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Hausversicherung. Wer zahlt wenn Exe drin wohnt

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(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

die Exe und ich leben getrennt. Scheidung schon zugestellt, aber halt noch nicht geschieden. Die Dame wohnt im gemeinsamen Haus. Dort steht jetzt die Gebäudeversicherung zur Zahlung an. Wird dies hälftig geteilt, weil uns ja die Immobilie gemeinsam gehört, oder zahlt sie voll, da sie ja auch drin wohnt.

Wer hatte das schon einmal.

Viele Grüße

Blaubein

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2014 10:25
(@psoidonuem)
Registriert

Hm. Da es sich um Betriebskosten handelt, die man gewöhnlich über die Umlagen auf den Mieter abwälzt, spricht einiges dafür, dass Deine Frau das alleine tragen muss. Sagt meine Anwältin und es klingt logisch. Habe den gleichen Fall.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 11:29
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Blaubein,

theoretisch hat Psoido Recht, war damals bei mir auch so. NUR: Meine EXE hatte das einfach nicht gezahlt, im Ergebnis musste ich dann doch wieder zahlen. Die Versicherung kann sich das von beiden holen. Da meine EXE nicht zahlte haben die dann eben mich aufgefordert zu zahlen. Und dass die Hütte unversicherert war wollte ich nun auf gar keinen Fall riskieren.

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 13:21
(@Inselreif)

NUR: Meine EXE hatte das einfach nicht gezahlt, im Ergebnis musste ich dann doch wieder zahlen.

Es kann in solchen Fällen sehr geschickt sein, die paar Kröten von der Ex einzuklagen und im Rahmen des (vergleichsweise sehr billigen) Prozesses gleich noch eine Einigung über sämtliche Kosten des Bunkers im Protokoll festzuhalten.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 13:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Blaubein,

entscheidend für die Beantwortung Deiner Frage ist auch: Wohnt Deine Ex als Mieterin in Eurer gemeinsamen Hütte (dann ist die Versicherung eher ihr Bier) oder einfach mietfrei als Co-Eigentümerin (dann würde es wohl eher auf 50:50 hinauslaufen)? Fliesst Miete von ihr an Dich oder wird belegbar ein fiktiver Mietbetrag von Trennungsunterhalt abgezogen? Und nicht zuletzt: Soll dieses Konstrukt dauerhaft so bleiben, wird einer von Euch den anderen ausbezahlen und damit das Alleineigentum an der Hütte erwerben oder wollt Ihr die demnächst verkaufen? Um die Gebäudeversicherung für ein Jahr zu streiten lohnt jedenfalls kaum.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 13:56
(@psoidonuem)
Registriert

Ich fände es befremdlich, wenn die Bewohnerin nicht 50% als Co-Eigentümerin und außerdem 50% als mietfreie Mieterin ohne Vertrag tragen müsste, mithin alles. Ich würde auf ein mietähnliches Verhältnis argumentieren, zumal man im Trennungsjahr ist, TU gezahlt und ein Wohnwert angerechnet sein/ werden dürfte.

Aber ich kann ja gut die Klappe aufreißen, wahrscheinlich werde ich auch dieses Jahr schön zahlen und nix dagegen unternehmen, nur damit sie mir nicht woanders quer kommt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 14:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ps,

was jemand "muss", spielt frühestens bei einer gerichtlichen Klärung eine Rolle. Vorher kann man ihm irgendwelche Paragraphen oder Urteile anderer Gerichte unter die Nase halten - und er kann das schulterzuckend-schnippisch mit "ist mir doch egal" abtun. Die Annahme, andere Leute (man selbst ja sowieso) würden sich grundsätzlich und immer gesetzeskonform verhalten, weil sie das ja müssen, ist jedenfalls irrig.

Wenn sowieso Geld in die andere Richtung fliesst, beispielsweise für Trennungsunterhalt, kann man sich in einem Fall wie diesem auch überlegen, ob man den Versicherungsbetrag bei der nächsten Zahlung einfach davon abzieht. Ja, die Ex kann dann vielleicht eventuell eine Klage starten oder es kann einem der Himmel auf den Kopf fallen - aber nichts im Leben ist umsonst. Oder man macht es wie Du und sagt "wegen der paar Mücken mache ich kein Fass auf; anderes ist wichtiger".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 14:25
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Psoido,

Aber ich kann ja gut die Klappe aufreißen, wahrscheinlich werde ich auch dieses Jahr schön zahlen und nix dagegen unternehmen, nur damit sie mir nicht woanders quer kommt.

Tja, dann wünsche ich dir, dass sie dir nicht woanders quer kommt, OBWOHL du die Nebenkosten zahlst.

Meine EXE hatte fast 2 Jahre im ehemals gemeinsamen Haus gewohnt, ohne irgendwelche Kosten zu tragen. Und als Dankeschön zog sie dann erst 3 Tage vor dem Übergabetermin an den Käufer aus, übergab mir den Schlüssel und meinte, das Haus müsse noch  für die Übergabe sauber gemacht werden. O-Ton: "Laut Kaufvertrag haften wir beide für die besenreine Übergabe, und ich mache nichts mehr. Kannst mich ja verklagen, wenn dir das nicht passt" (Na klar, ich hatte schon so genug an meine RAin zu bezahlen und meine EXE bakam für alles PKH)

Als ich dann ins Haus kam war ich völlig geschockt. Sie hatte natürlich alles mitgenommen was gut und teuer war, das war mir aber egal. Nur alles andere an Hausrat war kaputt gemacht worden und das komplette Haus völlig zugemüllt. Ich hab das Haus nur durch Hilfe von guten Kumpels noch rechtzeitig entmüllt bekommen.

Aber es soll ja auch Exen geben, die anders ticken. Viel Glück dir und dem Blaubein!

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 14:35
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hallo Krümelmonster,

nein ich glaube meine Exe tickt leider nicht anders.

Ich hatte schon im Dez. 2012 die Versicherung angeschrieben ein anderes Konto zu nehmen und den Versicherten (eben auf meine Frau) zu wechslen. Das hat die auch gemacht und die Exe darüber informiert. Die hat dagegen Einspruch erhoben und so ist es beim alten Konto (meins) und beim alten Versicherungsnehmer (mir) geblieben.

Sie wohnt im Haus und auch das Haus soll im Zuge des Vermögensausgleiches auf sie geschrieben werden (so hieß es zumindest mal). Unterhalt ist ausgehandelt worden. Das Wert des mietfreien Wohnens wurde bei der Verhandlung berücksichtigt, findet sich aber nicht mehr im Protokoll wo der Betrag letztendlich erwähnt wurde. Das laufende Kosten (Telefon, Wasser, Strom, .......) umgeschrieben werden wurde schon bei Verhandlungen davor erwähnt.

Klar, werde ich die Kosten bei der Versicherung erst einmal zahlen müssen, aber ich werde die wenn es sein muss einklagen. Auch bei der Grundsteuer verhält es sich gleich. Exe hat einfach kein Bock und zahlt nicht.

Gruß

Blaubein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2014 17:22
(@superpapa)

Moin Blaubein,

bei der Grundsteuer kommt es drauf an, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Der hat zu zahlen.  Da ihr beide Eigentümer seid, gilt 50:50 Kostensplittung.

Normalerweise ist das auch so bei der Versicherung für's Haus. Es sei denn, ihr habt anderes vereinbart (schriftlich). Klär das doch persönlich mit ihr, wenn möglich. Haus sollte schon versichert sein. Wenn sie sich weigert, übernimm erst mal die Versicherung. Klagen kannst Du immer noch. 

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 20:31




(@Inselreif)

bei der Grundsteuer kommt es drauf an, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Der hat zu zahlen.  Da ihr beide Eigentümer seid, gilt 50:50 Kostensplittung.

Sowohl bei der Grundsteuer als auch bei der gemeinsam abgeschlossenen Versicherung haftet Blaubein als Gesamtschuldner. Weder die Gemeinde noch die Versicherung interessiert sich für irgendwelche "Kostensplittungen" im Innenverhältnis. Die wenden sich, wenn sie lustig sind, an Blaubein und der zahlt erst mal alles. Nicht zu zahlen ist überhaupt keine Option in dem Fall hier.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 20:47
(@superpapa)

Natürlich interessiert es die Gemeinde nicht, woher die Grundsteuer kommt. Allerdings dürfte er sie mit Aussicht auf Erfolg rückwirkend zur Hälfte geltend machen, wenn er klagt. Wenn der Versicherungsbeitrag nicht gezahlt wird, ist das Haus eben nicht versichert.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 21:18
(@Inselreif)

Wenn der Versicherungsbeitrag nicht gezahlt wird, ist das Haus eben nicht versichert.

Das ist zu einfach. Die Versicherung wird auf das Geld nicht verzichten und "nicht zahlen" macht die Sache am Ende deutlich teurer.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 22:54
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Die Grundsteuer oder die Versicherung nicht zu zahlen ist keine Option. Im Grundbuch sind sowohl Exe wie auch ich eingetragen.

Ich sehe jedoch nciht ein warum ich die Hälfte der Kosten übernehmen soll. Dies sind Kosten die vom Eigentümer gezahlt, aber auf den Mieter umgelegt werden. Die Exe ist "Mieter" und hat deshalb auch für diese Kosten aufzukommen.

Gruß

Blaubein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2014 13:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dies sind Kosten die vom Eigentümer gezahlt, aber auf den Mieter umgelegt werden. Die Exe ist "Mieter" und hat deshalb auch für diese Kosten aufzukommen.

Genau.
Du musst diese Kosten nur geltend machen und durchsetzen.

Und zwar für ihre Hälfte als Eigentümerin und für deine als Mieterin.

Wenn sie weiter drin wohnen soll, solltet ihr unbedingt einen Mietvertrag samt Betriebskostenregelung abschließen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2014 13:12
(@psoidonuem)
Registriert

Wobei ein Mietvertrag unglücklicherweise das unterhaltsrelevante Einkommen des TO erhöht also ein Schuss ins Knie sein dürfte.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2014 13:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wobei ein Mietvertrag unglücklicherweise das unterhaltsrelevante Einkommen des TO erhöht also ein Schuss ins Knie sein dürfte.

naja, laut #8 sind diese Fragen ja vermutlich bereits geklärt:

Sie wohnt im Haus und auch das Haus soll im Zuge des Vermögensausgleiches auf sie geschrieben werden (so hieß es zumindest mal). Unterhalt ist ausgehandelt worden.

Der Unterhaltsbetrag scheint also bereits fixiert zu sein. Ich habe nur den Eindruck, dass @Blaubein den Überblick über einige dieser Transaktionen verloren hat:

Das Wert des mietfreien Wohnens wurde bei der Verhandlung berücksichtigt, findet sich aber nicht mehr im Protokoll wo der Betrag letztendlich erwähnt wurde. Das laufende Kosten (Telefon, Wasser, Strom, .......) umgeschrieben werden wurde schon bei Verhandlungen davor erwähnt.

In Summe ist das wohl wieder ein Beispiel dafür, welches Durcheinander unklare Regelungen anrichten können, wenn bestimmte Fragen in Verträgen und Vereinbarungen ausgeblendet werden.

Abgesehen davon ist es ein weit verbreiteter Irrtum, Menschen "müssten" bestimmte Dinge tun, weil sie so im Gesetz stehen, von anderen Gerichten in anderen Fällen schon einmal so ausgeurteilt wurden  oder weil es logisch ist: An dieser Stelle kann man mit den Schultern zucken und sagen "das interessiert MICH doch nicht!" Müssen muss die Ex frühestens dann, wenn ein Gericht sie dazu verurteilt - und ob es das tut, wem es welche Kosten auferlegt und ob dabei überhaupt ein messbares Plus herauskommt, steht in den Sternen.

Klar, werde ich die Kosten bei der Versicherung erst einmal zahlen müssen, aber ich werde die wenn es sein muss einklagen. Auch bei der Grundsteuer verhält es sich gleich. Exe hat einfach kein Bock und zahlt nicht.

@Blaubein, rechne vor einer Klage genau aus, ob sie sich überhaupt lohnt. Wie schon geschrieben: Haften muss der Eigentümer, bei mehreren haften meist alle gesamtschuldnerisch. Darüber, ob die Ex derzeit überhaupt Mieterin und damit zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist, kann man endlos und teuer streiten.

Viel interessanter als die paar Kröten ist: Hast Du das Gefühl, dass Du bei der Abwicklung des gesamten Deals einen realistischen Preis für Deine Haushälfte bekommst? Oder hat das der Gegenanwalt für Dich ausgerechnet und Du hast eben genickt?

Grüssles
Martin
(dem sich bei gleichzeitigem Unterhaltsbezug und Immobilienbesitz immer die Haare aufstellen)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2014 14:25
(@psoidonuem)
Registriert

Du glaubst aber jetzt nicht Martin, dass jemand, der sich um die Umlagen für das bewohnte Haus drückt, sich scheut, das Unterhaltsfass nochmal aufzumachen, wenn was zu holen ist, nur weil in #8 schon was geklärt ist (zumal nicht mal der TO weiß was genau geklärt ist wie mir scheint).

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2014 14:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ps,

Du glaubst aber jetzt nicht Martin, dass jemand, der sich um die Umlagen für das bewohnte Haus drückt, sich scheut, das Unterhaltsfass nochmal aufzumachen, wenn was zu holen ist, nur weil in #8 schon was geklärt ist (zumal nicht mal der TO weiß was genau geklärt ist wie mir scheint).

nein, das glaube ich nicht unbedingt; deshalb frage ich ja nach den Modalitäten, unter denen diese (Vor-)Vereinbarung über die Übernahme der Hütte zustandegekommen ist.

Wie oben bereits geschrieben habe ich eh immer Bauchschmerzen, wenn jemand einerseits unterhaltsbedürftig (also ausserstande, selbst für sich zu sorgen) und gleichzeitig Immobilienbesitzer sein will; vor allem, wenn diese Immobilie noch gar nicht ganz bezahlt ist. Passt so wenig zusammen wie Hartz4-Bezug und Porsche vor der Tür.

Am Ende hat die Ex ein ganzes Haus - und man selbst kommt nicht aus den Kredit- und Versicherungsverträgen für die Hütte raus.

Deshalb frage ich ja, wer sich dieses Konstrukt ausgedacht hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2014 14:46
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hi Martin,

auch das gibt es bei uns  :exclam:

Am Ende hat die Ex ein ganzes Haus - und man selbst kommt nicht aus den Kredit- und Versicherungsverträgen für die Hütte raus.

Reihenhaus als Geldanlage auf dem Grundstück der Ex gebaut. Finanzierung läuft auf uns beide. Ging gut so lange Mieter im Haus waren. Als die ausgezogen waren (nach der Trennung) hat die Dame das Haus einfach leer stehen lassen. D.h. keine Miete aber die Finanzierung läuft weiter über unser gemeinsames Konto. Ihr dürft drei mal raten ob sie das ins Minus laufende Konto ausgleicht.

Manchmal könnte ich  :gunman: aber ich weiß natürlich auch, dass ich zu einem Teil selber schuld habe.

Blaubein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2014 17:54




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