folgende Situ, wir haben einen Ehevertrag, wonach mien Geschäft außen vorbleibt und als Ausgleich, das was sie hat immer als Anfangsbestand stehen bleibt.
Da ich das Geschäft im Anbau vom bewohnten Haus habe, haben wir das Haus aus steuerrechtlich Gründen auf meine Frau geschrieben. Der Kreditvertrag wurde von und gemeinsam unterschrieben, des weiteren ein kleiner Kredit bei meinem Vater nur von mir unterzeichnet und eine geerbte Whg. steht auch nioch als Sicherheit da,zusätzlich die mündliche Absprache, dass das Haus unser gemeinsames Eigentum ist.
Nun hat sich meine Frau von mit getrennt, und wie das so ist, will sie von den vereinbahrten Sachen nichts mehr wissen. Wenn das Haus in den Zugewinn fallen würde, bräuchte ich gar nichts zahlen, weil dieser negativ ist. Die Kids sollen bei mir bleiben und ich habe zusätzlich meine halbes Erbe ins Haus verbaut. Sie soll auch leben, aber ich sehe auch nicht ein mich ausnehmen zu lassen.
Ist das was im Grundbuch steht immer bindend oder hat man eine Chance, durch den gemeinsamen Kreditvertrag, dass das Haus doch in den Zugewinn fällt? Wer kennt sich da wirklich aus? Bitte keine gefühlten Antworten! Ich brauch was mit Hand und Fuß.
Gruß Tommy
Hi Tommy,
wenn im Grundbuch steht, dass es ihr Haus ist, dann ist es ihr Haus. Eine gegenteilige mündliche Absprache ist genauso wenig wert wie es eine schriftliche wäre - nichts.
Wenn im Darlehensvertrag steht, dass es Deine (Mit-)schulden sind, dann sind es Deine Schulden.
Beides hat nichts miteinander zu tun, bitte vermenge das nicht.
Mache doch mal eine Aufstellung über Vermögen und Schulden von jedem von Euch. Dein Erbe wird dabei wie Anfangsvermögen gewertet.
Gruss von der Insel
das ist alles schon geschehen. Die "Frage" ist einfach die, wie schafft man es das Haus aus ihrem "Anfangsvermögen" raus zu bringen, damit es in den Zugewinn fällt. Hat man da eine Chance?
Gruß Tommy
Moin tommy,
beim Grundbuch gilt das Prinzip der "Wahrheit des Grundbuchs". Eine Anfechtung nach dem Motto "was dort steht, stimmt gar nicht, wir haben nämlich privat etwas anderes vereinbart" wird deshalb nicht funktionieren. Sogar wenn Du ein Haus auf einem Grundstück baust, das Deiner Frau gehört, ist auch das Haus am Ende ihres und nicht Deines oder Eures. Gleiches gilt natürlich auch für Dein halbes Erbe, das Du in ein "fremdes" Haus investiert hast; dieses kann bestenfalls beim Anfangsvermögen berücksichtigt werden. Wer einen Kredit für eine Immobilie (mit-)bezahlt, ist für die Eigentumsverhältnisse unerheblich.
Juristisch wirst Du nicht "ausgenommen"; Euer selbstgewähltes Konstrukt von Geschäft und Eigentum ist nur eben nicht besonders glücklich, weil es offenbar nur die Möglichkeit des geschäftlichen, aber nicht die des privaten Scheiterns berücksichtigt hat. Andererseits: Ihr habt per Ehevertrag ausgeschlossen, dass Dein Geschäft in den Zugewinn fällt; auch hier könnte Deine DEF (selbst wenn sie keinen Handstreich dafür getan hätte) ansonsten eine Miteigentümerschaft geltend machen, die Dein Geschäft finanziell möglicherweise nicht überleben würde.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Tommy,
Ist das was im Grundbuch steht immer bindend oder hat man eine Chance, durch den gemeinsamen Kreditvertrag, dass das Haus doch in den Zugewinn fällt?
Mir fällt kein Grund ein, weshalb der Grundbucheintrag nicht bindend sein sollte.
Wenn ich das, was Du zum Ehevertrag schreibst, richtig verstehe, dann soll das Endvermögen Deiner DEF mit ihrem Anfangsvermögen gleich gesetzt werden (also Ihr Zugewinn ist Null).
Auf Deiner Seite soll Dein Unternehmen außer Acht gelassen werden.
Existiert denn bei Dir tatsächlich ein auszugleichender Zugewinn, wenn Du Unternehmen außer Acht lässt, Erbschaften dem Anfangsvermögen zuschlägst und Schulden (gemeinsamer Hauskredit, Kredit vom Vater) beim Endvermögen berücksichtigst ?
Dein Problem ist "gefühlt" die Mithaftung für gemeinsame Schulden und weniger der Zugewinn.
Ich brauch was mit Hand und Fuß.
... das kann letzlich nur ein Richter liefern.
Besten Gruß´
United
Das Haus zu ihr, die Schulden zu dir.
Das ist so ziemlich das übelste, was man machen kann.
Einen juristischen Ausweg daraus gibt es nicht.
Du kannst nur auf die Milde deiner Ex hoffen.
Biete deine Kapitulation und frage sie, wie sie sich das genau vorstellt.
Vielleicht reicht es ihr, dich auf Knien zu sehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es existiert eben kein Zugewinn! Sie bildet sich diesen aber ein. Auch mein Geschäft hat ziemlich magere Jahre durchgemacht und ich bin erst wieder am aufstehen.
Aber gut, dass liegt vermutlich tief im Ermessen des Richters.
Gruß Tommy
Wenn es keinen Zugewinn gibt, wird auch keiner ausgezahlt. Das nützt dir nur nicht viel, wenn das Haus nun ihr und die Schulden dir gehören.
Das Perfide ist, das du dadurch vermutlich einen großen "Zuverlust" gemacht hast, nur dieser wird nicht ausgeglichen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
deiner Frau gehört das Haus
dir das Geschäft, das per Ehevertrag vom Zugewinn ausgeschlossen ist.
Existiert ein Mietvertrag für das Geschäft?
Wer wohnt im Haus, wer wird dort wohnen bleiben?
Die geerbte Wohnung gehört wem?
Wann laufen die Kredite aus?
Sophie
Moin tommy,
es existiert eben kein Zugewinn! Sie bildet sich diesen aber ein.
das kann man subjektiv nicht einfach mal eben so festlegen; schon gar nicht für den Ex-Partner. Ein gegnerischer Anwalt kann das ganz anders darstellen und ein Gericht ganz anders entscheiden.
Auch mein Geschäft hat ziemlich magere Jahre durchgemacht und ich bin erst wieder am aufstehen.
Das wird ja keine Rolle spielen, wenn es per Ehevertrag aus dem Zugewinn ausgeklammert wurde.
Interessant könnte auch noch sein, ob Deine Frau das Haus allein gekauft hat oder ob es Euch ursprünglich beiden gehörte - dann hättest Du schlimmstenfalls Deiner Frau irgendwann ein halbes Haus geschenkt. An Deiner Haftung für die Kredite ändert das allerdings nichts; die haben mit dem Haus nichts zu tun, sondern werden durch dieses nur besichert.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Existiert ein Mietvertrag für das Geschäft
ja klar
Wer wohnt im Haus, wer wird dort wohnen bleiben?
momentan noch alle, aber meine Frau kann es eh nicht alleine halten, daher will ich es übernehmen, zumal mein Erbe auch noch drinsteckt
Die geerbte Wohnung gehört wem?
mir
Wann laufen die Kredite aus?
dauert noch ziemlich
Gruß Tommy
noch was, das mit dem Zugewinn ist so, da lässt sich nix rütteln
Gruß Tommy
Moin tommy,
noch was, das mit dem Zugewinn ist so, da lässt sich nix rütteln
wie ich schon schrieb: Das entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht. Es kommt darauf an, was Deine DEF hier beantragt und wie sie es begründet. Deine eigenen Berechnungen, Hoffnungen, Wünsche und Dein Rechtsempfinden sind da im Zweifelsfall schlechte Ratgeber.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hier geht es nicht um mein Rechtsempfinden, sondern um klare gesetzliche Sachen. Geerbt sowie Geschenkt fällt unter Anfangsvermögen, und viel mehr hab ich nicht. Das schlimme ist nur, dass ein guter Teil in unser Haus, welches aus den 70ern stammt, geflossen ist.
Gruß Tommy
Moin tommy,
hier geht es nicht um mein Rechtsempfinden, sondern um klare gesetzliche Sachen.
wenn es "klar" wäre, bräuchte man nicht darüber zu streiten. Offenbar gibt es aber mindestens zwei verschiedene Ansichten über "klar" - und dann entscheidet ein Gericht. Und Juristen wissen: Dort bekommt man nicht Recht, sondern ein Urteil.
Ich versuche nur, Dich vor dem Irrtum zu bewahren, dass etwas, das Dir "klar" oder "logisch" erscheint, zwingend das sein müsse, was hinterher als Urteil auf einem Papier steht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nur ein kleiner sidestep:
Nach einer kurzen und zermürbenden Nacht habe ich soeben mal wieder schallend lachen können!
Biete deine Kapitulation und frage sie, wie sie sich das genau vorstellt.
Vielleicht reicht es ihr, dich auf Knien zu sehen.
Danke Beppo! Das werde ich bei der nächsten Begegnung mit meiner ExFrau beherzigen.:-)
Schön, wenn dich das aufheitert aber ich meine das durchaus ernst.
Du bist in etwa in der Situation von Polen 1939.
Da stellt ne Kapitulation durchaus eine ernst zu nehmende Handlungsoption dar.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.