Haushaltsaufrechnun...
 
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Haushaltsaufrechnung

 
(@shadow)
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Hallo!

Ich habe mal folgende Frage. Ich habe mich vor ca. 3,5 Jahren von meiner mittlerweile Ex - Frau getrennt und bin ausgezogen aus der gemeinsamen Wohnung. Meine Kinder blieben bei meiner Ex - Frau. An Haushalt habe ich einige wenige Dinge mitgenommen. Noch nicht mal ein Bett zum Schlafen hatte ich und mußte es mir selbst noch besorgen. Habe somit sozusagen mit einigen wenigen Gegenständen einen neuen Hausstand gegründet.

Unsere Scheidung ist nun ca. ein Jahr her. Nun bekomme ich von meiner Ex - Frau ein Schreiben bzw. von ihrer Anwältin, dass sie nun eine Haushaltsaufrechnung machen möchte. Wer was behalten hat und dass da noch ein Ausgleich stattfinden müsse. Das nach 3,5 Jahren Trennung.

Hintergrund ist mit Sicherheit das ausgehende Geld meiner Ex - Frau. Ich habe damals nämlich das Auto mitgenommen, was immerhin einen Anschaffungswert von ca. 40.000 DM hatte. Dieses habe ich allerdings von meiner Mutter geschenkt bekommen, da ich immer Wert auf ein schönes und gutes Auto gelegt hatte. Dieses Auto wurde auch teilweise für Familienangelegenheiten genutzt, vorrangig allerdings dafür, dass ich zur Arbeit kommen konnte, da ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu meinen Arbeitsstätten gelangen konnte (diese fahren so früh nicht, wie ich zur Arbeit muss). Nun möchte sie, dass das Auto als Haushalsgegenstand mitgerechnet wird. Während die Scheidung lief, erwähnte meine Ex - Frau schon mal, dass sie diese Haushaltsaufrechnung machen lassen wolle. Was auch schon in anwaltlichen Schreiben von Ihr erwähnt wurde, allerdings keine weitere Verfolgung stattfand. Daraufhin habe ich meine Mutter ein Schreiben aufsetzen lassen, wonach sie bestätigt, dass das Auto mir geschenkt wurde von ihr und im Falle einer Trennung in ihren Eigentum wieder zurück geht.

Dies war nach der Trennung auch der Fall. Ich konnte das Auto aus finanzieller Hinsicht nicht halten und verkaufte das alte Auto, während meine Mutter mir zugestand mir für das Geld einen anderen Wagen zu kaufen, der im Unterhalt günstiger ist. Allerdings behielt sie den Differensbetrag vom Verkauf des alten Autos zum Kauf des neuen Autos ein (das alte Auto war mehr wert als ich für das neue gezahlt hatte).

Meine Fragen im Wesentlichen sind, ob meine Ex - Frau nach 3,5 Jahren eine Haushaltsaufrechnung verlangen kann? Und meine zweite Frage ist, ob meiner Ex - Frau was von dem Auto zusteht?

Ich würde mich freuen, wenn mir dazu mal jemand was antworten kann. Habe nämlich erst in einer Woche einen Termin beim Anwalt und ich halte es bis dahin nicht aus schon wieder von meiner Ex - Frau ausgenommen zu werden und das nach so langer Zeit.

Ich danke für alle Antworten.

bye sagt Sahdow

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2006 20:04
(@taccina)
Registriert

Hallo Shadow,

also Deine Ex kann bis zu 2 Jahren nach der Scheidung noch mit Hausratsteillung kommen.

Anspruch auf das Auto kann sie haben, wenn Du nichts schriftlich hast das sie Dir das Auto geschenkt hat.
Das Auto ist zu familienzwecken benutzt worden, schreibst Du. Dann gehe ich davon aus, das sie das Auto mit den Kinder genutzt hat. Somit gehört das Auto gleube ich zum Hausrat (bitte verbessern wenn ich mich da irre). Sonst würde das Auto in den Zugewinn fliessen.

Mein Tip:
Alles aufschreiben was es im Haushalt gab.
Geh in Gedanken nochmal jedes Zimmer durch und schreib alles auf. Dazu Anschaffungswert und Alter der Gegenstände.
Stell ihr sozusagen ne Gegenrechnung auf....
Allein schon bei den Möbeln kommt man da meist schon auf horrende Summen.
Kleinigjeiten die Wert haben, dürfen in der Auflistung auch nicht fehlen.....alles eben...und so gut wie möglich beschreiben...(vieelicht hast Du auch noch alte Fotos die zB im Wohnzimmer gemacht wurden, wo man dann Couchgarnitur und Schrank sieht...oder in der Küche, so das man die Küche sieht)

Ich kann nur sagen, ich habe ALLES hinterlassen. Bin mit meinem Sohn mit nerTasche voller Kleidung und zwei Spielsachen weg....das ist jetzt 2,5Jahre her.... Ich habe bis heute noch nicht ein einziges Möbelstück oder einen Cent als Ausgleich...

Kann ne langwierige Sache werden..

Liebe grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2006 20:54
(@shadow)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke erstmal für deine Antwort.

Um nochmal auf das Auto zurück zu kommen. Ich habe es damals wirklich von meiner Mutter geschenkt bekommen. Vor ca. 1,5 Jahren hat meine Mutter dies auch schriftlich bei meiner Anwältin hinterlegt, dass dem so ist. Meine Anwältin hatte dieses Schreiben immer zurückgehalten. Sie war der Ansicht, dass man das vielleicht noch gebrauchen könnte. Es ist auch ersichtlich anhand von Kontoauszügen, dass meine Mutter das Auto gezahlt hat, zumindest, dass sie das Geld von ihrem Konto abgehoben hat.

Ich hoffe nur, dass sie da nicht auch noch ran kommt. Sie sollte erst mal richtig arbeiten gehen, dann weiss sie solche Dinge, die ich ihr alle hinterlassen habe, zu schätzen.

Habe unheimliche Bedenken. Obwohl ich es auch sehr eigenartig finde, dass sie jetzt erst damit kommt.

Nun kann ich mir auch vorstellen, warum sie in den letzten 9 Monaten so schön Wetter gemacht hat.

Erlebe immer wieder, dass man glaubt sich jetzt wieder hochgerappelt zu haben, dann doch wieder durch die tolle Ex hinunter gezogen wird.

Ich hoffe nur, dass sie nicht an das Gehalt meiner jetzigen Freundin ran geht.

bye sagt Sahdow

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2006 21:23
(@holygrail)
Rege dabei Registriert

Mein Ex hat auch so ziemlich alles behalten und locker eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben, daß er von den Sachen, die noch mir gehörten bzw. die gemeinsam angeschafft worden waren, nichts mehr hat. Er hat mir nicht mal die Büroschlüssel von meinem alten Arbeitgeber gegeben, als dieser sie zurückgefordert hat.

Mein RA meint, es hätte wenig Sinn noch Forderungen zu stellen....

Nichts erwarten; dennoch gespannt sein.  Humanitäres Motto, um zwischenmenschlich existieren zu können  (Wolfdietrich Schnurre)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2006 21:47
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Shadow,

bin damals nur mit Kinderzimmer die Hälfte der Spielsachen(hört sich doof an ich weiß 😉 )und ein paar persönlichen Dingen die ich vor der Ehe schon hatte aus dem gemeinsamen Haus weg.Das ist 6 Jahre her vor 3 Jahren war die Scheidung und die Zugewinnsache und Hausratsteilung läuft noch! 😮

Ich denke das mit dem Auto ist ein zweischneidiges Schwert da es Deine Mutter ist.Mal ehrlich welche Mutter würde nicht sowas für ihr Kind aussagen besonders wenn der andere sonst noch ALLES einbehält?

Gruss Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2006 23:04
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Shadow,

also Deine Ex kann bis zu 2 Jahren nach der Scheidung noch mit Hausratsteillung kommen.

... und ich dachte, wenn bei der Scheidung kein Antrag gestellt wird, dann sind auch die Folgesachen wie Hausrat "rum". Naja, man lernt nie aus...

Du solltest dir eine Strategie zurechtlegen. Das hilft. Ich denke du hast nur Angst dass du wieder "abgezockt" wirst. Aber die Chancen sind nicht allzu schlecht für dich.

1. Das Auto gehört nicht zum Hausrat, sondern zum Zugewinn. Begründung: Du hast es beruflich genutzt, es stand der Familie nicht zur Verfügung.
2. Das Auto wurde dir von deiner Mutter geschenkt. Hierzu hast du hoffentlich Nachweise wie z.B. einen Überweisungsbeleg?
3. Schenkungen erhöhen das Anfangsvermögen beim Zugewinnausgleich.
4. Das ein Auto ja mit den Jahren weniger wert ist, hast du einen negativen Zugewinn: Die Rechnung Zeitwert des Autos - Kaufpreis des Autos (Schenkung der Mutter) ist immer negativ.

So, und ich würde jetzt eine Liste mit allen Haushaltsgegenständen aufstellen und diese bewerten. Da sie ja mehr behalten als du mitgenommen hast, muss sie dir einen Ausgleich bezahlen. Und das sollte der Anwalt ihr schreiben, am besten mit Fristsetzung, im Verzugsfall Klageandrohung. Dreh des Spieß doch einfach mal um.

Warum lässt du dich (und ich habe das Gefühl manche Männer hier allgemein) so in eine Ecke drücken? Mach dich schlau und wehre dich gegen solche Unverschämtheiten. Agiere, dann musst du nicht reagieren.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2006 23:30
(@shadow)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke schon mal allen für die vielen Antworten!

Das mit dem zweischneidigem Schwert geht mir nun auch durch den Kopf. Tatsache ist aber, dass ich es wirklich von meiner Mutter geschenkt bekam. Überweisungen sind da natürlich nicht gelaufen, da meine Mutter zusammen mit mir zum Händler gegangen ist und es dort bar bezahlt hat. Hört sich zwar echt doof und als Ausrede an, ist aber so. Deswegen habe ich ja auch geschrieben, dass man es belegen kann, dass meine Mutter das Geld von ihrem Konto abgehoben hat. Wozu ich natürlich keinen Zugang habe.

Nachdem ich das auch mit der Haushaltsaufrechnung hier gelesen habe, mit Liste und so, ist mir eingefallen, dass ich solch eine Liste schon mal angelegt hatte. Wie ich ja schon schrieb, hatte meine Ex vor ca. 1,5 Jahren schon mal angedroht eine Aufrechnung machen zu lassen. Kann auch schon 2 Jahre her sein. Da habe ich natürlich alles mir aufgeschrieben und den Wert geschätzt. Gott sei dank habe ich das noch auf einer Back up CD gefunden. Aber meine Anwältin müßte die Liste auch nochmal haben. Ich muss auch ehrlich sagen, dass meine Mutter wirklich nicht davon begeistert ist, wie sich meine Ex - Frau so gibt. Wenn ich ihr das mit dem Schreiben der Anwältin meiner Ex sage, dann glaube ich, darf ich den Namen meiner Ex nicht mehr erwähnen. Ist auch so eine Sache, weil sie für uns alles gemacht hat und uns immer und überall unterstützt hat. Aber nun gut.

Spielt es denn eine Rolle, inwiefern das Auto zu familiären Zwecken genutzt wurde? Sicherlich sind wir damit auch Einkaufen gefahren, da wir hier sozusagen auf dem Land lebten (etwas außerhalb von Köln). Auch im Urlaub waren wir mit dem Auto einmal. Hmm.

Wenn ich denn nun meiner Ex einen Ausgleich zahlen müßte, wie soll ich das denn machen, da ich sowieso schon bis auf den Selbstbehalt, alles an Gehalt abgebe? Ich meine, wovon soll ich das denn zahlen? Das Auto gibt es auch nicht mehr, da ich wie ja schon geschrieben ein günstigeres kaufen mußte. Und inwiefern gehen Kosten für den Umbau der Wohnung in diese Haushaltsaufrechnung ein? Immerhin wurde die für mehrere Tausend DM von uns saniert?

Das wird noch was geben, aber geschlagen werde ich mich ihr nicht geben, zumal sie mal wieder alles dazu tut, dass sie sich ein schönes Leben macht. Nee. Ich werde sie dann erst mal ab dem Sommer arbeiten schicken. Hoffe das bekomm ich wenigstens durch.

Einen schönen Abend wünsche ich noch

P.S. Werde einige der hier gegebenen Tips auf jeden Fall umsetzen. Danke.

bye sagt Sahdow

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2006 00:57
(@taccina)
Registriert

bin damals nur mit Kinderzimmer die Hälfte der Spielsachen(hört sich doof an ich weiß 😉 )und ein paar persönlichen Dingen die ich vor der Ehe schon hatte aus dem gemeinsamen Haus weg.

Boah Delphin....Du Kapitalistin..... 😀 😀 Welch ein Luxus (Achtung Ironie)

Das ist 6 Jahre her vor 3 Jahren war die Scheidung und die Zugewinnsache und Hausratsteilung läuft noch! 😮

Na wenn ihr das noch vor Ablauf der 2 Jahresfrist (nach Scheidung) angeleiert habt, dann ist das ja auch gültig.

Ich denke das mit dem Auto ist ein zweischneidiges Schwert da es Deine Mutter ist.Mal ehrlich welche Mutter würde nicht sowas für ihr Kind aussagen besonders wenn der andere sonst noch ALLES einbehält?

Bei mir war es auch so, das ich ne Stange Geld von meinen Eltern bekommen habe, damit ich das Haus nach meinen Wünschen einrichten konnte. Es sollte dann monatlich, so wie es geht, abbezahlt werden.
Leider haben wir, zwecks vertrauensbasisi, nichts schriftlich gemacht, wofür ich mich heute in den Hintern beißen könnte.
Möbel sind ALLE weg......und ich bezweifle das ich diese jemals wiedersehen werde oder zumindest den Gegenwert dafür bekommen werde......

Gruß Taccina

[Editiert am 17/3/2006 von Taccina]

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2006 09:08
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

@Taccina

ich sachs Dir, wer hat der hat. 😉 :rofl2:

ein wenig off topic:
Ich habe auch eine hübsche Summe zinslosen Kredit von meiner Mutter bekommenschliesslich musste ich ja auch "mein Luxusleben" finanzieren :cul: der Witz daran das so etwas auch wenn ein Vertrag besteht,nicht vom KreisJobCenter anerkannt wird,obwohl ich monatlich abstotter.Der Herr Fallmanager sagte den gleichen Satz zu mir über Mutter/Kind Verhältnis wie ich zu Shadow. :red:

Nachtrag: ich hatte damals ein befristes Arbeitsverhältnis aber das Geld reichte nicht für alles ...Ich hab mir Sachen vom Sperrmüll(ehrlich ) geholt und Sachen aus Secondläden gekauft.
Lieber Gruss Delphin

[Editiert am 17/3/2006 von Delphin]

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2006 09:56