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hausverkauf

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 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

jetzt soll das gemeinsame haus verkauft werden. der kv möchte es für sich neu umbauen.

hier mal die fakten:

1982 haben wir es gemeinsam gekauft, wir stehen beide im grundbuch.
wir haben beide einen eigenen gutachter beauftragt.
über seinen kann ich nichts sagen, meiner ist ein öffentlich bestellter und vereidigter sachverständiger.
wir sind nicht verheiratet, also keine eheliche auseinander-setzung.
bei der besichtigung des hauses, mit dem gutachter, kam heraus, das sein gutachter das objekt
50 cm zu klein bemessen hat.
kurzum, mein gutachten fällt höher aus.

es ist sicher, das der kv auch mit dieser geschichte vor gericht geht(so isser eben)
meine fragen:

wird ein dritter gutachter bestellt, oder entscheidet der richter das?
kann das auch noch eine zwangsversteigerung geben?

mit freundlichen grüssen

gaya

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2006 21:36
 Uli
(@Uli)

es ist sicher, das der kv auch mit dieser geschichte vor gericht geht(so isser eben)
meine fragen:

wird ein dritter gutachter bestellt, oder entscheidet der richter das?

Ich frage mich, was hier ein Richter entscheiden sollte. Ihr steht zu gleichen Teilen im Grundbuch. Er will Deine Hälfte haben. Also muss er das zahlen, was Du verlangst. Alternativ könnte man die Zwangsversteigerung einleiten in der Hoffnung, das Objekt günstig ersteigern zu können.

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 21:50
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo ulli,

wenn das so einfach wäre, mit dem verlangen, aber ich finde ok, wenn ein vernünftiger wert ermittelt wird, in seinen augen ist das haus eine hundehütte und nichts wert.

aber mal davon ab, wenn ich deinen betrag so lese, muss ich feststellen, wie blauäugig ich bin.
auf die idee wäre ich nie gekommen. ich habe mich an die anweisungen meines rechtsanwaltes gehalten. das ist das problem, wenn man so weich gemacht wird, hört man manchmal auf zu denken.

ebenfalls erschreckt mich das wort "günstig" . das möchte ich auch nicht, auch das wort "zwangsversteigerung" macht mir sorgen.
ich denke, ich sollte mehr darüber wissen.

vielen dank, ulli

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2006 22:34
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo gaya,

ohne Gewähr, da ich kein juristischer "Fachmann" bin. Es gibt - denke ich - zwei Möglichkeiten:

1. Ihr einigt euch, und er zahlt dich aus. Da ist dann "verhandeln" angesagt.
2. Wenn ihr euch nicht einigt (scheint bei deinem "Ex" ja nicht unwahrscheinlich zu sein), so kann jeder von euch eine "Teilungsversteigerung" (= Zwangsversteigerung) zur Auflösung der (Eigentümer-)Gemeinschaft beantragen. Das Haus wird dann versteigert, natürlich kann dein "Ex" mitbieten. Mit Glück kann er das Haus günstig erwerben, es kann aber auch sein, dass ein höherer Preis erzielt wird, als ihm lieb ist. Vom Erlös (ob nun dein "Ex" oder wer auch immer) das Haus kauft wird dir dein Anteil ausbezahlt. Nachteil dieser Variante: Gerichtsverhandlungen und Kosten, fürs Gericht und für die Versteigerung, die du natürlich auch anteilmäßig tragen musst.

Der "Königsweg" wäre, euch irgendwie zu einigen, wenn das möglich ist.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 22:55
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

man(n) beachte auch mal: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-231.html

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2006 02:29
 Uli
(@Uli)

wir sind nicht verheiratet, also keine eheliche auseinander-setzung.

Hallo Ulli,

Das Urteil bezieht sich nur auf Verheiratete!

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2006 11:05
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Urteil bezieht sich nur auf Verheiratete

moin,

bei gravierenden unterschieden zwischen (versteigerungs-)erlös und dem(n) gutachten bei selbstersteigerung durch KV würde ich im 'notfall' die grund-argumentation trotzdem mal 'ausprobieren'.

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2006 11:48
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo ulli,

der tipp ist vielleicht ganz brauchbar, den versuch ist in jedem fall wert. danke 🙂

trotzdem muss ein gutachter doch einen realen verkehrswert ermitteln können.
diese gutachten sind sehr teuer und wenn zwischen 2 gutachten eine grosse differenz besteht,
muss doch irgendwie entschieden werden, welches nun richtig ist.

deshalb auch meine frage über den richter.

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2006 14:12
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, gaya,

theoretisch sollten beide GA eigentlich zu ähnlichen ergebnissen gekommen sein. hast du mal die beiden gutachten nebeneinander gelegt und verglichen, wer was über-/unterbewertet hat? an den '50 cm' kann's nach meiner meinung nicht (nur) liegen (es sei denn, die ziehen sich über 20 m hausfront und 3 stockwerke hin).

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2006 14:23
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey ulli,

wie alles in meinem fall, gstaltet sich auch das recht schwierig.

es sind nicht nur 50cm. das haus wurde schon mal umgebaut,
es besteht eine baugenehmigung für die erste etage, aber nicht für das erdgeschoss.

auf einem nicht genehmigtem anbau eingeschossig wurde ein zweites geschoss genehmigt und auch gebaut, weil man aber nicht auf luft bauen kann, betrachtet mein gutachter das untergeschoss als genehmigt. deshalb bewertet er das auch anders und das macht ganz schön was aus.

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2006 14:45




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi gaya,

auch Gutachter sind nur Menschen. Und als solche nicht frei von der Denke "Wes' Brot ich ess', dess' Lied ich sing'". Will heissen: Jeder Gutachter hat einen Ermessensspielraum, in dem er sich bewegen kann. Hat er von Ehepartner A den Auftrag, einen Wert zu ermitteln, zu dem B ausbezahlt wird, wird dieser Wert entsprechend niedrig ausfallen. Ist B der Auftraggeber, wird der Wert dafür umso höher sein. Ein Gutachter wird in einem solchen Fall also bestenfalls zu einer "Hausnummer" kommen - und dafür ist er zu tuer, denn schätzen kannst Du auch selbst.

Meine Exe, die unser Haus unter allen Umständen übernehmen wollte, hat damals auch einen Gutachter beauftragt. Der schätzte unser Haus "wunschgemäss" auf etwa 80.000 EUR unter dem, was ich für realistisch hielt. Ich habe mir in Gegenwart unserer Anwälte das Gutachten angeschaut und gesagt: Wunderbar - wir können gleich morgen zum Notar gehen!" Der Gegenanwalt wollte schon zu einem triumphierenden Grinsen ansetzen, als ich hinzufügte: "Für diesen Preis übernehme ICH das Haus nämlich sofort!" Ende vom Lied: Wir sind bei einem Preis gelandet, der nur 10.000 EUR unter meinen Vorstellungen lag.

Grundsätzlich isst es bei Häusern wie bei Gebrauchtwagen: Der Verkehrswert ist der Preis, den ein Käufer zu bezahlen bereit ist - daran wird auch kein Gutachter etwas ändern. Wenn Du also einen realistischen Wert haben möchtest: Fotografiere das Haus von innen und aussen, beschreibe es ausführlich und setze es in ein paar Immobilienbörsen wie immobilienscout.de und immonet.de. Schreibe einen Verhandlungs-Preis dazu, der etwas oberhalb Deiner Vorstellungen liegt und warte auf Reaktionen. Wenn keine erfolgen, reduzierst Du den Preis jede Woche oder alle 2 Wochen um 5.000 oder 10.000 EUR, je nachdem, wie eilig Du es hast. Sobald Anrufe kommen, bist Du preislich in der richtigen "Gegend".

Wenn Du dann einen oder mehrere Käufer vorweisen kannst, die das Haus beispielsweise für 300.000 EUR zu kaufen bereit wären, wird Dein Ex Probleme mit der Aussage haben, es sei aber nur 250.000 wert - die Interessenten beweisen ja das Gegenteil.

Wichtig ist allerdings: Zeige selbst Interesse an diesem Haus, nicht nur an seinem schnellen Verkauf. Du kannst ja auch einmal andeuten, es zu den Preisvorstellungen Deines Ex selbst zu übernehmen... Die ganze Gutachterei samt zugehöriger Kosten kann man sich dagegen schenken; das macht Sinn nach einem Brand oder Wasserschaden, aber nicht für die Ermittlung des Kaufpreises: Darüber entscheidet nur der Markt und kein Gutachter.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2006 15:22
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mit der Wertermittlung ist das so eine Sache.

Kein Gutachter wird gegen seinen Auftraggeber argumentieren. Selbst dann nicht, wenn er vereidigter, öffentlicher Gutachter ist, denn ... er wurde von Dir beaufragt und nicht von einem Gericht.
Der ermittelte Wert des Gutachters ist ausschließlich theoretischer Natur, da ein Kaufpreis/Zeitwert sich auch bei Immobilien nach Angebot und NAchfrage richtet. Zum Beispiel kann es sein, dass der Gutachter sagt: "das Haus ist 150.000,00 Euro wert", ein Makler (oder Du selber) findet aber einen Käufer, der bereit ist (in Konkurrenz mit einem anderen?) vielleicht 300.000,00 Euro auszugeben!? Andersrum kann natürlich sein, dass gar kein Käufer zu finden ist und nur jemand bereit ist 100.000,00 Euro auszugeben.
Also was ist dann das Gutachten wirklich wert, wenn nur eine Auseinandersetzung erfolgen soll.

Wie schon beschrieben, gibt es auch juristisch nur zwei augenscheinliche Möglichkeiten:

a) Einigung über einen Wert und Auszahlung nach notarieller Beurkundung (dran denken, das Restverbindlichkeiten mit gelöscht werden).

b) Zwangsversteigerung im Wege der Eigentumauseinandersetzung. Hierbei können beide Parteien mitsteigern, müssen aber nicht. Der Gesamterlös wird geteilt - nach Abzug aller Kosten.
Das kann Ertragssteigernd sein, aber auch ein Verlust bedeuten.

Wenn keine Möglichkeiten der Einigung in Sicht sind, wird es unweigerlich zu b) tendieren.
Dein Ex kann da gar nicht vor Gericht gehen. Worauf will er klagen? Die Gutachten haben da keine große Relevanz, da auch das Gericht auf b) verweisen wird.

Du bist also gut beraten, wenn Du Dich an die zweite Variante hälst und Dich hierauf vorbereitest:
- Finanz. Mittel prüfen, um das Haus selber zu ersteigern ... sonst bekommt es Ex für ein Appel und ein Ei.
- Rechtlage prüfen
- Verfahrensweise klären, um alles in die Wege zu leiten.

- Sollte Ex alleine das gemeinsame Haus nutzen, Rechnung für die Nutzung des eigenen Anteils.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2006 15:33
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

danke für eure ausführlichen beiträge, das machts mir leichter, darüber nachzudenken.

aber das kann noch heiter werden, ihr könnt euch nicht vorstellen, wie geizig dieser mann
ist. für ihn ist das ein sport. er könnte sich 10 solcher häuser kaufen.

einer gütlichen einigung wird er nicht zustimmen. ich kann mir nicht denken,daß er mit sich handeln lässt. also stelle ich mich besser auf eine zwangsversteigerung ein.

kasper, das haus selber ersteigern, is nich , ich bin superpleite.

vielleicht sollte ich, wenn es soweit ist, den versteigerungs-termin irgendwie bekannt machen,
damit möglichst viele interessenten kommen.
einen einzigen vorteil habe ich, er will das haus in jedem fall behalten, das ist sein domizil und für ihn nicht ersetzbar.

brille007, das haus zu verkaufen, wird sehr schwierig, es ist ein kleines wunderschönes anwesen
im aussenbereich,120 jahre alt und viel land drumherum und einsam gelegen.

nachteil, 200qm sind klomplett saniert und bewohnbar, aber die andere hälfte befindet sich im rohbau. der baustopp kam mit der trennung.
sicher kann es dafür einen käufer geben, aber es ist schon sehr individuell.

wir werden sehen.

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2006 17:48
 Uli
(@Uli)

Liebe Gaya,

ist das Haus denn noch belastet? Wenn er sich 10 Häuser leisten kann wohl eher nicht, oder?

Wenn Dich keine Schuldenlast drückt, brennt für Dich ja z.Zt. nix an. Da würde ich dann mal dezent wg. Mietanteil anklopfen.

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2006 18:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi gaya,

ich habe nur versucht, Dir aufzuzeigen, wie man einen realistischen Verkehrswert für das Haus ermittelt. Ein paar Euronen muss man für die Insertionen in den Online-Börsen aufwenden, aber das ist kein Vergleich zu dem, was Gutachter kosten.

Dass ein Teil davon im Rohbau ist, ist ebenfalls kein Verkaufshindernis - man kann nicht nur perfekte Häuser verkaufen, sondern auch halbfertige. Es gibt handwerklich begabte Menschen, die sogar auf sowas stehen. Auch und gerade in weniger gefragten Wohngegenden. Es ist alles eine Frage des Preises.

Was die Teilungs-/Zwangsversteigerung angeht: Sofern Du das Haus als bisherige Miteigentümerin billig bekommen würdest, hättest Du es selbst in der Hand, es anschliessend zu Deinem Preis zu verkaufen oder vermieten. Zumal bei Dir als bisheriger Eigentümerin m. W. keine Erwerbssteuern anfallen würden. Es kommt natürlich auch auf den Schuldenstand an, aber mit dem, was Du anderswo an Miete bezahlst, liesse es sich möglicherweise auch fertigfinanzieren. Evtl. ist auch jemand aus Deinem Freundeskreis daran interessiert, es mit Dir/für Dich zu ersteigern. Eruiere auch solche Möglichkeiten. Dass Du "pleite" bist, ist hierbei nicht das entscheidende Kriterium - wenn der Wert des Hauses deutlich höher ist als die aktuellen Verbindlichkeiten dafür, kannst Du die Kreditverträge durchaus allein übernehmen.

Nur wie gesagt: Ohne Dein Zutun wird sich nichts tun - ausser, dass irgendwann evtl. Dein Ex die Teilungsversteigerung beantragt und sehr billig an Deine Haushälfte kommt.

Also: Beweg Dich!

Grüssles aus'm Wilden Süden
martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2006 18:14
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey uli,

wir zahlen es seid 24 jahren ab, also fast bezahlt und wir haben es damals für ganz wenig geld
gekauft. (200 000 DM) der vorbesitzer hatte noch 10 wohnrecht, bis er starb.

seid zwei jahren zahlt er die raten alleine, ich denke nicht, das er was von miete hören willst.

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2006 18:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi gaya,

für Mietansprüche ist nicht entscheidend, wer was bezahlt, sondern wer mit welchem Eigentumsanteil im Grundbuch steht. Stell Dir vor, jemand schenkt oder vererbt Dir ein Mietshaus - dürftest Du dann keine Miete verlangen, nur weil Du selbst nichts bezahlt hast?

Wenn es fast bezahlt ist, dürften die Banken sich also kaum querstellen, wenn Du es übernimmst. Du müsstest den Kredit deshalb vor allem aufstocken, um Deinen Ex auszubezahlen. Andererseits könntest Du Deine eigene Miete sparen und evtl. einen Teil untervermieten.

Sei kreativ!

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2006 18:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Gaya,

wenn er nicht hören will, dann schicke es ihm schriftlich! 😀

Wer schnell aufgibt, hat schnell verloren!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2006 18:36
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

oh brille007,

ich habe deinen betrag jetzt erst gesehen,

der gedanke, das haus selber zu ersteigern, lag mir bisher wegen ständigem geldmangel bisher immer fern, ausserdem habe erst jetzt eine 2.prozess-akte zugemacht.

aber ich sehe schon, wenn ihr so weiter macht, macht ihr mich noch reich!! 😀

ok, ich werde mich mal anstrengen und eure ideen mal nutzen, mulmig ist mir schon, aber man wächst ja an seinen aufgaben. zum glück habe ich keine schulden.

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2006 18:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi gaya,

voneweg: Ich will Dir keine Tipps geben, wie Du Deinen Ex reinlegst, aber ein Haus, an dem Ihr 24 Jahre abbezahlt habt, ist einfach ein Vermögenswert, den man nach langer Ehe fair teilt. Mit diesem Geld könntest Du beispielsweise eine Eigentumswohnung oder ein kleines Haus anbezahlen und darauf hinarbeiten, im Alter mietfrei zu wohnen. Wenn Ihr das Haus einvernehmlich verkaufen würdet, würdet Ihr den Erlös ja auch durch zwei teilen.

Wenn Du jetzt natürlich die "Pleite-Gaya" gibst, die weder verwendung für noch Interesse an diesem Haus hat, könnte Dein Ex denken, dass Du Dich schon über ein paar Bröckchen in Form von ein paar tausend oder zehntausend EUR tierisch freust, die Deinem Miteigentumsanteil aber nicht im geringsten entsprechen. Also ist das der falsche Weg.

Deshalb mein Rat: Zeige Interesse an der Hütte, auch an ihrer Übernahme. Ob Du sie tatsächlich übernehmen kannst und willst, steht auf einem ganz anderen Blatt; Deine tatsächlichen Absichten solltest Du aber für Dich behalten.

Zusätzlich kannst Du Deinem Ex einen schriftlichen (!) Vorschlag über eine Ausgleichssumme machen, bei deren Zahlung Du ihm Deinen Miteigentumsanteil übertragen würdest. Und natürlich auch lächelnd durchblicken lassen, dass Du keine Probleme damit hast, eine Teilungsversteigerung zu beantragen, falls es keinen anderen Weg der Eigentumsauseinandersetzung gibt.

Jetzt verstanden?

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2006 21:42




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