Hallo,
eine Anschlussfrage aus der Küchengeschichte.
Wie ist das überhaupt mit meiner Eigentumswohnung?
Die ETWist ja 2 J. vor der Ehe von mir gekauft. Wir sind 12 J. verh.
BaldExe steht nicht im Grundbuch. Dafür Muttern.
Sie hatte mir die Hälfte für den Wohnungskauf als Voraberbe geschenkt,
dazu ein zinslosesDarlehen, wo aber nie gedacht war es zurückzuzahlen.
Die Idee war mal, weil sie in einemHaus wohnt, zu tauschen, wenn sie alt ist.
Muttern hat sich dann kurz vor der Eheschließung mit der Summe des zinslosen
Darlehen ins Grundbuch eintragen lassen.
Weil wir im Zugewinn leben, frage ich mich jetzt, ob BaldExe jetzt tatsächlich
was von der Wohnung zusteht, weil es ja ein neues Gesetz
(hab ich grad gefunden § 1374 III BGB) gibt?
Gruss Karlo
Moin Karlo,
wenn ich Dich richtig verstehe, gehört die Wohnung laut Grundbuch 50:50 Dir und Deiner Mutter, richtig?
Wenn das so ist, zählt die Hälfte des in der Ehe entstandene Wertzuwachses der ETW zu Deinem Zugewinn. Hat sie damals also beispielsweise 100.000 EUR gekostet und ist heute 150.000 EUR wert, haben Deine Mutter und Du jeweils 25.000 EUR Zugewinn. Von Deiner Hälfte müsstest Du wiederum die Hälfte an die Ex abgeben, wobei der damalige Kaufpreis meines Wissens noch mit der zwischenzeitlichen Steigerung der Lebenshaltungskosten indexiert wird.
Ob das ein vorweggenommenes Erbe, eine Schenkung oder sonstwas ist, spielt keine Rolle; zur Bestimmung der Eigentumsverhältnisse zählt einzig der Eintrag im Grundbuch. Davon, dass Du die Hälfte Deiner Mutter voraussichtlich einmal erben wirst, hat Deine Ex keinen Vorteil.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
nein die Wohnung gehört nicht 50:50 Muttern.
Ihr Eintrag im GB liegt nur bei ca. 27 TSD.
Gekostet hat sie ca. 148 TSD.
Meine Finazierung war bei ca. 74 TSD.
Wertzuwachs ca.50-60 TSD.
Wie rechnet man da? Prozentual?
Gruss Karlo
Moin Karlo,
dazu muss man wissen, wieviel von den Bankschulden zum Stichtag (Zugang des Scheidungsantrages) bereits getilgt waren und wieviel Eigenkapital Du beim Kauf der Wohnung mitgebracht hast; dann kann man aus der Differenz zum heutigen Marktwert den Zugewinn während der Ehezeit errechnen.
Für den Grundbucheintrag ist übrigens nicht die Höhe der Summe entscheidend, den Deine Mutter mitgebracht hat, sondern der Prozentsatz am Eigentum. Der ist dort ebenfalls ausgewiesen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
ich verstehe es so, dass sich die Mutter nur eine Sicherungshypothek hat eintragen lassen, aber nicht Eigentümerin des Grundstücks ist. Dann müsste m. E. die eingetragene Last sich mindernd auf den Zugewinn auswirken.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
ich verstehe es so, dass sich die Mutter nur eine Sicherungshypothek hat eintragen lassen, aber nicht Eigentümerin des Grundstücks ist. Dann müsste m. E. die eingetragene Last sich mindernd auf den Zugewinn auswirken.
wenn es tatsächlich so ist, spielt die Mutter keine Rolle; dann hatte Karlo lediglich ein höheres Eigenkapital.
Für die Berechnung und Quotelung des Zugewinns ist aber nur entscheidend, wer mit wieviel Prozent Eigentumsanteilen im Grundbuch steht. Wenn Karlo dort als Alleineigentümer eingetragen ist, ist ihm auch der gesamte zu verteilende Zugewinn zuzurechnen.
Grüssles
Martin
PS: Angenommen, die Mutter hat 27 TEUR als Familien-Darlehen eingelegt, wäre es vielleicht eine gute Idee, dieses Darlehen JETZT zurückzuzahlen...
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Hallo LBM und Martin,
Scheidungsantrag liegt noch nicht vor, kommt aber bald, benötige noch die Urkunden von BaldExe.
Mein Eigenkapital war bei Kauf 74 TSD (+ Schenkung 74 TSD + zinloses Darlehen 27 TSD)
Ich stehe alleine als Eigentümer im GB. Muttern steht mit dem Wort -Grundschuld- 27 TSD drin. Keine % Zahl.
Meine Kredithöhe 74 TSD.
Kreditschulden aktuell noch abzutragen ca. 33TSD, also ca. insgesamt seit Kauf 41 TSD inkl. Zinsen getilgt.
Abzüglich der 2 Jahre wo ich alleine abgetragen habe, das waren ca. 2300 € inkl. Zinsen.
Martin:
Wieso sollte ich jetzt das zinslose Darlehen zurückzahlen???
Gruss Karlo
Wieso sollte ich jetzt das zinslose Darlehen zurückzahlen???
vielleicht, weil das Dein Endvermögen (und damit den Zugewinn) vermindern würde?
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Hallo Karlo,
Mal 'ne andere Frage zum Thema:
Gekostet hat sie ca. 148 TSD.
(...)
Wertzuwachs ca.50-60 TSD.
Aus welchem Hut hast du diese fünfzig- bis sechzigtausend Euro Wertzuwachs gezaubert? Wenn überhaupt, dann ist deine offizielle Sprechweise, dass es um fünfzigtausend Euro Wertzuwachs geht.
Allerdings, ich hoffe doch mal sehr, dass du dich umgesehen hast, wie viel vergleichbare Wohnungen in deiner Nähe derzeit kosten; und dass du von den gesammelten Immobilienanzeigen all jene weggeschmissen hast, die dir überteuert erschienen. Außerdem weißt du natürlich, dass es sich bei Anzeigen immer um Angebote handelt, und dass sich Käufer und Verkäufer bei Vertragsabschluss üblicherweise ein paar Prozentpunkte niedriger einigen.
Was deine Wohnung betrifft, da weißt du selbst ja am besten, welche wertmindernden Mängel sie hat. Frag gerne auch nochmal bei der Hausverwaltung nach, welche größeren Reparaturen in den nächsten Jahren anstehen; z.B. ein maroder Heizkessel oder ein altersschwaches Dach wirken sich gar nicht förderlich auf den möglichen Verkaufserlös aus.
Und im näheren Umfeld der Wohnung, hat es da keine nachteiligen Entwicklungen gegeben, die den Wert der Wohnung senken? Hat sich der Straßenlärm in den letzten zwölf Jahren erhöht? Wurde die ehemals wunderschöne Aussicht durch einen Neubau auf dem Nachbargrundstück blockiert? Oder ist in der unmittelbaren Umgebung ein Bordell eröffnet worden? Fragen über Fragen ...
So - ist deine Bruchbude jetzt immer noch zweihunderttausend Euro wert?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Martin,
also muss der Eintrag aus dem GB verschwinden?
Dann habe ich also auf dem Papier gemäß Ratenvertrag mit Muttern schon alles abbezahlt?
Ist das nicht ein bißchen heikel, wenn BaldEx davon erfährt? Sie weiß das es keinen Vertag gab/gibt
und auch, das nicht zurückgezahlt wurde.
Hallo Malachit,
um es leider mit einem Wort zu beantworten: Ja!
Gruss Karlo
Hallo Karlo,
Dann habe ich also auf dem Papier gemäß Ratenvertrag mit Muttern schon alles abbezahlt?
So wie ich es verstehe: Du sollst JETZT diese 27.000 Euro bei deiner Mutter abliefern. Denn 27.000 Euro auf deinem Konto bedeuten: 13.500 Euro gehen an Ex; hingegen 27.000 Euro auf dem Konto deiner Mutter gehen Ex nichts an. Ob im Gegenzug die 27.000 Euro aus dem Grundbuch gelöscht werden müssen liegt im Wesentlichen daran, inwieweit du deiner Mutter vertraust.
Hallo Malachit,
um es leider mit einem Wort zu beantworten: Ja!
Beweise? Meines Wissens ist der einzig wirklich stichhaltige Beweis über den augenblicklichen Wert einer Wohnung ein gerade eben tatsächlich abgeschlossener Verkauf.
Hast du schon mal darüber nachgedacht, beim Makler deines Vertrauens aufzuschlagen und ihm die leidvolle Geschichte zu erzählen, dass du deine Wohnung wegen der anstehenden Scheidung ganz, ganz schnell verkaufen musst, und was er denn glaube, wie viel du bei einem Notverkauf dafür erlösen könntest?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin Karlo,
kann es sein, dass Du ein bisschen arg- und ahnungslos bist? Malachit hat Dir zauberhafte Brücken gebaut, mit denen der heutige Wert Deiner ETW - vielleicht - noch den damaligen Kaufpreis erreicht (was einen Zugewinn ausschliesst). Ob tatsächlich JEDER dieser denkbaren Punkte zutrifft - who cares? Du willst die Bude ja gar nicht verkaufen, aber Du allein hast es in der Hand, ob sie viel oder wenig wert ist.
Was meinen Einwand mit der Rückzahlung angeht: Geld, das Du vor dem Stichtag (und damit dem Ende Eurer Zugewinngemeinschaft) ausgibst, ist weg und hinterher nicht mehr zu verteilen. Deutlicher kann man es jetzt aber fast nicht mehr sagen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Karlo,
und in Ergänzung zu dem hier:
mit denen der heutige Wert Deiner ETW - vielleicht - noch den damaligen Kaufpreis erreicht (was einen Zugewinn ausschliesst).
Und wenn nicht das - bereits der Unterschied zwischen "fünfzigtausend Euro Wertsteigerung" und "dreißigtausend Euro Wertsteigerung" bedeutet für dich zehntausend Euro mehr in deiner Kasse nach Abschluss der Scheidung. Da lohnt es sich schon, die Mondpreise gründlich zu hinterfragen, die da von irgendwoher geflattert kamen.
Oder anders gesagt: Auf dieser Baustelle sind wahrscheinlich mehr Euros zu gewinnen oder zu verlieren als bei einer gebrauchten Einbauküche ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Martin und Malachit,
ich hab’ echt keinen Plan von diesen ganzen Dingen, ist ja auch absolutes Neuland und mit meinem Anwalt treffe ich mich erst wieder übernächste Woche.
Hast du schon mal darüber nachgedacht, beim Makler deines Vertrauens aufzuschlagen und ihm die leidvolle Geschichte zu erzählen, dass du deine Wohnung wegen der anstehenden Scheidung ganz, ganz schnell verkaufen musst, und was er denn glaube, wie viel du bei einem Notverkauf dafür erlösen könntest?
Gute Idee !!!
Was meinen Einwand mit der Rückzahlung angeht: Geld, das Du vor dem Stichtag (und damit dem Ende Eurer Zugewinngemeinschaft) ausgibst, ist weg und hinterher nicht mehr zu verteilen. Deutlicher kann man es jetzt aber fast nicht mehr sagen...
Was ich mich dazu noch frage, wenn es +-0 ausläuft ist alles in Butter, aber wenn BaldExe daraus Zugewinn erhält, wie soll ich ihr das denn auszahlen?
Das Problem ist bloß, das ich keinen Cent auf dem Konto habe, außer dem Wert oder auch nicht dieserWohnung, ein paar Betriebsaktion, die aber noch nicht ausbezahlt werden können.
Eine LV an die ich nur Verlust ran kann. An meineBetriebsrente kann ich auch nicht ran. Das wars.
Gruss Karlo
Moin,
vermutlich, indem Du Verwandte anpumpst oder Deine ETW beleihst.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Karlo,
Was ich mich dazu noch frage, wenn es +-0 ausläuft ist alles in Butter, aber wenn BaldExe daraus Zugewinn erhält, wie soll ich ihr das denn auszahlen?
Das Problem ist bloß, das ich keinen Cent auf dem Konto habe, (...)
Um so wichtiger ist es, den Wertzuwachs der Wohnung klein zu rechnen: Denn Zugewinn aus Wertzuwachs heißt im Klartext, dass du ihr Geld zahlen musst für etwas, was du nicht ohne weiteres zu Geld machen kannst - du kannst ja schlecht 12,5% deiner Wohnung verkaufen ...
Alternative zu "Geld leihen bei der Bank oder bei Verwandten", sofern du mit Ex noch verhandeln kannst: Du kommst ihr auf irgendeiner anderen Baustelle entgegen, und dafür bekommt sie den Zugewinn nicht zur Sofortauszahlung, sondern z.B. in drei Jahresraten. Allerdings habe ich aus deinem Küchen-Thema verstanden, dass deine Ex nicht gerade zu einer besonders kooperativen Sorte gehört, also ist das vermutlich auch keine Alternative.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Karlo,
die 27.000 € Grundschuld sollten nach meinem Informationsstand tunlichst zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags noch bestehen. Zurückgezahlte Schulden erhöhen deinen Zugewinn das ist so seit 01.09.09 der Reform des Zugewinnausgleichs.
Vor Gericht ist eine Grundstücks/Wohnungsschätzung vom Ortsgericht (so um 200 € Kosten) besser als feilschen mit Zeitungsausschnitten (wo dann irgendwo die Mitte der Preise vor Gericht rauskommt) oder gar ziemlich teuren Bewertungen von Gutachtern.
Und fleißig Belege zum Anfangsvermögen sammeln, eventuell waren ja größere Beträge zu diesem Zeitpunkt verliehen?
Neu: Ab 01. Sept. 2009 muss auch Auskunft über das Vermögen im Zeitpunkt der Trennung erteilt werden – und zwar schon unmittelbar nach der Trennung (nicht erst, nachdem der Scheidungsantrag erfolgt ist). Dieser Auskunftsanspruch tritt zusätzlich neben den schon bisherigen Auskunftsanspruch bezüglich des Vermögens am Stichtag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags. Der andere kann deshalb künftig anhand der Auskünfte erkennen, ob das Vermögen im Zeitraum von der Trennung bis zum Scheidungsantrag geschrumpft ist, so dass es deutlich schwerer geworden ist, Vermögen verschwinden zu lassen.
BG Urmel
Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
Hallo Urmel,
danke für die Info. Dies ist aber nur gültig, wenn es um eine Zwangsvollstreckung geht,
hab grad beim Gericht angerufen.
Ansonsten muss ein öffentl.Gutachter beauftragt werden.
Weißt du, ob ich beweisen muss, dass das Darlehen an Muttern nicht zurückgezahlt wurde?
Meine BaldExe hat wohl die Kopien von den Veträgen/Grundbuchauszügen und könnte
ja ihrerseits sagen, dass das Darlehen lt. Abzahlungsplan zurückgezahlt wurde.
Muss sie dann beweisen?
Gruss Karlo
Hallo Karlo,
also bei mir hat‘s funktioniert, da gibt es wohl regional unterschiedliche Gepflogenheiten.
Ich musste alles beweisen, Eidesstattliche Versicherung der Mama sollte da ausreichen.
Eigentlich muss jede Seite beweisen, aber vor Gericht und auf hoher See ist alles in Gottes Hand…
BG Urmel
Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
Hallo Urmel,
hier geht das leider nicht übers Amtsgericht und ich habe mich erkundigt, Kosten für den Gutacher ca. 1500 € :puzz:
Kannst du mir näher beschreiben, wie und was genau du beweisen musstest bzw. deine Ex?
Ich glaub nämlich ganz bestimmt nicht, das Muttern eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt.
Meine BaldExe kann nichts beweisen, außer das sie die Kopie der ganzen Verträge hat, auch des Darlehensvertrages,
wo drin steht:
"Die Rückzahlung erfolgt in Absprache mit Karlo in Raten je nach Absprache bzw. imBedarfsfall von Muttern."
Im Bedarfsfall war =nämlich gar nicht.
Auffällig wäre natürlich, dass Muttern sich hat eine Woche vor unserer Heirat mit genaud er Summe insGB eintragen lassen.
Würde das Gericht da nicht fragen wieso?
Gruss Karlo