Gemeinsames Haus
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Gemeinsames Haus

Seite 2 / 3
 
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen,

so langsam kommen wir zum Schluss was das Haus angeht.

ich werde es übernehmen und die Bank spielt mit. Allerdings werden ca.20.000,- Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Da ich bei der Bank bleibe reduziert sich die Summe um 8000,-€

So das eine Gesamtsumme für das Haus von 139.000,-€ offen ist. Der Wert aktuelle Wert vom Haus ist nicht ermittelt wurden.

Inwieweit ist die Vorfälligkeitsentschädigung anteilig vom Ex Partner mit zu tragen? Ich lese da unterschiedliche Informationen.

- es wird geteilt
- es wird auf den Unterhalt angerechnet
- ich trage alles alleine

Lohnt sich dafür einen Anwalt zu beschäftigen?

Wenn das Haus verkauft wäre müssten ja die 20.000,-€ als Ertrag plus die 130.000,-€ für das Haus erzielt werden. Was ich mir kaum vorstellen kann zumal min. 40.000,- in Heizung und Bäder usw. noch investiert werden müssen. Mal Abgesehen vom Aussengelände.

Danke für Eure Unterstützung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2019 10:40
(@inselreif)
Moderator

Was bitte soll der Anwalt dabei ausrichten? Entweder ihr einigt Euch irgendwie oder der Deal platzt. Da gibt es kein "richtig" und lässt sich nichts erzwingen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2019 10:55
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hallo Akoser,

wofür will die Bank 8.000 Euro? Deine Ex müsste ja nur noch aus dem Kreditvertrag entlassen werden und du übernimmst diesen. Ich habe in 2012 das Haus übernommen und beide involvierte Banken haben dafür NICHTS genommen. Lediglich Notargebühren fielen an. Und die Restschulden waren ungefähr genauso hoch wie die von dir genannte Summe.

Ich denke hier versucht die Bank an der Situation mit zu verdienen 🙁 .

LG
Sternchen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2019 12:15
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wofür will die Bank 8.000 Euro? Deine Ex müsste ja nur noch aus dem Kreditvertrag entlassen werden und du übernimmst diesen. Ich habe in 2012 das Haus übernommen und beide involvierte Banken haben dafür NICHTS genommen. Lediglich Notargebühren fielen an. Und die Restschulden waren ungefähr genauso hoch wie die von dir genannte Summe.

In der Tat - wenn sich an Zinsbindung, Kreditsumme  nichts ändert, dann gibt es eigentlich keine nachvollziehbaren Gründe für einen Vorfälligkeitsentschädigung. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Bank eine Bearbeitungsgeb. aufruft. Da würde ich jetzt irgendwas zw. 0,5% und im Maximalfall 3% der Kreditsumme erwarten.

Das ist aber die Bearbeitungsgebühr Deiner Bank für Deinen Kredit. Dies wirst Du nur schwer der KM umhängen können. Ich würde versuchen, es zu teilen. Wenn Sie aber nicht will oder nur weniger tragen will, dann wirst Du m.E. damit leben müssen.

Die Frage ist ja immer, was wäre die Alternative? Und die wäre eben, dass ihr das Haus verkauft und teilt. Und dann fällt eben eine Vorfälligkeitsentsch. an, die letztlich von Euch beiden zu tragen wäre. Insofern ist jede Summe unter der Vorfälligkeitsentschädigung erstmal gut für Deine Ex und Dich. Und schon 8 TEUR sind besser als die halbe Vorfälligkeitsentsch. Das ist also gut für Dich. Und bei der KM kannst Du ja mal versuchen zu argumentieren, dass die Hälfte der Bearbeitungsgeb. (wie hoch die dann auch immer sein wird) besser ist, als die hälftige Vorfälligkeitsentsch. bei Komplettablösung des Kredits. Versuch ist es wert. Wenn sie nicht will, dann eben nicht. Aber erstmal der Bank aufs Dach steigen

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2019 14:51
(@maxmustermann1234)
Registriert

Wenn du den Kredit übernimmst, ist eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht nur unüblich, sondern auch nicht rechtens. Ihr könnt den Kredit höchstens kündigen, aber dann müsstest du auch einen neuen abschließen. Aber selbst dann wären 20 TEUR Vorfälligkeit zu viel. Stell mal ein paar Parameter ein: Sollzins, Vertragsbegin, Zinsbindung, monatliche Tilgung, Tilgungsoptionen ... dann kann man mal grob überschlagen. Banken rechnen nämlich gerne mal zu ihren Gunsten und vergessen dabei BGH-Urteile.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2019 15:25
(@traurig2019)
Zeigt sich öfters Registriert

Nach meiner Kenntnis kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern, wenn man das Haus vor der vereinbarten Kreditlaufzeit verkauft und der Bank dadurch Zinseinnahmen entgehen.

Das kann man grob selbst ausrechnen, man muss aber mögliche zukünftige Sondertilgungen, sofern im Kreditvertrag vereinbart zuungunsten der Bank abziehen. Dazu gibts ein Gerichtsurteil, das argumentiert, dass man die Sondertilgungen für die verbleibende Laufzeit komplett nutzen könnte und die Bank nicht auf Verdacht annehmen kann, dass man das nicht tut.

Ich sehe keinen Grund, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung fordert, wenn du den Kredit mit den bestehenden Konditionen weiterlaufen lässt und nur deine Frau aussteigt. Ich habe bei google geschaut und z.B. die ING verlangt bei einem Schuldnerwechsel 1000 € an Gebühren. Vielleicht hat deine Bank angenommen, du kündigst den Kredit und schließt einen neuen zu aktuellen Konditionen ab. Je nach dem, was der bestehende Kredit für Konditionen hat, kann das über die Laufzeit einen Vorteil ergeben. Der Nachteil ist aber, dass die Vorfälligkeitsentschädigung sofort fällig ist und der Vorteil sich erst über die Laufzeit einstellt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2019 19:42
(@inselreif)
Moderator

Wir reden hier über 139k und zumindest ein Teil war erst neu aufgenommen. Je nach Laufzeit und Zinssatz kann die Vorfälligkeitsentschädigung gerade noch so hinkommen, sollte aber trotzdem überprüft werden (bitte dazu die genauen Parameter schreiben!).
Niemand kann die Bank zwingen, einen Schuldnerwechsel vorzunehmen. Wenn sie darauf besteht, dass die Darlehen (es sind ja wohl mehrere) vorzeitig gekündigt werden und dann ein neues abzuschließen, dann muss der TO damit leben oder zu einer anderen Bank gehen. Ob es bei dem Rahmen allerdings anderswo überhaupt ein Darlehen gibt... das könnte kritisch werden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2019 21:59
(@maxmustermann1234)
Registriert

Wir reden hier über 139k und zumindest ein Teil war erst neu aufgenommen. Je nach Laufzeit und Zinssatz kann die Vorfälligkeitsentschädigung gerade noch so hinkommen, sollte aber trotzdem überprüft werden (bitte dazu die genauen Parameter schreiben!).
Niemand kann die Bank zwingen, einen Schuldnerwechsel vorzunehmen. Wenn sie darauf besteht, dass die Darlehen (es sind ja wohl mehrere) vorzeitig gekündigt werden und dann ein neues abzuschließen, dann muss der TO damit leben oder zu einer anderen Bank gehen. Ob es bei dem Rahmen allerdings anderswo überhaupt ein Darlehen gibt... das könnte kritisch werden.

Gruss von der Insel

Die Restlaufzeit ist nicht der wichtigste Parameter, denn die Bank muss das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren mit einrechnen. Ebenso muss sie alle Optionen zur Sondertilgung und Anpassung der monatlichen Tilgung mit berücksichtigen. Machen viele aber einfach nicht. Der Zins müsste bei über 3% liegen, damit 20 TEUR realistisch sind, das ist aber bei einem aktuellen Darlehn unwahrscheinlich, außer der To hat sich über den Tisch ziehen lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2019 10:46
(@inselreif)
Moderator

bei 100%-Finanzierung und "gerade so"-Bonität halte ich die 3% für gar nicht so unrealistisch...
Aber Nachrechnen wäre die bessere Variante 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2019 10:55
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen,

erstmal vielen dank für eure Kommentare.

Es ist tatsächlich so das der Kredit neu Abgeschlossen werden muss zu 1,4% vorher waren es ca. 2,7% allerdings ist die Summe um 47.500,-€ höher (das ist das Geld was noch gebraucht wird um das Haus fertig zustellen).

Die Eigentliche Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf des Hauses wären 19800,-€ durch die Neufinanzierung möchten diese noch 9500,-€ haben bzw. werden auf die Zinsen umgelegt.

Ich würde dann 539,-€ 787-23350 zahlen und nach 15 Jahren 750,-€ und wäre dann bis zur Rente fertig.

Immer noch besser als Miete wo ich auch bei mindesten 450,- kalt liege.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2019 13:14




(@maxmustermann1234)
Registriert

Hi,

ich weiß nicht, wie viel Energie du da rein stecken willst, aber es gibt keinen Grund für einen neuen Kredit außer, dass die Bank dich über den Tisch ziehen will. Wenn du alleine einen Kredit bekommst, kann deine Ex auch einfach bitte aus der Schuldhaft entlassen zu werden und du führst den Kredit alleine fort. Wenn die das nicht machen wollen, sollen die dir schriftlich unter Nennung von Gründen bestätigen, warum das nicht möglich ist.

WICHTIG: Wann wurde der Kredit geschlossen? 2,7% klingt wie Altkredit, da kann keine so hohe Vorfälligkeit mehr stehen. Bitte stell doch mal ein paar Eckdaten rein, wenn du Hilfe willst.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2019 14:00
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nur mal so als Info. Ich habe mein Haus vor 3 Jahren mit den Kreditverträgen zusammen verkauft. Da ist der Käufer in die bestehende Finanzierung eingetreten.
Dadurch haben wir eine kleine Umschreibgebühr gehabt, ich glaub die lag bei 300 Euro, und keinerlei Vorfälligkeit.

Ich glaub die beschupsen Dich.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2019 15:28
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin. Ich denke auch, dass Du mal etwas ernsthafter mit der Bank sprechen solltest. Andererseits bekommst Du natürlich auch einen deutliche zinsgünstigeren Kredit. Die Zinsersparnis für Dich musst Du gegenrechnen.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2019 15:35
(@maxmustermann1234)
Registriert

Das ist nicht richtig, bei der Vorfälligkeit ersetzt man den gesamten Zinsschaden bis zum ersten möglichen Kündigungszeitpunkt und zahlt ab jetzt einen zweiten Kredit. Man zahlt also doppelt. Das der neue Kredit günstiger ist, ist zwar ganz nett, aber immer noch deutlich teurer als einfach weiter laufen zu lassen.

Nochmal: ich vermute, dass die dich verar***en wollen. Ich vermute, dass der Kredit von mind. 7-8 Jahren geschlossen wurde, wenn nicht länger. Da ich selbst aus der Finanzbranche komme wäre die Angabe wann der Kredit geschlossen wurde hilfreich. Und die Begründung, warum er nicht weiter geführt werden kann. Wechselst du die Bank?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2019 17:01
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

bei der Vorfälligkeit ersetzt man den gesamten Zinsschaden bis zum ersten möglichen Kündigungszeitpunkt

Das ist mir schon klar.
Bei 140 TEUR Kredit (ich glaube, darum ging es), kostet der alte Kredit (2,7% Zinsen) pro Jahr 3.780 EUR (Tilgungen etc außen vor gelassen). Der neue bei 1,4% nur noch 1.960 EUR. Somit spart der TO 1.820 EUR p.a. Die Ersparnis kann er nur machen, wenn er den alten Kredit kündigt. Und dafür wird Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Über die Höhe (den "Zinsschaden" für die Bank) können wir hier nur spekulieren. Deshalb mein Hinweis, einmal ernsthaft mit der Bank reden und verhandeln.

Aber aufgrund der Ersparnis kann es schon sinnvoll sein, Vorfälligkeitsentsch. zu bezahlen (wie gesagt: Höhe zu prüfen und zu verhandeln) und den neuen Zinssatz einzuloggen. Und das vergleicht sich mit der Umschreibung des Kredits gg. eine "kleine" Gebühr (dazu wird die Bank nicht verpflichtet sein, sollte man aber durchsetzen können) und Fortführung des alten Kredits bis zur ersten Sonderkündigungsmöglichkeit (spät. nach 10 Jahren Lfz).  Bis dahin zahlt der TO dann aber 2,7% p.a.  Und über das Zinsniveau zum späteren Verlängerungszeitpunkt können wir trefflich spekulieren.

alles klar soweit?
toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2019 18:19
(@maxmustermann1234)
Registriert

arnis kann es schon sinnvoll sein, Vorfälligkeitsentsch. zu bezahlen (wie gesagt: Höhe zu prüfen und zu verhandeln) und den neuen Zinssatz einzuloggen. Und das vergleicht sich mit der Umschreibung des Kredits gg. eine "kleine" Gebühr (dazu wird die Bank nicht verpflichtet sein, sollte man aber durchsetzen können) und Fortführung des alten Kredits bis zur ersten Sonderkündigungsmöglichkeit (spät. nach 10 Jahren Lfz).  Bis dahin zahlt der TO dann aber 2,7% p.a.  Und über das Zinsniveau zum späteren Verlängerungszeitpunkt können wir trefflich spekulieren.

alles klar soweit?
toto

Ja, alles klar. Wenn er Vorfälligkeit bezahlt, so zahlt er die 2,7% Zins bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit auch, nur halt auf einen Schlag. Anschließend finanziert er neu zu 1,4%, wahrscheinlich die Vorfälligkeit sogar nochmal mit. Das macht nur Sinn, wenn man davon ausgeht, dass der Zins bis zur Kündigungsmöglichkeit auf 4%-5% steigt, das ist aber utopisch. Von daher wird es kein realistisches Beispiel geben, wo eine Ablöse des Darlehns Sinn macht.

Mal überschlagen: ich komme auf einen Zinsschaden von 20.000€ nach 65 Monaten, falls die Tilgung bei 1% liegt, ohne Sondertilgungen. Das passt aber nicht zum Zins, denn der lag vor 5 Jahren nicht bei 2,7%. Aber aufklären kann das leider nur der TO.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2019 10:12
(@inselreif)
Moderator

Vor 65 Monaten, also 03-04/2014 - da spuckt die Interhyp etwa 2,5% als historischen Zinssatz für 10-jährige Hypotheken aus. Ich hab kurz vorher auch umgeschuldet und total irrealistisch ist das nicht...

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2019 10:35
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ne, noch 65 Monate, also vor 55 Monaten. Das ist 2015 und da lag der Zins unter 2%.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2019 11:42
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die vielen Antworten.

Ich habe meine Lösung gefunden. Durch Umfinanzierung hätte die Bank auf 15 Jahre 20.000,-€ Zinsen verloren.

Davon muss ich 9800,- übernehmen aber durch die Neufinanzierung spare ich trotze wesentlich höherer Summe (zusätzlich 47.000,-) 10500,- Zinsen ein. Von daher passt es.

Andere Frage:

Ex Partnerin schreibt mir heute das sie 10.000,-€ wieder haben will, das Geld hat ihr ihre Mutter gegeben (Bar) und ein Teil davon ist ins Haus geflossen (keine Belege) zusätzlich will sie weiter 8000,-€ haben (für was hat sie nicht Begründet) ansonsten würde Sie nicht der Überschreibung vom Haus zustimmen.

Was meint Ihr? Wie damit umgehen? Erpressung? Rein theoretisch bekomme ich von Ihr noch 9000,- für die hälfte der Vorfälligkeit und diverse Rechnungen die ich nach der Trennung für erstmal vorgelegt habe. Darüber habe ich alles Belege.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2019 12:52
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo akoser,

es ist unmöglich dir zu helfen, wenn du nur scheibchenweise Informationen zur Verfügung stellst und nur die Hälfte beantwortest. Die Bank kann keinen Zinsschaden über 15 Jahre erleiden, denn es gibt nach BGB eine Kündigungsrecht nach 10 Jahren bei Hypothekendarlehn. Also kann die Restschuld nur über diesen Zeitraum bestimmt werden. Du lässt dich wahrscheinlich von der Bank über den Tisch ziehen, aber wenn du das so haben willst, kann dich keiner davon abhalten.

Jede Zahlung an deine Ex ist wahnsinn, wenn ihr keinen Vertrag darüber schließt. Ich rate dir stark dazu nur das zu zahlen, was von einem Notar in einen Vertrag gegossen wurde.

Ich verstehe das Argument mit den 10.000€ nicht. Die Mutter hat es ihr doch geschenkt, sie hat das Geld ins Haus gesteckt. Die Mutter kann das Geld höchstens von der Tochter zurückfordern, was hast du jetzt damit zu tun?

Willst du das Haus haben oder wäre auch eine Versteigerung für dich ok?

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2019 14:48




Seite 2 / 3