gekündigt und lernst mit Deinem Gehalt wieder selbst umzugehen. Man sollte stets selbst verantwortlich seine Finanzen gestalten - das gilt für Mann und Frau. Gruß INgo

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2014 23:13
(@wickie75)
Schon was gesagt Registriert

Meine Frau hatte bei den Finanzen die Hosen an. Das habe ich so bestimmt. Sie Finanzen, Ich den Rest. Wollte da  nichts von wissen. Sie hat mich oft gefragt ob ich das alles sehen will. Hab ihr total vertraut.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2014 01:17
(@hundeknochen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

So ähnlich war das bei mir auch mal ...

Als sie dann ausgezogen ist, haben sich plötzlich Gerichtsvollzieher und Inkassounternehmen die Klinke in die Hand gedrückt.

Beim Aufräumen des Dachbodens habe ich dann Müllsäcke voll ungeöffneter Post und Rechnungen gefunden. Wie viel Geld sie tatsächlich auf die Seite geschafft hat, konnte ich nie nachvollziehen.

Zum Glück bin ich darüber weg, habe alles von der Backe und weiß, dass es bei ihr nicht so läuft, wie sie sich das immer ausgedacht hat!

Viele Grüße
Hundeknochen

Always look on the bright sight of life ...

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2014 14:49