Nach Scheidung, Ex ...
 
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Nach Scheidung, Ex rückt KFZ nicht heraus.

 
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Hallo.

Folgende Thematik:
Hatte während meiner Ehezeit mit meiner Ex-Frau ein Auto finanziert. Der Kreditnehmer und Fahrzeughalter war/ bin ich. Während dem Trennungsjahr wurde das Auto meiner Ex zugesprochen, da sie das KFZ in der Ehezeit hauptsächlich genutzt hat.
Ich hatte daraufhin ein Schriftstück aufgesetzt, worin sie in diesem Trennungsjahr und auch Nutzungszeit des KFZ die mtl. Raten/ Steuern etc bezahlt, und das KFZ nach einem Jahr ohne Rechtsansprüche mir zurückgibt.
Da ich das KFZ nach Ende des befristeten Jahres nicht benötigte, haben wir "mündlich" vereinbart das sie es so lang nutzt, bis ich es zurück bräuchte!
Nun nach zwei Jahren glücklicher Scheidung, ist es soweit, möchte bauen, und die offene Finanzierung des KFZ stört die Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens.
Meine Ex rückt das Auto nicht raus, bezahlt die Raten weiterhin, ein Vorschlag von mir das sie das KFZ auslöst, sodass es ihr gehört lehnte sie ab. Weiter muss ich sagen, das bei ihr eine Insolvenz läuft, also dürfte sie doch rein theoretisch keine mtl. Raten für ein Auto zahlen!?

Nun zur Frage:
Bekomm ich das KFZ anstandslos zurück, oder hat meine Ex jetzt mittlerweile anspruch auf das KFZ?

Gruß
Peter

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2009 16:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Profesor,

unabhängig von der rein rechtlichen Frage über Besitz und Eigentum an diesem Auto: Warum stört die noch laufende Finanzierung DEIN Bauvorhaben, wenn SIE die Raten bezahlt?

Was die "normative Kraft des Faktischen" angeht: Bist Du im Besitz der Papiere und (Zweit-)Schlüssel dieses Autos? Falls ja: Hole es doch einfach ab, wenn Ihr das so vereinbart habt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2009 16:22
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Hm, also, wenn ich eine Baufinanzierung beantrage, dann rechne ich mit der Bank alles durch, alle mtl. abgaben, und alle offenstehenden Kredite. Dies ist nunmal mein KFZ-Kredit, die mtl. Raten zwar meine Ex bezahlt, aber "ich" bin der Kreditnehmer. Wenn es meine Ex im Kopp bekommt das Auto nicht mehr zu wollen, dann habe ich zusätzliche mtl. Raten im Monat! Diese muss ich vorher ausgrenzen!

Das mit dem so "einfach" abholen und wegfahren ist so eine sache. Sind alle erwachsene Menschen, will doch keine Nacht- und Nebelaktion für mein "eigenes" Auto hinlegen.

Das dumme ist nur, das man erst wieder zum Rechtsanwalt rennen muss, 140€ auf den Tisch legen muss, er ein schreiben aufsetzt, und ich dann vermutlich das KFZ bekomme, alles unnütz, aber es geht anscheinend nicht anders!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2009 16:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also mir erscheint hinfahren und abholen, sofern noch möglich auch deutlich sinnvoller, erwachsener, friedfertiger, und vor Allem erfolgsorientierter als ein Schreiben vom RA.

Abholen provoziert möglicherweise Unmut, den man dann vernünftig beilegen kann.

Ein Schreiben vom RA produziert Krieg, Kriegschäden, Kosten für Anwälte, Gegenanwälte etc. Damit ist der Schaden vermutlich grösser als der Wert des Autos.

Die Variante 1 beeinhaltet ein gewisses Risiko.
Die Variante 2 garantiert den Totalverlust.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2009 16:54
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Das Problem wird vermutlich sein, das wenn ich das Auto einfach abhole, und noch Gegenstände von ihr drin sind, das ich dann mit Rechtsanwaltsschreiben zu rechnen habe, und so wie ich sie kenne waren dann unendlich viele Wertgegenstände im Auto. Außerdem kann sie jederzeit dasselbe mit ihrem Schlüssel tun, und wenn sie das Auto danach aus Trotz gegen n Baum fährt, und schrottig mir wieder auf'm Parkplatz abstellt bin ich der dumme.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2009 17:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bleibe trotzdem bei meiner Meinung und meinem Rat.

Was du daraus machst bleibt aber natürlich deine Entscheidung.

Möglicherweise hätte ich, bevor ich unter die Räder der Anwaltschaft geraten bin, auch so gedacht wie du.

Heute nicht mehr.

Grus Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2009 17:19
(@franzi73)
Rege dabei Registriert

Hallo Profesor,

wenn du das Auto so holst ... nimm dir nen Zeugen mit, der bestätigen kann das nix weiter im Auto war. Und wenn was drin war hinterlasse ihr doch eine Nachricht (im Briefkasten z.B.) das du ihr gern die Sachen bringst. Freundlich und nett. Es ist DEIN Auto und wenn sie das holt, dann ist das Diebstahl und da ist es ja relativ einfach sich gegen zu wehren. Außerdem gibt es für wenige Euro so ne Wegfahrkralle.

LG
Franzi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2009 17:51
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Aktueller Stand der Dinge:
RA-Schreiben mit einer Frist das Auto herauszurücken ist bereits verstrichen, Gegenseite RA Schreiben stellt sich auf taub, ich solle denn klagen wenn ich das KFZ möchte  :mad:. Unverschämtheit, über mein eigenes KFZ zu klagen!
Ich bin mittlerweile der Besitzer des KFZ, vorher war es die Bank (Kredit), also, Brief, Versicherung läuft alles über meinen Namen.

Kann ich das KFZ nicht mit der Polizei herausholen? Oder halten die sich da ganz heraus, aber extra zu klagen, was Monate dauern wird, und ich "eh" Recht bekomme ist doch sowas von Schwachsinn!!!

Ich habe vor Jahren schonmal das KFZ einfach "so" von ihr herausgeholt, was ich nicht wußte, in der Trennungszeit bleiben alle Güter bei denen die es in der Ehezeit benutzt haben, obwohl ich der Halter und Kreditnehmer des KFZ war, also mußte ich das Fahrzeug wieder herausrücken. Sowas möchte ich nicht nochmal riskieren, und durch irgendeine Gesetzesklausel ich wieder als Depp da stehe.

Bitte um Infos!

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2009 12:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

wie wärs, wenn du das Auto stilllegst?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2009 12:20
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Tja, habe die Nummernschilder nicht, auch nicht den Fahrzeugschein. Fahrzeugschein wäre wohl egal beim Straßenverkehrsamt, man könnte angeben das man ihn verloren hätte, aber ohne Nummernschilder.... :question:

Aber nochmal, wenn die Gesetzeslage so klar ist, ich der Besitzer des Fahrzeugs bin, sie sich einfach quer stellt, das Fahrzeug nicht rausrückt, da müssen doch Institutionen wie die Polizei dann eingreifen. Es kann doch nicht sein, das "OHNE" jegliche Rechte oder Fakten diese Person mein Auto einfach behält. Ich weiß genau, das wenn ich das Fahrzeug einfach so abhole, bekomme ich erstens die Fahrzeugschlüssel nie wieder, und zweitens wird diese Person das blaue vom Himmel Lügen was für Gegenstände dort im Auto waren!  :gunman:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2009 00:41




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin profesor,

die Polizei wird sich um einen solchen Fall nicht kümmern; dass innerfamiliär Autos von Menschen benutzt werden, die nicht als Eigentümer in den zugehörigen Papieren stehen, passiert millionenfach. Kein Anlass für die Polizei, einzuschreiten, solange Steuern und Versicherung bezahlt werden.

Du kannst als Eigentümer aber (wie teilweise schon gesagt):
a.) Das Auto zurückholen, sofern Du einen Schlüssel hast. Ein dabei anwesender Zeuge kann im Nachhinein belegen und ggf. sogar beeiden, was im Auto war und was nicht.
b.) das Auto abmelden (allerdings nicht mit der wissentlichen Falschaussage eines verlorenen Kfz-Scheins, sondern schlicht mit Schilderung der Fakten). Und ja: Dafür musst Du die Nummernschilder abmontieren; am besten so, dass es kein Hausfriedensbruch ist, also nicht auf einem Privatgrundstück der Ex. Davon hast Du es aber noch nicht in Deinem Besitz. Die Ex kann es dann zwar nicht mehr benutzen, aber durchaus beschädigen (lassen).
c.) Aus lauter Angst, was wer wann warum wo zu wem sagen könnte, alles genauso lassen wie es ist, der Ex den Kfz-Schein und Deinen Schlüssel in den Briefkasten werfen und das Ganze unter schlechter Erfahrung verbuchen.

Nur Du selbst kannst abschätzen, was dieses Auto Dir wert ist. Das Auto herauszuklagen muss - abgesehen von den Kosten, die an Dir hängenbleiben - nicht die beste Idee sein. Je nachdem, wie Deine Ex gestrickt ist, bekämst Du bei einer "ordnungsgemässen" Klage vielleicht etwas anderes zurück als Du Dir vorstellst. Ein Auto mit Motorschaden oder ein paar hübschen Beulen beispielsweise. So lange würde ich nicht warten...

Grüssles
Martin
(der in einem anderen Fall das Recht auch schon in die eigene Hand genommen hat)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2009 02:55