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Einfamilienhaus Wert 450000,- €

 
(@hammer)
Schon was gesagt Registriert

Einfamilienhaus Wert 450000,- €

Schuldenfrei !

14 Jahre verheiratet
2 Kinder

Ich Mann ( 48 Jahre )
Meine Frau ( 42 Jahre )

Vor 14 Jahren haben uns meine Schwiegereltern eine Summe vom 100000,- € auf unser Gemeinschaftskonto zukommen lassen,  ich habe leider keine Kontoauszüge mehr… aber ich glaube der Text auf dem Kontoauszug lautete Zuschuss Haus  oder 1. Rate..

Nun werde ich mich von meiner Frau scheiden lassen ( die gute geht leider fremd )

Plötzlich behauptet meine Frau und meine Schwiegereltern, das es sich um eine Schenkung bzw. um eine vorgezogene Erbschaft handelt , und nur Sie begünstigt sei… !

Nun meine Frage , ist das rechtens … handelt es sich um einen priviligierten Erwerb ?

Kann ich dagegen angehen ?

Wie kann meine Frau beweisen , dass  das Geld nur an Sie ging, damals war es ein Geschenk an uns beide , auf unser gemeinsames Konto ?

Ist der Zeitraum der Ehe maßgeblich ?

Steht mir aufgrund der 14 Jahre Ehe zumindest ein Anteil zu  ???

Vielen Dank für Eure Hilfe..

Liebe Grüße Dirk

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2013 16:13
(@bester-papa)
Registriert

Hi!

Nur soviel dazu: Nach §528 BGB kann der Schenker sein Geschenk zurückfordern, sofern er verarmt ist. Aber auch da gibt es gem. § 529 BGB Hürden, z.b. wenn die Verarmung mutwilig herbeigeführt wurde.

Zum Kontoauszug: Was ist Das Problem? Frag bei Deiner Bank nach. Die können Dir auch Kontoauszüge zuschicken, die Jahre zurück reichen. Kostet nur.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2013 16:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dirk,

Deine Schwiegereltern haben diese Summe ja nicht einfach so überwiesen, sondern im Vertrauen auf den Fortbestand Eurer Ehe. Das hat sich jetzt als Irrtum herausgestellt; juristisch ist damit die Geschäftsgrundlage für die Zuwendung entfallen.

Die Frage ist nicht

Wie kann meine Frau beweisen , dass  das Geld nur an Sie ging,

sondern bestenfalls

damals war es ein Geschenk an uns beide

und das müsstest Du beweisen - respektive, dass es dabei ausdrücklich keine Vorbehalte bezüglich des eventuellen Scheiterns Eurer Ehe gab. Und im Wissen, das Deine Ex-Schwiegis jederzeit ein Papier aus dem Hut zaubern können, auf dem die Zuwendung nochmals schriftlich ausdrücklich und allein an ihre Tochter adressiert wird. Auf wessen Konto das Geld damals überwiesen wurde, ist unerheblich. Ein Kontoauszug beweist da nur Sender, Empfänger und Datum; sonst nichts. Insbesondere nicht, wer damit Eigentümer der überwiesenen Summe wurde.

Ein paar zusätzliche Informationen zur Rechtslage gibt es beispielsweise auch HIER.

Ein starkes Argument der Gegenseite könnte auch der steuerliche Aspekt sein: Wie es vor 14 Jahren (noch zu DM-Zeiten) im Detail war, weiss ich nicht auswendig; viel anders als heute dürfte es nicht gewesen sein. Nach heutiger Rechtslage läge Dein Schenkungs-Freibetrag als Schwiegersohn bei 20.000 EUR; für leibliche Kinder dagegen bei 400.000. Bei einer heute von Dir behaupteten Schenkung über 50.000 EUR an Dich persönlich hättest Du also Schenkungssteuer für 30.000 EUR leisten müssen. Und das lässt sich auch nach 14 Jahren noch recht einfach nachprüfen. Falls keine Steuer geflossen ist, können Deine Ex und ihre Eltern sehr einfach argumentieren "Keine Steuer - keine Schenkung."

Ich persönlich würde dieses Fass nicht aufmachen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2013 17:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Mal unabhängig von der Rechtslage, warum glaubst du denn, dass dir ein Anteil daran moralisch zusteht?

Ich persönlich hätte jedenfalls zumindest rote Ohren bei so etwas.

Und immerhin habt ihr ja zumindest gemeinsam von den eingesparten Zinsen profitiert.
Bei 100.000,- (wirklich €uro? Nicht DM?) kommen in 14 Jahren auch ein paar Brosamen zusammen.
Wenn man mal von durchschnittlich 3,5 % in diesem Zeitraum ausgeht sind das auch immerhin 49.000,-€ die ihr gemeinsam verfrühstückt habt.

Gruß Beppo.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2013 19:24