Hallo, nach längerer Abwesenheit möchte ich eine Frage stellen.
Ich bin jetzt im 35 verheiratet aber lebe seit 2004 dauerhaft getrennt.
Mit den neuen Gesetz zum VA zählt die Zeit bei der Festlegung des VA. bis zum Scheidungsantrag.
Nun haben unsere Kinder nach dem Auszug meiner Frau in eine jetzt zweiten Beziehung nach mir bei uns ab 2004 bis 2010/11 fest bei mir im Haushalt gelebt.
Unterhalt für meine beiden habe ich alleine geleistet.
Ich habe aber auch bedingt durch eine Vorruhestandsregelung bin mit 52 da rein gegangen keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zahlen müssen.
Seit 2010 bin ich nun Rentner lebe aber auch bedingt durch die ganzen Lebensumstände in Inso.
Seit 2011 lebe ich allein.
Frage, wie würde ein Richter, das ganze bei der festsetzung des Versorgungsausgleichs diese Tatsachen der letzten 10 Jahre sehen bzw würde dieser Umstand zur Härtefallregelung zählen ?
Wer hat Erfahrung ?
Hallo Eisenherz,
Erfahrungen habe ich nicht.
Aus Deinen Schilderungen geht auch nicht hervor worin der Härtefall bestehen könnte. Du hast keine Unterhaltsverpflichtungen (mehr). Was bleibt wären Unterhaltszahlungen an Deine Noch-Frau nach der Scheidung. Das Einzige was ich zur Härtefallregelung gefunden habe ist hier
http://www.kanzlei-diesel.de/scheidung_und_rente.pdf .
VG Susi
Moin.
Ich habe etwas Mühe, deinen Beitrag und deine Fragen zu verstehen aber ich gehe davon aus, dass bisher kein Scheidungsantrag gestellt wurde.
In diesem Falle werden einfach die jeweiligen Anwartschaften weiter aufsummiert und nach dem Scheidungsantrag aufgeteilt.
Eine Härtefallregelung, die dazu führen würde, dass es bei euch anders gemacht würde, kenne ich nicht.
Der einfachste und sicherste weg, das Ganze zu beenden und damit allen Härtefällen auszuweichen wäre, endlich die Scheidung einzureichen.
Warum ist das bisher nicht geschehen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin PE,
dieses Thema haben wir im Sommer 2012 HIER und HIER diskutiert und vor etwa einem halben Jahr ein drittes Mal HIER. Immer wieder landen die Ratgeber an dem Punkt, dass für Dich keine neue Methode des Versorgungsausgleichs erfunden werden wird; dass die (gefühlten) Verfehlungen Deiner Frau in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen; dass Du aber auch nicht davon profitierst, 10 Jahre nach der Trennung noch immer nicht geschieden zu sein.
Was genau erhoffst Du Dir von einem vierten Thread zum gleichen Thema unter identischen Bedingungen? Bessere Antworten nach dem Motto "man muss nur lange genug fragen!"? Das Blättern in alten Threads wirft eher die Frage auf, ob Du Deine (offenbar neuerlich heiratswillige) Noch-Frau damit ärgern willst, dass Du die Scheidung möglichst lange verzögerst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nun guten abend ihr drei.
Ohne meine Angelegenheit hier noch einmal weit und breit zu schildern schlicht und einfach am Mangel von Geld.
Ich habe heute Morgen privat mit jemand darüber geredet und die Person meinte auch, dass dies für mich derzeit weitaus besser wäre ohne Scheidung zu leben.
Aber nochmal zusammengefasst.
Seit 1978 Verh.
Zwei Kinder aus 1985/86
Seit 1995 gemeinsam mit meiner Frau Hauseigentümer.
Alleinverdiener
Seit 2002 Vorruheständler.
Die Kinder verblieben bei mir bis 2010/11 im Haushalt
Unterhalt wurde seitens meiner Frau wegen fehlendem willen sich Arbeit zu suchen meiner Frau nicht geleistet.
Auszug 2004 meiner Frau in zwei neue Beziehungen nach mir.
Darlehen & Schulden in der Folgezeit und seit 2010 in Insolvenz lebend
Eine Scheidung wurde zunächst von mir Anwaltlich angestrebt aber wegen dem Versorgungsausgleich & der Schuldenlage von mir wieder verworfen weil ich wegen der Gesamtschuldenlage die Scheidung auf eigene Kosten durchgeführt schlicht nicht leisten konnte.
Prozesskostenhilfe schied aus, da ich ein gutes Brutto Grundeinkommen hatte und gleichzeitig dadurch Einkommensteuerpflichtig war und bin.
Seit 2010 bin ich nun Rentner meine Frau war da aber erst 55 Jahre alt.
Das hätte bedeutet, dass der Versorgungsausgleich bei der Scheidung mir abgezogen würde und nicht nur ein übertragung der Rentenpunkte erfolgt wäre.
Ich gehe immer davon aus, dass mir der hergestellte abgezogene VA. mir einen monatlichen Verlust meiner Rente von um die 1000 € bescheren würde und das nicht für meine Frau, sondern für die Rentenkasse der BRD bis meine Frau vieleicht mit 60 oder 63 selber in Rente geht.
Würde ich jetzt die Scheidung beantragen so ist Tatbestand, dass ich in Inso mit Pfändung lebe aber auch im Jahr eins nach Scheidung weiterhin Einkommensteuerpflichtig bleibe mit bisher geleisteten Zahlungen von über weit über 3000 € im Jahr.
So das in kürze zum Tat hergang.
So Brille.
Ich provitiere davon.
Da hast du so leid es mir tut derzeit davon nicht geschieden zu sein.
Solange ich nämlich nicht geschieden bin geht mir keinen Cent meiner Rente an die Rentenkasse verloren.
Wenn meine Fraun weiterhin keine Scheidung beantragen würde, bin ich dann ab 2016 aus dem Schneider.
Denke aber auch bitte mal darüber nach, dass ja auch noch andere Dinge passieren könnten.
Auch nach einem verfrühten Tod seiner ex erhält man ja seine Rente nicht wieder zurück.
Oh jehmine
Vielleicht wirft man mich hier auch wieder aus dem Forum.
Ja ich habe wieder mal eine Frage hier über den VA gestellt.
Meine langen Beiträge dazu in anderen Foren waren von mir ja nicht als Frage gedacht, sondern anhand meiner erlebnisse der letzten Jahre auch als Kritik am System aber auch als Kritik fast Hilflos mit der eigenen Lage fertig werden zu müssen.
Dabei hatte ich nicht die Absicht, schon wieder alles durchzukauen.
Ich stelle fest, dass es auch immer nur die gleichen Personen sind die dazu Stellung nehmen.
Nun kommt auch noch der Vorwurf, dass ich dran Schuld bin, dass meine Frau nicht wieder Heiraten kann.
Hast du dich mal gefragt was dass im fast Rentenalter für einen Sinn machen würde.
Frage woher weißt du so genau, ob Sie überhaupt nochmal Heiraten will.
Jaja, dass Argument, dass nach meinem Abnippeln von mir spielt bei dir im Gedankengang sicherlich eine Rolle das ihr ja auch ein Teil meiner Rente ihr zufließen würde auch ohne Scheidung.
Aber das wäre mir dann sowas von egal.
Grundsätzlich bleibt mir sowieso die Erkenntniss, dass mir niemand meine Entscheidung mich nicht habe Scheiden zu lassen abnehmen kann.
Schon überhaupt nicht wenige User im Forum.
Ich würde mir nur nochmal wünschen, dass der hier Antwortenden Personen einmal sagen würden, aufgrund der Einkommensteuerpflicht, dert Inso von mir die ja als folge der Jahre zu betrachten sind, nicht der blose übertrag von Rentenpunkten auf das Rentenkonto meiner Frau sondern der Abzug des VA würde bei einigen dass verstehen auslösen, warum ich vor der Scheidung von mir aus eingeleitet bei mir untwer Umständen die absolute Altersarmut auslösen.
Nochmal,zunächst hat meine Frau nichts davon, da Sie ja noch weit von dem dasein als Rentnerin entfernt ist.
Das hat zunächst einmal bei mir nichts mit, man muss auch mal gönnen können zu tun.
Meine Frau bekommt bei einer Scheidung Prozesskostenhilfe und ich nicht.
Insofern liegt auch bei ihr kein Grund vor, sich nicht längst von mir geschieden zu sein.
Meine Frau bekommt bei einer Scheidung Prozesskostenhilfe und ich nicht.
Insofern liegt auch bei ihr kein Grund vor, sich nicht längst von mir geschieden zu sein.
Doch!
Wenn es für dich Nachteile hat, noch nicht geschieden zu sein, so hat es für sie zwangsläufig Vorteile.
Warum sollte sie also die Scheidung einreichen?
"Meine Frau hat selbst schuld, wenn ich mir eine Erkältung hole.
Sie hätte mir ja eine Mütze aufsetzen können!"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Jo :thumbdown: zu Vor und Nachteilen fragen Sie bitte nicht mich, sondern lesen Sie nicht die Deutschen Gesetze :knockout:lol fällt mir nichts mehr ein.
Wer will kann es ja ergänzen oder diesen Spruch bezogen aufs Thema verbessern :reihenfolge:
Derzeit hat es keine Nachteile für mich noch nicht geschieden zu sein.
Mir ist ja gerade bewusst, dass es mir zum einen Nachteile bringt, wenn ich jetzt nach zehn Jahren dauertrennung geschieden würde.
Egal ob meine Frau nun eine Scheidung anstreben würde oder nun doch ich.
Zum einen, weil nun doch im VA im Gegensatz zu früher die gesammte Ehezeit zählt.
Zum anderen weil wie gesagt meine Frau 58 Jahre jung ist keinen lückenlosen Arbeitsverlauf (klassische Rollenverteilung) im Bezug zur Rente aufweist.
Der Versorgungsausgleich deshalb ab Zeitpunkt der Scheidung bei mir ein Riesenloch in meiner Rente reißt und ich dadurch mit einer Restrente dastehe, die irgendwo zwischen Mindesrente für Wohngeld und Durchschnittsrente als in Höhe von dem Betrag liegt der nach Meinung der BRD einem Hartz vier Bezieher oder Insolventen zum Leben bleiben muss.
Und das alles bei steigenden Fixkosten für alle Bürger.
Nun verstehe ich nicht, welche Vorteile du meinst, hätte meine Frau von einer nicht geschieden Ehe von mir im augenblick.
Sie und ihr Partner beziehen in einer Sozialwohnung von der ARGE bezuschusst beide Hartz vier.
Den einigen Vorteil sähe ich darin, dass beide als Verheiratetes Paar dann nicht mehr so hohe Grundleistungen bekämen.
Hallo Susi.
Vielen dank für deinen hinweiß.
Nun habe auch ich dazu außerhalb der Foren eine Menge darüber gelesen.
Auch diesen Hinweiß dazu
5
Unser Tipp:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nach
der rechtskräftigen Entscheidung über den Versor
-
gungsausgleich noch eine „Abänderung der Entschei
-
dung“ beim Familiengericht beantragen, wenn diese
fehlerhaft ist oder sich die Versorgungsanwartschaften
verändert haben. Näheres dazu erfahren Sie von Ihrem
Rentenversicherungsträger.
Kein Versorgungsausgleich
Ehepaaren steht es frei, in einem notariellen Ehevertrag
andere Entscheidungen zu treffen. Sie können sich bei
-
spielsweise darauf einigen, im Scheidungsfall ganz oder
teilweise auf den Versorgungsausgleich zu verzichten.
Dies ist jedoch unwirksam, wenn bereits innerhalb eines
Jahres nach Vertragsabschluss die Scheidung einge-
reicht wird
Nun ist es leider so, dass meine Frau solche Außergerichtlichen einigungsversuche auch schon Abgelehnt hat als es dass neue ab 2009 geltende Recht so noch nicht gab.
Meine damalige Anwältin hat damals ganz klar erkannt, dass ich in Verbindung mit der Schuldensituatin aber auch die durch in meinem Haushalt lebenden Kinder Quasi in einem Scheidungsverfahren und bedingt durch eine Betriebsrente für das Rentnerprivileg nicht geschützt bin und es dadurch zu einem Schuldrechtlichen Versorgungsausgleich kommen würde.
Mein Anmerkung dazu damals meine Frau anzuschreiben und Sie zu einem Außergerichtlichen verzicht oder einer anderen Lösung zu bewegen wurden aber abgelehnt und mir überlassen.
Man kan mir Glauben, dass ich durchaus zu kompromissen bereit war.
Aber ich wäre ja Blauäugig wenn ich mir selber was vorgemacht hätte dazu.
Moin PE,
offenbar hast Du selbst ein bisschen den Überblick verloren. Auf Detailfragen werde ich nicht weiter eingehen; die sind seit 1,5 jahren dieselben und sämtlich mehrfach beantwortet.
Nun kommt auch noch der Vorwurf, dass ich dran Schuld bin, dass meine Frau nicht wieder Heiraten kann.
Hast du dich mal gefragt was dass im fast Rentenalter für einen Sinn machen würde.
Abgesehen davon, dass eine neuerliche Heirat Deiner Noch-Frau keinen tieferen "Sinn" haben muss, der Dir einleuchten müsste, kam kein "Vorwurf" und keine "Schuldfrage", sondern nur der schlichte Eindruck:
ob Du Deine (offenbar neuerlich heiratswillige) Noch-Frau damit ärgern willst, dass Du die Scheidung möglichst lange verzögerst.
Frage woher weißt du so genau, ob Sie überhaupt nochmal Heiraten will.
ich halte mich dabei einfach an das, was Du schreibst:
Meine Frau würde nach einer Scheidung neu Heiraten.
[...]
bei Scheidung würde meie Frau aber mit ihrem neuen Partner ein Leben um 2000 € führen können.
Ich dagegen nach Abrechnung meiner derzeitigen fixkosten mit 500 € klarkommen müssen.
Was kann ich dagegen tun?
bzw.:
Nun will meine Frau die Scheidung weil Sie ihren zweiten Partner nach mir noch vor erreichen Ihreres Rentenalters in zwei Jahren Heiraten will.
Dabei steht auch der Versorgungsausgleich an.
Zusammenfassend: Laut § 1566 Abs. 2 BGB ("Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.") kriegt Deine DEF ihre Scheidung jederzeit. Du kannst das auch mit Bockigkeit nicht verhindern, denn laut Dein eigenen Einlassungen lebst Du
seit 2004 dauerhaft getrennt.
Das wissen zu viele Leute, um heute noch die Nummer "ich möchte meiner Ehe noch eine Chance geben" zu spielen.
In diesem Rahmen wird auch der Versorgungsausgleich durchgeführt - mit Deiner Mitwirkung, aber auch gegen Deinen Willen, und dann eben ggf. auch mit Zahlen, auf die Du keinen Einfluss hast.
Die Entscheidung über Deine künftige Lebensqualität und darüber, wann sie beginnt, triffst Du selbst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Deine Frau ist schlau. Die hat jetzt zehn weitere Jahre Rentenansprüche zu Deinen Lasten erworben, kann sich jederzeit gegen deinen Willen scheiden lassen und hat unmittelbar danach eine weitere Heirat, die sie weiterhin voll absichert ohne dass sie ihre Ansprüche gegen dich verliert.
Du hingegen hast zehn Jahre Rentenansprüche verloren, weil du beratungsresistent bist. Wenn du auf eine Autobahn fährst und dir 100 Autos entgegen kommen, hältst du auch sicher die für die Geisterfahrer.
Eins ist sicher, naiv, unwissend und doof sind hier sicher nicht die User, die dich versuchen wachzurütteln und die du dafür noch anpöbelst.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nun Lausbeackenmama.
Noch mal ja dass weiß ich ja alles mit den Rentenpunkten. und dem Gesetz mit dem Versorgungsausgleich.
Aber selbst die Leute auf dem rentenamt haben schon kurz nach der Trennung mein Dilema erkannt und können es nicht verändern weil die Gesetzeslage so ist, wie Sie ist.
Mir wurde ganz klar auch damals schon gesagt, bei Scheidung hat ihre Frau mit ihrem Rentenbeginn anspruch auf die hälfte ihrer Rente sofern Sie bis dahin selbst im Rentenfähigen Alter ist.
Da Sie das nicht ist geht dass ganze Geld zunächst einmal in die Rentenkasse.
Klar ist meine Frau angeblich schlau.
Habe ich auch nie bestritten.
Sieh aus meinem Einkommen sprich Rente sind 874 € Pfändbar.
Bei Scheidung aber ist noch mehr weg.
Wenn ich mal vom Grundbedarf was einem zum Leben bleiben muss ausgehe, so komme ich auf einem Betrag der so etwa bei 1000 € liegt.
Ja und dann hat man in einer Stadt Mietkosten die um 600 € liegen.
Ob ich mit 1000 € einen Wohnberechtigungsschein bekomme oder gar Wohngeld ?
Es ist aber nicht nur die Miete.
Ja vielleicht hätte ich damals besser dass Haus in eine Zwangsversteigerung rutschen lassen sollen.
Ja vieleicht wäre es dann bedingt durch den Betrag der zur Deckung der Darlehen alleine an meine Füsse kleben geblieben wären besser schon viel früher in Inso gehen müssen.
Vielleicht hätte ich die Kinder die bei der Trennung noch zur Schule gingen besser auf die Strasse werfen sollen.
Ja und ganz bestimmt damals schon die Scheidung durchziehen müssen.
Das hätte mich aber in einer Inso schon damals nicht von Pfändungen befreit.
Ich hätte bedingt durch mein Grundeinkommen in etwa die gleich hohe Pfändung in Kauf nehmen müssen ohne mal auf die Unterhaltsverpflichtungen gegeneinander einzugehen.
Es ist eben nicht so, dass ich damals nur Einkommen in der Höhe hatte was einem zum Leben bleiben muss und dadurch bei mir nichts Pfändbar war.
Gut dann wäre ich 2010 mit beginn meiner Rentnerszeit aus der Inso gewesen wäre aber dann trotzdem dran, weil ja dann der VA greift.
So nun werde ich mich nicht mehr dazu aüßern.
Ich kann es sowieso darstellen wie ich will, ich ziehe sowieso den kürzeren.
Du hast einen Fehler in der Logik. Was Du nämlich vor allem nicht verstehst, ist dass die Rentenversicherung eine Solidargemeinschaft ist. Wenn erworbene Anwartschaften nicht in Anspruch genommen werden, sie es durch Tod oder durch andere Widrigkeiten, kommt es allen Versicherten zu Gute.
DU musst mal von dem Standpunkt runter, dass das irgendwie "Dein Geld" ist. DU bekommst Rente aufgrund erworbener Rentenpunkte solange Du lebst. Und wenn Du Dich scheiden lässt, für die Zeit der Ehe eben nur die Hälfte. Und die andere Hälfte geht Dich noch weniger an bzw ist noch weniger "Dein Geld" als die komplette vorherige Anwartschaft. Und wenn Deine Frau in Rente geht, verfällt das an die Allgemeinheit. Und wenn sie stirbt, auch. Und das ist es völlig egal, wie alt sie ist. Wenn Deine Ex 25 wäre und einen Tag nach der Scheidung stirbt, gehst Du dann auch hin und sagst, ich will meine Rentenpunkte zurück?
Das ist doch Irrsinn, was Du hier konstruierst.
Moin,
offensichtlich sind hier gleich zwei weit verbreitete Denkfehler am Werk:
1. Am Ende einer Ehe wird diese nach richtig und falsch, nach gut und böse, nach fleissig und faul und nach treu und untreu abgeklopft - und dann gibt's für den einen Fleisskärtchen und für den anderen Ohrfeigen.
2. In einer Ein- oder Hauptverdiener-Ehe gehört das erwirtschaftete Geld und die Versorgungsanwartschaften (vor allem) dem, der arbeiten gegangen ist - und jeder, der Anspruch darauf erhebt, ist ein Feind und deshalb zu bekämpfen.
In der familienrechtlichen Realität interessieren Schuldfragen aber glücklicherweise kein Schwein mehr; da wird niemand belohnt und nichts rückabgewickelt, sondern nur das Ende einer Ehe festgestellt. Zu Ehezeiten erworbenes Einkommen, Vermögen und Anwartschaften gelten - mit wenigen Ausnahmen - grundsätzlich als gemeinsam erworben und werden per Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich unter den Ex-Partnern verteilt.
Ich habe manchmal den Eindruck, dass gerade diese Sachlichkeit und Emotionslosigkeit viele Scheidungsaspiranten auf die Palme bringt, weil sie irgendwo in ihrem Inneren die Erwartung hegen, der verhasste Ex-Partner bekäme es von einem deutschen Gericht jetzt mal richtig gezeigt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo ihr lieben,
vielleicht bin ich auch auf dem falchen Dampfer, aber ich denke so falsch liegt der Eisenherz mit seiner Taktik gar nicht (kommt gleich). Wobei ich nicht verstehe, warum er sich einen Kopf macht ob sein holde Ex nun wieder heiraten möchte oder nicht. Wenn sie neu heiraten möchte, soll sie die Scheidung einreichen, ansonsten sind die beiden halt noch verheiratet, Punkt.
So nun zur Rente:
Derzeit bezieht der gebeutelte Prinz seine Rente aus der vollen Anwartschaft aus seiner Arbeitszeit. Da er an seine getrennt lebende Frau keinen Unterhalt zahlt, bleibt ihm das voll.
Reicht nun die Ex die Scheidung ein, kommt es zum Versorgungsausgleich und seine Anwartschaft wird auf gut die Hälfte gekürzt, weil die andere Hälfte seine Ex bekommt. Ergo bekommt er auch nur noch gut die Hälfte seiner bisherigen Rente (unabhängig, wie das bei Frührentnern ist, und ob das genau linear geht).
Solange seine Frau die Scheidung nicht einreicht bleibt alles beim Status Quo.
Nach der Scheidung muss geschaut werden, was mit der Privat-Inso passiert, da nun sein Einkommen deutlich weniger ist (--> pfändbarer Betrag entsprechend weniger). Andererseits könnte er dann eventuell aufstockendes Hartz IV beantragen, wobei ich gerade keine Ahnung habe, um welche Summen wir reden.
Allerdings bringt das ganze Lamentieren um die Vergangenheit nichts.
Warum soll die Ex keine Rentenpunkte bekommen, nur weil der Prinz seine Prinzessin 35 Jahre nicht zum Arbeiten geschickt hat (in der Zeit hat sie sich wohl um die Kids gekümmert?). Ich sehe da keinen Spielraum für irgendwelche Härtefallregelungen oder eine Lex Prinz Eisenherz. Wären die beiden noch richtig zusammen, müssten Sie auch mit dem Geld auskommen. So wird das Wenige auf beide aufgeteilt. Ist von der persönlichen Empfindung sicher nicht schön, aber welche bessere allgemeingültige (!) Lösung sollte denn das schaffen. Aus welchem Grund sollte seine Ex ihm da entgegen kommen? Weil sie ihn noch liebt????
Es bleibt zu überlegen, ob er besser gefahren wäre, wenn er gleich 2005 die Scheidung eingereicht hätte, dann wären wenigstens die letzten 5 Jahre vom Rentenanspruch komplett bei ihm angerechnet (dann natürlich nach altem Recht). Eigentlich muss er schon froh sein, dass das Konstrukt jetzt noch hält. Seine Ex hätte auch direkt 2010 die Scheidung einreichen können, dann hätte er nicht einen Tag die höhere Rente bekommen. Für uns als steuerzahlende Solidargemeinschaft ist das jeh nach Rentenhöhe ein Nullsummenspiel. Das was wir dem Prinzen als aufstockendes Hartz IV wohl bezahlen dürfen, müssen wir bei ihr nicht berappen. Hängt halt davon ab wie lange die beiden das überleben :puzz:
Wie das Eigenheim in dieser ganzen Geschichte verhackstückt ist, hab ich jetzt auch nciht auf dem Schirm. Aber da scheint auch einiges nicht sauber abgelaufen zu sein.
Prinz Eisenherz: Manche Väter hier dürfen für Ihre Kinder so viel Unterhalt bezahlen, dass Ihnen deutlich weniger als der Selbstbehalt von 1050 Euro bleibt und dürfen Ihre Kinder nicht mal sehen.
Mach bitte nicht die Allgemeinheit für deine / eure Entscheidungen der Vergangenheit verantwortlich.
Du sprichst hier von Versuchen eine Lösung (Schulden etc. ) zu finden. Allerdings kann man nicht her gehen und sagen vor zehn Jahren war die Gegenseite nicht bereit, seit dem hat sich halt nichts getan. Bei so existenziellen Dingen muss man sich doch ein wenig kümmern (siehe diverse frühere Posts).
Du kannst noch weitere Jahre so leben und hoffen dass deine Ex keinen Scheidungsantrag einreicht. Mit etwas Glück überlebst du die Holde und lebst anschließend in Sauß und Braus :exclam:, oder du setzt dich mit dem Inso-Verwalter, dem Sozialamt und den anderen beteiligten zusammen, baust dir für die Zukunft eine tragfähige Lösung und reichst die Scheidung ein. Dabei vielleicht noch warten bis die Mütterrente beschlossen ist, die bekommt dann nämlich zur Hälfte der Prinz. Anschließend kannst du her gehen und den ganzen Dreck aus dem Kopf treiben.
Ich hoffe ich habe zur Verwirrung ausreichend bei getragen.
Grüßle
PvF
Ja um es erst mal kurz zu machen es geht um Rentenansprüche für beide Parteien von Netto ca 1.250 € für beide Parteien.
Also von meinereiner seiner Gesamtrente von netto 2.299 € vor Pfändung und Steuer.
Das Einkommen lag aber bei Beginn des Vorruhestands in etwa in gleicher höhe.
Da wir aber erst 1995 ins Haus zogen war dies beim Auszug meiner Frau noch mit 140.000 € belastet
Dazu kam noch ein Autokredit und ein Kontoüberzug von fast 6000 €
Mein R.A. wollte mich sogar dazu bewegen dass Haus nicht zu verkaufen sondern meiner Frau ihren Anteil in Form einer Rente und einer größeren Sonderzahlung mittels zusätzlichem weiteren Darlehen von 125.000 € abzukaufen.
Jedenfalls rechnete er da einen Unterhaltsbedarf aus meiner Lage heraus.
Er brachte mich auch Schriftlich dazu nach Abwägung aller Kosten dafür eine Zahlung an meine Frau für auch Mietfreien wohnens von 200,00 € aus die ich solange das Haus ohne diese Zahlung von mir bewohnt würde ich ihr diese Summe jeden Monat schuldete.
Er führte dazu auch einige Urteile des BGH diesbezüglich ins Feld.
Vor allem wurde mir auch gesagt, dass ich nacch einem Verkauf den hälftigen Betrag nach Darlehnstilgung aus dem Überschuss an Sie abzuführen hätte.
So zahlte ich ihr dann drei Jahre lang jeden Monat 200.00 € machte in drei Jahren ca 7.200 €
Dazu noch 25.000 € aus dem Überschuss macht 32.000 € und auch die Darlehen in der Zeit jeden Monat 650 €
Hälftiger Betrag daraus in drei Jahren machte immer noch 11.700 € gesamt 43.990 €
Dazu hälftiger Autokredit ca 100 € macht in drei Jahren nochmal 3.600 €
Alles rund 47.500 €
Ja mein Anteil war durch der Tilgung aller Belastungen Konto usw Umzug Kinder ohne Ausbildungsplatz, Neuanfang, Kaution, ruck zuck schon kurz nach dem Einzug in die neue Wohnung aufgebraucht.
Ja, ich hatte noch nicht mal mehr Geld für die Kaution.
Folge, Neukredit und recht schnell wieder in den Schulden drin.
Nun aber nicht meinen, dass ich nur mit Geld um mich geworfen hätte.
Ich Rauche nicht einmal.
Rechne ich nun das stänsdig überzogene Konto, Energiekosten, Grabpfleger der Schwiegereltern, Grundsteuer, Wartungen des Hauses dazu fällt die Rechnung noch viel höher aus.
Und das bei fallendem Einkommen.
Erst bei der Übergabe des Hauses beim Notar erfuhr ich dann, dass dies so nicht stimmte mit der Zahlung für Mietfreien wohnens.
Ich bitte zu bedenken, dass ich die Kinder bei mir wohnen
Was nun die Rentenhöhe meiner Frau betrifft sind das aktuell um max 350 €
Was nun die Inso betrifft, so konnte ich einfach die Kredite nicht mehr bedienen bei Fallenden einkommen.
Miete so um 700 € und KV 557 € dazu noch alles andere einschließlich Kinder noch in Ausbildung und unter 25.
Gestern hatte ich nicht viel Zeit und darum beantworte ich den bericht von Pappa von Fünfen, jetzt.
Nun ich mache mir überhaupt keinen Kopf darüber ob meine Frau nochmal Heiraten möchte wenn ich auch die Anmerkung dazu fallen gelassen habe.
Das hat auch seinen Grund.
Nun möchte ich nicht gerne darüber Bericht erstatten, weil es könnte ja sein, dass Sie zufällig diese Forum findet.
Aber eigentlich ist es egal.
Sie wollte Geld von mir dafür, dass Sie mit einer Scheidung wartet.
Ich habe ihr den Zahn aber gezogen indem ich es ablehnte und ihr dazu ganz klar gesagt, dass ich ihr nach der Trennung nie diesbezüglich einer von ihr eingeleitenteten Scheidung vorschriften gemacht habe.
Nun es ist auch so, dass ich ja alles aber auch alles aus der Zeit an Unterlagen habe was unsere Ehe betrifft und dazu noch einige Dinge darüber hinaus.
Ich habe ihr dann gesagt, dass ich dann alles auf den Tisch bringe.
Ob es mir was nützt sei mal dahingestellt was den VA angeht aber dann könnte es für Sie in anderen Bereichen recht schnell unangenehm werden.
Nun bin ich mal gespannt, ob Sie im nächsten Jahr tatsächlich die Scheidung einreicht.
Ich werde deshalb und das hätte ich ja auch in der Vergangenheit nicht verhindern können deshalb kein Theater veranstalten in der Form, dass ich Wutentbrant mein Gesicht verliere oder irgendwelche Dummheiten mache in Form Körperlichen Gewalt oder so etwas.
Fakt ist aber auch, dass Sie scheinbar nicht weiß, wie dass mit der Rentenabsicht von ihr so abläuft.
Sie denkt, dass Sie mit 60 auf jedem Fall die Rente beantragen und durch bekommt.
Ob Sie meine Hinweise im Gesopräch diesbezüglich aufgenommen und sich zwischenzeitlich Informiert hat weiß ich nicht aber in den leftzten Tagen geht ja auch einiges diesbezüglich durch die Presse was die neue Koalition in ihren Verhandlungen umsetzen will.
Bisher gilt ja noch altes recht.
Nun habe ich ja die Summen genannt um die es in etwa bei mir geht.
Tatsache ist aber auch, sollte SIe nach einer Scheidung tatsächlich noch mal Heiraten, dann denkt Sie sicherlich was ihrem Wohlstand betrifft derzeit nicht falsch.
Es ist und bleibt ein paar €uro rauf oder runter so, dass beide derzeit ja Hartz vier beziehen dass es ihnen mit dem Bezug des Versorgungsausgleichs Wirtschaftlich wesentlich besser geht.
Dazu möchte ich sagen, dass ihr Partner auch schon mal geschieden ist.
Er Arbeitet also schon wesentlich länger nicht mehr und zahlt weil er mal selbständig war seit mindesten 10 bis 15 Jahre keine Rentenbeiträge mehr.
Nach der Pleite ist er dann Nahtlos in Hartz gewechselt und jetzt einige Zeit aus der INSO raus.
Deshal wird es wohl stimmen dass er geringere Rentenansprüche hat.
Ich denke aber dass mit meinem VA und seiner Rente so um 2000 € herum zusammenkommen.
Nur, er ist etwas jünger wie meine Frau dass beide ja keine lückenlose Berufliche Tätigkeit nachweisen können und deshalb eigentlich auch nicht so einfach in Rente gehen können.
Es bliebe dann dabei, dass mein fesgegestellter VA Betrag als Solidarleistung in die Rentenkasse entschwindet.
Nun habe ich im Grunde ja nichts dagegen, dass es einen Versorgungsanspruch gibt.
Aufgrund meiner vielen Berichte dazu könnte man auf die Idee kommen dert Hasst seine Frau deswegen.
Nein, dass tue ich nicht.
Was nun den Arbeitswillen meiner Frau betrifft so gibt es da einen Denkfehler.
Selbsverständlich habe ich in Gesprächen mit meiner Frau in deer Ehezeit immer mal wieder versucht ihr den Einstieg imn den arbeitsmarkt schmackhaft zu machen.
Sie wurde ja bereits ca drei Jahre nach der Hochzeit Arbeitslos.
Aber weder das Arbeitsamt noch ich haben das vermocht.
Vor der Geb. der Kinder aber auch in der Zeit des Erwachsen werdens dieser
Wie soll das dann auch geschehen.
Schon bei deiner Bemerkung Arbeiten geschickt liegt ein Denkfehler vor.
Ein Mann kann keinen anderen dazu zwingen etwas zu tun was dem anderen nicht passt.
Auch eine Frau ist und bleibt ein eigenständiges Wesen mit zunehmender Gleichberechtigung.
Wie soll dass den auch abgelaufen sein dieses Arbeiten schicken ?
Nun liegt da ein weiterer Denkfehler vor.
Ich bin jetzt 36 Jahre Verheiratet.
Im Jahr 1985/86 wurden meine Kinder geb.
Im Jahr 2004 zog meine Frau aus.
Im Jahr des Auszugs ging mein Sohn in die letzte Klasse der Realschule.
Meine Tochter die etwas älter ist zur Handelsschule.
Ich habe dann beide ganz bei mir gehabt ohne Teilung.
Meine Frau wohnte nach der Trennung im Oberbergischen.
Mit Gewalt, oder schriftlich womöglich über Rechtsanwalt.
Was nun deinen Hinweis mit dem Unterhalt betrifft so stehe ich selbsverständlich auf der Seite derrer die dann auch ihre Kinder sehen dürfen.
Was glaubst du denn ?
Ich jedenfalls bin Stolz, dass sich meuine Kinder für mich entschieden haben.
Wir haben uns trotz allem wunderbar verstanden.
Meine Frau ist aber auch zu jemanden gezogen der noch einen Minderjährigen Sohn hatte und in einer 50 Qm Wohnung lebte.
Meine Kinder hätten ihre ganzen Sozialen Kontakte abbrechen müssen aber auch dazu noch ihre Schuliche sache.
Da meine frau ja keinererlei Beruflichen tätigkeit nachging wie hätte dies auch gehen können.
Jedenfalls kann ich nicht soviel verkehrt gemacht haben denn meine Kinder stehen 100 % hinter mir.
Nun ich weiß ja auch, die Rederei von der sache dass es immer mehr alte und immer weniger junge gibt.
Was der Arbeitsmarkt und die Politik dagegen macht ist nichts.
Es hat auch mal eine andere Zeit gegeben wo es Vollbeschäftigung und Aussagen zur sicheren Rente gab wo fair bezahlt wurde und Arbeitgeber wie meiner für ihre Mitarbeiter eine Betriebsrente aufgebaut haben.
Es ist nicht wie heute wo selbst von Hartz vierer verlangt wird mehr Eigenvorsorge zu betreiben.
Es ist ja nicht nur die BR. die dem Versorgungsausgleich unterworfen wird sonder auch diese Eigenvorsorgen in Lebensversicherungen, Riesterverträgen die dann im Scheidungsfall geteilt werden
Meine BR ist keine von mir selbst angesparte leistung sondern eine Soziale Leistung meines ex Arbeitgebers für vollbrachte Schichttätigkeit.
Und diese hat nicht mit der normalen Rentenversicherung aus der Solidargemneinschaft zu tun.
Ich bin aber nicht alleine der das so sieht.
Im Internet gibt es genug Berichte darüber die das genauso oder ähnlich sieht.
Es ist für mich weiterhin Berug an kleinen Bürgern die ihr Leben lang gearbeitet haben, dass der VA bei Tod oder so wie bei mir in der Rentenkasse entschwindet ohne das ein Beteiligter was davon hat.
Ja was Brille da schreibt ist leider oft die Dröge wirklichkeit auch von den Einstellungen der Menschen bis in die höchsten Kreise.
Lol Mit dem neuen Papst Franziskus kommt es da Hoffentlich zu einer Geistigen Kehrtwende.
Und noch was zur Scheidung
Es gibt nicht nur diesen Grund warum jemand eine Scheidung ablehnt.
Es gibt auch bei einigen Menschen geistliche oder auch Moralisxche Gründe dazu.
Aber ich bin diesbezüglixch kein Traumtänzer.
Wenn die Scheidung auf mich zukommt wird Sie auch durchgezogen
Nun es hat keiner was dazu geschrieben, über das was ich geschrieben habe. :alleskaese:
Ach ja ich vergesse es ja ganz, ich bin die :bremse:
Ihr habt recht, :bahnhof:
Ich bin :dafuer:, dass ihr, :dagegen:seid.
Selbsverständlich gehöre ich zu den :dance: Traumtänzern.
Klar, man würde mich am liebsten in die Luft :atompilz:
Ab und an treffe ich aber auch den :nagelaufkopf:
:guckstdu: :gewalt006:
Oft sitze ich vor dem :yltype: und mache dies nebenher :kaffeezeitung:
Bei Nuga Best spende ich jeden Tag :applaus1: denn diese Naturheilkundliche Therapie ist :ausgezeichnet:
:band: musik höre ich gerne über eine Stereoanlage
:laffepc: trink ich grad nicht.
Klar ihr denkt gerade, :esreicht:
Ich bin aber auch ein :fool: und dazu voll :volldoll: :tutmirleid:
Ich habe keine Angs sondern :respekt: vor euch
:urlaub: :vergisses: mach ich nicht sondern eher dass :waescheauf: :wischmop:
:mouse: und auf :nivea:
so liebe leu;s
Nach ein wenig Spass muss sein jetzt wieder zu ernsten Thema.
Ich komme zurück zur Solidargemeinschaft.
Ich hatte ja unten geschrieben, dass immer weniger Einzahler für immer mehr Alte ihre Rente sorgen müssen.
So einer wie ich einer bin.
Klar, was lebe ich noch.
Am besten ist es doch noch vor der Rente auf ewig sich verabschieden.
Im Himmel sieht man sich dann wieder da braucht man dann keine Rente.
Aber ihr seid sowieso der Meinung 😉 bei dem, :schuldig:bin ich besser aufgehoben.
Nun :exclams: ich war auch mal jung.
Nun ist es ja auch so, dass auch ich nicht faul gewesen bin.
Auch ich wie viele Alte haben einstmals für volle Rentenkassen gesorgt.
Unsere Rente war ja auch sicher bis Herr Blüm aus dem Amt schied.
Danach war dann Alibabba am Werk und brachte den Schatz hinter sein Sesam öffne sich.
Alibabba hat uns dann Erzählt um neue Schätze anzuhäufen brauche es mehr junge.
Und siehe da wie durch ein Wunder sind die Schatztruhen wieder gut gefüllt.
Nun ist aber schon der nächste Pirat unterwegs der nach dem Schatz trachtet.
Nun habe ich dieser Tage mal gelesen, dass diese Jung zu Alt so nicht stimmt und angezweifelt wird.