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Hauskauf

 
 TP
(@_tp_)
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Mahlzeit,
bräuchte da mal einen kleinen Tipp ( oder auch gerne mehrere)

Also, ich bin seit ca. 2Jahren geschieden, habe einen super Jungen (10)und zahle auch wie es sich als braver in Deutschland lebenden Mann EU+KU.
Jetzt habe ich sied Jahr eine neue Beziehung (auch mit Kind) und wir beide überlegen uns jetzt ein kleines Häuschen im grünen zu kaufen.
Was muss ich alles beachten...? (Grundbucheintrag, Kreditnehmer usw)
Vielleicht kennt sich jemand aus. :question:

Danke für die Hilfe.

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2006 15:09
(@papi74)
Registriert

Hallo

wenn du Dir ein haus kaufst wird das keinerlei Einfluss auf den KU bzw. EU haben.

Wenn das Kind mit Deiner neuen LG Dein kind ist, so könntest du überprüfen lassen ob der jetzige Zahlbetrag evt. angepasst werden kann.

Bei Deinem Hauskauf solltes du schauen, wenn du alles bezahlst, ob du nicht alleine im GB stehen kannst .... bei den Krediten...wäre doch schön wenn ein 2.er mit drinnen steht.

Dann würde ich auch testamentarisch Vorsorge bezüglich der Erbfolge treffen.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2006 15:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi TP,

wenn Du bereits geschieden bist und Fragen wie Zugewinn etc. geklärt sind, musst Du bei einem solchen Vorhaben eigentlich nicht viel beachten; da stehst Du genauso da wie jeder andere Hauskäufer: Du musst es Dir einfach finanziell und mit den nötigen Reserven leisten können, denn die Hypothek wird Dein unterhaltsrelevantes Einkommen nicht schmälern. Und lass Dich nicht mit Steuerersparnissen etc. belabern - eine Immobilie, die Du Dir nur damit leisten kannst, ist zu teuer.

Was ich Dir persönlich raten würde: Nimm Deine Lebensgefährtin (so gut Ihr Euch nach einem Jahr auch verstehen mögt) nur dann ins Grundbuch, wenn sie auch Zahlungen für das Haus leistet. Die Kiste "ich bediene die Zahlungen allein, aber wir verstehen uns ja so toll und stehen deshalb beide im Grundbuch" kann funktionieren, muss aber nicht. Ich halte solche Konstrukte für riskant. Wenn man sich in einem solchen Fall irgendwann nicht mehr versteht (Hint: Hattest Du bei Deiner Hochzeit mit einer Scheidung gerechnet?), hat man möglicherweise jahrelang für ein ganzes Haus bezahlt, aber hat nur ein halbes - und ggf. einen Haufen Schulden, denn die Bank hält sich immer an den, bei dem etwas zu holen ist. In jedem Fall zählt auch bei einer (nichtehelichen!) Eigentumsauseinandersetzung bei einer Immobilie nur das, was im Grundbuch steht; wer wofür gelöhnt hat, ist unerheblich.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2006 15:36
 TP
(@_tp_)
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Danke erstmal für die Tipps, da wäre nur noch eins bleibt der EU gleich oder sollte ich ihn neu berechnen lassen habe ja auch dann höhere Kosten ?

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

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Themenstarter Geschrieben : 09.10.2006 11:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin TP,

Danke erstmal für die Tipps, da wäre nur noch eins bleibt der EU gleich oder sollte ich ihn neu berechnen lassen habe ja auch dann höhere Kosten ?

Wenn Du allein oder mit Deiner neuen Partnerin ein Haus kaufst, ändert das nichts an Deinen Unterhaltspflichten; auch der EU bleibt dadurch bis auf den Cent gleich. Deshalb schrieb ich Dir ja schon: Du musst Dir das Haus finanziell leisten können; die Unterhaltspflicht geht vor. Ist sie tituliert und würde sie nicht bedient, könnte Deine Ex das Haus sogar pfänden lassen, wenn Du irgendwann nicht zahlst.

Die Frage beantwortet sich also gleich, als würdest Du fragen: "Darf ich mir als Unterhaltspflichtiger einen Porsche kaufen?" Denn auch dort würde die Antwort heissen: "Selbstverständlich, wenn Du Dir nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Unterhalt für Frau und Kind die Anschaffung und den Betrieb eines solchen Autos noch leisten kannst, darfst Du es Dir jederzeit kaufen."

Jetzt klarer?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 13:42
 TP
(@_tp_)
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Thanks!!! den Porsche brauch ich mir nicht mehr kaufen den hab ich schon *Grins* :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Wäre es dann nicht auch besser wenn meine Freundin im GB steht?

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

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Themenstarter Geschrieben : 10.10.2006 15:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin TP,

Wäre es dann nicht auch besser wenn meine Freundin im GB steht?

Das ist allein Deine/Eure Entscheidung. Mein Rat: Sie sollte mit dem Eigentumsanteil im Grundbuch stehen, mit dem sie sich an der Finanzierung beteiligt bzw. Eigenkapital einbringt. Wenn die Hütte also beispielsweise 250.000 EUR kostet und sie legt 50.000 ein, also mit 20 Prozent, sofern sie sich nicht an den Hypothekenzahlungen beteiligt. Wenn Ihr beide 50.000 Eigenkapital einbringt, beide die Kreditverträge unterschreibt und Euch die Hypothekenzahlungen teilt, sollte sie auch mit 50 Prozent im Grundbuch stehen.

Das Modell "Haus gehört beiden zur Hälfte, aber TP löhnt allein dafür" geht mit einiger Wahrscheinlichkeit in die Hose: Du stündest im Fall einer Trennung mit den Restschulden alleine da, während sie ihren Eigentumsanteil einfach mitnimmt (wer was bezahlt hat, spielt dann keine Rolle). Aber auch bei allfälligen Streitigkeiten ist sowas keine gute Basis - man wird erpressbar ("...tu was ich will; ansonsten kann ich Dir mit dem Haus mächtig Ärger machen...").

Und nicht vergessen: Alle ehemaligen Hausbesitzer, die auf diese Weise rüde in der Realität der Schulden landen, hätten beim Abschluss ihrer Kaufverträge niemals gedacht, dass ihnen sowas jemals passieren könnte...

Das wäre mein Rat. Was Du tust, ist selbstverständlich Deine Sache.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2006 15:27
 TP
(@_tp_)
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Herzlichen Dank Martin, für deine sehr informativen Ratschläge, bin aber alles im allem ziemlich verunsichert und habe mir deswegen  gestern einen Termin beim Notar geholt denn ein zweites mal möchte ich nicht wieder auf die Sch... fallen. 😉

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

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Themenstarter Geschrieben : 11.10.2006 11:30
(@melmi)
Rege dabei Registriert

ohje na da kann ich auch einiges zu beitragen  :redhead: Also mir gings ähnlich: Haus, aber innerhalb der Ehe gekauft und mein Verdienst von über 10 Jahren Vertrieb mit reingesteckt da Zusagen der Ex Schwiegerelten auf Zuschüsse nicht eingehalten wurden, da war der Vertrag aber schon unterschrieben... also egal, das nur am Rande. Geh auf jeden Fall zum Notar und auch zum Steuerberater. Wenn Du / Ihr selbst in den Haus wohnt kannste die Zuschüsse die angepriesen werden vergessen wenn du ein gewisses Gehaltsniveau hast, gibt es überall Einkommensgrenzen. Selbst niedrigstenergie häuser mit Wärmepumpe bla bla bla und tausend grüne Punkte bringen nichts wenn du mehr als normal verdienst.... also lass dich beraten und vor allem schliesse ich mich meinen Vorratschlaggebern an, deine LG sollte den Anteil bekommen den Sie einbringt, ist fair enough oder ? und alles andere behütet dich vor Dingen die ihr euch beide nicht wünscht, dass sie jemals eintreten könnten 😉 nur ein tip... also all the best

Melmi

Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2006 23:43