Hallo,
lebe nun seit 1 Jahr getrennt und wohne seit Februar in einer eigenen Wohnung. Bis Februar trug ich alleine alle Kosten von meinem Konto. Seit 1.2. haben wir nun getrennte Kassen. Zum Stand 1.2. hatte unsere Konto einen Stand von 3000€ Soll. Das sind doch gemiensame Schulden für die sie ebenfalls verantworlich ist. Kann ich nun von ihr die Hälfte der 3000€ "einklagen"? Es kann doch nicht sein, dass ich das Konto alleine ausgleichen muss und auch noch die Überziehungszinsen alleine zahlen muss?
Gruß; M.
Hallo Morli,
wenn es sich um Dein alleiniges Konto handelt...haste Pech gehabt. Dafür musst du dann alleine aufkommen.
Selbst wenn es ein gemeinsames Konto wäre und Deine holde Ex kein Geld hätte, wird die Bank sich an Dich halten. Du hast dann aber die Möglichkeit, dass Geld hälftig einzufordern...aber fass mal ner nackter Frau in die Tasche..
MFg
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hey!
Wie @papi74 es schon sagt..ist es dein Konto, also bist du alleiniger Kontoinhaber ist das einzig u allein deine Sache..u du bleibst daran einzig u allein hängen,...
Wäre insofern erstmal interessant wer da bisher der Kontoinhaber war..wer verfügungsberechtigt war, ist dabei eh völlig egal.
Gruß
Jens
Hey Morli
ist zwar schon länger her aber vielleicht schaust ja doch noch mal hier rein.
Also bei mir war es ähnlich. Hab auch unser gemeinsames Konto "mitgenommen" das im Minus war. Bei mir hat der Richter in der Unterhaltsverhandlung dies als gemeinsame Schulden anerkannt und mir zumindest € 60,00 an Unterhalt für die Frau erlassen. Nicht die Welt aber es geht.
Laut meinem Anwalt ist dies aber "normal" und kein Ausnahmefall.
Gruß
Kenzi
Hab auch unser gemeinsames Konto "mitgenommen" das im Minus war
bei gemeinsamen Konto ja...sonst pech gehabt.
mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.