Hilfe bei Zugewinna...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Hilfe bei Zugewinnausgleichs-Verzeichnis

 
(@dirkk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ganz kurz vorweg >meine Geschichte kommt noch<
Ich 41 Jahre habe mich im August 2008 von meiner Frau getrennt.
Meine Tochter 16 Jahre lebt bei mir, warum? Na ja, ich kann ja so ein schlechter nicht sein.
Nun werde ich aufgefordert so einen Zugewinnausgleichs-Verzeichnis der Aktiva und Passiva zu erstellen.
Nach langem surfen durchs WWW habe ich keine brauchbaren Vordrucke gefunden.
Gibt es hier so ein Vordruck vieleicht als Excel bzw. Word-Dokument?
Auch würde ich mich über Tipps und Tricks freuen.

Gruß Dirk

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2009 19:17
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, dirk,

und erstmal willkommen bei vatersein, dem forum auch für aktive und passive zugewinnler :wink:!

um eine aufstellung für den zugewinn-ausgleich zu erstellen, brauchst du 'eigentlich' keinen vordruck o.ä., sondern du nimmst dir 4 blatt papier (grösse je nach vermögen  :rofl2:) und schreibst
- auf das erste (nr. 1) 'Vermögen am (datum der hochzeit)',
- auf das zweite (nr. 2) 'Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages' (siehe auch anmerkung 1 unten),
- auf das 3. 'Schulden am (datum der hochzeit)'
- und als 4. 'Schulden am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages' (s. anm. 1)

dann listest du alle einzelwerte bei 1. - 4. auf, inkl. bareinlagen, immobilien (ggfs. in anteilen), auto (sofern nicht hausrat), sachwerte, geschäftsanteile, versicherungsstände etc. pp.; du solltest alte unterlagen etc. durchforsten, damit du nichts vergisst (in einem uralten steuerbescheid fand ich noch den hinweis auf einen völlig vergessenen bausparvertrag).
nun beginnt der aufwändigste teil der ganzen geschichte: die suche nach den nachweisen/unterlagen für die zahlen in 1 und 3 (die unterlagen für 2 und 4 sollten in reichweite sein).

danach berechnest du dein anfangsvermögen AV (aus 1. u. 3.) und dein endvermögen EV (aus 2. u. 4.). dann wird am ende aus EV - AV dein zugewinn.
wenn du dann noch den zugewinn deiner bald-ex daneben hältst, erkennst du, wer wem was abgeben muss.

gruss und viel erfolg!
ulliberne

anmerkung 1: @all: hat sich bei dem stichtag des endvermögens nicht was geändert? jetzt: 'erster tag des monates, in dem der scheidungsantrag zugestellt wurde' oder so ?? danke für korrekturen!

anmerkung 2: @dirkk: suche hier im forum mal nach 'zugewinn' bzw. '-berechnung', da solltest du noch einigen lesestoff finden.

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2009 15:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

anmerkung 1: @all: hat sich bei dem stichtag des endvermögens nicht was geändert? jetzt: 'erster tag des monates, in dem der scheidungsantrag zugestellt wurde' oder so ?? danke für korrekturen!

Indeed!

Mit der FGG-Reform vom 1.9.2009 hat sich das geändert.

Früher galt tatsächlich der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, heute kann jederzeit nach Trennung dazu aufgefordert werden.

Stichtag ist dann vermutlich der Tag der Aufforderung.
Kann auch sein, dass die Zustellung des Scheidungsantrags weiter Stichtag ist, mit der früheren Aufstellung soll allerdings verhindert werden, dass jemand seine Schätze vor dem Stichtag verbuddelt.

Anders als früher werden negative Anfangs- oder Endvermögen nicht mehr grundsätzlich auf 0,- gesetzt, sondern nur ein evtl. negativer Gesamtsaldo.

Eine weitere Falle ist, dass das Anfangsvermögen ziemlich hieb- und stichfest nachgewiesen werden muss, ansonsten wird es auch mit 0,- angenommen. Und schwupps bist du Ausgleichspflichtig.

Unterscheiden muss man auch noch Zuwendungen von Dritten während der Ehe, wie z.B. Erbschaften.

Rück mal ein paar Fakten raus, damit man das mal konkret kalkulieren kann.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2009 15:25
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

... danke, beppo, für die zusatz-infos!
ist halt bei mir schon ein paar tage her  😉

ulliberne

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2009 15:43