Hallo,
mein BaldEx nervt mich total.
Noch wohnt sie ja mit Kind in der Ehewohnung. MEINER Wohnung, die ICH vor der Ehe gekauft habe.
Weil wir den totalen Streß haben, will sie jetzt in eine andere Wohnung ziehen und dieEBK mitnehmen.
Sie meint ich hätte ja eine Küche und sie keine und auch kein Geld sich eine zu kaufen.
Die neue Küche ist von meinem Geld gekauft wurden, welches aus dem Verkauf meines Autos kam,
welches ich schon vor der Ehe hatte. Sie meint das zählt nciht, weil dieKüche ind er Ehe angeschafft wurde
und außerdem würde sie die Küche mitnehmen, ich soll sie doch verklagen.
Da ich ja sowieso schon eine Liste von hier bis Panama für den Anwalt habe, lege ich das noch obenauf?
Oder kommt sie etwa damit durch?
Gibts dazu $ ?
Gruss Karlo
Hi Karlo
Mein, dein oder unser macht bei einer EBK (auf die Raumsituation zugeschnittene Küchenlösung) nun wahrlich keinen Sinn. Ein Ausbau ist hier nicht durchsetzbar, allenfalls ein im Zugewinnausgleich geltend gemachter Anspruch. Auch wenn das geld für die EBK über Dein vor der Ehe angescafftes KFZ herrührt, wirst Du mit Deiner Auffassung Dich nicht durchsetzen können. Sie allerdings auch nicht, jedenfalls gerichtlich kann ich das mir nicht vorstellen.
Viel ehr könnte sie in einer nacht- und nebelaktion das Ding einfach mitnehmen - und dann bist Du es, der was durchsetzen musst. Allerdings haben sich dann die Vorzeichen umgekehrt. Mein Rat wäre: lass die Situation nicht eskalieren, versuche Streit frühzeitig zu unterdrücken und warte ab (oder helfe besser noch dabei), bis sie ausgezogen ist. In dem Moment, wo die Tür dann ins Schloss fällt wechselst Du eben dieses augenblicklich aus. Und hoffentlich ist die EBK noch an ihrem angestammten Platz.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Karlo,
es handelt sich hierbei um eine Eigentumswohnung? Also bei einer Scheidung wir geschaut, wer was
vor der Ehe hatte und dann, was in der Ehe angeschafft wurde.
Normalerweise, hat sie auf die EBK keinen Anspruch, da du diese mit in die Ehe gebracht hast.
Habt ihr die Küche wahrlich in der Ehe angeschafft (hierbei ist es mitunter unerheblich, woher die
finanziellen Mittel kamen) hat sie den hälftigen Anspruch darauf.
Da ich ja sowieso schon eine Liste von hier bis Panama für den Anwalt habe, lege ich das noch obenauf?
Oder kommt sie etwa damit durch?
>>hier<< kannst du mal
bezüglich des Hausrates nachlesen.
In dem Moment, wo die Tür dann ins Schloss fällt wechselst Du eben dieses augenblicklich aus. Und hoffentlich ist die EBK noch an ihrem angestammten Platz.
:thumbup: Der Vorschlag ist nicht übel. 😉
Gruss
AZ(Edit: Oldie war schneller :wink:)
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo AZ,
nein, die alte Küche war meine. Die war aber so oll, das eine neue hermusste udn die ist in der Ehe angeschafft worden.
Die Küche kann man gut zerlegen und mit einer neuen Arbeitsplatte in jeder anderen Wohnung aufstellen.
Schlösser austauschen geht nicht, weil ein Spezialschloss mit registrierten Schlüsseln.
Normalerweise, hat sie auf die EBK keinen Anspruch, da du diese mit in die Ehe gebracht hast.
Habt ihr die Küche wahrlich in der Ehe angeschafft (hierbei ist es mitunter unerheblich, woher die
finanziellen Mittel kamen) hat sie den hälftigen Anspruch darauf.
Gruss Karlo
Hi
Schlösser austauschen geht nicht, weil ein Spezialschloss mit registrierten Schlüsseln.
Als Mieter hat man das uneingeschränkte Recht, ein Schloss seiner Wahl in die Wohnungstür einzubauen (GG, Unverletzlichkeit der Wohnung).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
ist schon klar. aber warum sollte ich das tun? Ich werd' da eh wieder einziehen und dann kann ich doch das Schloss behalten.
Meine BaldEx hat jetzt alle Schlüssel, also muss sie auch nicht das Schloss austauschen.
Gruss Karlo
Nicht sie, DU sollst das Schloß austauschen.
Willst du das deien Ex auf ewig in deine Wohnung spaziert. weil sie heimlich einen Schlüssel nachmachen hat lassen?
Nein, auch Spezialschlüssel mit Schlüsselkarte kann man auch ohne diese nachmachen lassen. Man muß nur den passenden Schlüsseldienst finden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
das wäre eher mein Ding sowas zu tun :redhead:
Meine BaldEx ist eine superkorrekte und hätte viel zu viel Angst erwischt zu werden.
Außerdem interessiert die sich NUll für mich.
Ist da nicht auch ein Denkfehler drin?
Wenn ich jetzt das Schloß austausche, bekommt sie ja wieder alle Schlüssel, damit eben ICH
nicht in die Wohnung komme und könnte einen nachmachen lassen, so wie jetzt auch.
Also hab' ich nur Kosten an der Backe.
Gruss Karlo
Moin
Meine BaldEx ist eine superkorrekte und hätte viel zu viel Angst erwischt zu werden.
Wie lange noch?
Ist da nicht auch ein Denkfehler drin?
Es ist doch deine Wohnung und sie zieht aus, oder?
damit eben ICH
nicht in die Wohnung komme und könnte einen nachmachen lassen, so wie jetzt auch.
Also hab' ich nur Kosten an der Backe.
Das verstehe ich nicht, kläre mich bitte auf
Gruss Wedi
Hallo Karlo,
um mal wieder auf den Ausgangspunkt dieser Schlösser-Geschichte zurück zu kommen:
und warte ab (oder helfe besser noch dabei), bis sie ausgezogen ist. In dem Moment, wo die Tür dann ins Schloss fällt wechselst Du eben dieses augenblicklich aus. Und hoffentlich ist die EBK noch an ihrem angestammten Platz.
Der Vorschlag lautete: Sobald sie ausgezogen ist (was ja hoffentlich bald passiert), wechselst du das Schloss aus, damit sie schön dumm dasteht, falls sie sich einen Nachschlüssel hat machen lassen.
Was das hier betrifft:
Meine BaldEx ist eine superkorrekte (...)
Natürlich. Deshalb will sie ja nur das, worauf sie einen Anspruch hat. Also zieh' dich warm an ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
sogesehen ist es ja auch ihre Wohnung, weil wir im Zugewinn leben und sie die Wohnung so mitabbezahlt hat.
Mein Anwalt hat mir dazu schon mitgeteilt, das ihr ein nettes Sümmchen im Zugewinn zusteht :gunman:
Gruss Karlo
Halöle,
1. Die Küche:
Da eine Küche vor der Ehe in der Wohnung war, wurde die alte Küche nur durch eine neue ersetzt. Austausch. Ist also Deine.
2. Zugewinn Wohnung
Da dürfte auch nicht viel bei rauskommen, da die Immobilienpreise weit in den Keller gegangen sind.
nichtplatt
Hallo,
in der neuenWohnung gab es gar keine Küche.
Ich habe aus meiner alten Wohnung, die Küche in die neue ETWohnung mitgenommen,
dann habe cih geheiratet, die Küche wurde in derEhe ersetzt wurde durch eine neue EBK.
Ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber hier sind die Immoblienpreise und Mieten so hoch wie nie.
Außerdem richtet sich der Zugewinn ja nicht nur nach dem aktuellen Wert.
Gruss Karlo
Moin,
Da eine Küche vor der Ehe in der Wohnung war, wurde die alte Küche nur durch eine neue ersetzt. Austausch. Ist also Deine.
Nene, das ist eine uralte Rechtslage noch aus der Hausratverordnung stammend. Heute gilt: Es wird geteilt was da ist, so lange einer nicht das Alleineigentum beweisen kann.
Ich lese, es handelt sich um eine ETW und diese gehört dir. Folglich ist es eine Einbauküche und die gehört zur Immobilie.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
Folglich ist es eine Einbauküche und die gehört zur Immobilie.
Wo steht das? Ist doch eigentlich ein Scheinbestandteil, weil es seine Funktion nicht verliert, wenn man es ausbaut und anderswo weiternutzt? Woraus geht hervor, dass die EBK zur Wohnung gehört, andere Möbelstücke aber nicht?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
so argumentiert meine BaldEx auch.
Sie meint mit einer neuen Arbeitsplatte und Weglassen o. Zukaufen von Elementen kann sie das Ding überall aufstellen.
Außerdem wurde es im Zugewinn angeschafft.
Würd mich jetzt aber auch mal interessieren wo das steht?
Gruss Karlo
Hi LBM,
das eine Einbauküche, die für eine Eigentumswohnung/Haus "maßgeschneidert" wurde zur Immobilie gehört würde ich im Umkehrschluß daraus schließen, das bei Zwangsversteigerungen dies so gehandhabt wird.
Es gibt da auch etwas mit dem Ausdruck "fest verbunden". Es kommt ja auch hoffentlich kaum eine Exfrau auf die Idee, die Kloschüssel oder das Waschbecken mitzunehmen, nur weil es in der Ehe angeschafft wurde. Durch Montage sind diese Dinge mit der Immobilie fest verbunden (gleiches gilt z.B. für Carport, Büsche, Rosensträucher ...)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina,
soll jetzt von meiner Seite kein Korinthenkacken sein, das interessiert mich jetzt wirklich.
Bsp: Meine Eltern haben uns damals ihre Küche überlassen, die wir dann eben in unsere Küche im Haus eingearbeitet haben. Die ist also mitnichten in irgendeiner Form "maßgeschneidert" und auch nur insoweit "fest verbunden", wie man eben Möbel an einer Wand befestigt. Demzufolge ist sie also nicht "speziell" und somit dürfte sie auch nicht als zum Haus gehörend behandelt werden. (Meine Ansicht).
Grundsätzlich meine ich, dass man ja jedes Möbelstück, zB einen Kleider- oder Wohnzimmerschrank eben auf die Räumlichkeiten zugeschneidert kauft, so dass sich mir der Unterschied zu einer EBK nicht erschließt.
Für mich ist das hier das Stichwort: Nicht verzagen Wiki fragen
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
hast du dich mit meiner BaldExe verschworen?
Genau den Link hat sie mir auch geschickt!
Gruss Karlo
Moin,
der Anwalt meines Ex-Schuckiputzis wollte die recht neue Küche von unserem schwedischen Innenarchitekten (Anschaffungspreis ca. 16.000 DM) damals auch als "zum Haus gehörig" betrachten und bemühte dafür ein (mir nicht bekanntes) "süddeutsches Recht". Mein Angebot, das ganze mit einer Ausgleichzahlung von 2.000 EUR zu regeln, wurde strikt abgelehnt.
Ich habe daraufhin die damals schon recht weit fortgeschrittenen Verhandlungen in Sachen "Ex übernimmt das Haus und bezahlt mich aus" abgebrochen und alles neu zur Disposition gestellt - inklusive der Küche, die dann natürlich ohne jeden Ausgleich von mir übernommen würde...
Ende vom Lied: Ich habe die Hälfte der Küche mitgenommen (lauter freistehende Küchenmöbel und -geräte). Die Ersatzbeschaffung für Exchen dürfte etwa 4.000 EUR gekostet haben. Insofern: Ich würde mich vernünftig einigen (beispielsweise durch Entgegenkommen in einer anderen Hausrats-Frage). Gerichtliche Klärungen solcher Fragen kosten einen Haufen Geld und Nerven.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.