Haus vor Ehe gekauf...
 
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Haus vor Ehe gekauft, gehört es jetzt in den Zugewinnausgleich?

 
(@flitzpiepe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

zuerst mal ein Gruß an alle gebeutelten Väter von einer gebeutelten Mutter! Durch Arbeitslosigkeit meines Ex vor 10 Jahren habe ich einen vollkommenen Rollentausch vollzogen und bin wahrscheinlich deshalb hier vollkommen richtig.

Folgende Fragen stellen sich:

1.
Haus wurde gemeinsam von beiden 1989 gekauft (beide im Grundbuch). Heirat 1996. Scheidung 2011. Nach Trennung 2009 verblieb Ex mit Sohn im Haus. Nutzungsrechtentschädigung wurde bis Juli gezahlt. Ein Kaufangebot seinerseits (die Hälfte der mir zustehenden Hälfte) wurde von mir abgelehnt. Ex wollte alles mit Zugewinnausgleich verrechnen, der aber auch noch strittig ist, bzw. noch von keinem regelrecht beantragt wurde. Dafür sitzt er noch auf meiner, vor der Ehe angeschafften Bleikristallsammlung, die er nicht rausrückt. Am 1.10. ist mein Sohn zu mir gezogen. Aufgrund der nun nicht mehr stattfindenden U-Zahlungen kann er das Haus nicht mehr halten und will wohl einfach ausziehen. Kann er das einfach ohne mit mir darüber zu reden? Was passiert dann mit den Verpflichtungen rund ums Haus? Schließlich ist bald Winter und das Haus muss doch gewartet werden.  Eine Teilungsversteigerung möchte ich nicht, weil ich a) kein Geld für Selbstersteigerung habe und b) mir die Kosten einfach zu hoch bzw. der Verlust zu hoch ist.

2.
Bei der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich ausgesetzt, weil ich im öfft. Dienst bin. Problem der VBL ist ja bekannt. Leider wurde ich nicht genügend von meinem RA aufgeklärt und habe mich mit der Abtrennung einverstanden erklärt. Kann man das wieder rückgängig machen und den Versorgungsausgleich ohne die VBL machen lassen?

Bitte beachtet, dass ich nach 2 Jahren Kampf mit RA mir diesen absolut nicht mehr leisten kann. Habe schon einen Kredit dafür aufnehmen müssen. Mein Ex spricht kein Wort mit mir, nur über seinen RA. Er bekommt Prozesskostenhilfe, ich nicht, weil ich eigentlich gut verdiene. Ich werde noch irre, er betrügt mich mit einer alten gemeinsamen Freundin und ekelt mich aus dem Haus und tut jetzt so, als ob ich Schuld wäre. Kann mir das mal einer von den Männern erklären?

Vielen Dank für eure Mühe.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2011 12:59
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Flitzpiepe,

auch von mir: willkommen im Forum.

Zu 2. kann ich nichts beitragen.

Zu 1. kann ich nichts Positives beitragen:

Aufgrund der nun nicht mehr stattfindenden U-Zahlungen kann er das Haus nicht mehr halten und will wohl einfach ausziehen. Kann er das einfach ohne mit mir darüber zu reden?

Wir sind in einem freien Land, insofern wirst Du seinen Auszug kaum verhindern können ...

Was passiert dann mit den Verpflichtungen rund ums Haus?

Gehe davon aus, dass Ihr für die meisten Verpflichtungen gemeinsam haftet. Wenn dem so ist: Bei gesamtschuldnerischer Haftung werden sich die Gläubiger vertrauensvoll an den Zahlungskräftigeren wenden ... im Innenverhältnis darfst Du dann (anteilig) vom Ex zurückfordern (die Erfolgsaussichten kannst Du selber vermutlich am Besten beurteilen).

Eine Teilungsversteigerung möchte ich nicht, weil ich a) kein Geld für Selbstersteigerung habe und b) mir die Kosten einfach zu hoch bzw. der Verlust zu hoch ist.

Die Beauftragung eines Immobilienmaklers wäre in diesem Falle sicherlich das Sinnvollste ... ohne Zustimmung vom Ex bliebe nur die Versteigerung.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2011 17:44
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Flitzpiepe,

um auf die Frage aus dem Titel deines Beitrags einzugehen, ob das Haus in den Zugewinnausgleich gehört oder nicht: Wie der Name schon sagt, wird der Zugewinn ausgeglichen, d.h. die Wertsteigerung des Hauses während der Ehezeit. Bei einer Immobilie sind zwei Dinge zu beachten. Erstens, die Änderung des mutmaßlichen Kaufpreises, d.h.: Wieviel hätte es zum Zeitpunkt der Heirat gekostet? Wie viel hätte es zum Zeitpunkt der Scheidung gekostet? Um wie viel ist die zweite Zahl größer (oder auch kleiner) als die erste Zahl? Zweitens, die Tilgung der Darlehen während dieser Zeit, weil dies den Nettowert des Hauses erhöht, indem die Schulden vermindert werden.

Beispiel: Wert der Hütte bei Heirat wäre 400.000 Euro, dem stünden Schulden von 300.000 Euro gegenüber; Wert der Hütte bei Scheidung nur noch 350.000 Euro, aber nur noch 100.000 Euro Schulden. Dann wäre der Zugewinn: 150.000 Euro - nämlich 250.000 Euro (Nettowert bei Scheidung) minus 100.000 Euro (Nettowert bei Heirat).

Nur: In eurem Fall ist das vermutlich eine Frage von "linke Hosentasche, rechte Hosentasche". Euch gehört das Haus gemeinsam, und ich nehme erstens an, es gehört euch je zur Hälfte, und ich nehme zweitens an, auch die Schulden gehören/gehörten euch je zur Hälfte. In diesem Fall ist es aber so: Was immer das Haus jetzt mehr oder weniger wert ist als damals, und was immer seitdem an Schulden zurückgezahlt wurde, und wie hoch oder niedrig auch immer demzufolge der Zugewinn ist - ihr seid beide mit jeweils 50% daran beteiligt! Da ist also nichts, was bezüglich des Hauses ausgeglichen werden müsste. Was dein Ex da zu verrechnen können glaubt, ist mir erst mal schleierhaft.

Oder ist meine Annahme "halbe-halbe für Eigentum und Schulden" falsch? Dann erzähle uns bitte, wie Eigentum und Schulden wirklich verteilt sind. Ansonsten gibt's noch ein paar fiese Sonderfälle, z.B. wenn der Zugewinn rechnerisch negativ wird, aber wenn du befürchtest, dass es so ein Fall sein könnte, dann müsstest du schon konkrete Zahlen und Fakten liefern. Ebenso, falls es neben dem Haus noch weitere Vermögenswerte gibt, bei denen ggf. tatsächlich ein Ausgleich stattfinden muss (dabei kann's dann je nach Höhe des Betrags u.U. tatsächlich sinnvoll sein, diesen Ausgleich nicht in Geld, sondern mit jener Hälfte des Hauses zu "bezahlen", die dem Ausgleichspflichtigen gehört).

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2011 01:17
(@flitzpiepe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit.

Danke für deine ausführliche Antwort. Zur Klärung folgendes:

Das Haus wurde 1989 (unverheiratet, Hochzeit 1996) je zur Hälfte von uns beiden gekauft. Die Kredite ebenso von uns beiden getilgt. Z. Zt. sind noch gemeinsame 4.900 Eur zu zahlen. Diese werden von meinem Ex abbezahlt, die Hälfte von der monatlichen Rate zieht er sich aber von der an mich zu zahlenden Nutzungsentschädigung ab. Wobei die NE bereits seit Monaten unregelmäßig bei mir eingeht. Es ist also wirklich "rechte Tasche, linke Tasche".

Er will allerdings von der an mich zu zahlenden Hälfte den Wert meines Autos (er hat selbst eines, allerdings im Wert niedriger) und den Wert meines Wohnwagens abziehen. Einen regelrechten Zugewinnausgleich strebt er nicht an. Offensichtlich weiss er nicht, dass ich keine Belege für die von mir vor der Ehe gekauften Wertgegenstände habe.  Wenn dem nicht so wäre, hätte er mit Sicherheit noch an mich zu zahlen. Außerdem hat er noch meine Bleikristallsammlung (Wert ca. 8000 Euro) unter Verschluss. Diese habe ich nachweislich auch vor der Ehe gekauft. Er will auch davon die Hälfte.

Wie kann ich denn ohne Belege beweisen, was vorher mir gehört hat? Dazu zählen ein PKW, ein Wohnmobil und z. B. sämtliche Möbel, Einbauküche etc.

So alles etwas klarer für dich?

Möchte mich an dieser Stelle auch noch bei allen bedanken, die mir so interessiert geschrieben haben! Es ist schön, auch mal Hilfe zu erfahren. Sonst hört man immer nur "das hätte ich dir vorher sagen können". Also vielen Dank.

LG

Flitzpiepe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2011 11:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie kann ich denn ohne Belege beweisen, was vorher mir gehört hat? Dazu zählen ein PKW, ein Wohnmobil und z. B. sämtliche Möbel, Einbauküche etc.

Gar nicht.
Alles, wofür der Wert nicht nachgewiesen werden kann, wird mit 0,- angenommen.
Schlimmer noch:
Wenn das Eigentum nicht nachgewiesen werden kann, wird der Besitzer als Eigentümer angesehen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2011 11:56