Hi Ginnie,
ich habe keine Ahnung, ob die 3 Monate den Kohl fett machen, bei Männern tut es das jedenfalls immer und da ich für solche Sachen ein Händchen habe....
Soweit ich das aus dritter Hand weiß, ist sein Antrag auf ALG2 abgelehnt worden. Ich weiß aber nix Genaues und fragen werde ich nicht. Die Gefahr ist nicht so abwegig. Ob mein Ex noch mal irgendwann auf die Füße kommt ist eine gute Frage, die ich mich nicht zu beantworten getraue...
Da wird unserem neuen Moderator mit Zopf doch was einfallen?
Du bist doch eine Frau *frechgrins*
Den Zusammenhang musst Du mir in ner stillen Stunde mal erklären. :question:
Ja, ich lasse das jetzt mal auf mich zukommen und hoffe mal, dass die ARGE nicht auf die Idee kommt, nachzufragen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Liebe LBM,
Den Zusammenhang musst Du mir in ner stillen Stunde mal erklären. :question:
Es gibt keinen Zusammenhang.
Es waren zwei voneinander unabhängige Aussagen, nämlich
erstens wird den usern hier schon was einfallen zu deiner Unterstützung (und da dachte ich insbesondere an Herrn mit Zopf, da es sein Spezialgebiet ist)
und zweitens, etwas ironisch, da du ja eine Frau bist, wirst du doch nicht einem Mann Unterhalt zahlen müssen...der dir noch nicht mal KU zahlt (war doch so oder?). Das passiert doch nur Männern *Ironie jetzt besser gekennzeichnet*
Sorry, wollte dich nicht verwirren, habe mich mißverständlich ausgedrückt.
Das ist für dich ein sehr ernstes Thema, ich weiß. Wolltest du nicht einen Ehescheidungsfolgenvertrag machen? Und außerdem: hat dein Ex denn einen Anwalt, wenn nicht kann er ja keine Anträge stellen, und somit auch keinen auf EU ? was sagt denn dein Anwalt... ?
Wünsche dir "ein gutes Händchen". Meine (moralische) Unterstützung haste jedenfalls!
LiGr, ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi Ginnie,
ja genau, ich erhalte keinen KU und rechne damit, früher oder später mal EU zahlen zu müssen.
In der Scheidungsfolgenvereinbarung haben wir gegenseitig Unterhalt ausgeschlossen, auch in Zeiten der Not. Nun ist aber die Preisfrage, ob das wirklich geht, denn das wäre ja ein Vertrag zu Lasten Dritter.
Im Moment sehe ich das so, dass ich das ggf. sowieso nicht ändern kann und harre nun einfach mal der Dinge, die da kommen. Es ist ja bisher nur eine Theorie. Ich vermute auch, dass mein DEM sich eher die Hand abhacken wird, statt diese aufzuhalten.
Mit dem Anwalt habe ich das nicht mehr thematisiert. Damals meinte er, es gäbe auch die Möglichkeit, das in Zeiten der Not auszuschließen. Das hat mir neulich eine Freundin, die das so in der Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbart haben, bestätigt.
LG LBM (positiv denkend)
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin ginnie,
ganz so einfach ist das nicht: Auch irgendwelche Ämter und Behörden, bei denen der DEM von LBM wegen finanzieller Unterstützung aufschlägt, können auf die Idee kommen "Hey, Sie waren/sind doch mit einer gut verdienenden Frau verheiratet - bohren Sie erst mal die an, bevor Sie Geld von uns wollen."
Meine Süsse hatte in ihren letzten Ehemonaten ein ähnliches Problem, als ihr damals Noch-Ehemann krankheitsbedingt aus der Lohnfortzahlung herausfiel.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
Dem langen Zopf fällt noch auf, das hier Betreuungsbedarf unterschlagen wurde. Und wenn die UHVK einspringt, sieht es mit der Mindest-KU-Anrechnung nicht gut aus.
Ebenso könnten anteilige Hortkosten - wenn sie denn anfallen - theoretisch wegen Mehrbedarf geltend gemacht werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
das ist mit ein Grund, warum die UHVK eben nicht einspringt. Ich hab kein Problem für mich und Lausebacke allein zu sorgen, *pah* schaff ich schon. Aber...
Lieber langer Zopf, was meinst Du jetzt mit "unterschlagenem Betreuungsbedarf"?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Guten Abend,
ich glaube er rechnet dein Einkommen runter bis zum Selbstbehalt 😉
(glauben ist nicht wissen, und so wird er sicherlich lieber selbst antworten)
ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi Ginnie,
das habe ich auch vor.. Aber wieviel kann ich mir da anrechnen? Dann kommt ab Sommer ja auch noch der Hort dazu...
Das klingt jetzt echt fies, aber Unterhalt an ihn zu zahlen wäre meine persönliche Grenze. Jedenfalls unter DIESEN Bedingungen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi LBM,
vielleicht wäre es ein Ansatz, vorbeugend mal eine Zeit lang alle in Frage kommenden Jobangebote aus der Gegend zu sammeln und Deinem DEM zuzustellen? Das kannst Du aus reiner Nächstenliebe tun oder auch mit dem freundlichen Hinweis "damit Du zum Unterhalt für unseren Sohn gelegentlich auch selbst mal einen Hunni beisteuern kannst" und in jedem Fall für den Fall, dass irgendwer sich demnächst Deiner Unterhaltspflichten besinnen sollte: Wenn er sich dort dann nie vorgestellt hat, kann man das ja kaum Dir anlasten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
ich glaube er rechnet dein Einkommen runter bis zum Selbstbehalt
Ja und
Das klingt jetzt echt fies, aber Unterhalt an ihn zu zahlen wäre meine persönliche Grenze. Jedenfalls unter DIESEN Bedingungen.
Nein, tut es nicht (letztes Zitat).
Schau mal, lt. BGB stehen einem Kind sowohl Bar- als auch Betreuungsbedarf bei getrennt lebenden Eltern zu. Warum sollte es bei LB anders sein? Ebenso sind Barbedarf und Betreuung gleichwertig, wenn auch nicht monetär vergleichbar. Mit ein bischen Suchen müssten da Urteile auffindbar sein.
Gruss oldie
PS: Bei der "krankheitsbedingten" Situation von LBP könnte eine EK-Fiktion ins Leere laufen. Kenne jetzt nicht die Einzelheiten, wäre aber etwas vorsichtig.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin meine Vizelieblingsmods,
ja, ihr habt mit allem Recht. 🙂
Die Idee mit den Jobangeboten ist nicht verkehrt. Sollte ich mal machen. Wie kann man denn Bar- UND Betreuungsunterhalt rechnen? Werde mal heute Abend im Netz gockeln.
Die krankheitsbedingte Situation ist eben auch mein Schmerz. Krank ist krank - Verschulden in diesem Fall unbeachtlich. Deshalb bin ich da auch so ein wenig auf Kohlen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
Wie kann man denn Bar- UND Betreuungsunterhalt rechnen?
Zwei mögliche Vorgehensweisen:
a) das Existenzminimum eines Kindes bemühen
b) Konsequenzen aus a) als auch die tatsächlichen Gegebenheiten berücksichtigen, was durchaus angenehmer ausfällt. LBP's UH-Schuld wird mit dem Mindest-KU bewertet, Du hingegen entsprechend Deiner finanz. Situation inkl. Höhergruppierung + Mehrbedarf
Wäre quasie die Maximalforderung, die sich auf Gesetzesgrundlage ergibt.
Leider sieht die Rechtssprechung oftmals anders aus. Daher frage ich mich, wozu es ein Grundgesetz mit Art.3 Abs.1 gibt, wenn die Gerichte nach Gutdünken verfahren können. Wahrscheinlich wurde zu sehr auf den Globus geschaut, da sind Kinder dann nicht zu sehen.
Dennoch, schon aus Opportunismus würde ich zu Variante b) greifen. Dann wirst nämlich Du (fast) zum Sozialfall.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin LBM,
Krank ist krank - Verschulden in diesem Fall unbeachtlich.
das würde ich so zwar prinzipiell auch unterschreiben - aber nur für die Krankheit an sich. Ein vermeidbares "Verschulden" erwächst jedoch daraus, allfällige Hilfsangebote zur Überwindung der Krankheit und zur Wiederherstellung der eigenen Arbeitskraft nicht an- oder ernstzunehmen. Es kann nicht das Problem eines potenziellen Unterhaltsschuldners sein, wenn der potenziell Unterhaltsberechtigte Hilfsangebote ausschlägt, zu jedem Vorstellungsgespräch mit einer Fahne erscheint und so die Möglichkeit, für sich selbst zu sorgen, fortlaufend selbst torpediert. So viel Selbstverantwortung muss auch von einem Alki erwartet werden. Ansonsten müsste man ihm den Führerschein wegnehmen, ihm einen Vormund zur Seite stellen und ihn in die Geschlossene einweisen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin ihr zwei,
b) Konsequenzen aus a) als auch die tatsächlichen Gegebenheiten berücksichtigen, was durchaus angenehmer ausfällt. LBP's UH-Schuld wird mit dem Mindest-KU bewertet, Du hingegen entsprechend Deiner finanz. Situation inkl. Höhergruppierung + Mehrbedarf
Wäre quasie die Maximalforderung, die sich auf Gesetzesgrundlage ergibt.
Also nehmen wir mal den KU von 199 lt. Tabelle bis Lausebacke 6 wird plus ??? - danach kann ich Dir nicht mehr folgen.
Es kann nicht das Problem eines potenziellen Unterhaltsschuldners sein, wenn der potenziell Unterhaltsberechtigte Hilfsangebote ausschlägt, zu jedem Vorstellungsgespräch mit einer Fahne erscheint und so die Möglichkeit, für sich selbst zu sorgen, fortlaufend selbst torpediert.
Das klingt logisch und richtig, gehört aber eben zum Krankheitsbild. Das ist ein wenig wie mit der Henne und dem Ei. Und einen FS kann man ihm nicht wegnehmen. Dass der fehlt macht auch das Arbeitfinden nicht eben leichter.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi, du eine,
du errechnest den KU nach DT Stufe 2, Spalte 1.
Das Ganze um 2 Zeilen rauf, da du nur LB unterhaltspflichtig bist.
Das ist der Barunterhalt den du dir selbst abziehst.
Du leistest aber 2 Arten von Unterhalt.
Bar- und Betreuung.
Und da LB noch klein ist kannst du beide abziehen. Und aufgrund der Gleichwertigkeit in gleicher Höhe. Also zweimal 228,-.
Ist zwar, wie alles in unserem geliebten Rechtssystem diskussionsfähig, solltest du aber zunächst mal so ansetzen.
Und wenn er 6 wird beides nochmal ne Spalte weiter rechts.
Das gilt natürlich nur, solange nicht ein Mod. mit Zopf widerspricht. Der hat hier Wissensvorfahrt.
LG. Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Du Einer!
Das haste jetzt wieder so gut erklärt, dass das auch begriffsstutzige LBMs kapieren! Geile Idee!
Wenn ich das so ansetzen würde, dann brauche ich mir darüber keine Gedanken mehr machen. Mein Netto - berufsbed. Aufwand und AV und dann 2x228 Öhren, dann bin ich raus. 🙂 Versuchen würde ich es. 🙂
Eine Frage noch:
Egal, ob er gestern, heute oder in 10 Jahren bedürftig würde und man mich "überprüft", es gilt dann das EK Stand 31.12.08?
Mal sehen, ob unser Unterhaltsprofimitzopf noch ein Veto hat. Die Lösung gefällt mir aber außerordentlich gut!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
prinzip völlig richtig verstanden. Als Zahlen aber bitte 199 (Mindest-KU) und 214 (2. EK-Stufe da 2 UH-Berechtigte) einsetzen.
@Beppo
Wie kommst Du auf zweimal EK-Stufe 3? Habe ich was ignoriert?
Gruss oldie
Edit: Eigentlich werden doch beim Betreuungsbedarf von den Gerichten so gerne Agrumente wie
- 8 Stunden arbeiten
- je x Stunden Hin- und Rückfahrt
- Einkaufszeit
- Bügelzeit etc
= zusätzl. Aufwand -> nochmal min. 100€
draufgeschlagen
Edit2: Für den EU gilt die eheprägende EK-Situation des Pflichtigen.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich hatte zwar geschrieben DT2 plus 2, meinte aber DT1 plus 2 wg. einem Berechtigten. Den 2. wollen wir ja gerade weg kürzen.
Ergibt DT3.
Ich weiß, dass bei Kindern im eigenen Haushalt gerne mindest-KU genommen wird, nur wieso sollte das Kind im eigenen Haushalt nicht am Lebenstandard des Unterhaltspflichtigen partizipieren und weniger bekommen als ein Kind im anderen Haushalt?
So würde ich erstmal argumentieren.
Sonst sollen die das erst mal erklären.
Auch beim Betreuungsbonus würde ich nicht von vornherein darauf verzichten, auf die Gleichwertigkeit von Betreuung und Barunterhalt hinzuweisen.
Denen kann man ihren unlogischen Sch* nicht oft genug um die Ohren schmieren.
Natürlich ist das fraglich ob das durchgeht aber deswegen verzichtet man ja nicht darauf das so zu verkaufen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Richtig Beppo,
hoch ansetzen und tief fallen. :rofl2:
Aber ernsthaft, eure Ideen beruhigen mich insofern, dass Rom im worst case nicht ganz verloren scheint und man die ARGE erst mal richtig lustig beschäftigen kann. Die Idee, mit dem üblichen Tabellensprung finde ich klasse.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja, ich verstehe Deine Zielrichtung, nur wäre das unter den tatsächl. Zuständen bei einer real noch existierenden Ehe auch nicht so. Hier ist 'ne Bauchlandung vorprogrammiert, da sie weder realen noch fiktiven Umständen entspricht. Die 135%-Klausel vergangener DDT-Tage rührte auch nur aus dem Unstand, dass dies der sog. Mindestbedarf eines Kindes sein sollte.
Ich finde meinen Ansatz insoweit besser, als dass er beim Zusammenklauben aus verschiedenen Urteilen sogar belegbar ist. Vielleicht nicht im Detail, aber in etwa von den Beträgen her.
Gruss oldie
Edit: Noch einen Satz angefügt.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.