Klärung Versicherun...
 
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Klärung Versicherungsverlauf verzögert Scheidung

 
 Vic
(@vic)
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Moin zusammen.

Folgendes: Meine (Noch) Frau kriegt es nicht auf die Reihe, Ihren Versicherungsverlauf der Rentenversicherung zu klären.

Angeblich und trotz aller Bemühungen Ihrerseits, ist die RV wohl nicht in der Lage, den Versicherungsverlauf zu klären,
da wohl noch offene Zeiten da sein sollen.

Mittlerweile sollen es (lt. Ihrer Aussage) aber "nur noch" Zeiten VOR der Eheschliessung sein.

Frage: Wie lange kann so etwas das Scheidungsverfahren verzögern ?

Sind solche Zeiten über haupt relevant; da ja VOR Eheschliessung ?

Habe die Scheidung vor ca. 1 Jahr eingereicht; meinen Verlauf in 1-2 Monaten geklärt und warte nun auf die Scheidung.

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen ?

Gruß Vic

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2008 23:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Vic!
Deine Nochfrau sollte mittlerweile aufgefordert worden sein, die Lücken zu schliessen.
Tut sie es nicht, wird irgend wann mal der Richter hierzu was schreiben mit Androhung einer Geldstrafe, wenn bis zum festgesetzten Termin nix passiert ist.
Meistens beflügelt dies die Bereitschaft, Unerledigtes zeitnah zu erledigen 😉
Wie lange das allerdings dauert hängt unter anderem vom der Höhe des Stapels auf Richters Tisch ab...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2008 15:43
(@jemmy)
Registriert

Hallo Vic

Im Zweifelsfall muß halt die Abtrennung des Versorgungsausgleiches von der Scheidung beantragt werden. Wenn der Richter da mitspielt, kannst du dich entspannt zurück lehnen.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2008 19:17
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@jemmy:
Da die Scheidung meines Wissens erst im Namen des Volkes verkündet wird, nachdem ein Versorgungsausgleich bzw. eine Regelung (z.B. auch Verzicht) hierzu stattgefunden hat, glaube ich nicht, dass der Antrag per se Erfolg haben würde.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2008 19:34
(@jemmy)
Registriert

Hallo

@Marco

Da es bei mir genau so gelaufen ist, glaube ich es für dich mit  :rofl2:

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2008 19:50
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Vic,

du hast nach Erfahrungen gefragt.

Meine Noch Frau verzögert das ganze ebenfalls erfolgreich. Sie fährt die Salamitaktik. Erst mal wird gar nichts bei der Rentenkasse eingereicht. Als eine Androhung auf Zwangsgeld vom Gericht kam hat sie etwas eingereicht. Nur leider unvollständig. Dann beginnt das ganze von vorn.

Auch ich habe meinen Scheidungsantrag vor über einem Jahr eingereicht, und noch lange kein Termin in Sicht.

Die Scheidung zu verzögern hat meiner Meinung nach Methode. Ich hab sowas mal in einer Frauenzeitschrift unter der Rubrik `Scheidungstipps für Frauen´ gelesen.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2008 10:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ein durchaus übliches Verhalten, dem man aber dadurch begegnen kann, dass man Abtrennung und Entscheidung im schriftlichen Verfahren beantragt. Das allerdings bedarf der Zustimmung durch die Gegenseite.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2008 12:00
(@papaaufpapier)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Zusammen,

bezüglich Dauer der Scheidung (eine Tragödie). Der Richter ist angehalten die Scheidung im Rahmen des Verbundverfahrens zu vollziehen. Das heisst, dass Unterhalt, Alimente, Zugewinn, Versorgungsausgleich usw. geregelt wreden müssen. Wenn dies alles geregelt worden ist, ist der Richter bereit die Scheidung zu vollziehen. Nach 3 jahren, ab Einreichung des Scheidungsantrages, wird vermutet dass die Ehe nicht wieder hergestellt werden kann, und im Normalfall erfolgt die Scheidung (ich habe aber auch schon von Ausnahmen gehört, bei denen es länger als 3 Jahre ging...). Nach 2 Jahren kann eine Abtrennung von Scheidung und Folgesachen erfolgen (z.B. Klärung des Zugewinns). In meinem Fall kostet mich dieser extra Schritt aber weitere ca. 7.000 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten, und es gibt keine Erfolgsgarantie für dieses Vorhaben. Für mich kommt das leider finanziell nicht in Frage momentan, und ich hoffe somit dass ab Einreichung des Scheidungsantrages (Oktober 2006) die Scheidung dann im Oktober 2009 durch den Richter ausgesprochen wird.

Sofern Geld vorhanden, scheint es mir wirksamer zu sein, solche Streitfragen, sofern diese nicht zeitnah erledigt werden durch die Gegenpartei, dies mittels Rechtsanwalt und Fristsetzung usw. durchzusetzen, um den Ziel der Scheidung schneller nahe zu kommen, was aber letztendlich auch keine Erfolgsgarantie ist.

Viele Grüße
papaaufpapier

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2009 14:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Papauafpapier,

ich denke, diese 3 Jahre haben nichts mit der Dauer der Scheidung zu tun. Normalerweise können Eheleute die Scheidung einreichen, wenn sie 1 Jahr dauernd getrennt leben und sich einig sind. Wenn einer die Scheidung nicht will, dann kann die Scheidung auch nur einseitig eingereicht werden, wenn seit der dauerhaften Trennung 3 Jahre vergangen sind.

Mit dem Verlauf, wenn die Scheidung einig eingereicht ist, haben die 3 Jahre nichts zu tun. Du wirst gescheiden, wenn alles geklärt ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2009 14:22
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Nach 2 Jahren kann eine Abtrennung von Scheidung und Folgesachen erfolgen (z.B. Klärung des Zugewinns). Viele Grüße

2 Jahr nach Trennung oder nach Einreichung des Scheidungsantrages? Oder auch schon früher wenn beide Parteien zustimmen?
Weiß das einer hier?

LiGr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2009 22:41




(@papaaufpapier)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

bezüglich der Frage:
"" 2 Jahr nach Trennung oder nach Einreichung des Scheidungsantrages? Oder auch schon früher wenn beide Parteien zustimmen?
Weiß das einer hier? ""

Mein Rechtsanwalt meinte, Zeitpunkt ab Einreichung des Scheidungsantrages. Wenn beide Parteien zustimmen kann es nach Einreichung des Scheidungsantrages sehr schnell gehen. Wenn es zum Beispiel Uneinigkeiten gibt z.B. Haus, Gutachten, Zugewinn kann sich das ganze eben sehr lange hinziehen. Die Richter sind angehalten das Verbundverfahren durchzuziehen. "Angehalten" meint, dass es sicherlich auch Ausnahmen geben kann. Dann kann die Scheidung ausgesprochen werden, wenn beide Parteien zustimmen, und die offenen Punkte werden in einem Folgeverfahren abgeklärt.

Viele Grüße
papaaufpapier

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2009 10:35
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,
@papaaufpapier  danke, dann weiß ich Bescheid  ;(

liGr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2009 22:01