Hallo,
ich blick einfach durch beim Zugewinnausgleich:
Mann und Frau sind doch nicht wirklich getrennt zu sehen bis zum Tag der Eheschließung. Gemeinsame Wohnung, gemeinsames Konto und gemeinsame Anschaffung vorm Hochzeitstag - ist doch nicht unüblich. Aber wie soll man denn dann sein EIGENES Anfangsvermögen nachweisen?
Kontostand: 50/50 - ok!
Wohnungsanschaffungen: Belege gibt es vielleicht auch noch, aber die sind alle bei der EX in der Wohnung und die wird sie nicht hergeben. Also wie kann man da irgendwas nachweisen?
Auto: Vor Ehebeginn hatte ich ein Machoauto, das dann während der Ehe verkauft wurde.
Und dafür hatten wir in der Ehe dann zwei Autos: Ein Familienauto (größer und teurer, Kaufvertrag EM) und ein Zweitfahrzeug für die Hausfrau (kleiner und preiswerter , Kaufvertrag EF). Und so wurde es auch aufgeteilt bei der Trennung.
Nach der Trennung hab ich das Familienfahrzeug verkauft und ein kleineres für mich gekauft. Auf Kredit versteht sich, hab den Restkredit vom Familienfahrzeug mit auf den neuen Kredit umgeschuldet.
Bei meiner Noch-Ehefrau war es genau umgedreht. Sie hat nach der Trennung den kleinen Wagen verkauft und sich einen größeren gekauft. Ich nehm mal an, auch auf Kredit.
Welches Auto ist denn jetzt mein Anfangsvermögen? Das Machoauto? Und welches Auto ist mein Endvermögen? Das, was ich jetzt (Zeitpunkt des Scheidungsantrages) fahre oder das Familienauto bei Trennungszeitpunkt?
Und wie verhält es sich bei meiner angehenden Ex? Sie hatte ja kein eigenes Auto zu Ehebeginn, aber jetzt ein hochkarätiges Wägelchen!
Und wie errechne ich den Wert meines Autos, spielt der Kredit dabei eine Rolle oder einfach nur mal schätzen lassen?
Das leidige Thema Auto - ich weiß - aber ich wäre euch sehr dankbar für Antworten!
Dackel
Hier, wie ich es sehe:
Machoauto (wasn für eins? Wüsste ich spasseshalber gerne: Ford Capri oder Opel Manta?) wird gegen Familienkarre ersetzt. Kleinwagen kommt hinzu.
Jetzt hat Mami aber Kinder und damit ein Anrecht auf ein Auto. Für den Kleinwagen wirst Du also nicht sehr viel rausbekommen können, da sie den 'den Kindern unterjubeln' kann.
Andererseits ist Dir auch nichts nachzuhalten, weil Du ihn ja wahrscheinlich für die Arbeit brauchst.
Ich glaube, da kommt nicht viel bei rum. Für beide Seiten.
Gruss,
Michael
Moin,
durch die Art der Nutzung sind die Fahrzeuge dem Hausrat zuzuordnen. Eine Aufrechnung im Rahmen des Zugewinnausgleichs unterbleibt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!