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Hausverkauf nach der Scheidung

 
(@michael_may)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

Nach etlichen Auseinandersetzungen haben meine Frau und ich beschlossen, uns scheiden zu lassen. Wir wohnen derzeit zusammen in einem Haus, dessen Kreditvertrag wir zwar zusammen unterschrieben haben, jedoch ich den gesamten Kredit in Höhe von 220.000 Euro abbezahlt habe. Leider habe ich mich damals nicht als alleiniger Eigentümer eingetragen und bereue dies zutiefst. Das Haus während unserer Ehe gekauft.

Weitere Infos:
Wir sind seit fast 8 Jahren verheiratet
keine Kinder
nur ich habe in der Ehe gearbeitet

Meine Frage an euch ist, ob ich die Immobilie einfach verkaufen und das Geld behalten darf, da ich diese ja auch komplett bezahlt habe? Hat sie ein recht darauf, von unserem Haus etwas zu bekommen, obwohl sie nichts dazu beigetragen hat?

Danke für jede Antwort und beste Grüße
Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2018 16:33
(@max88)
Schon was gesagt Registriert

Hey Michael,

Vorweg, ich bin kein Anwalt und übernehme keine Gewähr dafür, falls meine Aussagen rechtlich nicht 100 % korrekt formuliert oder richtig sind. Ich habe ein wenig für dich recherchiert und du darfst die Immobilie meines Wissens nach nicht ohne die Zustimmung deiner Frau verkaufen. Selbst wenn du nur alleiniger Eigentümer wärst, ist dies oftmals nicht möglich (Quelle: https://theo-schmidt.de/familienrecht/immobilien-bei-trennung-und-scheidung/ )

Ebenfalls gehört die Immobilie ja euch beiden, auch wenn du diese alleine abbezahlt hast. Deshalb hat sie natürlich auch einen Anspruch auf einen Teil des Geldes, der beim Verkauf des Hauses erwirtschaftet wird.

Hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen 🙂

Beste Grüße
Maxi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2018 16:50
(@inselreif)
Moderator

Hi Michael,

das ist am Ende (Sondereffekte wie Zuverlust ausser Acht gelassen) Jacke wie Hose.

Wie es ist haben Du und Deine Ex je ein halbes Haus - jeder 110.000,-.
Wärst Du Alleineigentümer, hättest Du ein ganzes Haus - 220.000,- - und schuldest Deiner Ex 110.000,- Zugewinn.
Hätte Deine Ex ebenfalls ihre Hälfte bezahlt, dann hätte sie heute 110.000 weniger und Du 110.000 mehr. Diese 110.000 zahlst Du ihr dann als Zugewinn.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2018 18:14
(@michael_may)
Schon was gesagt Registriert

Danke euch beiden für eure schnellen Antworten  :thumbup:
Mich regt es nur auf, dass ich Tag und Nacht dafür gearbeitet habe und sie das selbe wie ich bekommt  😡
Naja über Gerechtigkeit lässt sich in unserem Rechtssystem ja streiten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2018 21:02
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn du das Haus in der Ehe gekauft hast wäre auch bei einem alleinigen Eintrag als Eigentümer Zugewinn fällig.

Warum hat deine Frau nicht gearbeitet?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2018 21:49
(@inselreif)
Moderator

Mich regt es nur auf, dass ich Tag und Nacht dafür gearbeitet habe und sie das selbe wie ich bekommt  😡

Das ist aber ein Grundsatzproblem und hat mit der Immobilie nichts zu tun.
Dann hättest Du nicht heiraten dürfen oder die Rollenverteilung klar festlegen müssen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2018 12:04
(@svender)

Hallo Michael,

Ihre Frage, ob Sie die Immobilie einfach verkaufen und das Geld behalten dürfen, weil Sie diese ja auch komplett bezahlt haben, lässt sich wie folgt beantworten:
Sie können die Immobilie allein nicht verkaufen. Das geht nur mit Einwilligung und Zustimmung ihrer Ehefrau, weil sie gemeinsam Miteigentümer zu je 1/2 Anteil der Immobilie sind. Damit ist auch die Frage, ob Sie das Geld behalten dürfen, beantwortet. Das dürfen Sie nicht, da ihrer Noch-Ehefrau die Hälfte des Verkaufserlöses zusteht. Ihre Frage, ob ihre Noch-Ehefrau ein Recht darauf hat, von dem gemeinsamen Haus etwas zu bekommen, obwohl sie nichts dazu beigetragen hat, ist damit ebenso beantwortet.

Ihre Fragen zielen tatsächlich jedoch auf etwas ganz anderes ab. Die richtige Fragestellung würde in Ihrem Fall lauten:

Was steht Ihnen im Falle einer Scheidung zu, weil Sie den Hauskredit in Höhe von 220.000,00 EUR allein zurückgezahlt haben?

Diese Frage lässt sich ohne weitere Ermittlung ihres Sachverhalts jedoch nicht zufriedenstellend beantworten. Die Antwort auf ihre Frage finden Sie im Recht des Zugewinnausgleichs bei Scheidungen. Ich empfehle Ihnen dazu einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren. Des weiteren sollten Sie bereits jetzt Antworten auf folgende weitere Fragen vorbereiten:

Über welches Anfangsvermögen verfügten Sie bei Heirat?
Haben Sie in der Ehe geerbt oder etwas geschenkt bekommen?
Über welches Anfangsvermögen verfügte die Frau bei Heirat?
Über welches Vermögen verfügen Sie heute?
Über welches Vermögen verfügt die Frau heute?

Wenn Sie sich mit den Grundlagen des Zugewinnausgleichs näher vertraut machen wollen, finden Sie unter dem nachfolgenden Link weitere Informationen.

Edit: STOP!!! Link gelöscht. Keine Werbung! Beim nächsten Versuch wird der Account gelöscht!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2018 14:18
(@michael_may)
Schon was gesagt Registriert

Danke euch allen außer svender für eure Antworten.
AnnaSophie sie hatte bei einer großen Supermarktkette einen schlecht bezahlten Job und als ich anfing mehr zu verdienen, kündigte sie. Als ich sie daraufhin fragte, ob sie mir bei den Büroarbeiten 2 Tage in der Woche helfen kann, meinte sie, dass ich genug verdiene, um eine andere Teilzeitsekretärin zu engagieren. Danke euch für eure Antworten, aber ich werde mich nun damit abfinden müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2018 17:25