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Hausverkauf

 
(@flagorett)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

Ich habe an euch mal eine frage.

Ich hatte mir mit meiner frau ein haus gekauft. Für das darlehn mussten wir 2lebensversicherungen abschliessen und eine urkunde;
für persöhnliche schuldhaftung (beide zusammen und gegeneinander) beim notar unterzeichnen.

Nun habe ich meine ideelle hälfte  meine Schwiegereltern überlassen. Meine Frau und ihre eltern wiederum haben ein neues Darlehn
aufgenommen und damit die Bank die  im grundbuch stand abgelöst.Die alte Bank hat der neuen Bank die rechte
aus der Grundbucheintragung abgetreten.

Nun meine frage :Bin ich noch für irgendetwas haftbar zu machen ? Das ursprüngliche Darlehn
ist ja zurückgezahlt worden. :kapiernicht:

Ich bedanke mich schon mal für eure antworten.   :kapiernicht:

Flagorett

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2007 23:16
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

normalerweise nicht. Vor der Übernahme der Ex-Schwiegi's solltet ihr eigentlich eine Schuldhaftentlassung mit der ersten Bank vereinbart haben. Daraus geht hervor, dass du als Schuldner und Eigentümer raus bist.  :thumbup: Dafür sind ihre Eltern ja jetzt da. Nach meiner Kenntnis bist dann auch nicht mehr haftbar, falls die Zahlungen ausbleiben würden. Stehst du jedoch noch im Grundbuch als Eigentümer drin, bist du im Falle eines Falles zahlungsverpflichtet... :gunman:

SteMa

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2007 11:23
(@flagorett)
Schon was gesagt Registriert

Hallo SteMa

Danke für die Antwort.

Wir haben keine Schuldhaftentlassung mit der ersten Bank vereinbart, da das zugrundeliegende Darlehn ja
zurückgezahlt worden ist, und mir dies auch schriftlich von der bank mitgeteilt wurde.

Ich stehe auch nicht mehr im Grundbuch.Sonder meine Frau 50%, der Vater 25%,die Mutter 25%.

Die Grundschuld wurde komplett an eine neue Bank abgetreten.
Ich habe auch nichts neues unterschrieben bezüglich des neuen Darlehns.

Ich werde wohl mal mit der neuen Bank sprechen müssen.Ob die mir auskunft geben werden ?

Flagorett

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2007 13:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus flagorett!
Nachdem deine Eltern das hälftige Haus mit allen Rechten und Pflichten übernommen haben, daraus resultierend auch im Grundbuch eingetragen sind, bist Du darlehenstechnisch außer obligo.

Den Weg/Anruf bei der Bank kannst Du Dir ergo sparen!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2007 13:52
(@flagorett)
Schon was gesagt Registriert

Hallo 82Marco

Es sind Ihre Eltern aber das macht ja  rechtlich gesehen kein unterschied.

Na denn bin ich ja beruhigt 🙂

Danke für die Antwort

Flagorett

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2007 14:06