Ich habe gerade bei einer neuen Firma angefangen und es gibt für Eltern einen Zuschuß von max. 60€/Monat (netto), wenn das Kind in die Kita geht. Dazu muss man nur den aktuellen Vertrag mit der Kita hinsenden. Das sind immerhin ca. über 100€ brutto im Monat. Da wir getrennt leben, weiß ich jetzt nicht, ob ich das Gekd dann kassiere (ist ja "meine" Firma), oder ob ich das Geld der Ex geben müsste und dadurch verringert sich mein monatlicher Anteil an den Kitakosten. Oder gar nix sagen? Wie würdet ihr das handhaben?
Hallo Klaus,
gibt mal ein bisschen mehr Info. Erstens, wie ist denn die Sache mit den Kita-Kosten bislang zwischen euch geregelt, und auf welcher Grundlage? Zweitens, es ist ein gewaltiger Unterschied, ob deine Ex halbwegs vernünftig ist, ob sie zum Stamme der Nimm gehört, oder ob sie schon aus Prinzip auf Krawall gebürstet ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Bisher ist es so geregelt, dass ich anteilig nach der Anwaltsberechnung meinen 3/7 Anteil zu den Kitakosten beitrage, außer natürlich zur Verpflegung.
Kita kostet im Monat: 20€ Stadt, 60€ Sonstiges (2 sprachige Erziehung, etc.) und 55€ Essensgeld.
Aktuell können wir vernünftig miteinander reden.
Moin.
Ich würde zunächst - bevor die KM ein leuchten in den Augen kriegt - einmal klären, was Du von Deinem AG erstattet bekommst: deinen 3/7-Anteil, 100% der Kosten oder gar zzgl. Verpflegungsgeld?
Wenn es eh nur dein Anteil ist, dann brauchst Du mE der KM gar nichts weiter sagen.
Wenn Du auch mehr erstattet bekommst, dann liegt es sicherlich ein wenig an Dir, wie sehr Du die KM daran partizipieren lassen willst. Beachte aber auch, ob nicht der Kita-Zuschuss Dein netto erhöht und ggf bei der nä Berechnung die Unterhaltspflicht erhöht.
Ich würde, um es einfach zu halten, mir nur meinen Kita-Anteil erstatten lassen und gut ist. Weder Du noch Dein AG sind schließlich für die finanzielle Situation Deiner Ex verantwortlich, Dein AG will aber sicherlich nur Dich entlasten für tatsächlich angefallene Kosten.
Gruss. Toto
Ich würde vermuten, dass es einfach zusätzliches Einkommen ist und wie solches behandelt wird.
1. Das bedeutet, der TO muss es nicht vorauseilend melden.
2. Er muss nichts davon für einen bestimmten Zweck abgeben oder teilen.
3. Wenn er das nächste Mal gefragt wird, erhöht es aber sein unterhaltspflichtiges Einkommen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.