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[Oben angepinnt] Neu: Versorgungsausgleichsgesetz

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(@Brainstormer)

Moin PE,

Dennoch bleibt es eine Tatsache, dass in meinem Fall ich der Dumme bin.

Warum? Du profitierst doch derzeit davon, dass ihr zwar getrennt, aber noch nicht geschieden seid.
Den Anspruch auf Versorgungsausgleich sehe ich - im Gegensatz zum Unterhaltsanspruch - durchaus als gerechtfertigt an, da dieser innerhalb der Ehezeit entstanden ist.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2013 15:25
(@prinz-eisenherz)
Rege dabei Registriert

Provietieren als An den Oberpiraten ist folgendes zu sagen.
Verspätet aber es wird gesagt.
Dadurch, dass Rentner wie ich einer bin,nicht durch den VA belastet werden.
Nun ist das Kind bei mir ja schon in den Brunnen gefallen weil ich mich nicht schon habe Scheiden lassen als meine Frau 2004 ausgezogen ist.
Ich kann es sowieso nicht mehr ändern, denn da waren wir ja erst 26 Jahre zusammen und hatten gerade die silberne Hochzeit hinter uns.
Was diese 26/27 Jahre jahre Ehe damals in meiner normalrente ausgemacht hätten könnte ich ja mal so ungefähr mitteilen.
Aber, ohne  :gunman: :gunman:
Damaliger Rentenbescheit
1.434,87 € minus 18 % weil ich ja vorgezogen in Rente gegangen bin 1.176,59 €
Nach Abzug von KV  Pflege plus Soli blieben 1.038,93 €.
Ich hatte damals 52,6011 Rentenpunkte
Davon blieben unberührt 11.1677 Punkte
Machte aber immer noch einen Rest der in den VA hineigezogen wäre.
Nach damaliger Berwertung war ein Rentenpunkt ja bei 27,20  € heute bei weit über 28 €
Meine Frau hatte damals eigene ansprüche im Wert  von um 300 € herum.
Allerdings hat Sie ja auch ein Großteil von diesen 300 € vor unserer Ehe erwirtschaftet.
Wesentlich erhöht hat sich das ganze bisher bei ihr ja nicht, da die ARGe ja seit voriges Jahr keine Beiträge mehr in die Rentenkasse zahlt.
Zusammen hätten wir dann damals ca 1.426,99 €  erwirtschaftet oder etwas weniger weil auch Rentenpunkte meiner Frau vor der Ehe erwirtschaftet von der Gesamtsumme abgezogen würden.
Dieses Ergebniss würde ja dann durch zwei geteilt
Das wäre ja dann eine Rente von 713,50 € für meine Frau.
Nun weiß ich ja nicht, wie bei einer Scheidung da Sonderleistungen des Arbeitgebers mitbewertet würden für die man ja auch Steuerpflichtig ist.
Ich erhalte als ex Mitarbeiter eine solche Geldwerte Vorteilsregelung auch als Rentner.
Instgesamt gesehen würde ich bedingt durch die Zeit vor der Heirat etwas besser stehen als meine Frau.
Ich schätze das es so um 300 € ausmachen würden die ich dann trotzdem mehr hätte. wenn es dann so stimmen sollte das nur die  Ehejahre zählen.
An sich gesehen, könnte ich damit leben, wenn nun nicht die Betriebsrente mitgezählt würde.
Zunächst aber einmal, bliebe es ja auch bei dieser Summe fakt, dass ich bei sofortiger Scheidung nur die Notwendigen Rentenpunkte als übertrag auf das Konto meiner Frau übertragen bekommen hätte.
Also mit laufendem Einkommen ohne Schulden und Haus alleinstehend hätte ich das einige Jahre nicht gemerkt, weil ja mein Einkommen weiterlief.
Aber ab Oktober 2010 wäre es dann abgezogen worden.
Auch nicht weiter tragisch wenn es so wäre, dass meine Frau dann ebenfalls Rentnerin wäre und etwas davon hätte gehabt.
Da Sie aber bei meinem Rentenbeginn erst gut 55 Jahre alt war wäre ja auch diese 713 € Monatlich als sogenannte Solidarleistung in die Rentenkasse gewandert.
Hätte bedeutet, das hochgerechnet auf 8 Jahre gesehen fast 68.500 € weg gewesen wäre wovon weder meine Frau noch ich etwas gehabt hätten.
Dabei bleibt die Frage offen, was eigentlich Arbeitgeber allgemein jetzt wieder zu den Rentenplänen der neuen Regierung so von sich geben.
Die schreien, nach besserer Bildung für unserer Jugend.
Die Verurteilen die Rentenpläne sio scharf, und drohen offen mit Arbeitsplatzverlusten.
Ja und bei mir war es so, dass ich im Vorruhestand selbst die KV der normalerweise bei Beschäftigung anteilig vonn denen gezahlt wird auch noch aufgebrummt bekommen habe.
Dabe zahlen die ohnehin schon den geringeren Anteil an so etwas für beschäftigte Arbeitnehmer.
Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.
Nun wäre es ja so, das meine Frau mit dieser Rente noch unterhalb der Aufstockung liegen würde der Sie wenn Sie alleine Leben würde berechtigt einen Antrag auf Wohngeld und noch anderes zu stellen.
Sie lebt aber nicht allein und bezieht mit ihrem derzeitigen Partner Hartz vier.
Beide leben damit aber sehr gut.
Ich hatte ja mal geschildert was die sich in letzter Zeit so alles angeschafft haben.
Im Grunde bin ich darauf nicht Neidisch.
Nun wäre es ja so,dass die beiden wenn er dann mal Rentner wird mindesten das bekommen womit Sie auch derzeit leben.
Das mit der Betriebsrente von mir ist ja für meine Frau ein Zuckerstück auf der Sahne ihres Kuchens wenn es dann mal soweit wäre, dass beide den Rentenantrag durch hätten.
Nun hätte ich ja so um 1000 € Restrente.
Da ich davon ausgehe, dass mir auch nach einer Scheidung der Mindesbedarf bleiben muss ist das Angesichts der letzten Pressemeldungen über höhere Belastungen in den nächten vier Jahren nichts.
Ja und ich bin nicht in dieser Lage, dass ich Aufstockung bekäme.
Da meine Betriebsrente aber im Grunde auch noch Netto höher liegt als die normale Rente wenn da die Inso nicht mit reinspielen würden.
Gehe ich nur von der Summe aus die meiner Frau schon aus der normalen Rente zustehen also diese 713 € es ist ja mehr, wären dies bis zum 63 Lebensjahr meiner Frau weitere 68.500 € für die Solidarleistung weg also zusammen mindestens 136.000 €
Rechne ich die Schulden für Kontoüberzug, Autokredit,den fehlenden Unterhalt für die Kinder, aber auch die Zahlung mir von RA. plausiebel gemacht aber auch die kleinigkeiten wie meine Leistungen in 10 Jahren für Sie dazu aber auch die 25.000 die Sie ja auch aus dem Hausverkauf erhalten hat auch noch hinzu käme ich da sicherlich bald auf eine viertel Million und wenn ich dass bis 1995 zurückrechnen würde ach ich mag nicht dran denken.
 

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2013 16:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@PE,

Du kannst diesen Käse hier jetzt täglich oder auch stündlich täglich bejammern. Du kannst Dich deswegen sogar an den Zaun des Kanzleramts ketten. Die Frage ist: Wird es an der Höhe Deiner Rente auch nur einen Cent ändern? Falls "nein": Was bringt es, sich fortlaufend öffentlich selbst zu bemitleiden?

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2013 18:18
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

kurze Frage: Ab wann ist denn nach obiger Definition eine Lebenspartnerschaft gegeben? Gilt dies jetzt für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, oder für nichtverheiratete getrenntgeschlechtliche Partnerschaften?

vg

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2014 12:00
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das geht nach der Sichtweise des Tatrichters. Es gibt keine grundsätzliche bzw. gesetzliche Definition.

Üblicherweise sagt man, dass zwei bis drei Zusammenleben, und/oder gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit und das gemeinsame für einander Einstehen hier die Maßstäbe ansetzt. Es muss also nicht unbedingt in einer Wohnung zusammen gelebt werden.
Aber, wie was gewertet wird, kommt halt stark auf den Richter an.

Hierbei ist es dann unerheblich, ob es eine

Gilt dies jetzt für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, oder für nichtverheiratete getrenntgeschlechtliche Partnerschaften?

handelt.
Einzige Problem könnte ich mir vorstellen, wenn die gleichgeschlechtliche Partnerschaft einfach geleugnet wird ... denn hierbei macht man sich nciht soviel Mühe diese automatisch anzuerkennen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2014 12:44
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

wenn du das meinst

Ferner räumte der Ausschuss Lebenspartnerschaften weitgehend die gleichen Rechte wie Eheleuten ein. Wird eine Lebenspartnerschaft aufgehoben, findet in entsprechender Anwendung des Versorgungsausgleichsgesetzes ein Ausgleich von bestehenden Anrechten statt. Dafür hatten sich maßgeblich Liberale und Grüne eingesetzt.
DeepThought

dann kann es sich hier in diesem Kontext nur um die eingetragene Lebenspartnerschaft handeln, die gleichgeschlechtliche Partner beim Standesamt wie eine Ehe eintragen lassen können. Alleine das Zusammenleben reicht für einen Versorgungsausgleich nicht, weder bei gleichen, noch bei verschiedenen Geschlechtern.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2014 21:43
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