EX reagiert nicht a...
 
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EX reagiert nicht auf Anbieten einer Ausgleichszahlung

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(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

hallo ...

folgendes problem ...

- getrennt seit 02/09 (eigentlich kein problem sondern eher glück 🙂 )
- scheidung wird nun anfang febr. eingereicht
- gemeinsame immobilie (50/50)
- gegenseite bot in 06/09 übernahme des eigentumsanteils meiner ex an, ohne einen betrag zu nennen
- letzendlich habe ich einen 5stelligen betrag angeboten mit fristsetzung, bis zum 18.01. stellung zu dem angebot zu beziehen
- keine reaktion der gegenseite

mein vermuteter hintergrund

- ex bekommt PKH
- ausgleichszahlung wird ihr vermögen steigern, so dass sie dann wohl die scheidung selbst zahlen muss

ich sehe in dem verhalten der gegenseite eine verschleppung bei der vermögensrechtlichen auseinandersetzung. ich habe ihr geld angeboten ... sie nimmt es nicht ... auch wenn es ihr als zu wenig erscheint, hätte sie bereits einen 5stelligen betrag.

was kann ich tun?

gerne würde ich die immobilienangelegenheit nicht durch meinen RA regeln lassen, da der streitwert sehr hoch ist ...

wie kann ich reagieren, wenn die gegenseite trotz ihres angebots auf übernahme des anteiles meiner frau nicht reagiert?

lg pluto1024

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2010 13:12
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wenn Ex PKH bekommt, vermute ich, dass auf der Immobilie noch Verbindlichkeiten liegen?

So wie Du es regeln möchtest, bleibt Dir wohl nur ein Gespräch mit Deiner DEF.
Frag sie doch einfach erst mal, warum Du bisher keine Antwort bekommen hast. Geht das?

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2010 13:43
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

wenn Ex PKH bekommt, vermute ich, dass auf der Immobilie noch Verbindlichkeiten liegen?

So wie Du es regeln möchtest, bleibt Dir wohl nur ein Gespräch mit Deiner DEF.
Frag sie doch einfach erst mal, warum Du bisher keine Antwort bekommen hast. Geht das?

Michael

Ja, auf dem Haus liegen natürlich noch Verbindlichkeiten.

Auf meinen Hinweis angesprochen, dass man sich noch nicht gemeldet hätte, reagierte meiner Ex lapidar mit:

"Ich lasse das meine Anwältin" machen ...

Klar, dass sie jeden Monat an den getätigten Tilgungen verdient.

Pluto1024

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2010 15:59
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

hat wirklich niemand eine idee, wie dieser verschleppung der vermögensauseinandersetuzng entgegengewirkt werden kann?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2010 11:26
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pluto,

wenn ich richtig verstanden habe, dann hast du deiner Ex xx.xxx Euro angeboten, um ihre Hälfte zu kaufen, und sie mag nicht. Mal so gefragt: Sind diese xx.xxx Euro ein realistischer Gegenwert für die Hälfte eurer Bude? Wenn ja, dann könntest du ihr natürlich anbieten, dass sie deine Hälfte für den gleichen Preis kaufen kann - da sie dein Angebot abgelehnt bzw. verschleppt hat, müsste es aus ihrer Sicht doch ein Schnäppchen sein, wenn sie deine Hälfte für eben diese xx.xxx Euro übernehmen könnte, oder? Damit wäre die Vermögensauseinandersetzung bezüglich der Immobilie schließlich ebenfalls sauber geregelt, wenn auch anders als zunächst gedacht.

Ansonsten, ich verstehe dein ursprüngliches Angebot mal so, dass du diese xx.xxx Euro auch tatsächlich irgendwie locker machen könntest. Wenn du ein bisschen Poker spielen willst, dann könntest du es auch darauf anlegen, dass du und Ex zu keiner Einigung kommt, und dass du außerdem nicht mehr in der Lage bist, die monatliche Rate an die Hypothekenbank zu begleichen - womit du, logischerweise, auf Sicht die Zwangsversteigerung provozierst. Dann musst du noch dafür sorgen, dass alle Kaufinteressenten über alle Mängel eurer Bude informiert sind ... und wer wird dann wohl bei dieser Zwangsversteigerung, mit einem persönlichen Limit von zweimal xx.xxx Euro mitbieten?

Richtig: Du selber 😉

So eine Aktion muss natürlich sauber geplant sein. Kann aber auch sein, dass deine Ex von alleine in die Puschen kommt, wenn sie merkt, dass es dir mit einer Lösung durch Versteigerung ernst ist: Denn wenn deine xx.xxx Euro ein halbwegs faires Angebot waren, dann riskiert sie ja, bei einer Zwangsversteigerung deutlich schlechter weg zu kommen als bei deinem Angebot.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2010 11:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wer wohnt denn jetzt eigentlich drin?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2010 12:05
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Moin,

wer wohnt denn jetzt eigentlich drin?

ICH ... bediene ebenfalls alle Verbindlichkeiten ... welche Relavanz hat das?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2010 17:32
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pluto,

ICH ... bediene ebenfalls alle Verbindlichkeiten ... welche Relavanz hat das?

Es ist ein gewisser taktischer Vorteil, dass du selbst die tatsächliche Kontrolle über die Bude hast. Zum Beispiel, wenn ihr euch nicht einigen könnt und daher ein Verkauf / eine Versteigerung zur Debatte steht, dann bist du ja derjenige, der die Interessenten an der Wohnungstür in Empfang nimmt - und welche Eigenschaften des Objektes du hervorhebst, hängt dann ganz davon ab, ob du den Verkauf selber willst, oder ob du den Verkauf sabotieren willst, um nach dem Scheitern günstig an die Hälfte deiner Ex zu gelangen. Würdest nicht du, sondern sie dort wohnen, dann hätte sie dieses As im Ärmel ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2010 18:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zumindest im Trennungsjahr kannst du ja die vollen Kosten des Hauses vor Unterhalt abziehen.

Damit sinkt der Schuldenstand jeden Monat und sie gerät beim Unterhalt evtl. unter Druck mehr arbeiten zu müssen.

Du sitzt somit definitiv am längeren Hebel.
Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2010 18:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pluto,

Deine Ex hat keine Notwendigkeit, auf irgendwelche Angebote zu reagieren; es wird sie auch kein Aussenstehender dazu zwingen. Ich dachte, das hättest Du verstanden, nachdem Du ja bereits seit über einem halben Jahr daran herumwerkelst.

Wie eine Teilungsversteigerung funktioniert, habe ich im Forum mehrfach beschrieben, beispielsweise >>>HIER<<<. Aber Du musst diesen Zug schon selbst auf die Schienen setzen; ansonsten wird sich da noch lange nichts bewegen. Denn tatsächlich kann Deine Ex derzeit nichts weniger brauchen als Bares; sie müsste sonst ihre Scheidung und ihren Lebensunterhalt ja selbst bezahlen. Also: Komm in die Schuhe; nachdem Eure Trennung demnächst ein Jahr her ist, kann man das anleiern.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2010 19:25




(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

So, mal ein Statement zur aktuellen Situation:

Gegenseite hat "Berechnungsunterlagen" angefordert, die ich vorgelegt habe ...

Übersicht  Restschuld<->getätigte Tilgung ... entsprechend Ihrem GB-Anteil hälftig berechnet und noch Betrag xx.xxx € oben drauf gepackt als Abschiedgeschenk.

Meine Vermutung: Ex wird wieder nicht reagieren ... kann ja im Scheidungsverfahren kein Bargeld gebrauchen ...

Meine Vermutung:

Sie will die Teilungsversteigerung provozieren ... ab dem 1.4. wird meine Lebensgefährtin in das Haus einziehen ... das macht meine Ex natürlich "wild" 🙂

Angeboten sind ferner natürlich GB-Übernahme durch meine neue Lebensgefährtin sowie Übernahme der Kreditverträge durch sie.

Hintergrund: Meine Ex verdient unterhalb der Pfändungsgrenze (bekommt aber 1200€ KU und TU).

Sie könnte daher bei Vorliegen des Scheidungsantrages ohne meine Zustimmung das Haus in die Teilungsversteigerung schicken ...

Frage: Die Bank wird sicherlich drauf achten, dass bei der Teilungsversteigerung alle Verbindlichkeiten durch den Kaufpreis abgedeckt sind, oder?

Wie sähe das beim 3ten "Aufruf" aus?

Angenommen, das Haus ließe sich nur mit Verlust versteigern, würde ich ja die Schulden realisieren. Dann ich ich privatrechtlich nen Titel erwerben und warten, bis meine Ex mal arbeiten geht  :gunman:

LG
Pluto1024

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2010 12:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Angenommen, das Haus ließe sich nur mit Verlust versteigern, würde ich ja die Schulden realisieren. Dann ich ich privatrechtlich nen Titel erwerben und warten, bis meine Ex mal arbeiten geht  :gunman:

wenn Du das Prinzip der Teilungsversteigerung begriffen hast (und offenbar künftig mit Deiner neuen LG in diesem Haus wohnen willst), dann freust Du Dich darüber: Du bekommst ein Haus sehr preisgünstig, und die Hälfte der Schulden bleibt bei Deiner Ex.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2010 13:05
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

so, hier mal ein aktueller zwischenreport.

- ausgleichssumme habe ich noch einmal erhöht
- weiterhin keine reaktion auf mein angebot
- EX will offenbar ihren anteil nicht verkaufen ...
- nachteil für mich: VOLLER wohnwertvorteil, da trennungsjahr nun beendet
- dadruch mehr unterhalt an sie

Teilungsversteigerung macht keinen sinn, da das objekt noch zu ca. 90% verschuldet ist und das mindestgebot damit den verkehrswert übersteigen würde.
ein käufer wird sich daher nicht finden.

ich habe mittlerweile 2 käufer an der hand, die das haus kaufen würden. EX leht den verkauf ab, da ihr die preise zu niedrig sind.

sie will ein verkehrswertgutachten in auftrag geben (ich sagte ihr schon, dass es da kein PKH drauf gibt 🙂 ...

was könnt ihr mir in dieser situation raten?

ich könnte die verbindlichkeiten plötzlich nicht ehr bedienen wollen 🙂 aber auch das gäbe nur ärger ...

lg
pluto1024

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2010 14:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pluto,

Teilungsversteigerung macht keinen sinn, da das objekt noch zu ca. 90% verschuldet ist und das mindestgebot damit den verkehrswert übersteigen würde.
ein käufer wird sich daher nicht finden.

mir scheint, Du hast das Prinzip der TV noch nicht begriffen: Du selbst musst der Höchstbieter sein (wollen) und kommst auf diese Weise preisgünstig an die gesamte Immobilie. Wenn Ihr beide die Kreditverträge unterschieben habt, hat Deine Ex im Zweifelsfall immer noch Schulden, aber Du immerhin eine Hütte.

ich habe mittlerweile 2 käufer an der hand, die das haus kaufen würden. EX leht den verkauf ab, da ihr die preise zu niedrig sind.

genau dieses Einverständnis ersetzt man durch eine TV; ansonsten wird Deine Ex pokern bis Du schwarz bist. Nach der TV kannst Du die Hütte behalten oder auch verkaufen - aber dann eben ohne Einverständnis der Ex; die ist dann nicht mehr Miteigentümerin.

sie will ein verkehrswertgutachten in auftrag geben (ich sagte ihr schon, dass es da kein PKH drauf gibt 🙂 ...

sie kann so viele Gutachten in Auftrag geben (und bezahlen) wie sie lustig ist; was ein Haus am Ende wert ist, entscheidet ein Käufer (oder Ersteigerer) und nicht etwa ein Stück Papier.

ich könnte die verbindlichkeiten plötzlich nicht ehr bedienen wollen 🙂 aber auch das gäbe nur ärger ...

nein, das ist schnuckelig. Du musst natürlich zuvor mit Deinem Banker reden und ihm den Sachverhalt erklären (und die Raten ggf. auf einem Extra-Konto bunkern), damit nicht die Bank eine Zwangsversteigerung wegen Nicht-Bedienens der Raten anleiert. Stattdessen soll die Bank Dir und Deiner Ex als Kreditnehmern lieber mal einen bösen Brief schreiben, in dem sie schlimme Folgen androht.

Du selbst musst das Verfahren in die Hand nehmen und seinen Verlauf bestimmen - und nicht etwa durch das Angebot von immer mehr Geld an die Ex oder blosses Abwarten ihr die Regie überlassen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2010 15:03
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

hallo,

tatsächlich habe ich deinen lieblingssatz "wenn du das prinzip der TV verstanden hast" noch icht verstanden ...

die hütte ist zu 90% verschuldet ... zzgl. der kosten für die TV wie

-Gericht entnimmt aus dem Bargebot die Gerichtskosten
-Das Gericht zahlt an die Gläubigerbank die laufenden Zinsen  (mind. 40.000€ in meinem Fall)
- usw.

läge das Mindestgebot über dem verkehrswert ... kannst du mir sagen, wie man da günstig an etwas herankommt.

womöglich habe ich das prinzip nicht verstanden ... vielleicht hast du noch einen rat parat?

pluto1024

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2010 18:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ pluto,

solange Du keine konkreten Zahlen (Kaufpreis, möglicher Verkaufspreis/Marktwert, Höhe der Hypothek, vorhandenes oder beschaffbares Eigenkapital etc.) sowie Rahmenbedingungen wie Eigentumsverhältnisse hier einstellst, ist das alles nur Kaffeesatz-Leserei und damit nicht zielführend.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2010 18:27
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

OK ... dann wollen wir mal ...

- Geld aufgenommen in 2004: 195.000€
- Restschuld zum 31.12.09: 182.000€

- möglicher Verkehrswert: max. 250.000€
- meiner Meinung nach für 220.000€ zu verkaufen un nicht mehr

- Eigentumsverhältnisse 50/50 mit meiner EX
- Kreditverhältnisse 50/50 mit meiner EX

Brauchst Du mehr Infos?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2010 19:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pluto,

wenn es keine "echte", also wegen Zahlungsunfähigkeit durch die Bank veranlasste Zwangsversteigerung ist, spielt die Höhe der noch auf der Immobilie lastenden Hypotheken nicht die entscheidende Rolle; es sei denn, die Schulden wären höher als der Marktwert. Das ist nach Deinen Angaben nicht der Fall. Entscheidend ist nur: Könntest Du die Hypothek alleine stemmen? Bei 182 TEUR Restschulden, konservativ angenommenen 4,5% Zinsen und (vernünftigen) 2% Tilgung wäre das eine Monatsrate von knapp 1.000 EUR. Das müsstest Du vorab mit Deiner Bank besprechen. Wenn die Raten schon bisher nur von Deinem Konto abgingen und da auch regelmässige Einkünfte draufkommen, sollte das aus Sicht der Bank kein Problem sein.

Jetzt das Procedere: Eine Teilungsversteigerung leiert man im Rahmen einer Scheidung dann an, wenn man eine Eigentümergemeinschaft sprengen will (und nicht etwa, um eine Immobilie möglichst teuer zu verkaufen). Ein Erfahrungswert: Eine TV bringt vielleicht 70 Prozent des Marktwertes. Bei angenommenen 220 TEUR würde Dir die Hütte also beispielsweise für 154 TEUR zugeschlagen; Deine Ex wäre damit aus der Nummer raus.

Dein Benefit:
1. Die Hütte gehört Dir allein; Du kannst sie weiter bewohnen oder zu Deinem Preis verkaufen, an wen Du willst und wann Du willst.
2. Ausgleichszahlungen an die Ex fallen nicht an, da der Verkaufspreis geringer ist als die Schulden waren.
Wenn Du nett bist, entlässt Du Deine Ex aus der Haftung für den Kredit, ohne sie an den verbleibenden Schulden zu beteiligen.

Weiteres Szenario: Deine Ex ist kreditwürdig genug, um selbst mitzubieten. In diesem Fall könntest Du so weit mitgehen, bis es sich für Dich lohnt, also beispielsweise, bis Du ohne Restschulden aus der Nummer rauskommst. Das hätte dann ggf. andere positive Folgen für Dich: Immobilienbesitz und Bedürftigkeit passen nicht unter einen Hut; Die Ex hätte also Schwierigkeiten, Unterhalt einzuklagen.

Jetzt klarer?
Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2010 19:53
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Alle Raten bediene ich bereits jetzt und auch zu Ehezeiten alleine ... Monatsrate 958€

Meine EX ist nicht Kreditwürdig, da sie nur 600€/mtl. verdient.

Meine Frage zu Deiner Rechnung ... wie kann ich in einer TV das Haus zu den vorn dir angegebenen z.B. 154T€ ersteigern, wenn die Verbindlichkeiten bei noch 182T€ liegen? Das habe ich noch nicht verstanden!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2010 20:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pluto,

wie kann ich in einer TV das Haus zu den vorn dir angegebenen z.B. 154T€ ersteigern, wenn die Verbindlichkeiten bei noch 182T€ liegen?

die Höhe der Schulden interessiert doch nur, wenn die Bank eine Zwangsversteigerung beantragt, weil der Hypothekenschuldner die Rate nicht mehr bedienen kann und die Bank die ausstehenden Schulden durch die ZV decken will.

Das ist bei Dir aber nicht der Fall; die Bank hat mit der Versteigerung doch gar nichts zu tun. Du brauchst vorab nur die Zusage der Bank, dass sie Dich nach der TV auch als Alleinschuldner akzeptiert sowie die Gewissheit, die Raten auch weiterhin bedienen zu können. Diese Zusage solltest Du aber kriegen, weil ein Immobilienkredit an jemand, der nur 600 EUR im Monat verdient, sowieso nahe an der Grenze zur Sittenwidrigkeit entlangschrappt; bei Deiner Ex wäre ja eh nichts zu holen.

Wie sieht es mit Unterhaltszahlungen an Deine Ex aus? Du bist sehr sparsam mit Deinen Zahlen; man kann da nur raten - aber nicht wirklich raten...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2010 20:19




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