Deine Vorgehensweise ist sicherlich eine Möglichkeit, muss aber nicht zwingend so erfolgreich sein wie in Deinem Fall.
Der Mieter könnte auch auf Einhaltung des Mietvertrages mit den darin enthaltenen Modalitäten und Kündigungsfristen pochen, um sich schadlos zu halten, oder?
M.E sind alle im Vertrag namentlich erwähnten Parteien zur Einhaltung verpflichtet, unabhängig davon ob zusammenlebend/verheiratet/getrennt/geschieden.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Nun sin ddie beiden aber getrennet und vieleicht sogar geschieden. Die Ex hat wohl einer Überlassung mündlich zugestimmt. Sie wohnt ja noch dort und er ist ausgezogen. Demnach muß der von mir erwähnte § greifen in diesem 'Sonderfall'.
@Paul81
Bei mir war es genau der gleiche Fall. Meine Frau stimmte dem alleinigen Mietvertrag zu, der Vermieter lange Zeit nicht.
Am Ende schrieb mein Anwalt einen Dreizeiler an Vermieter und seinen Verwalter, dann kam Fahrt in die Sache und eben meine Entlassung aus dem Mietvertrag. So teuer kann das nicht sein.
Hallo zusammen,
sorry, hatte das hier aus den Augen verloren.
Glücklicherweise hat die KM die Wohnung von alleine gekündigt (und ich habe der Kündigung zugestimmt).
Somit bin ich noch recht "einfach" aus der Geschichte rausgekommen.
Vielen Dank nochmal für Eure Antworten.
Hallo @Peter81,
Danke fürs Feedback...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)