Hallo!
Ich hätte da mal ein Problem.
Meine Noch-Frau will sich ein Haus kaufen, ist recht günstig. Sie hat damit eine große Wohnung...und wohnt wieder im selben Ort wie ich, was mir den Umgang mit den Kinder noch leichter macht evtl. kann ich den Umgang sogar erweitern, sie festigt ihre Wurzel, sodas ein Wegzug mit Kids unwahrscheinlicher wird.
Aber natürlich mach ich mir mal wieder Gedanken.
Falls sie einen Kredit braucht (evtl. geht das ganze nämlich auf Mietkauf), bekommt sie diesen nur, wenn sie Schuldenfrei ist. Nun hängt sie aber noch bei unserem Haus mit drinnen. Mir wäre es eh lieber, wenn sie da raus wäre. Meint ihr, die Bausparkassen lassen sie so einfach aus den Verträgen raus?
Das nächste was mir im Kopf rumspuckt ist, wenn sie einen Kreditvertrag abschließt, hänge ich da nicht zwangsläufig als Noch-Ehemann mitdrinnen, obwohl ich NICHT mit unterschreibe????? Wäre das mit einer Scheidungsvereinbarung aber aus der Welt geschafft? Oder muss die Scheidung eingereicht sein???? (Wobei das wohl auch nur eine Frage der Zeit ist.)
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
moin, BM RK,
zu deinem ersten punkt (eigenes haus) kann ich dir leider nix sagen, ich denke das ist in erster linie verhandlungssache mit der bausparkasse und abhängig von deiner 'bonität'. und natürlich davon, ob bald-ex da nicht irgendwas 'böses' bezgl. zugewinnausgleich/auszahlung o.ä. beabsichtigt.
zum punkt 2 (neues haus für bald-ex): meine inzwischen-ex versuchte erstmal, 'ihre' hälfte unseres damaligen gemeinsamen hauses als sicherheit zu bieten. das haben die banken nicht mitgemacht, da ich die zustimmung verweigerte. und dann war denen auch klar, dass ich nie und nimmer bei ihrem neuen haus mit unterschreiben würde, und sie musste sich (zu ihrem leidwesen 😉 ) darauf einlassen, ihren (damals neuen) LG mit ins boot zu ziehen.
sowohl banken als auch mein RA haben mir mehrfach bestätigt, dass ich, obwohl damals auch 'noch-ehemann', nicht in haftung genommen werden könnte, da alles nach der offiziellen trennung stattfand.
so denke ich, dass, wenn ihr euch bezgl. eures gemeinsamen hauses einigen könnt, tatsächlich die beste lösung ist, du übernimmst das und verweigerst irgendwelche untershriften für ihr neues. dann ist das ihr ureigenes problem.
gruss und gutes gelingen!
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Moin,
Immobilien - zumindest selbstgenutzte Eigenheime - besichern sich üblicherweise selbst, sofern die Beleihungsgrenze von 60-80% nicht überschritten wurde. Von daher droht also keine Gefahr - die Bank hat für den Fall eines Zahlungsausfalles ja üblicherweise die erstrangige Grundschuld im Grundbuch stehen und bekommt ihre Kohle notfalls durch Verwertung der Immobilie.
Wenn die Ex ein Haus kaufen will, wird aber ihre Bonität geprüft; sie muss schon die passenden Einkünfte nachweisen und auch darlegen, wovon sie lebt. Man kann ja nicht das ganze Einkommen ins Haus investieren. Hinzu kommt: Um kreditwürdig zu sein, muss sie arbeiten; der Verweis auf satte Unterhaltszahlungen vom Ex reicht nicht. Ein eigenes Haus ist also ein gutes Motiv, selbst fürs eigene Auskommen zu sorgen.
Die "gemeinsam Haftung" gilt nur für Verträge, die beide unterschrieben haben; ob diese überdies auch noch miteinander verheiratet sind, interessiert die Bank nicht die Bohne. Andersherum: Man haftet nicht für die Verbindlichkeiten des/der Ex, wenn man nicht dafür unterschrieben hat.
Ich an Stelle von BM RK würde auf eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung inklusive EU-Verzicht drängen, Madame aus den Schulden entlassen, wenn sie mir gleichzeitig ihre Miteigentumsanteile überschreibt; ihr einen eventuell bereits vorhandenen Vermögenswert zur Hälfte auszahlen (wenn das Haus einen höheren Zeitwert hat als Schulden drauf sind) und ihr alles Gute wünschen.
Grüssles
Martin
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