Während der unserer Ehe erbte einer eine größere Immobilie. Durch viele Jahre Aus- und Umbau ist der Wert bis dato gut gewachsen.
Jetzt die Frage, der Nichterbe erhält nach meinem Kenntnisstand die Hälfte der Wertsteigerung während der Ehe. Gilt dazu der Tag der Trennung/Auszug oder erst Tag der Scheidung?
Was ist, wenn der Erbe, der als einziger im Grundbuch steht, das Haus vor der Scheidung auf die Kinder überträgt. Gibt es dann immer noch einen Anspruch auf die halbe Wertsteigerung?
Hi!
Werden nicht Schenkungen und Vererbungen dem Anfangsvermögen des entsprechenden Ehepartners angerechnet...?
BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
moin, zusammen,
Werden nicht Schenkungen und Vererbungen dem Anfangsvermögen des entsprechenden Ehepartners angerechnet...?
vom grundsatz her ja!
aber wie das mit den wertsteigerungen ist/sein kann, ob die überhaupt eine rolle spielen (dann müsste ja das erbe wertmässig definiert gewesen sein und dann der heutige wert dagegen gehalten werden).
rallef: wo hast du das denn her mit der anrechnung der 'verbesserungen'?? habe ich noch nie was von gehört, würde mich aber sehr interessieren... 😉
und: ich fürchte, mit der übertragung auf die kinder hat sich das eh' erledigt 🙁 (ist das denn notariell und grundbuchmässig bestätigt - oder ist das nur absicht/gedankenspiel?); wenn schenkung rechtmässig ist, dann stellt sich die frage nach 'schenkungsfreibeträge/schenkungssteuer' etc.
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Moin,
rechtmäßig ist die Schenkung, das Familienrecht hat damit ja erst mal nix zu tun.
der Nichterbe erhält nach meinem Kenntnisstand die Hälfte der Wertsteigerung während der Ehe.
Mit "Nichterbe" meinst du eigentlich den nichterbenden Ehepartner?! Nicherben sind eigentlich erbberechtigte Personen.
das Haus vor der Scheidung auf die Kinder überträgt
Stichtag für den Zugewinnausgleich ist das Datum der Zustellung des Scheidungsantrags. Alles danach ist eh außen vor.
So insgesamt ist der Fall pfiffig. Ich als Zugewinnausgleichsberechtigter würde allerdings immer versuchen, etwas vom Kuchen dennoch abzubekommen. Die Intention, nämlich Vermeidung/Reduzierung des Zugewinnausgleichs ist zu offensichtlich.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!