Eigenheim Zulage
 
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Eigenheim Zulage

 
(@roselladady)
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Hallo an alle.
Ich hab damal ne Frage. Ich bin seit mitte Januar von meiner bald  Ex getrennt weil sie einen Neuen hat. Soweit ist durch eine Trennungsvereinbarung eigentlich alles geklärt ( vorerst )

Nur wurde die Eigenheimzulage in höhe von 3650.-  übersehen welche auf mein Konto gehen wird, noch für vier Jahre. also 14600.-

Nun will meine bald Ex mir die in der Trennungsvereinbarung versprochene zuteilung eines Bausparers verweigern.
wenn ich nicht das FA anweise die Eigenheim zulage auf das Kreditkonto zu Überweisen
Der Bausparer sollte laut TV zur tilgung eines Autokredits verwendet werdern damit ich mehr unterhalt zahlen kann.

Diesen mehr Unterhalt braucht meine Frau um den Hauskredit zu bedienen (sie bleibt mit den Kindern im Haus)
und will versuchen mich aus dem Kreditvertägen zubekommen.
was ihr aber wahrscheinlich nicht gelingt da die Bank einen Bürgen über 40.000.- will den sie nicht hat. jetzt sucht sie noch nach einer anderen Bank

In Der TV steht nur das ich ihr im Trennungsjahr ermögliche an dieser lösung zu arbeiten. Aber meine Rachegelüste sagen mir ganz klar sie schafft es nie und nach der Scheidung verlange ich die versteigerung.
Das endet zwar für mich in der Insolvenz aber was soll mir passieren ich bin mit 3 Kinder sowiso ein Mangelfall

Fraglich ist dann noch was würde passieren wenn ich die Eigenheim zulage nicht fürs Haus verwende und es dann Versteigert wird. muss ich dann zurückzahlen oder muss die onehin zurückgezahlt werden bei verkauf oder Versteigerung.

Ich brauch echt ne lösung denn wenn ich den Autokredit nicht zurückzahlen kann ich ich momentan 80% Kurzarbeit habe dann bleibt mir zum leben ein minus von ca 400.- Monatlich= nix zu beissen

Danke im voraus für Eure Hilfe

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2010 11:15
(@Inselreif)

Fraglich ist dann noch was würde passieren wenn ich die Eigenheim zulage nicht fürs Haus verwende

das ist unerheblich

und es dann Versteigert wird. muss ich dann zurückzahlen oder muss die onehin zurückgezahlt werden bei verkauf oder Versteigerung.

Wenn der Zulageberechtigte die Wohnung nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken nutzt (also Verkauf, Versteigerung aber auch Auszug) und sie (wenn nicht verkauft) auch nicht unentgeltlich einem Angehörigen überlässt, gibt es ab dem nächsten Kalenderjahr keine Eigenheimzulage mehr. Erlangt das Finanzamt zu spät Kenntnis davon, sind Zahlungen zu erstatten.

Aus der von Dir genannten Summe wird deutlich, dass hier für einen Berechtigten und drei Kinder gezahlt wird. Wer der Berechtigte ist, bleibt leider offen.
Wenn Du das bist, gehört sie (dieses Jahr noch) Dir, ist aber als Einkommen zu werten.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2010 12:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

jeder von euch hat einen eigenen Anspruch an die Eigenheimzulage, wenn ihr 50/50 im Grundbuch steht. Das bedeutet, dass so lange ihr theoretisch gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden könnt, wird die Eigenheimzulage für euch gemeinsam festgesetzt. Entfällt die Möglichkeit der Zusammenveranlagung, also in 2011, muss die Eigenheimzulage neu festgesetzt werden.

Spätestens ab 2011 also wird nicht mehr der Gesamtbetrag auf Dein Konto gehen. In dem Moment, wo das Haus nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird oder eben veräußert wird, wird die Festsetzung aufgehoben. Wird nachträglich festgestellt, dass die Eigenheimzulage zu unrecht ausgezahlt wurde, wird die Festsetzung auf diesen Zeitpunkt korrigiert bzw. aufgehoben und Du musst sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des neuen Bescheides zurückzahlen. Über Veränderungen bist Du verpflichtet, das FA unverzüglich zu informieren.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2010 12:29
(@Inselreif)

@roselladaddy: bitte zieh Deinen Bescheid über die Festsetzung der Eigenheimzulage raus. Da steht genau drin, für wen von Euch die Eigenheimzulage festgesetzt wurde.

Ist sie für Euch zusammen festgesetzt, hat LBM ganz Recht (sorry, ich war in Gedanken bei einem Steuersparmodell)
Es gibt in dem Zusammenhang noch ein paar Fallstricke, die aber in erster Linie die "Zurückgebliebene" treffen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2010 12:59
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein der bescheid über Herr und FrauXXXX da wir auch beide im Grundbuch stehen.
Und der Betrag von 3650.- Jährlich bis 2013 stimmt auch so

Soll ich nun das Geld auf s Darlehenskontogehen lassen und meiner bald ex das Haus lassen solange sie es zahlen kann.
Oder besser , auf den kopf hauen und nach
der scheidung Haus Verssteigern und Privatinsolvenz

lg roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2010 13:11
(@Inselreif)

Ich glaube, die Frage ist letztlich moralischer Natur.
Natürlich kann man sagen, dass es sowieso egal ist, wenn das Haus früher oder später doch weg ist.
Ich würde es trotzdem aufs Darlehenskonto gehen lassen. Einfach um am Ende nicht "schuld" zu sein.
Und wenn sie im Gegenzug der Auflösung des BSV zustimmt, hättest Du ein Auto (das hoffentlich so wenig Wert hat, dass es die Inso "überlebt"...)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2010 13:16
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Soweit ich das jetzt Verstanden Habe gibts die Volle summe onehin nur mehr Heuer.
Ich bin zwar zum 17.01. ausgezogen aber immer noch Miteigentümer
Wenn mich die Bank nicht aus den Verträgen lasst ( was sie nicht tut) und meine bald Ex keine neue Bank findet. bleibt nur  Versteigern, Verkaufen und in insolvenz. oder Still halten und warten ob sie es schafft. mit dem risiko erst jahrelang 900.- selbstbehalt und dann wenn sie scheitert kommt die Bank denn doch noch zu mir und ich zahl wieder

Ich will meine bald ex nicht wegen ein paar euros noch auf die Idee bringen zum RA oder JA zu rennen denn bis jetzt haben wir alles so geregelt,  Ich bin in Kurzarbeit und wenn die rechnen, rechnen sie sicher mit meinem alten Einkommen da zahl ich sicher mehr

LG Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2010 13:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin rosellalady,

mal eine grundsätzliche Frage: Hat Deine Ex eigenes Einkommen - und wenn ja, wie viel? (nein, ich meine keine Trennungs-Unterhaltszahlungen durch Dich!) Wenn sie nämlich keine nennenswerten eigenen Einkünfte hat, die ihr die Finanzierung dieses Hauses ermöglichen, spielt Ihr gerade ein Spiel, das sinngemäss heisst "Wir stellen uns auf eine Autobahnbrücke und planen, runterzuspringen - es könnte ja sein, dass wir es überleben!"

Will heissen: Irgendwann ist die Hütte weg, weil die Bank sie versteigert - und Du bist nach wie vor in der Pflicht für den Hauskredit, wenn der Erlös geringer ist als die Schulden. Wenn bei Deiner Ex nichts zu holen ist, hält man sich eben an Dich - umso mehr, wenn Deine Kurzarbeit zu Ende ist und wieder mehr zu holen ist. Das gilt natürlich auch dann, wenn Deine Ex - ggf. mit neuem Partner - im Haus wohnen bleibt und den Kredit nicht bedient: Sie freut sich über eine eigene Immobilie - und Du bezahlst. Denn Banken bedienen sich da, wo etwas zu holen ist; wer in der Immobilie wohnt, ist denen egal.

Von daher könnte die Frage nach der Eigenheimzulage ganz schnell zu "peanuts" werden: Wenn Deine Ex kein monatliches eigenes Einkommen in satt 4-stelliger Höhe hat, beschäftigst Du Dich gerade mit den vollkommen falschen Problemen - denn die echten hast Du noch vor Dir.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2010 15:15
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke brille007

Von daher könnte die Frage nach der Eigenheimzulage ganz schnell zu "peanuts" werden: Wenn Deine Ex kein monatliches eigenes Einkommen in satt 4-stelliger Höhe hat, beschäftigst Du Dich gerade mit den vollkommen falschen Problemen - denn die echten hast Du noch vor Dir.

Genau da liegt mein Problem. Meine bald ex verdient zwar aber nur 1200€ plus KU plus KG, Tu gibts nicht trotzdem bildet sie sich ein das Haus halten zu können kredit 750.-€ monatlich. Die Nachbarin, auch geschieden, hat es ihr ausgerechnet.
Die erste Rechnung ging schon mal schief, weil sie kriegt keinen Lastenzuschuss wie geplant

Also wenn eh alles den bach runter geht könnt ich mit dem Geld ja was anderes Anfangen.
Denn das Haus hat Baumängel von ca 100.000 bei einer Bausumme von 190.000 und Kredit ist noch 155.000
ist ja dann eh egal ob Privatinsolvenz mit 40000 oder 60000
mit meinem Selbstbehalt kann ich sowiso nix mehr Tilgen
und bei Ihr ist ja dann auch nix zu holen.

Eben meine Ex auf ihrem Egotripp ( das soll alles im leben gewesen sein, und ich lieb dich nicht mehr) hat es geschafft, 5 Personen zu ruinieren

Hab jetzt noch das Trennungsjahr. und dann gehts "Vollgas an die Wand"

spielt Ihr gerade ein Spiel, das sinngemäss heisst "Wir stellen uns auf eine Autobahnbrücke und planen, runterzuspringen - es könnte ja sein, dass wir es überleben!"

Ja so ist das nur das ich dieses Spiel nie wollte. und meine Ex nicht kapiert hat das das so endet.( Lieber arm aber geistig frei, waren ihre worte)

Danke für deine einschätzung
Grüsse roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2010 17:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin rosellalady,

wer was wollte oder woran Schuld hat, spielt für die Lösung Eurer aktuellen Probleme keine Rolle; Du kriegst da keinen Bonus und sie keinen Malus. Ihr müsst lediglich entscheiden, ob Ihr die Probleme gemeinsam löst und zur Schadenminderung beitragt - oder ob Ihr am Ende beide mit einem Haufen Schulden im Dreck liegt.

Wie ich gerade lese, habt Ihr auch noch Baumängel in der Hütte; daher dürfte sie derzeit praktisch unverkäuflich sein. Selbst wenn es diese Mängel nicht gäbe, kann man mit dem Einkommen Deiner Ex keine Immobilie finanzieren. Möglicherweise wäre es eine Option, dass Du ihrem Neuen Deine Hälfte zum Kauf anbietest und dieser ausreichend kreditwürdig ist, in die Finanzierung einzusteigen. Denn das alles macht nur Sinn, wenn Du dafür aus den Kreditverträgen rauskommst.

Die Insolvenz mag vor diesem Hintergrund nach einer properen Lösung aussehen. Wenn man aber erst einmal drinsteckt und mit den ganzen damit verbundenen Einschränkungen leben muss, tut sie es oft nicht mehr. Denn 7 Jahre sind lang...

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 14.02.2010 18:05




(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Brille007

Mit dem Gemeinsam lösen hast du schon recht. nur die Lösung die sich meine bald Ex vorstellt heisst, Vertrau mir einfach ich zahl schon.
Das ihr neuer Zahlt will meine bald Ex nicht, sie weis ja nicht obs überhaupt was wird mit dem ( angeblich alles noch platonisch) Ausserdem ging es dem mit seiner Ex genauso. Ich schätze der hat nix

Natürlich sind 7 jahre Privatinsolvenz eine lange harte Zeit. Aber mit 3 Kindern bin ich ohnehin ein Mangelfall und ob ich meiner bald Ex vertrauen soll glaub ich eher nicht.

Meine hoffnung das sie noch eine Bank findet die sie finanziert ist gering bis nicht vorhanden.

Ich kann also nur eines machen, abwarten und Tee trinken. Schafft sie es is gut schafft sie es nicht beiss ich mich in A.rsch weil ich die Zeit bis zur insolvenz nicht noch einen drauf gemacht hab und den Kindern was geboten wenn sie bei mir sind.

Grüsse Gerhard

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Themenstarter Geschrieben : 14.02.2010 22:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich kann also nur eines machen, abwarten und Tee trinken.

Nicht wirklich. Ich vermisse in Deinen Überlegungen nämlich die naheliegendste Option: Warum übernimmst nicht Du die Hütte? An Auszahlungsbeträge an Deine Ex ist angesichts der Relation zwischen Wert, Schulden und Baumängeln sicher kaum zu denken - aber auch Deine Ex müsste froh sein, die Hütte los zu sein. Und Du könntest versuchen, die Mängel nach und nach zu beseitigen und damit das finanzielle Ausmass der Katastrophe kleiner zu halten.

Wenn jetzt ein Spruch kommen sollte von wegen "ich möchte den Kindern die gewohnte Umgebung nicht wegnehmen", kommt von mir die umgehende Gegenfrage "Was ist an einer baumängelbehafteten Immobilie erhaltenswert? Wer lässt seine Kinder in einer Umgebung wohnen, die jetzt und in absehbarer Zukunft unfinanzierbar, feucht, zugig, schimmlig oder sonst etwas sein wird?"

Just my 2 cents
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2010 02:43
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Brille 007

Dein vorschlag ist wircklich eine überlegung wert.

Ich hab das dann bei meiner Ex anklingen lassen als vorhin ich die Kinder geholt hab.
Die war gar nicht begeistert, sie will das ich mich bis 2014 stillhalte , da ist sowiso die Anschlussfinanzierung fällig
und ausserdem weis sie nicht ob sie sich überhaupt scheiden lassen will, sie braucht jetzt erst mal abstand.... usw
Ich weis aber nicht ob mein vertrauen nicht so gestöhrt ist das ich da noch zurück könnte.

Ich glaub das ist nur um zeit zu gewinnen.
Die weis auch ganz genau das selbst wen das Haus versteigert werden sollte, eine Frau mit 3 Kindern nicht so leicht da rauszukriegen ist

Ich lass jetzt mal die Eigenheimzulage aufs Kreditkonto überweisen statt auf mein Konto. je weniger Schulden da sind um so leichter komm ich da raus. wenns Trozdem schief geht bin ich wenigstens nicht schuld

Grüsse Gerhard

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2010 23:46