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Hi
Noch eine frage.
Kann ich von meiner Ex-frau die kosten ihres Studiums was ich zu 100% bezahlt habe zurück fordern?
Da durch verdient sie mehr als ich .
Seit unserer Scheidung Arbeitet sie erst richtig.
Gruß don
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2013 14:25
Hi Don,
Kann ich von meiner Ex-frau die kosten ihres Studiums was ich zu 100% bezahlt habe zurück fordern?
Nein. Aus welchem Grund sollte das möglich sein? Oder habt ihr das vorher vertraglich vereinbart?
Seit unserer Scheidung Arbeitet sie erst richtig.
Sei doch froh, dass sie arbeitet. So brauchst du keinen Unterhalt an sie zu zahlen.
Grüße,
Tom
Geschrieben : 27.01.2013 23:05