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Ehezeit

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

m. W. hat mein Anwalt im September die Scheidung eingereicht. Irgendwann im letzten Jahr habe ich das durch den Schriebs vom JA auch "erfahren".

Nun trudelten die Unterlagen für den Versorgungsausgleich ein und da wird für die Ehezeit 1.8.03-31.12.08 angenommen.

Heißt das jetzt, dass der doch erst im Dezember die Scheidung eingreicht hat?  :gunman:

Im Briefkopf ist das Geschäftszeichen mit Datum 9.1.09, eingegangen RA 28.1.09 (??), und unten steht noch mal "Die Antragsschrift ist am 03.01.09 zugestellt worden.

Nee, oder? Ist mir von daher wichtig, weil ich wollte, dass der Antrag vor meiner Anstellung eingeht. Oder ist das nicht wichtig (wg. eheprägendem Einkommen, zählt da ab Trennung oder ab Scheidungsantrag??).

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2009 18:10
(@Wolkenhimmel)

Nee, oder? Ist mir von daher wichtig, weil ich wollte, dass der Antrag vor meiner Anstellung eingeht. Oder ist das nicht wichtig (wg. eheprägendem Einkommen, zählt da ab Trennung oder ab Scheidungsantrag??).

Hi Süße!

DIE Frage stellt sich mein Peterchen auch gerade (schau mal hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-15068.html ).

:thumbdown: WH

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2009 18:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tach,

klingt nicht gut.

Solltest du deinen RA mal ganz unverblümt fragen.

LG Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2009 18:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

hab ich gerade: Scheidungsantrag ist am 11.09.08 (oh Omen!) gestellt worden, sie hat aber grad die Eingangsbestätigung vom Gericht nicht gefunden. Kann gedauert haben wegen des PKH-Antrags (??), sagt sie.
Sie fragt jetzt mal beim Anwalt nach.

Ich schnapp grad nach Luft.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2009 18:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kann man das am Geschäftszeichen ablesen?? 12509/08.... Lass es bitte den 125. Eingang im September 08 sein!

:thumbup: :thumbup: :thumbup:

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2009 18:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Lass es bitte den 125. Eingang im September 08 sein!

Ich muss dich enttäuschen. Es ist der 12.509te Eingang in solcher Sache im Jahr 2008.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2009 22:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*hmpf*

Das sagt alles und nix. Na gut, dann warte ich mal die Rückmeldung ab.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2009 22:12
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Oder ...

12509/08.

der 125zigste Eingang im Jahr 2009, Eingegangen am 08. des Monats ...

Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2009 22:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kasper!!!!!  😡 Das is nich lustig! *schimpf*

Grummelgrüße, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2009 22:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bei der ganzen Grummelei - ist es nicht möglich bei Gericht nachzufragen, wann der Eigang war? Die machen doch 'nen Stempel drauf oder so ähnlich.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2009 23:29




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist mal eine Idee, Oldie  :thumbup:

Muss ich mal den Schriebs mitnehmen und anrufen. Meine Mum meinte aber gestern, bei Ehezeit und der angegebenen Zeit für den Versorgungsausgleich sei bei ihr damals auch was zeitlich auseinander gefallen.

:exclam:

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2009 23:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi LBM

Hab leider gerade >>folgendes<< gefunden.

Wenn das Gericht den eingereichten Scheidungsantrag erhalten hat, wird es nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen und Eingang des Vorschusses auf die Gerichtskosten die Zustellung des Scheidungsantrages per Postzustellungsurkunde an den anderen Ehepartner veranlassen. Durch diese Zustellung wird der andere Ehepartner formell vom Scheidungsbegehren unterrichtet, damit er die Möglichkeit hat, sich zu den Scheidungsvoraussetzungen zu äußern. Außerdem hat der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags noch eine weitere Bedeutung bei der Berechnung von Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich, denn er markiert das formelle Ende der Ehezeit.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2009 00:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke Oldie für Deine Mühe! Naja vielleicht kriege ich das kleingerechnet durch den fehlenden KU, wenn es mal hart auf hart kommt.

Das sind genau die Nachrichten, die man vor dem Schlafengehen braucht  :thumbup:

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2009 00:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin, zur Vervollständigung und für andere Betroffene mal das Schreiben von meinem Anwalt:

Sehr geehrte Frau LBM,

die Ehehzeit wird immer zum Ende des Monats berechnet, in dem der Scheidungsantrag rechtshängig ist. Da erst die Prozesskostenhilfe bewilligt werden musste, das ist durch Beschluss vom 9.12.2008 erfolgt, gilt als Ende der Ehezeit der 31.12.2008.

Mit freundlichen Grüßen,

Herr RA

Bääääh. Das war nicht die gewünschte Antwort. Der alte langhaarige Mann hatte also Recht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2009 19:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ein schlichtes "Dankeschön" hätte mir gereicht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 19:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Oldie,

wurde der Überbringer schlechter Nachrichten nicht gemeinhin gekillt? Und da willst Du auch noch DANK...  :dankeschoen:

Untertänigsten Gruß,
LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2009 19:41
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi LBM,

ich glaube nicht dass die 3 Monate so entscheidend sind.
Beim Versorgungsausgleich sind es echt Peanuts, im Vgl zu den restlichen Jahren.
Und wegen Unterhalt? hast du Sorge LBP Unterhalt zahlen zu müssen?
Eheprägend sind ja auch hier eher die Jahre ab 8/2003 und ob nun bis 9/2008 oder 12/2008...

...dafür bekommste ja PKH, und damit hast du das schnell wieder reingeholt

*duckundweg*

ginnie

der es auch neu ist dass der Scheidungsantrag erst rechtsanhängig wird, wenn der PHK-antrag bewilligt wurde... wahrscheinlich weil beide Anträge zusammen gestellt wurden? Aber auch unlogisch denn wenn der PHK-antrag nicht bewilligt worden wäre, was dann? Nö. LBM, SIE dürfen sich nicht scheiden lassen. Oder wat? Kanns ja auch nicht sein.

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 22:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der alte langhaarige Mann hatte also Recht

Liebe lbm,

erste Regel ab jetzt: Dem alten. langhaarigen Mann mußt du glauben, er ist Mod  😉

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 22:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Ginnie,

doch, da ist ein gewaltiger Unterschied in Bezug auf das eheprägende Einkommen. Im September war ich noch Azubi und hatte knapp um die 1050 netto, jetzt ist das aber mehr, ca. 500 Euro. Ich vermute, ich könnte es runter rechnen

Pi mal Daumen
1550 - 50 Euro AV - 75 Euro berufsbedingter Aufwand = 1425 Euro, minus Summe X für Lausebackes Unterhalt... Bleibt, wenn ich Pech habe, was übrig. Und dann lauf ich Amok, das schwöre ich. Da kann ich ja noch froh sein, dass die mich nicht gleich verbeamtet haben. Sonst wärs noch mehr. *grmpf*

LG LBM

@Tina: Huch, is der alte langhaarige Mann aufgestiegen und ich habs nicht gemerkt? Schiiiiet, dann weiß ich auch warum der mault, ich hab nicht gratuliert? *zuKreuzekriech*

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2009 22:49
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

aber -- eheprägend???
die Ehe war doch 63 Monate lang (hab ich gut ausgerechnet oder??) und dann können doch 3 Monate davon nicht prägend sein?? Zumal da schon die Trennung längst vollzogen war...??
Eher prägte die Ehe die ganze andere Zeit.

Also, mach dir erstmal keine Sorgen, lass es auf dich zukommen.
Hat die Anwältin von meinem LG auch immer gesagt, nicht zu weit voraus denken, diese Was-wäre-wenn-Geschichetn bringen nichts.

Oder hat er schon mal angeklopft deswegen oder die Arge ??

Ich kann aber verstehen dass du schon mal Probe-Amok läufst.
Trotzdem:
Ich glaube jeder hier wird dich unterstützen, dass es nicht dazu kommt  :thumbup:

Da wird unserem neuen Moderator mit Zopf doch was einfallen?

Du bist doch eine Frau *frechgrins*

ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 23:20




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