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falsche Angaben bei Versorgungsausgleich ?

 
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hi,

vor 10 Tagen kam das Formular für den Versorgungsausgleich, von mir wurde alles ausgefüllt und meiner Anwältin übergeben, heute bekam ich Post, mit einer Kopie von ihrem ausgefüllten Formular, was mir sofort auffiel - bei Punkt 5 - "private Altersvorsorge" steht nicht alles, was sie hat. Ein Anruf bei der Versicherung brachte hervor, das sie einen Riestervertrag hat und dieser weiterläuft - sie zahlt dort 5 Euro im Monat ein (haben wir damals beim Hauskauf abgeschlossen) - meiner hingegen ist durch den Hausverkauf gekündigt, soweit so gut, aber. habe noch die Steuererklärung von 2011 hier liegen, da hatten wir damals von ihr 2 Versicherungen angegeben (ohne die jetzige roester - siehe oben) also einmal bei der Ru. V - welche noch bis 01.05.2017 läuft und noch eine andere bei der Debeka, wo ich allerdings nicht so genau die Laufzeit weiß, die von der Ru. V hat zzt. 14.422 Euro, da komme ich mit meiner 9.945 nicht ganz dran.

wie soll ich mich jetzt verhalten ?

hätte sie diese nicht angeben müssen ?

lg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2013 17:18
(@Brainstormer)

Moin Loeffel,

um was für Versicherungen handelt es sich?
Kapitallebensversicherungen sind nur anzugeben bei bereits ausgeübtem Rentenwahlrecht.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2013 18:08
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Hatte eine ähnliche Situation.
Mein RA hat mich dann dahingehend aufgeklärt, das diese Versicherung nicht in den Versorgungsausgleich fällt.

ABER:

Gut merken, es kann sein, das sie dann in den Zugewinnausgleich fällt.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2013 18:17
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

Hi,

so wie ich das aus den Unterlagen lese, ist es wohl eine Kapitallebensversicherungen, so eine habe ich auch, und ich mußte dies angeben !

lg

und wie würde sich das dann bei dem Zugewinn auswirken ?

ich hatte am anfang nix und jetzt auch nix 🙂 - nur meine eine Lebensversicherung, stand am Tag der Hochzeit 2.907,56 Euro - meine zukünftige hingegen hatte schon Ihre 2 am laufen, und in der einen ist ja jetzt schon mehr drin, als bei mir. Ihr Anfangsvermögen war ca 20.000 und jetzt wohl auch gegen null. Sei denn, der Gewinn vom Hausverkauf hat sie noch nicht "weg getan" - dann hat sie ein wenig plus. 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2013 18:32
(@Brainstormer)

Moin Loeffel,

so eine habe ich auch, und ich mußte dies angeben

Nur bei bereits ausgeübtem Rentenwahlrecht, sonst nicht.

ich hatte am anfang nix und jetzt auch nix 🙂 - nur meine eine Lebensversicherung, stand am Tag der Hochzeit 2.907,56 Euro

Dann hast du = 9.945 - 2.907 = 7.038 € Zugewinn.
Deine Ex = 20.000 - 14.422 = 0 € Zugewinn.

Ohne Berücksichtigung der Debeka Poilice müsstest du deiner Ex die Hälfte von deinem Zugewinn ausgleichen, wenn kein sonstiges Vermögen mehr bei ihr vorhanden ist.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2013 19:02
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

also müßte ich ihr was geben ?

das wird ja immer besser, erst will ihre rattin 3500 Euro nachzahlungen wegen unterhalt haben, dabei habe ich immer das gez. was ich sollte, dann der liebe schwiegerpapa der 2500 euro wieder haben will, und jetzt noch das mit dem zugewinn ? wie geil ist das dann ?

lg

und wovon das alles ?

kleiner nachtrag noch,

von ihren 20 tsd hat sie 10.000 damals in den kauf unseres hauses investiert, meine ratin sagte dazu, das ich ihr das schon mal nicht wiedergeben muß, dann hatte sie noch 6500 euro für das Auto hinzugegeben, welches sie auchjetzt weiterhin nutzt, b.z.w jetzt ihr gehört, das muß doch auch irwie eine rolle spielen, oder ?

Desweiteren bewohne ich eine gerbete immo, wovon mir aber nur die hälfte gehrt, die andere Hälfte meinem Bruder.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2013 19:08
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

habe gerade noch etwas int. gefunden......

Noch ein Beispiel: Hat ein Ehegatte bei der Hochzeit € 100.000,00  angespart und wird dieser Betrag von beiden Eheleuten während der Ehe verbraucht, so dass am Ende der Ehezeit keiner der Ehegatten mehr Vermögen hat, gibt es keinerlei Ausgleichsansprüche. Dies gilt selbst dann nicht, wenn in unserem Fall der andere Ehegatte z.B. während der Ehe ein Haus geerbt hat und dieses Haus am Ende der Ehezeit noch vorhanden ist. Wenn dieses Haus im Wert nicht gestiegen ist, hat auch der andere Gatte keinen Zugewinn erzielt, da die Erbschaft ja nicht zum Zugewinn gehört. In diesem Fall ist ein Ausgleich ebenfalls ausgeschlossen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2013 20:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin loeffel,

zusammengelesenes "Wissen" und persönliches Gerechtigkeitsempfinden helfen speziell bei Zugewinnfragen nicht weiter: Am Ende zählt nur das, was zu den Stichtagen "Eheschliessung" bzw. "Zustellung des Scheidungsantrags" belegbar ist. Da ist ein pfiffiger (Gegen-)Anwalt dann oft mehr wert als die "objektive Wahrheit".

Das hier

und wovon das alles ?

spielt jedenfalls keine Rolle; ggf. kommt dann eben der Gerichtsvollzieher öfters zu Besuch. Insofern immer wieder der Rat, solche Dinge aussergerichtlich zu klären.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2013 20:22
(@Brainstormer)

Moin,

Deine Ex = 20.000 - 14.422 = 0 € Zugewinn.

Kurze Verbesserung: Es muss natürlich 14.422 - 20.000 heißen.

von ihren 20 tsd hat sie 10.000 damals in den kauf unseres hauses investiert, meine ratin sagte dazu, das ich ihr das schon mal nicht wiedergeben muß, dann hatte sie noch 6500 euro für das Auto hinzugegeben, welches sie auchjetzt weiterhin nutzt, b.z.w jetzt ihr gehört, das muß doch auch irwie eine rolle spielen, oder ?

Warum die 10.000 € nicht berücksichtigt werden sollen, kann ich mir jetzt nicht erklären.
Das Auto könnte eventuell auch als Hausrat gelten.

Desweiteren bewohne ich eine gerbete immo, wovon mir aber nur die hälfte gehrt, die andere Hälfte meinem Bruder.

Wenn das Haus während der Ehezeit keine Wertsteigerung erfahren hat, sollte dies neutral sein, da es sowohl im Anfangs- als auch im Endvermögen berücksichtigt wird.

Hat ein Ehegatte bei der Hochzeit € 100.000,00  angespart und wird dieser Betrag von beiden Eheleuten während der Ehe verbraucht, so dass am Ende der Ehezeit keiner der Ehegatten mehr Vermögen hat, gibt es keinerlei Ausgleichsansprüche.

Dies ist bei euch leider nicht der Fall, denn zuminindest du hast dein Vermögen nicht verbraucht.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2013 20:40
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

ok,

aber muß dann bei ihrer LV nicht auch so gerechnet werden wie bei mir,sprich, am tag der EHE schließung waren z.b 7000 drin und jetzt ebend diese 14.422 euro - als Zuwachs von 7.422 Euro ?

Was die 10.000 Euro betrifft, meinte meine Ratin daraufhin,das die 10.000 euro in gemeinsame Anschaffungen geflossen sei, und sie deshalb kein anrecht auf die 10.000 hätte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2013 21:20




(@Brainstormer)

aber muß dann bei ihrer LV nicht auch so gerechnet werden wie bei mir,sprich, am tag der EHE schließung waren z.b 7000 drin und jetzt ebend diese 14.422 euro - als Zuwachs von 7.422 Euro ?

Korrekt, aber diese Angabe fehlte bisher.
Auch der Zugewinn der zweiten Police muss noch berücksichtigt werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2013 21:43
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

die 7000 euro waren jetzt nur mal von mir so eije genannte zahlt, abgeschlossen wurde die  vor der Hochzeit, wann genau weiß ich nicht, aber ich meine so 2004/2005 damit dürfte ihr Gewinn eigentlich weitaus höher sein, was die 2 police betrifft, weiß ja nicht, ob sie die jetzt im Trennungsjahr gekündigt hat, bis zum 07.03.2012 war sie auf jedenfall noch vorhanden, denn bis dahin wohnten wir noch zusammen und ich habe nix mitbekommen, das sie evtl. ihre eine police gekündigt hat.

hm, dann würde es ja evtl. doch nicht ganz so schlecht aussehen für mich, oder ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2013 22:03
(@Brainstormer)

hm, dann würde es ja evtl. doch nicht ganz so schlecht aussehen für mich, oder ?

Dazu kann man erst etwas sagen, wenn dir wirklich alle Zahlen zum Anfangs- und Endvermögen vorliegen. Und ob sich deine DEF dann auch deiner Meinung bzw. der deines Anwalts anschließt, ist noch eine ganz andere Frage.

Deshalb analog zu Martin:

Insofern immer wieder der Rat, solche Dinge aussergerichtlich zu klären.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2013 22:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

abgeschlossen wurde die  vor der Hochzeit, wann genau weiß ich nicht, aber ich meine so 2004/2005
[...]
was die 2 police betrifft, weiß ja nicht, ob sie die jetzt im Trennungsjahr gekündigt hat, bis zum 07.03.2012 war sie auf jedenfall noch vorhanden

genau über solche Sachverhalte stolpert man gerne bei Auseinandersetzungen über Zugewinn oder Versorgungsausgleich: Etwas zu wissen glauben ist etwas anderes als es gerichtsfest belegen zu können. Der Ex-Partner zuckt die Schultern, kann sich nicht genau erinnern oder hat die Versicherung oder das Konto "schon vor langer Zeit" aus Geldmangel aufgelöst. Der Beweis des Gegenteils ist dann schwierig bis unmöglich; der Versuch allerdings vielleicht teurer als der zu erwartende Profit.

Deshalb wiederhole ich mich:

Insofern immer wieder der Rat, solche Dinge aussergerichtlich zu klären.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2013 01:29
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hi,

muß hier kurz nochmal etwas schreiben wegen dem versorgungsausgleich, weil so ganz kapierren tue ich das nicht. Habe jetzt Post bekommen von meiner LV Agebtur (welche eine Ausländiche ist) das sie einen Teilungsvorschlag machen in höhe von 3500 Euro, also der hälfte von dem Zuwachs während der Ehezeit.

Diese Police aber besitzt doch ein Rentenwahlrecht, d.h kapital steuerfrei auf die Hand oder später einen Rentenbetrag, aber von dem Rentenwahlrecht habe ich ja noch kein gebrauch gemacht, das es ja noch 20 Jahre dauert 🙂

Wird dann diese LV jetzt für den Versorgungsausgleich und gleichzeitig für den Zugewinn auch noch berechnet, anders gesagt, wird der Betrag X für ZG unf VG genommen, oder nur für das ein oder andere ?

desweiteren hatte ich ja schon einmal geschrieben, das meine EX auch 2 Kapitallebensversicherungen besitzt, die aber nicht bei dem VErsorgungsausgleich mit angegeben worden sind. Weil, es ja Kapitale sind, und nicht wie meine eine Rentenfonds LV. soweit so gut, aber meine kann doch auch  auf einen Schlag ausbezahlt werden, so wie eine Kapitale, also warum muß ich meine angegebn und sie ihre nicht ?

kapiers net.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2013 13:13
(@Inselreif)

weil ihre eben keine Rente geben können sondern nur eine Kapitalausschüttung. Damit fallen sie in den Zugewinnausgleich.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2013 14:09
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hi,

soweit klar, die frage war ja, warum meine darunter fällt ??!! da meine ja auch eine Kapitalausschüttung macht, sobald ich das alter erreicht und gewählt habe ! darum geht es !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2013 14:26