Guten Morgen,
bedingt durch einen gerichtlichen Vergleich 2012 werde ich jetzt noch vier Jahre lang nachehelichen Unterhalt zu zahlen haben. Die Berechnungsgrundlage ist u.a. mein Einkommen. Dieser hat sich um mehr als 10% nach unten bewegt und wird wahrscheinlich weiter sinken (Provisionsanteil 30%). Die ehebedingten kosten, als weitere Berechnungsgrundlage, wie Versicherungen, Schulgeld etc. steigen.
Wie funktioniert das mit der Neuberechnung des nachehelichen Unterhalts?
Kann das auch ohne Anwalt laufen?
Gruß vom Angsthasen
Kann das auch ohne Anwalt laufen?
Nein.
Und vermutlich nichtmal mit.
Solange in eurem "Vertrag" keine Ausstiegsklausel enthalten ist in der bestimmte Bedingungen definiert sind, wirst du weiter zahlen müssen.
Egal was kommt.
Auch wenn dich keiner der anwesenden "Rechtsschützer" inkl. deines eigenen RA auf dieses kleine Detail hingewiesen hat.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Angsthase,
anders gesagt, für genauere Aussagen bräuchten wir jetzt den (anonymisierten) Wortlaut deines gerichtlichen Vergleichs, um das Teil daraufhin abzuklopfen, ob da irgendwas drinsteht was man als Ausstiegsklausel verstehen könnte.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.