Hallo erstmal!
Ich habe einige Fragen:
- Wie erfolgt die Aufteilung der Rentenansprüchen?
(Ich war zu Beginn der Ehe kurz arbeitslos, dann aber immer berufstätig, meine Noch-Ehefrau blieb zuhause für 6 Jahre und zwar wegen Kinder, dann hat sie die Weiterbildung gemacht (2 J.) und 1 Jahr auf Vollzeit gearbeitet, später selber auf Teilzeit umgestiegen)
- Ich war im Juni bei RA, habe die Erstberatung gemacht und einige Fragen gestellt. Unter anderem für welche Tage bin ich auskunftspflichtig, was mein Konto angeht... Mein RA sagt ich muss die Kontoauszüge zeigen und zwar für den Tag der Eheschließung, der Trennung und wann der Scheidungsantrag zugestellt wurde. Also für 3 Tage. Stimmt das?
(Mein Bekannter ist beim gleichen RA, ihm wurde gesagt, er muss den Kontoauszug zeigeni, für den Tag an dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde) Komisch... Oder?
Hallo,
die Rentenpunkte für die Zeit während der Ehe werden geteilt, dabei gehören auch Rentenpunkte wegen der Kinder (Mütterrente).
Stichtag ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten (§ 1384 BGB) für das Endvernögen, das Anfangsvermögen ist beim Beginn der Ehe nachzuweisen.
Der Tag der Trennung kann trotzdem eine Rolle spielen, wenn nämlich die Unterstellung/behauptung abzuwehren ist, dass Du Vermögen verschleudert hast.
Ein paar Erläuterungen findest Du <a href="http://www.finanztip.de/zugewinnausgleich/>hier</a>."
VG Susi
Hallo Susi!
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe die empfohlene Webseite besucht, d.h. wenn man keine Kontoauszüge vom Anfang hat, dann bedeutet dass mein Anfangsvermögen (was Geld angeht) 0 ist?
In meinem Fall habe ich eventuell keine Kontoauszüge aus dem Jahr 2006... Kann mir die Bank den Kontoauszug für diese Zeit geben?
Wie macht man überhaupt eine Kontoauszug über einen Tag? Selber bei der Bank oder das macht RA?
Hallo,
Dein Anfangsvermögen muss in irgendeiner Form nachgewiesen werden, das einfachste ist der Kontoauszug.
Wenn es keine gibt, dann können es auch andere Unterlagen. U.U. bestätigt Dir auch die Bank (natürlich kostenpflichtig) wie die Kontostände zu Beginn der Ehe waren.
VG Susi
Ok, verstehe. Und noch eine Frage, wenn meine EX den Antrag auf Zugewinnausgleich stellt, kann ich eventuell dann auch so einen Antrag gegenüber meiner EX stellen?
Hallo,
im Prinzip kann der Zugewinnausgleich seitens des Gerichts nur dann erfolgen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Prinzipiell könntet ihr euch auch ohne Gericht auf den Zugewinnausgleich einigen.
Ihr könnt beide einen Antrag stellen.
"Es ist den Eheleuten freigestellt, ob sie ein formelles Zugewinnausgleichsverfahren im Rahmen der Scheidung durchführen wollen. Eheleute sollten das wegen der Kosten besser außerhalb des Scheidungsverfahrens regeln. "
(siehe <a href="http://www.finanztip.de/zugewinnausgleich/>hier</a>)."
VG Susi
Moin nox.
Mit Verlaub gesagt, Du wirkst noch etwas hilflos was das thema Zugewinn betrifft. Deshalb nochmal aufgedröselt:
Zur Ermittlung Deines Anfangsvermögens ist letztlich der od. die Kontoauszüge (evtl. auch Depotauszüge) notwendig, mit dem sich die Salden zum Tag der Eheschließung nachweisen lassen. Hast Du die Auszüge nicht mehr, dann kannst Du die bei der Bank für eine geringe Gebühr anfordern. Du hast Interesse ein hohes Anfangsvermögen nachzuweisen, denn nur der Zugewinn (als die Mehrung des Vermögens in der Ehe ) wird geteilt. Hast Du damals allerdings kein nennenswertes Vermögen gehabt, dann kannst Du das sicher auch formlos abgeben, dass das Anfangsvermögen null betrug. Ob sich der Aufwand eines Nachweises für wenige hundert Euro lohnt musst Du entscheiden. Hattest Du damals per Saldo Schulden, also ein negatives Anfangsvermögen, so wird dies m.E. nicht berücksichtigt- da bin ich mir aber nicht sicher.
Im Gegenzug: bei Deiner DEF bist Du an einem niedrigen Anfangsvermögen interessiert (denn von der Mehrung steht Dir die Hälfte zu, wobei Schenkungen der Eltern und Erbschaften soweit ich es verstehe außen vor bleiben).
Gibt es denn zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrags nennenswertes Vermögen, sodass überhaupt eine Auseinandersetzung über Zugewinn in aller Förmlichkeit lohnenswert ist?
Achja - neben Bar- und Wertpapiervermögen müssen natürlich auch Immobilien (nach Darlehen!) berücksichtigt werden - auch hier aber nur die (positive) Wertentwicklung zw. Anfang und Ende.
toto
Hallo toto,
danke für die Antwort, ich habe bis zum BGB recherchiert... 😉
So sieht es aus, was die Auskunftspflicht angeht:
§ 1379
Auskunftspflicht
(1) 1Ist der Güterstand beendet oder hat ein Ehegatte die Scheidung, die Aufhebung der Ehe, den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft beantragt, kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten
1. Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen;
2. Auskunft über das Vermögen verlangen, soweit es für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens maßgeblich ist.
2Auf Anforderung sind Belege vorzulegen. 3Jeder Ehegatte kann verlangen, dass er bei der Aufnahme des ihm nach § 260 vorzulegenden Verzeichnisses zugezogen und dass der Wert der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten ermittelt wird. 4Er kann auch verlangen, dass das Verzeichnis auf seine Kosten durch die zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufgenommen wird.
(2) 1Leben die Ehegatten getrennt, kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen. 2Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
...
Hallo Toto,
noch zwei Fragen zu einem anderen Thema: Wenn ich jetzt in der Trennung etwas wertvolles für die Wohnung kaufe, z.b. neuen Side by side Kühlschrank und die EX erfährt zufällig davon (z.B. die Kinder sehen und erzählen ihr davon), muss ich dann eventuell den Kühlschrank an die EX abgeben bzw. die Hälfte des Kaufpreises?
Außerdem, so gesehen hat die EX jetzt auch nach der Trennung ganz viel gekauft, was gute Möbelstücke, die Unterhaltungelektronik, den Notebook, usw. angeht... Ist es Zugewinn?
Ich möchte von meiner EX nichts wegnehmen.
Hallo,
auch bei einer Zugewinngemeinschaft gibt es kein gemeinschaftliches Eigentum, es sei denn die Eheleute gehen ausdrücklich gemeinsame Verbindlichkeiten ein (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1363.html>§" 1363 BGB</a>).
Etwas anderes sind Haushaltsgegenstände (Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1361a.html>§" 1361a BGB</a>).
VG Susi
Moin Noxin,
Hast Du die Auszüge nicht mehr, dann kannst Du die bei der Bank für eine geringe Gebühr anfordern.
Gas geben ... 2006 ist mehr als 10 Jahre her, könnten schon entsorgt sein.
Ist es Zugewinn?
Siehe Susi. Die aufgeführten Gegenstände sind Hausrat.
Gruß
United