Hallo Ihr Lieben,
ich hätte mal wieder eine Frage:
Es geht um einen Darlehensvertrag, der von beiden Seiten unterschrieben wurde.
Nun wurde dieser Vertrag ohne meines Wissens in Bezug auf die Tilgungshöhe
geändert. Anscheinend wurde von der Bank keine Unterschrift von mir angefordert.
Ich bin aber als Alleineigentümerin eingetragen.
Kann mir jemand sagen, wie nun die rechtliche Seite aussieht?
Wenn ich dieser Vertragsänderung nicht zugestimmt habe, habe ich dann überhaupt noch
einen Vertrag mit der Bank?
LG
Smilla
Fröhliche Weihnachten Euch allen xmaswink:
Hallo Smilla,
long time no see!
Alleineigentümerin von was?
Des Darlehens oder des beliehenen Objektes?
Wie hast du denn von dieser Änderung erfahren?
Hat die Änderung direkt Auswirkungen auf dich?
Ändert sich der zu zahlende Betrag (Annuität)?
Ich vermute mal, dass die Zinsbindung ausgelaufen ist. Da dann üblicherweise zu einem anderen Zinssatz verlängert wird, würde sich, mehr oder weniger Zwangsläufig, ne Änderung der Tilgung ergeben.
So etwas ohne deine Mitwirkung durchzuführen wäre sicher nicht korrekt, aber eher ein kleinerer Formfehler.
Was ist es denn für ne Änderung?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
verlässlich wie immer! 🙂
Ich bin fast täglich hier, lese aber überwiegend nur noch mit.
Bei mir hat sich leider alles sehr zum Negativen verändert, mein Ex versucht mich über den Tisch zu ziehen,
wo es nur geht.
Entschuldige bitte, dass ich so wirr geschrieben habe. Es liegt vermutlich daran, dass ich total erkältet bin
und eigentlich ins Bett gehöre.
Also noch mal ganz von vorne:
Es geht um den Darlehensvertrag für unser Haus.
Dieser Vertrag wurde von uns beiden unterschrieben, ich bin aber als alleinige Eigentümerin ins Grundbuch
eingetragen.
Nun habe ich durch eine Unterhaltsberechnung des Anwalts meines Ex erfahren, dass der Schuldendienst
für das Haus monatlich um 1000 Euro gesunken ist.
Das bedeutet, dass er mit der Bank bereits vor über einem Jahr eine Vertragsänderung vorgenommen
und die monatliche Tilgung enorm verringert haben muss.
Er wohnt ja mit seiner neuen LG in dem Haus, rechnet sich diesen Schuldendienst vom Nettoverdienst
komplett ab (was ja ok ist), sagt aber andererseits, dass er nicht bereit ist, eine "Nutzungsentschädigung"
anzuerkennen. Er wohnt also sozusagen mietfrei mit seiner LG in "meinem" Haus.
Nun hat er die Tilgung gesenkt und dafür eine zusätzliche private Rentenversicherung und noch eine Lebensversicherung abgeschlossen, damit sich KU und EU nur nicht erhöhen.
Die Auswirkung auf mich ist, dass vereinbart war, die Restschulden zum 01.08.08 als Berechnungsgrundlage
für die Übertragung des Hauses auf ihn zu nehmen.
Er geht nun davon aus, dass er wesentlich weniger für das Haus zahlen muss, weil die Schulden zu diesem Zeitpunkt
15.000 Euro höher waren als das ohne Vertragsänderung der Fall gewesen wäre.
Mich ärgert dabei auch, dass er einfach die Eigenheimzulage der letzten beiden Jahre (die bislang ja auch zur Tilgung verwendet wurde) eingestrichen hat und dieses Geld aber ebenfalls nicht als Einkommen anerkennen will.
Sorry, bin gerade sehr am Boden....
Dieses Schreiben des RAs kam heute pünktlich als "Weihnachtsgeschenk"
LG
Smilla
Edit:
Die Zinsbindung ist noch lange nicht ausgelaufen!
Also das klingt schon etwas anders.
Du hast also nicht ein Problem mit der Bank, sondern mit ihm.
Ist er wirklich so dämlich wie es hier raus klingt?
Wenn ich das richtig verstehe sitzt du außerordentlich fest am längeren Hebel und hast aber eine unverbindliche Vereinbarung mit ihm getroffen, die seine Probleme abmildern.
Sehe ich das falsch?
Ihr habt das Haus gemeinsam gekauft aber du stehst im Grundbuch?
Er trägt die Kosten alleine, kann sie aber vom Unterhalt abziehen, ohne Wohnwert aufzuschlagen?
Es gibt die lose und unverbindliche Absichtserklärung, ihm das Haus beizeiten zum saldierten Wert zu überlassen?
Und jetzt pinkelt er dir in die Kniekehlen?
Dümmer geht es nicht.
Wenn ich das richtig (und vollständig) verstehe, bohrt er grade ein Loch in das Boot in dem er sitzt.
Es ist dein Haus. Du kannst damit machen was du willst.
Es sind eure Schulden. Ihr müsst sie beide abzahlen. Auch wenn er davon nichts mehr hat.
Der Abzug des Schuldendienstes wäre vor Gericht wahrscheinlich durchsetzbar gewesen, weil eheprägend, Renten- und Lebensversicherungen in dieser Höhe sicher nicht oder verdient er so viel, dass das nicht mehr als 4% seines Brutto ausmacht?
Es gibt vermutlich niemand der dich zwingen kann, ihm das Haus zu überlassen. Er ist da auf deine Gnade angewiesen.
Er steckt bis zum Hals in der Sch*, du stehst am Rand und hältst das Seil, das ihn noch oben hält und er sagt, du sollst es loslassen!
Unfassbar!
Hast du seinen Anwalt bestochen?
Das ist so dämlich, dass da eigentlich irgendwas nicht stimmen kann.
Wo ist der Haken?
Ich muss mich erstmal sammeln aber ich denke, du solltest ihm von deinem RA mal ein Schreiben aufsetzen lassen in dem du mit Bedauern seine einseitige Aufkündigung eurer Vereinbarung zur Kenntnis nimmst.
Ihm eine Unterhaltsberechnung auf Basis der geänderten Verhältnisse aufmachst und ihn fragst, ob er immer noch am Kauf deines Hause interessiert sei. Falls ja, möge er dir bis zum 31.1.09 ein Angebot unterbreiten.
Ab 1.1.09 beabsichtigst du ihm für das Haus Miete in Höhe von XXX,-€ in Rechnung zu stellen und legst ihm gleich einen Mietvertrag bei.
Sprachlose Grüße
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Smilla,
steht in dem Darlehensvertrag und/oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank etwas darüber drin, was einer allein unterschreiben kann bzw. wofür beide Darlehensnehmer zusammen unterschreiben müssen?
Ich habe mal in meinem eigenen Vertrag geschaut und festgestellt, dass das dort nur unzureichend geklärt ist: Es steht nicht drin, dass grundsätzlich beide unterschreiben müssen; es steht nur drin, dass z.B. für die Angabe des Kontos, auf das seinerzeit das Geld ausgezahlt werden sollte, eine von beiden Unterschriften genügt. Vielleicht ist es ja bei dir klarer geregelt; in meinem Fall würde ich mich auf den Standpunkt stellen, wenn ausdrücklich erwähnt wird, in welchen Fällen eine Unterschrift reicht, sind ja wohl offensichtlich in allen anderen Fällen beide Unterschriften nötig. Allerdings vermute ich, dass diese Argumentation ziemlich dünnes Eis ist. Wenn sich aber in deinem Vertrag oder den zugehörigen AGB irgendwas in der Richtung findet, würde ich an deiner Stelle auf alle Fälle versuchen, dafür zu sorgen, dass nicht du ein Problem hast, sondern die Bank und/oder dein Ex. Denn sogar wenn das, was ihr da vereinbart habt, bereits ein rechtskräftiger Vertrag sein sollte - das hier ...
Die Auswirkung auf mich ist, dass vereinbart war, die Restschulden zum 01.08.08 als Berechnungsgrundlage
für die Übertragung des Hauses auf ihn zu nehmen.
Er geht nun davon aus, dass er wesentlich weniger für das Haus zahlen muss, weil die Schulden zu diesem Zeitpunkt
15.000 Euro höher waren als das ohne Vertragsänderung der Fall gewesen wäre.
... riecht für mich doch sehr nach dem, was das BGB "arglistige Täuschung" nennt. Damit könntest du die obige Vereinbarung anfechten, wodurch sie nichtig wird. (Warnung: Ich bin juristischer Laie; ob das wirklich so geht, weiß ich nicht.) Und was dann als nächstes kommt ... nun, ich sehe gerade, dass Beppo mal wieder schneller war 😉
Ich wünsche dir trotz des ganzen Ärgers ein schönes Weihnachtsfest. Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Beppo,
hmmm....im Prinzip hast Du alles richtig verstanden!
Ich bin ihm wirklich schon so viel entgegen gekommen, aber er will immer noch mehr!
Er geht zB. davon aus, dass wenn er mir das Haus abkauft, er damit auch gleichzeitig keinen
Unterhalt mehr zahlen muss, weil ich ja den Erlös zum Leben verwenden kann.
Wobei das ja zwei völlig verschiedene Paar Stiefel sind!
Nein, niemand kann mich zwingen, ihm das Haus zu überlassen....das tue ich wirklich nur für unsere
Kinder!
Ich habe ihm einen Notarvertrag angeboten, der wie folgt aussehen sollte:
- Er bekommt das Haus (wir haben den ungefähren Verkaufswert von einem hiesigen Makler schätzen lassen,
davon die noch vorhandenen Schulden abziehen, sowie Kosten für Grundbuchumschreibung und sogar fiktive
Maklerkosten!)
- Er zahlt mir EU bis unsere Tochter 12 Jahre alt wird (also noch 4 Jahre), danach keine weiteren Unterhaltszahlungen
mehr an mich
Das ist aber nicht in Ordnung für ihn.
Er will nun für das Haus noch weniger bezahlen, keinen nachehelichen Unterhalt bezahlen (wir sind seit 12 Jahren verheiratet) und auch noch die Sonderbedarf-Regelung für den KU aushebeln!
Sein Argument ist immer:
Entweder ich unterschreibe alles, was er will oder er zahlt ab sofort keine Schulden mehr ab, zieht aus dem Haus aus und
verlangt sofort seinerseits den Zugewinnausgleich.
LG
Smilla
Dieser Vertrag wurde von uns beiden unterschrieben, ich bin aber als alleinige Eigentümerin ins Grundbuch
eingetragen.
Nun habe ich durch eine Unterhaltsberechnung des Anwalts meines Ex erfahren, dass der Schuldendienst
für das Haus monatlich um 1000 Euro gesunken ist.
Das bedeutet, dass er mit der Bank bereits vor über einem Jahr eine Vertragsänderung vorgenommen
und die monatliche Tilgung enorm verringert haben muss.Nun hat er die Tilgung gesenkt und dafür eine zusätzliche private Rentenversicherung und noch eine Lebensversicherung abgeschlossen, damit sich KU und EU nur nicht erhöhen.
Die Auswirkung auf mich ist, dass vereinbart war, die Restschulden zum 01.08.08 als Berechnungsgrundlage
für die Übertragung des Hauses auf ihn zu nehmen. Er geht nun davon aus, dass er wesentlich weniger für das Haus zahlen muss, weil die Schulden zu diesem Zeitpunkt
15.000 Euro höher waren als das ohne Vertragsänderung der Fall gewesen wäre.
Hallo,
1) Wie konnte er einseitig den Vertrag ändern, und das ohne dass die Bank dich informiert hat?
2) Ist er angestellt oder selbstständig? Bei Angestellten sind maximal 4% des Jahresbruttos (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) in zusätzlichen Rentenversicherungen unterhaltsrelevant.
3) Ist eure Vereinbarung bzgl. des Hauskaufs schriftlich fixiert und von beiden unterschrieben?
4) Was errechnet denn der Gegenanwalt da an neuem Unterhalt? Ist der bisherige tituliert?
/elwu
mal so am rande ist ja nett ,das du auf unterhalt für deine tochter verzichten willst ,kannst du aber nicht,da das geld für sie bestimmt is t und sie ein anrecht drauf hat.
so.wenn si 18 wird kann sie selbst entscheiden ,sollange muß er zahlen ,da kann er sich auf den kopf stellen.
und was ich nicht verstehe ,warum wohnt er dort und nicht du.ich bin leider in deiner geschichte nicht ganz auf der höhe.
trotzdem frohe weihnachten.
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Sein Argument ist immer:
Entweder ich unterschreibe alles, was er will oder er zahlt ab sofort keine Schulden mehr ab, zieht aus dem Haus aus und
verlangt sofort seinerseits den Zugewinnausgleich.
Schulden: Die Bank holt sich das Geld da wo sie es kriegen kann. Das ist primär er. da lassen die ihn nicht mal raus, wenn du der Übernahme zustimmst.
Auszug: Ist das eine Drohung? Wo ist da der Nachteil für dich?
Zugewinn: Das kann er natürlich. ich unterstelle jetzt mal, dass du mehr ehelichen Zugewinn hast als er.
Du musst ihm die Differenz der Zugewinne auszahlen. Allerdings musst du nicht seinen Verlust ausgleichen, wenn er welchen gemacht haben sollte.
Es klingt für mich immer noch so, als wolle er Argumente durch Lautstärke ersetzen.
Deine Position ist ausgesprochen gut.
Wie sieht denn der Wertsaldo aus? Ließe sich das Haus so vermieten, dass die Annuitäten gedeckt wären? Auch die ganzen?
Würdest du auch selbst drin wohnen, könntest du das bezahlen?
Könntest du den Zugewinnausgleich leisten?
Würden bei einem Verkauf die Schulden gedeckt?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Lupina, es ging, glaube ich nur um EU.
Wobei es natürlich schon etwas schwierig werden könnte, jetzt noch eine EU-Erhöhung durchsetzen zu wollen oder nur damit zu drohen.
Die Stärke deiner Position smilla, steht und fällt daher mit dem saldierten Wert des Hauses.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Malachit,
ich habe den Vertrag leider nicht vorliegen!
Allerdings haben wir schon einmal die Tilgungsrate geändert und dabei war die Unterschrift von
uns beiden nötig.
Wie er diesen Vertrag ohne meine Unterschrift ändern konnte, ist mir auch ein Rätsel.
Um auch gleich elwu´s Frage mitzubeantworten:
Es gibt bislang nur mündliche Vereinbarungen.
Tituliert ist noch nichts.
Zur Selbständigkeit:
Er ist wirklich ein Witzbold!
Er hat eine eigene GmbH und ist dort angestellter Geschäftsführer (wie viele Selbständigen!)
und deswegen behauptet er frech, nicht selbständig zu sein!
Manchmal frage ich mich wirklich, mit was ich da verheiratet bin/war :exclam:
Der Gegenanwalt nimmt nur die Einkünfte des letzten Jahres (da ja angeblich nicht selbständig)
und da hat mein Mann ja vorgesorgt und rechtzeitig noch sein Einkommen um über 1000 Euro monatlich
gemindert!
Dann rechnet er den vollen Schuldendienst, die ganzen Versicherungen usw. ab, aber eine Nutzungsentschädigung
eben nicht. Damit drückt er natürlich schon den Kindesunterhalt nach unten.
Vom EU mal ganz zu schweigen.
Angeblich lebt er von der Hand in den Mund, dabei kann er ständig in den Urlaub fliegen (gerade eben erst wieder,
natürlich eine Postkarte an die Kinder geschickt), seine LG wohnt angeblich kostenfrei im Haus (ist ja sein Privatvergnügen) und dazu weiß ich, dass er Mitte des Jahres seine Firma ins Haus holt, wo er nochmals 2000 Euro
Mietkosten für die Firma spart und gleichzeitig dann Mieteinnahmen von nicht unerheblicher Höhe
(mind. 700-1000 Euro) haben wird.
Das wird er natürlich erst dann machen, wenn unser Notarvertrag unter Dach und Fach ist.
Das würde mich ja alles ganz kalt lassen, sei ihm auch vergönnt.....aber dass er nun versucht, mich billigst abzuspeisen und mich total über den Tisch zu ziehen, kreide ich ihm an!
Man muss dazu erwähnen, dass ich ihm ja nichts angetan habe....es sind also keine Rachegefühle, die ihn dazu bringen!
Er hat sich das so ausgesucht.
LG
Smilla
Hallo Beppo,
nun, ich wollte den Verkauf des Hauses lange Zeit nicht, weil in diesem Haus so viel von mir steckt, was ich meinen
Kindern erhalten wollte.
Mittlerweile bin ich aber echt soweit, dass ich über einen Verkauf nachdenke!
Ich habe so die Schnauze voll davon, dass er immerzu (sogar an Weihnachten) versucht mich einzuschüchtern.
Es wäre halt viel Organisation und Stress!
Halten könnte ich das Haus nicht, zumal ich mittlerweile sehr weit weg wohne.
Vermieten würde ich es nicht wollen.
Somit bliebe nur der Verkauf.
Aber solange nicht alle Verhandlungsmöglichkeiten ausgereizt sind, will ich diesen Schritt nicht gehen.
Ich habe noch immer die Hoffnung, dass er auf den Boden der Tatsachen zurückkommt und wir eine
Lösung finden, die für alle Beteiligten annehmbar ist.
Eine EU-Erhöhung wäre es ja gar nicht wirklich!
Es geht ja im Prinzip nur darum, dass er den Unterhalt noch 4 Jahre lang weiterzahlt, bis das jüngere
Kind 12 ist und ich wieder Vollzeit arbeiten kann!
So....ich werde mich jetzt erst mal hinlegen....sonst überstehe ich die Bescherung nicht!
Danke vorerst
LG
Smilla
Er hat eine eigene GmbH und ist dort angestellter Geschäftsführer (wie viele Selbständigen!)
und deswegen behauptet er frech, nicht selbständig zu sein!
Wenn er zu mehr als 25% Gesellschafter ist, ist er tatsächlich nicht sozialversicherungspflichtig.
Wenn er also keine gesetzliche Rentenzahlungen leistet, kann er bis zu 24% für seine Altersvorsorge aufwenden.
Natürlich muss aber auch seine Kapitaleinkünfte offen legen, zu denen auch die Gewinne der GmbH gehören, sowie evtl. Untermieteinnahmen.
Es gehören also zur Einkommensauskunft neben dem Gehaltszettel noch die Steuerbescheide und die Bilanzen der letzten 3 Jahre.
Alleine die Aufforderung dazu dürfte ihn schon etwas hibbelig machen.
Dein RA sollte ihn daher jetzt auch "förmlich" zu dieser Auskunft auffordern und ihn in Verzug setzen. Natürlich verbunden mit dem Angebot, sich doch mal, nach der Auskunft, wie vernünftige Menschen an einen Tisch zu setzen um die offenen Fragen gütlich zu klären.
Es muss dir aber auch klar sein, dass der KU mit seinem Einkommen nur unterproportional wächst und die möglichen EU Forderungen langsam an Kraft verlieren.
Da ist jetzt etwas taktieren gefragt, möglicherweise auch verbunden mit der Frage ob er denn tatsächlich an einer langjährigen Auseinandersetzung interessiert ist.
Du brauchst dafür einen RA der deine Interessen versteht, und vor allem musst du deine Interessen kennen.
Gruss Beppo
Edit: mit dem letzten Beitrag überschnitten.
Gute Besserung
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Smilla,
erst mal auch gute Besserung von mir. Ein GmbH-Geschäftsführer IST einfach ein Angestellter, weil eine GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit ist. Er ist also in dem Sinne wirklich nicht selbständig.
Beppo hat natürlich insofern Recht, dass er als Anteilseigner an der GmbH seinen Anteil an den Gewinnen mit angeben muss. Das aber auch nur insofern, als dass diese ausgeschüttet wurden. Es ist also wirklich von Bedeutung, wie seine Bilanzen der letzten drei Jahre aussehen. Was mir nicht bekannt ist, ist inwiefern man eine GmbH "zwingen" kann, an die Anteilseigner tatsächlich auszuschütten. Denn nur, was dem Anteilseigener zufließt, kann auch wirklich für die Bemessungsgrundlage der Einkünfte zugrunde gelegt werden.
Er hat hier also wirklich Gestaltungsmöglichkeiten, bei denen ich nicht weiß, inwiefern man ihm "fiktiv" etwas anrechnen kann.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Stehen gelassener Gewinn erhöht ja den Bilanzwert der Firma und taucht somit im Zugewinnausgleich wieder auf.
Ausserdem werden ja 3 Jahre heran gezogen. Da bleibt schon was sichtbar.
Ich denke nur, Ziel sollte es sein etwas zum Pokern in die Hand zu bekommen, um zumindest den ursprünglichen Deal durchzusetzen. Die Sache mit der Tilgungssenkung ist da aber mehr als Fadenscheinig.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Ihr Lieben,
erst mal vielen Dank für Eure Genesungswünsche....seit heute bin ich wieder einigermaßen ok... 🙂
Ich habe eine sehr gute Anwältin (die allerdings auch sehr teuer ist :exclam: )
Sie hat meinen Ex bereits in Verzug gesetzt und anhand seiner Unterlagen auch den
aktuellen Unterhalt berechnet.
Sein Anwalt hat geantwortet, aber es ist, als würden die Anwälte über zwei verschiedene Fälle
sprechen....da kommt nix bei raus.
Er hat nun ein persönliches Gespräch zwischen den Anwälten angeboten, welches aber meiner
Ansicht nach keinen Erfolg bringen wird, weil dieser Anwalt ihm anscheinend gesagt hat, dass
er innerhalb eines Jahres alle Verpflichtungen los ist. Ich habe so den Eindruck, dass sein Anwalt einfach nur
sieht, was er in diesem Fall verdienen kann und meinem Ex dementsprechend das Blaue vom Himmel
verspricht.
Er hatte ja zuvor einen sehr erfahrenen Familienrechtler, der ihm mitgeteilt hat, dass er keine
"krummen Dinger" unterstützt. Der hat ihm realistisch vorgerechnet, was auf ihn zukommt
(das weiß ich, weil er mir damals schon ungefähre Zahlen mitgeteilt hat) und daraufhin hat
er sich den neuen Anwalt gesucht.
Aber nun nochmal zu den Fakten:
Er ist sogar zu 100% Gesellschafter seiner GmbH.
Seit 01.08. hat er eine betriebliche Altersversorgung in Höhe von monatl. 1000 Euro auf dem Gehaltszettel
stehen. Hinzu kommen freiwilige Krankenversicherung in Höhe von fast 600 Euro.
Nun hat er eben zusätzlich noch die Rentenversicherung mit 200 Euro und die Lebensversicherung mit über 70 Euro
abgeschlossen.
Das sind insgesamt mehr als 1870 Euro!
Die GmbH fährt keine Gewinne ein, insofern zahlt er sich keine Boni aus.
Aber er hat Forderungen gegen seine Firma (war ein ganz gewiefter Deal), aus denen er
550 Euro monatliche Kapitaleinkünfte erzielt. Diese werden zu seinem Einkommen dazugerechnet.
Es ist wirklich totaler Mist!
Ich will ihm ja eigentlich gar nicht an seine Firma, ebenso ist es mir egal, dass er von seiner Freundin
Mietzuschuß bekommt und mir verschweigt....soll er von mir aus alles haben und machen.
Und wenn er dann noch besser leben kann, wenn erst mal die Firma an ihn Miete zahlt....auch gut!
Wenn er mir das Haus auszahlt und noch 4 Jahre EU zahlt, dann kann er nebenbei noch richtig gut
leben. Nicht wie manch ein Vater, der dann schauen muss, wie er mit den paar Kröten überlebt.
Und nach 4 Jahren ist es im Prinzip, als hätte er niemals eine Familie gehabt.
Denn was er an Unterhalt für die Kinder zahlen muss, ist ja schon fast durch seine Kapitaleinkünfte gedeckt!
Dann hat er wieder nahezu 5000 Euro netto....das sollte doch reichen, oder?
...auch wenn man davon ein Haus abbezahlen muss. Das müssen Andere auch und haben wesentlich weniger
zum Leben.
Ich verstehe halt nicht, dass er aus lauter Geldgier riskiert, dass genau diese Dinge vor Gericht kommen.
Dann wirds echt teuer und die Gewinner sind die Anwälte!
LG
Smilla
Smilla, ich würde jetzt garnicht so sehr spekulieren, sondern ihn zur Einkommensübersicht zwecks Unterhaltsermittlung auffordern.
Darüberhinaus Miete fordern.
Danach wäre es seine Aufgabe einen Gesprächsvorschlag zu unterbreiten.
Du sitzt beim Haus am längeren Hebel. Die Zeit arbeitet da für dich. Er will was erreichen. Du nicht.
Deine offene Flanke ist aber, inwieweit du überhaupt noch EU fordern kannst. Da arbeitet die Zeit gegen dich.
Wie lange wart ihr verheiratet, wie alt sind eure Kinder?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
nun, EU kann ich laut meiner Anwältin wohl durchaus fordern!
1. Vorteil: Standort Bayern 🙂
2. 12 Jahre klassische Ehe, in denen er Verdiener und ich Hausfrau war
3. arbeite ich jetzt Teilzeit, Vollzeittätigkeit kann wird mir laut Anwältin nicht aufgezwungen werden
4. war das Einkommen während der gesamten Ehezeit sehr hoch, ist also eheprägend.
5. will er sich jetzt erst mal gar nicht scheiden lassen, weil er damit viele Vorteile verlieren würde,
deswegen wird es für längere Zeit wohl ein Trennungsunterhalt bleiben.
Die Kinder sind 11 und 8.
Das mit der Miete werde ich meiner Anwältin vorschlagen!
Einkommensübersicht habe ich schon erhalten, aber wie gesagt, die Unterhaltsermittlung
meiner Anwältin wurde vom RA meines Ex nicht anerkannt.
Nun, vielleicht ist es am besten, wenn die Anwälte erst mal miteinander reden....zeichnet sich dann
immer noch keine Lösung ab, dann wird wohl wirklich nur ein Gang vor Gericht bleiben.
LG
und vielen Dank für die Hilfe
Smilla
Das klingt doch schon mal ganz gut. (Für dich)
1. Ich habe bisher nur von besonder Mutter-freundlichen OLG-Sprengeln gehört. Gibt es eigentlich ne Ecke wo es anders ist? 😉
2. Schon mal was.
3. Dito.
4. Das macht es sicher schwerer sein Einkommen runter zu rechnen. Zumal er 3 Bilanzen vorlegen muss und da auch 3 mal sein GF-Gehalt drin steht.
5. Ein weiterer Punkt, den du gegen ihn in der Hand hast.
Es kommt noch was beim Zugewinnausgleich dazu:
Du hast ja durch das Haus einen sehr großen Zugewinn, der durch die Tilgung auch noch immer grösser wird. Davon musst du ihm die Hälfte abgeben also umso mehr, je mehr er tilgt.
Wenn du jetzt den Scheidungsantrag stellst und den Nettowert des Hauses ermittelst ist der Zugewinn beendet. Danach tilgt er nur noch für dich.
Du hast ihn also wirklich ziemlich fest zwischen deinen Zähnen.
Er scheint das zu wissen aber zu glauben, dass du es nicht weißt.
Du solltest nun also zeigen, dass du die Karten kennst.
Und ein bisschen an seinem Stachelhalsband ziehen.
Zeige ihm die Daumenschrauben und erneuere dein Gesprächsangebot mit, dem Hinweis, dass es in Zukunft nicht besser werden wird.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.