Ex hat Trennungsunt...
 
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Ex hat Trennungsunterhalt verzögert/ nicht gezahlt

 
(@indubio)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Gemeinde,
ich habe folgendes Problem:
Seit Juli 2011 bin ich aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen.
Im Mai 2012 wurde meine Ex ( die nachweislich mehr verdient als ich ) zu einer Zahlung von 400 ,00 € monatlich durch meine Rechtsanwältin in Verzug gesetzt.
Dies wurde durch die (anwaltliche) Gegenseite ignoriert.
Auch eine Einigung ohne Anwälte wurde abgetan mit der Aussage: Du bekommst von mir gar nichts.

Da ich zwischenzeitlich die Kanzlei aufgrund Untätigkeit gewechselt habe ( diese Kanzlei hat außer der Inverzugsetzung nicht weiter unternommen) ist der Vorgang etwas unter gegangen.

Zwischenzeitlich bin ich seit März 2013 geschieden.
Ich habe aber auch bisher keinen Cent gesehen. Ich musste sogar aufgrund der hohen Schulden wegen der plötzlichen Anschaffungen für einen neuen Hausstand einen Kredit aufnehmen.

Frage: Ist hier jemandem bekannt, ob ein verfahren ( Antrag auf Zahlung des Trennungsunterhalts im Nachhinein) Aussicht auf Erfolg hätte ?

Ich möchte keine gerichts - und Anwaltskosten prodzieren, auf denen ich dann allein sitzen bleibe.

Besten Dank im voraus !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2013 11:46
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Im Mai 2012 wurde meine Ex ( die nachweislich mehr verdient als ich ) zu einer Zahlung von 400 ,00 € monatlich durch meine Rechtsanwältin in Verzug gesetzt.

Hi,
gibt es gemeinsame Kinder?
Gibt es zu Deiner Unterhaltsforderung einen Titel (zB notariell beglaubigte Verpflichtung zur Unterhaltszahlung) oder Gerichtsbeschluss?
Wurde von Dir der geforderte Unterhalt im Rahmen des Scheidungsverfahrens anhängig gemacht?

Gruß
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 11:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

warum wurde der Unterhalt denn nicht spätestens bei der Scheidung als Folgesache mitverhandelt?

Eine "Inverzugsetzung" durch einen Gegenanwalt bewirkt juristisch gar nichts - ausser dass Fristen zu laufen beginnen. Wenn Du danach nicht versuchst, die Forderung gerichtlich durchzusetzen, passiert auch nichts. Eine Zahlungsverpflichtung wird nur durch eine freiwillige Verpflichtungserklärung oder durch einen Gerichtsbeschluss ausgelöst; nicht durch ein Anwaltsschreiben.

Eine nachträgliche Geltendmachung des TU dürfte schwierig werden, zumal die Gegenseite damit argumentieren wird, Du hättest ihn ja gar nicht gebraucht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 12:06
(@indubio)
Schon was gesagt Registriert

Meine Frage am Rande ist : Hat der Anwaltswechsel nicht auch eine Art aufschiebende Wirkung ? Immerhin muss sich die neue Anwältin ja erst in die Materie einlesen und vorbereiten... ?!?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2013 12:39
(@psoidonuem)
Registriert

Eine nachträgliche Geltendmachung des TU dürfte schwierig werden, zumal die Gegenseite damit argumentieren wird, Du hättest ihn ja gar nicht gebraucht.

Dem ist nichts hinzuzufügen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 12:42
(@indubio)
Schon was gesagt Registriert

...also ist hier die Meinung, dass wenn ein von mir beauftragter Anwalt für den ich viel geld bezahle sich nicht kümmert und das nicht weiter verfolgt, dann gehe ich somit leer aus. Sorry, aber von den Forderungen, Arten und Fristen verstehe ich nichts. Finde es nur sehr ungerecht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2013 12:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also wenn dir überhaupt erst ein Jahr nach deinem Auszug auffällt, dass du TU benötigst und dann nochmal 1,5 Jahre brauchst um dem auch mal nachzugehen, kannst du das knicken.
Und wenn du auch noch ein Mann bist sowieso.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 12:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...also ist hier die Meinung, dass wenn ein von mir beauftragter Anwalt für den ich viel geld bezahle sich nicht kümmert und das nicht weiter verfolgt, dann gehe ich somit leer aus. Sorry, aber von den Forderungen, Arten und Fristen verstehe ich nichts. Finde es nur sehr ungerecht.

naja, "ungerecht" ist relativ, wenn Du Dich selbst nicht kümmerst. Ein Anwalt wird in Deinem Auftrag tätig, aber es ist nicht seine Aufgabe, Dir wie einem Baby den Hintern abzuwischen. Und wenn Du die Direktive ausgibst

Ich möchte keine gerichts - und Anwaltskosten prodzieren, auf denen ich dann allein sitzen bleibe.

beantragt der Anwalt eben keinen Unterhalt oder die Regelung sonstiger Folgesachen.

Abgesehen davon: Zweieinhalb Jahre nach der Trennung bzw. ein Dreivierteljahr nach der (rechtskräftigen) Scheidung um die Ecke zu kommen und zu jammern "das hätte man mir aber sagen müssen!" ist jedenfalls - hmmmmm - sportlich.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 12:51