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Ex will Ausgleich für Finanzierung gemeinsames Haus

 
(@widder27)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin seit August letzten Jahres getrennt, 24 Jahre verheiratet gewesen, 3 Kinder, von denen schon 2 nicht mehr zuhause leben. 1998 haben mein Mann und ich zusammen ein Haus gekauft, das wir seit 1999 bewohnt haben. Finanzierung ging ca. 1/4 Erbe von mir, 1/4 öffentliches Geld, 2/4 Bankkredit, beide zu gleichen Teilen im Grundbuch. Durch Dummheit haben wir bisher für den Bankkredit nur Zinsen bezahlt, das öffentliche Geld ist zu nichtmal 10% zurück gezahlt.
Ich hatte vorgeschlagen, das gemeinsame Haus als eine Art WG gemeinsam zu nutzen und auch die Kosten zu teilen, ging aber natürlich nicht gut, mein Mann ist Ende letzten Jahres ausgezogen.
Jetzt habe ich ein Schreiben von seiner Anwältin erhalten, dass er aus den Darlehensverträgen raus will und eine angemessene Entschädigung für die geleisteten Zahlungen haben will. Mit dem Wort "Nutzungsentschädigung" hat sie auch gewedelt, weil er mir ja das Haus zur alleinigen Nutzung überlassen hat.
Da mein Mann vor ca. 10 Jahren krank wurde, habe ich seit Mitte 2005 alle Kosten für die Darlehen getragen.
Abgesehen davon, dass mich die Bank sicher nicht alleinschuldnerisch die Verträge weiter führen lässt, hat er eine Chance, von mir einen Ausgleich für seine geleisteten Zahlungen zu erhalten? Mal zur Veranschaulichung: es sind nichtmal 7.000 Euro getilgt, noch knapp 280.000 Euro Schulden drauf.
Achso: seit 2008 zahle ich in einen Bausparvertrag ein (der leider auch auf beide Namen läuft, weil an den Darlehensvertrag gekoppelt), damit in ein paar Jahren mal auf einen Schlag eine größere Summe getilgt werden kann.
Ich muss der Anwältin am WE antworten, will aber natürlich kein Angebot machen sondern mal sehen, was er fordert.
Habt Ihr dafür Tipps und Erfahrungen für mich?
Vielen Dank!
Widder27

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2012 19:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Widder,

das ist eine verfahrene Situation. Vermutlich musst Du sie von einer anderen Seite angehen; ausgehend von zwei Grundannahmen. Sie lauten:

1. Für Dich allein brauchst Du kein Haus
2. Wenn Du kein Mega-Verdiener bist oder demnächst grössere Geldbeträge erben wirst, bist Du mit Ende 40 ausserstande, im Verlauf Deines "Rest-Erwerbslebens" Schulden von 280.000 EUR abzutragen. Du kannst Dir das Teil schlicht nicht leisten.

Das würde für mich bedeuten: Die Hütte muss weg (und nicht "wer muss wem warum wieviel bezahlen?")

Welche "Ausgleichszahlungen" zu berücksichtigen sind, hängt davon ab, zu welchem Preis das Haus verkauft werden kann. Wenn es nach Ablösen der Schulden (ggf. plus Vorfälligkeitsentschädigung) noch einen verteilbaren Erlös gibt, wird dieser nach den Eigentumsanteilen laut Grundbuch verteilt. Wenn nicht, dann eben nicht. Eine Garantie, das investierte Kapital zurückzubekommen, gibt es nicht; schon gar nicht, wenn Ihr bislang nur Zinsen und kaum Tilgung geleistet habt.

Dein Erbe wird beim Zugewinnausgleich berücksichtigt (sofern da etwas zu berücksichtigen ist); es wird dann Deinem Anfangsvermögen zugeschlagen und mindert Deinen Zugewinn.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 20:37
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Durch Dummheit haben wir bisher für den Bankkredit nur Zinsen bezahlt

Vorallem was ist denn das für eine Bank ?
Normal gibt es nach 2 aufeinanderfolgenden "ausfällen" der Tilgung DRUCK VON DER BANK.
Ich sprech jetzt nicht von den monatlichen Raten sondern von der Tilgung.
Also ich habe noch keinen Vertrag von ner Bank gesehen wo auf Tilgung seitens der Bank in diesem Mass wie du beschreibst verzichtet wird.

Ich weiss nicht was für ein Nettoeinkommen du hast aber das ist "saftig"
Zumal ja nicht nur Tigung + Zins
Sondern Nebenkosten, Rücklagen dazukommen.
Selbst wenn die Hütte ( kenne das Alter nicht ) aber ne Heizung kann z.b. auch schon eine Woche nach der Gewährleistung "verrecken"
Von daher sollten selbst wenn das Objekt relativ neu ist Rücklagen gebildet werden können.

Die Bank macht in so einem Fall nicht lange rum. Nach spät. 2 - 3 Monaten geht das Objekt "zum Verwerter". Sprich Versteigerung und dann lauern die "Schnäppchenjäger"

Insofern hat Martin recht. Es ist nicht die Frage wer wieviel kriegt. Sondern das Objekt schnell weg solange die Bank noch nicht das Zepter in die Hand nimmt. Weil dann wird heftig. Im Worst Case >>> Haus/Wohnung weg aber immer noch Restschulden ( und das ist leider häufig der Fall )

Wie alt ist das jüngste Kind ? mit dem du wie ich es richtig rausgelesen habe alleine in dem Objekt wohnst.
Danach sollte es sich orientieren was das nächste Objekt für eine größe aufweisen sollte
- abhängig auch vom vorhandenen Eigenkapital welches durch Verkauf des jetztigen Objekt rausspringt. ) Wobei da wird nicht viel übrig bleiben wenn du unter Zeit- / und Gelddruck stehst )
- abhängig von dem was für ein verfügbares Nettoeinkommen hast.

Es gibt meines Wissens eine "Faustregel :
Kosten für Eigentumswohnung ( oder Haus ist ja egal )
Tilgung, Zinsen, Nebenkosten, Rücklagen
sollten nicht mehr als max. 50% des verfügbaren Nettoeinkommens sein.

Und sollte es tatsächlich eine Bank geben wo man keine oder nur minimale Tilgungsraten zahlen muss dann mir bitte sagen.
Dann heisst es für mich :
- schnell noch diese Immobilienfinanzierung bei dieser Bank unter Dach und Fach kriegen solange ich noch Einkommen habe
- dann 1 Jahr arbeitslos
- und dann ab in Hartz 4. Weil dann zahlt Vater Staat die Zinsen für das Darlehnen. Die Tilung zahlen die selbstverständlich nicht ( wäre ja Vermögensbildung ) aber die Zinsen. + meine Heizkosten, + sogar notwendige Reparaturen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 20:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich muss der Anwältin am WE antworten, will aber natürlich kein Angebot machen sondern mal sehen, was er fordert.

Also erstmal:
Müssen musst du garnichts.
Schon garnicht dieser RAin bis zum WE antworten.

Sie hat dir gar nichts zu sagen.
Allerhöchstens kann sie Vorschläge unterbreiten.

Antworten tust du wenn und wann es dir passt.

Sortieren wir das ganze mal ein wenig.

Neben Martins richtigen Worten müsst ihr vor Allem eure durcheinander gerührten Verhältnisse bereinigen.
Vor diesem Hintergrund ist das, was die RAin "fordert" nicht ganz falsch, nur sollte man so etwas nicht in solche einem Ton vorbringen.
Anwälte halt.

Richtig ist, dass das Haus weg muss. Ganz vielleicht kann es auch von einem alleine übernommen werden.
Angesichts der Tatsache, dass ihr bisher nichtmal gemeinsam in der Lage wart, das Haus zu finanzieren, wird das einem allein natürlich erst recht nicht gelingen.
Über diese Tatsache müsst ihr euch gemeinsam klar werden.
Möglichst ohne diese "Haufruff" Anwältin.

Dein Ex hat dabei keinerlei Anspruch aus den Krediten entlassen zu werden, er hat allerdings, jetzt nachdem das Trennungsjahr rum ist, ein Recht auf eine angemessene Miete für seine Haushälfte, in der du jetzt wohnst.
Wenn du seine Hälfte bewohnst.
Du könntest ihm natürlich auch stattdessen anbieten, in seine Hälfte des Hauses wieder einzuziehen oder diese zu vermieten.

Andererseits hast du einen Anspruch darauf, dass er seine Hälfte der Zinsen und Tilgungen leistet.
Er kann sich des Hauses und seiner Lasten nicht so einfach auf deine Kosten entledigen.

Solange das Haus kannst du dich vielleicht mit ihm darauf verständigen, dass du ihm eine Miete angemessene Miete bezahlst, diese aber direkt in seinem Namen an die Bank überweist.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 22:37
(@Brainstormer)

Moin,

Vorallem was ist denn das für eine Bank ?
Normal gibt es nach 2 aufeinanderfolgenden "ausfällen" der Tilgung DRUCK VON DER BANK.
Ich sprech jetzt nicht von den monatlichen Raten sondern von der Tilgung.
Also ich habe noch keinen Vertrag von ner Bank gesehen wo auf Tilgung seitens der Bank in diesem Mass wie du beschreibst verzichtet wird.

Bei einer kombinierten Sofortfinanzierung (Immobilienkredit und Bausparvertrag) erfolgen nur Zinszahlungen für den Immobilienkredit.
Der Tilgungsanteil fließt in den Bauparvertrag, der den Immobilienkredit bei Zuteilung ablöst.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2012 01:23
(@okina)
Rege dabei Registriert

Hallo,

wie hier schon jemand schrieb, hat dein Ex seine Haushälfte auch zu bezahlen.
Geh also zu deinem Anwalt und lass ihn ein Schreiben an seinen Anwalt schicken wo du dies so einforderst. Zu den Zahlungen die er eigentlich zu leisten hat gehören neben Zinsen und Tilgung auch Reparaturen. Sogar der Schornsteinfeger zählt dazu.

Wenn es der Bank nicht möglich ist ihn zu entlassen, dann bleibt er leider auch im Grundbuch. In einem Vergleich kann man ihn dann höchstens im Innenverhältnis entlassen. Er hängt dann noch immer drin, aber du bist schon fast verpflichtet allein zu zahlen, sonst hat er wieder Wohnrecht. Was du ja sicher nicht willst 😉
Ob er dann damit neue Darlehen bekommen kann, weiß ich nicht. Das haben wir noch nicht getestet 😉

Die Höhe des Ausgleichs hängt vom Wert der Immobilie und der Belastung darauf ab. Was sie danach noch Wert ist wird halbiert. Das ergibt seine Auszahlung. So eine Auszahlung kann auch in Raten getilgt werden.

Wann endet denn die Zinsbindung?
Und bist du wirklich in der Lage eine so Hohe Rückzahlung allein zu leisten?
Und warum willst du selbst antworten? Nimm dir besser auch einen Anwalt.

Gruß,

Okina

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2012 08:17
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

wie hier schon jemand schrieb, hat dein Ex seine Haushälfte auch zu bezahlen.
Geh also zu deinem Anwalt und lass ihn ein Schreiben an seinen Anwalt schicken wo du dies so einforderst. Zu den Zahlungen die er eigentlich zu leisten hat gehören neben Zinsen und Tilgung auch Reparaturen. Sogar der Schornsteinfeger zählt dazu.

Korrekterweise - wie auch schon geschrieben - steht dann dem Ex aber auch Miete für seine Haushälfte zu.

Die Kiste ist komplex, es ist dringend, dass ihr gemeinsam eine Lösung erarbeitet. Die wird immer schlechter sein, als die Ausgangslage, als ihr ein Paar wart. Und ein Kompromiss, dh beide Seiten müssen von ihren Maximalpositionen runter, ist erforderlich.

Und warum willst du selbst antworten? Nimm dir besser auch einen Anwalt.

Ob Anwälte dabei sinnvoll sind, wage ich zu bezweifeln. In jedem Fall wird's teurer!

Insofern solltest Du versuchen, mit ihm ohne seinen Anwalt zu reden! Sonst vernichtet ihr noch mehr Geld, als eh unvermeidbar ist!

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2012 09:32
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wir haben es damals so geregelt, dass mein Ex den Kredit komplett alleine trägt und ich dafür keine Nutzungsausfallentschädigung erhalte.

Was Reparaturen etc. angeht, so gab es damals das Thema einen Zaun zu Straße zu ziehen. Ich habe ihm erklärt, dass ich bereit bin 50 % der Materialkosten zu tragen, da ich davon ausgehen würde, dass er das selbst machen kann (ist ja auch nicht besonders schwierig) ebenso wie die Zufahrt zur Garage. Er wollte eine Firma beauftragen und da habe ich ihm erklärt, dass ich nur die Materialkosten tragen würde, da es nur Arbeit macht, aber keine speziellen Kenntnisse erfordert, bzw. er diese hat, da er das bereits bei seiner Oma gemacht hat. Ich hätte sogar günstig einen Zaun haben können, den er aber nicht wollte.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2012 10:48
(@widder27)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.
Ich bewohne das Haus mit meiner jüngsten Tochter (16), bis vor ein paar Monaten noch mit der mittleren (22), und mein Lebensgefährte wohnt auch bei uns.
Wie  @Brainstormer richtig vermutet hat: Vertrag war so ausgelegt, dass wir Zinsen zahlen und parallel einen Bausparvertrag besparen, der dann einen Teil des Darlehens tilgt. Im Vertrag war damals aber nicht aufgenommen, dass der Bausparer Pflicht ist für das Darlehen, Fehler der Bausparkasse.
Momentan läuft die 2. Finanzierungsrunde, Zinsbindung noch bis 2018, und jetzt zahle ich ja auch brav in den Bausparvertrag ein.
Meine Lieblingsversion wäre ja auch, er bleibt weiter sowas wie "stiller Teilhaber", zahlt ja eh schon jahrelang nichts, aber der Vertrag läuft so weiter. Im Innenverhältnis könnte ich ihn da dann entlasten, oder?
Dass das Haus über kurz oder lang verkauft werden muss, das ist mir auch klar. Aber momentan zahle ich halt in etwa das, was ich für eine 3- oder 4-Zimmer-Wohung auch zahlen würde, und dafür wohne ich im Reihenhaus am Waldrand.
In einem Beratungsgespräch mit einer Anwältin hatte ich das Thema auch mal angesprochen. Da die zu erwartende Miete nicht sehr viel höher wäre als die zu leistenden Kosten, würde in der Regel in so einem Fall keine große Rechnerei angestellt, wer jetzt Miete in welcher Höhe zu zahlen hätte und wie die laufenden Kosten geteilt würden. Ihre Meinung, muss natürlich nicht die der Anwältin meines Ex sein.
Da ich meinen Anwalt alleine zahlen müsste, möchte ich so lange wie möglich ohne auskommen. Ich denke, dieses Schreiben zu beantworten geht noch gut ohne Rechtsbeistand. Und guten Willen will ich ja zeigen, aber mich eben auch nicht nackt ausziehen!
Den Vorschlag, das Haus weiterhin gemeinsam zu nutzen, hat er ja ein gutes halbes Jahr angenommen, in der Zeit aber auch nur auf Zwang hin zweimal ca. 1/4 der Rate bezahlt, also lächerlich.
Er verdient etwas weniger als ich, zahlt Unterhalt für die Tochter, ansonsten geht jeder seiner Wege und lässt den anderen in Ruhe. Ein gemeinsames Gespräch hatten wir schon seit Januar nicht mehr, glaube ich. Klar, wäre vielleicht ein Grund. Ich hätte für so einen Wisch eh keinen Anwalt bemüht sondern gesagt oder geschrieben, liebe Exe, können wir uns mal übers Haus unterhalten, ich will da aus der Verantwortung raus....
Erstmal werd ich wahrscheinlich schreiben, um die Bank möchte er sich bitte selbst kümmern. Und dass ich keinen Grund für eine Ausgleichszahlung sehe, wenn grade mal 7.000 Euro getilgt sind. Mein Denkfehler könnte dabei natürlich sein, dass die Ausgleichszahlung nicht nur für geleistete Zahlungen anfällt sondern für den Wert des Hauses? Seine Anwältin schreibt halt "... sofern er einen angemessenen Ausgleich für die von ihm geleisteten Zahlungen auf die Finanzierung des Hauses erhält." Und da muss ich sagen: gezahlt hat er ca. 3.000 Euro, da hat er jahrelang ziemlich günstig gelebt.
Danke Euch,
Widder27

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2012 14:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Widder,

im Vorwege zu einer Antwort solltest Du einmal rechnen:

Objektiver Mietwert des Objektes
./. Zinsen
./. Tilgung (inkl. Bausparvertrag, so dieser auf Euch beide läuft)
./. Gebäudehaftpflicht/Grundsteuer (wird nicht überall berücksichtigt)

Wenn da was Positives stehen bleibt, wäre das Ergebnis - verteilt auf 2 - das Höchste der Gefühle, was (bei alleiniger Zahlung Deinerseits) in Richtung Ex zu fliessen hätte.

Was in der Vergangenheit von wem wofür bezahlt wurde, spielt jetzt keine Geige mehr.

Wie ist denn die finanzielle Gesamtsituation ?
Einkommensverhältnisse ?
Zahlt hier irgendwer für irgendwen irgendwelchen Unterhalt ?

Diese Aspekte spielen m.E. für die Art und Weise der Antwort (sowie den zu wählenden Adressaten) durchaus eine Rolle.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2012 14:25




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Widder,

kannst Du in etwa abschätzen, was das Haus auf dem freien Markt wert wäre? Es ist ja mitnichten so, dass Dein Ex und Du jeweils ein halbes Haus besitzen würden; die noch bestehenden Hypothekenschulden sprechen eine ziemlich andere Sprache. "Gehören" tut Euch lediglich das Delta zwischen Haus-/Marktwert minus Schulden minus (eventueller) Verkaufsnebenkosten wie Vorfälligkeitsentschädigung, Maklercourtage, Gutachterkosten etc. Und das kann durchaus auch "Null" oder sogar negativ sein.

Vielleicht wäre es ja auch ein gangbarer Plan, dass Dein Lebensgefährte in Grundbuch und Kredit einsteigt (was für Deinen Ex den Vorteil hätte, alle Verpflichtungen los zu sein). Nur eben: Zusätzliche Reichtümer wird er dabei kaum kassieren können; dass Immobilien jedes Jahr automatisch mehr wert werden ist ein Märchen, das vor vier Jahren in den USA eine Blase zum Platzen brachte...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2012 14:54