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Gemeinsames Haus verkaufen oder nicht..?

 
(@angsthase)
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Hallo Zusammen,

noch immer zieht sich bei mir beim lesen der einzelnen Themen jeder mir bekannte Muskel zusammen. Aber wie gut das es so ne Foren gibt!

Vorab möchte ich kurz ( ohne Jammern, entsetzen und "Weltschmerz")  meine Situation darstellen:

Im April 2012 wurde meine Ehe, nach fast zwei Jahren Trennungzeit, geschieden.

Nach Berechnung zahle ich nun knapp über 1100€ monatlich nachehelichen Unterhalt (5 Jahre lang und rückwirkend zwei Jahre "Trennungsunterhalt")

Berechnungsgrundlage ist auch mein Kostenblock wie: alle Versicherungen (Kinder und Ex ); Schulgeld (220€) u.s.w. und auch die zwei gemeinsam abgeschlossenen Baufinanzierungsdarlehen. Das eine Darlehen läuft demnächst aus und müßte verlängert werden. Doch meine ExFrau möchte kein neues Darlehen abschließen, sprich verlängern. Sie möchte das gemeinsame Haus (50/50) verkaufen. Tendenziell möchte ich auch raus aus dem Haus doch hieraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Wenn das Haus verkauft wird ist der berechnete Kostenblock (Darlehen) geringer. Kann meine ExFrau dann auf mehr nachehelichen Unterhalt klagen?

2. Die Miete, die ich ja dann bei bezug einer Wohnung zu zahlen hätte läßt sich nicht zum "Kostenblock" hinzuführen - stimmt das?

3. Kann meine ExFrau den Verkauf des Hauses verlangen/einklagen? (Im Haushalt wohnen im wöchentlichen Wechsel meine Kinder)

4. Darf meine ExFrau sich der weiteren Darlehensverlängerung verweigern?

Danke für alle Antworten !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2013 00:36
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wurde dir ein geldwerter Wohnwertvorteil für das Wohnen im eigenen Haus mit angerechnet bei der Berechnung? Dann würde dieser bei einem Verkauf des Hauses ebenfalls wegfallen.

Ist im Urteil/Vergleich ein Passus enthalten was passiert wenn die Schulden nicht mehr getilgt werden bzw. das Haus verkauft ist?

Bzw. willst/kannst du das Haus allein übernehmen?

Wer steht im Grundbuch?

Habt ihr bei der Scheidung den Vermögensausgleich gemacht oder steht der noch aus?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2013 10:07
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Angsthase,

willkommen im Forum.

Nach Berechnung zahle ich nun knapp über 1100€ monatlich nachehelichen Unterhalt (5 Jahre lang und rückwirkend zwei Jahre "Trennungsunterhalt")

Erste Frage: Ist das gerichtlich geregelt (Beschluss/Vergleich), per notarieller Scheidungsfolgenvereinbarung oder lediglich im beidseitigen Einvernehmen ?

In Ergänzung zu Sophie:

1. Wenn das Haus verkauft wird ist der berechnete Kostenblock (Darlehen) geringer. Kann meine ExFrau dann auf mehr nachehelichen Unterhalt klagen?

Siehe Antwort Sophie: Stichwort Wohnvorteil/Wohnwert.

2. Die Miete, die ich ja dann bei bezug einer Wohnung zu zahlen hätte läßt sich nicht zum "Kostenblock" hinzuführen - stimmt das?

Nein. Die Miete gehört zu den Kosten der persönlichen Lebensführung.

3. Kann meine ExFrau den Verkauf des Hauses verlangen/einklagen?

Nein. Möglich ist, dass sie zur Auflösung der Eigentümergemeinschaft ein Teilungsversteigerungsverfahren startet.
Diese Möglichkeit steht auch Dir offen. Je nachdem, was Du willst, ist ein freier Verkauf oder (so eine Einigung möglich) das Angebot der Übernahme an Ex aber die bessere Alternative.

4. Darf meine ExFrau sich der weiteren Darlehensverlängerung verweigern?

Zumindest hat meine Ex das erfolgreich über 2 1/2 Jahre praktiziert.

Offensichtlich praktiziert Ihr ein Wechselmodell. Insofern darfst Du Dich als Vater in einer glücklichen Lage schätzen.
Euer Verhältnis scheint daher noch eine gewisse Basis zu haben, was auch dafür spricht, irgendwie nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen ...

In Anbetracht des Ablaufens des einen Hypothekendarlehens solltest Du Kontakt mit der finanzierenden Bank aufnehmen, in meinem Fall war es zumindest möglich die alten Konditionen quartalsweise zu verlängern (um Zeit für eine Lösung zu finden).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2013 10:31
(@angsthase)
Schon was gesagt Registriert

Danke Sophie, Danke United,
Ihr habt mir schon sehr geholfen.

Der Wohnwert ist mit 910€ berücksichtigt. Wenn ich also 1000€ Darlehen zahle dann gleicht sich das scheinbar aus, oder? Und eine Neuberechnung des nachehelichen Unterhalts käme dann auf die annährend gleiche Summe.

Im Gerichtlichen Vergleich wird weiter nicht auf eventuelle Schulden/Tilgung oder Verkauf des Hauses eingegangen.

Die Darlehensraten kann ich tragen - das ist sogar günstiger als in Miete zu wohnen.

Im Grundbuch sind beide Partein zu 50/50 aufgeführt.

Der Vermögensausgleich steht noch aus. ( Hier wirds nochmal heftig - denn meine ExFrau hat die Gelder der Eltern als "Schenkung" umdeklariert und von ihnen bereits eine Eidesstattliche Erklärung ausfüllen lassen, das die Gelder ausschließlich ihrer Tochter gegolten haben.)Das ist so schrecklich ungerecht!

United, wie schwer es mir fällt von "beiderseitigem Einvernehmen" zu reden...aber ja,der nacheheliche Unterhalt wurde im gerichtlichen Vergleich vereinbart. Meine Anwältin meinte das das Ergebnis gut wäre - nur warum fühle ich mich so über den Tisch gezogen?! Ach, nun - da hilft kein Jammern. Unser Verhältnis ist auf unerträglicher Weise angespannt. Meine ExFrau hat sich für mich als Mensch völlig disqualifiziert. Letztens fragte ich sie warum sie beim Gericht so gelogen hat, antwortete sie " raffst Du es nicht?-es ist ein Spiel! Zugegeben, das erleichtert meine und die Welt der Kids nicht wirklich.
Die Idee eine Quartalsweise Verlängerung des Darlehens vorzunehmen finde ich gut. Was hälst Du davon, -wenn ich im Haus bleiben würde- das ich das eine Darlehen ( das andere läuft noch bis zum Jahr 2016) selbst übernehmen würde. Zahlen tue ich es ja sowieso.

Vorerst, nochmals besten Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2013 23:41
(@angsthase)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

United, konntest Du ohne die Einwilligung Deiner ...sorry...naja...ExFrau das Darlehen (auf beiderseitigen Namen) verlängern? Sollte ich die Verlängerung beantragen, dann würde ich ja ohne die Unterschrift meiner Frau für die offenen Verbindlichkeiten alleinig verantwortlich sein. Da sie auch zu 50% Eigentümerin ist, möchte ich das sie auch weiterhin die Verantwortung für die Finanzierung trägt .Zumindest auf dem Papier.

Ich hoffe ich bin nicht zu ungeduldig wenn ich meine Fragen nochmal hervorhebe:

Der Wohnwert ist mit 910€ berücksichtigt. Wenn ich also 1000€ Darlehen zahle dann gleicht sich das scheinbar aus, oder? Und eine Neuberechnung des nachehelichen Unterhalts käme dann auf die annährend gleiche Summe.

Beste Grüße + Danke!
Angsthase

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2013 17:20
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Angsthase,

[...] konntest Du ohne die Einwilligung Deiner ...sorry...naja...ExFrau das Darlehen (auf beiderseitigen Namen) verlängern?

Ich habe weder etwas beantragt, noch unterschrieben, noch aktiv verlängert ... ich habe mit der finanzierenden Bank gesprochen und gefragt, wie es denn bei fehlender Einigung weitergeht. Hierbei wurde seitens der Bank vorgeschlagen, die Konditionen zeitlich befristet weiterzuschreiben. Dem habe ich nicht widersprochen (und meine Ex auch nicht). Ob das rechtlich einwandfrei ist, keine Ahnung ...

Von einer alleinigen Kreditübernahme, ohne Anpassung der Eigentumsverhältnisse ist in jedem Fall abzuraten ...
... um so wichtiger ist es aber in Erfahrung zu bringen, wie die Bank sich nach Auslaufen des Vertrags verhält.

Wenn ich also 1000€ Darlehen zahle dann gleicht sich das scheinbar aus, oder?

Nicht zwingend. Das hängt von Deinen Einkommensverhältnissen sowie dem Tilgungsanteil ab. Dieser wird nicht gegen den Wohnwert gerechnet, sondern ist als Altersvorsorge in Abzug zu bringen (und hierfür gelten Höchstgrenzen).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2013 17:51
(@angsthase)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend, United!

Danke für die Info - genauso werde ich meine Bank ansprechen, mal schaun´was die sagen. (kommt´gleich auf den gelben "to do Zettel")

Aber die letzte Antwort krieg ich nicht in meinen Kopf. Hier bin ich nicht fit. Hoffentlich nerve ich nicht.

Der nacheheliche Unterhalt ist berechnet auf mein Gehalt vom vorletzten Jahr 2011 ( 2012 sogar knapp 10% weniger), die Versicherungen, wie Riester, Lebensvers.,Schulgeld, Hausgrundsteuer - halt alle ehebedingten Verbindlichkeiten, wie auch das Darlehen für das Haus (1000€).

Das zahle ich alles brav. Und auch den nachehelichen Unterhalt von 1100€.

Wenn ich (was meine ExFrau angeregt hat - warum nur?) das Haus verkaufe, kann sie (und ihre Anwältin) dann sagen ; O.K. Du zahlst jetzt 1000€ Darlehen weniger, jetzt möchte ich mehr Unterhalt?

Kann ich dann die Gegenrechnung aufstellen: 910€ berechneter Wohnwert entfällt; ca. 10% weniger Gehalt: Das macht als Summe nicht mehr als das was Du bisher, und für die nächsten 4,5 Jahre, erhältst?

Mein Wunsch ist halt endlich loszulassen und auszuziehen, das alte hinter mich zu lassen! Nur wenn ich daran verarmen sollte, ist es doch besser im Haus zu bleiben (grumpf) und mit der Bank eine Verlängerung klar zu machen (wenns klappt) und die nächsten 4,5 Jahre "durch zu halten".

Gruß vom Angsthasen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2013 23:32
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Angsthase,

zum Thema Wohnvorteil:

- In aktueller Unterhaltsberechnung ist dieses mehr oder minder "unterhaltsneutral" (Wohnvorteil entspricht Belastungen), solange das Haus im gemeinsamen Besitz verbleibt, sollte das auch so bleiben (da beide Parteien von der Tilgung profitieren).

- Szenario 1:
Verkauf, dann fällt der Wohnvorteil weg, Darlehensbelastungen ebenfalls, Unterhaltsberechnung bleibt demzufolge unverändert
- Szenario 2:
Du übernimmst das Haus, dann wird vom Wohnwert der Zinsanteil (und in Abhängigkeit des Gerichts verbrauchsunabhängige Nebenkosten) abgezogen, um den Wohnvorteil zu ermitteln. Tilgung wird dann als Altersvorsorge (wie Riester und LV) gewertet und diese ist nur bis 4% vom Brutto (bei Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ggf. mehr) bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigungsfähig.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2013 10:49
(@angsthase)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

wenn meine Freundin mit Kind in das Haus einziehen muss ich:

1. meine ExFrau informieren ?
2. Gibt es hierzu irgendwelche Fallstricke die ich zu bedenken habe ? ( Nachehelicher Unterhalt z.B.)

Es grüßt der Angsthase

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2013 14:50
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Angsthase,

1. meine ExFrau informieren ?

Eine Verpflichtung hierzu gibt es nicht.

2. Gibt es hierzu irgendwelche Fallstricke die ich zu bedenken habe ?

In Deinem Falle nicht (im Mangelfall könnte der Selbstbehalt herabgesetzt werden).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2013 11:46




(@angsthase)
Schon was gesagt Registriert

Danke United!
Gruss vom Angsthase der sich in seinem Leben hoffnungsvoll versucht neu zu finden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2013 21:20