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(@gandalfhh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich habe da auch ein Problem. Vieleicht kann mir jemand helfen.
Es geht um folgendes: Nach der Trennung von meiner Frau :phantom: die sehr übrestürzt war, musste ich fast alle persönlichen Dinge bei Ihr lassen. Leider hatte ich nicht die Möglichkeit die Sachen unterzubringen, da ich durch die Trennung schlicht und ergreiftent erstmal obdachlos war. Meine Frau droht nun die Sachen zu "entsorgen"!. Frage: Darf die das und/oder welche Möglichkeiten habe ich, die zu verhindern.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2007 15:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gandalf,

erst einmal: Herzlich willkommen bei vatersein.de, dem Forum auch für "überstürzte Exmänner" 🙂

Zu Deiner Frage: Rein juristisch hast Du mit Deinem Auszug (hier fehlen leider Details für eine genauere Beurteilung) möglicherweise die Eigentumsrechte an Deinem Besitz aufgegeben, also dasselbe getan wie jemand, der Sperrmüll an die Strasse stellt. Selbst wenn das nicht so ist, wirst Du schlechte Karten haben, falls Deine Ex ihre Drohung wahrmacht: Dü könntest sie zwar - theoretisch - auf Schadenersatz verklagen, würdest aber - praktisch - daran scheitern, Dein (ehemaliges) Eigentum an diesen Gegenständen sowie ihren Wert zu beweisen. Deine Frau könnte sogar unwisssend den Kopf schütteln und sagen "sowas gab's hier gar nie..."

Mein Rat: Schleunigst zu einem Anwalt, zusammen mit einer zumindest aus dem Gedächtnis gefertigten Liste der fraglichen Gegenstände und/oder Vermögenswerte. Der soll Deine Ex anschreiben und ihr einen Termin für die Übergabe vorschlagen. Fakt ist: Beliebig lange aufbewahren muss sie die Dinge nicht für Dich; schon gar nicht, falls sie inzwischen allein im Mietvertrag der ehemals ehegemeinschaftlichen Wohnung stehen sollte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2007 15:24
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein darf sie nicht! Sie muss Dir angemessene Zeit geben, Deinen Hausrat selbst entsorgen zu können. Tut sie das nach einer angemessenen Zeit, kann sie sogar die dafür entstandenen Kosten Dir in Rechnung stellen. Und da wir ja überhaupt net neugierig, sind frage ich mal, was war denn so überstürzt? Es gibt doch Trennungszeit ... usw. einfach raushauen und auf die Strasse setzen war früher mal ... alles weitere wären Vermutungen, bringt hier nix. 😉

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2007 15:26
(@gandalfhh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, auf die Frage warum so überstürzt - Nunja, wenn man von seiner Frau :gunman:ein Profiküchenmesser (kam gerade aus der Schleiferei) an den Hals gesetzt bekommt, hat man nur zwei Alternativen: Raus oder Kiste. Ich habe mich für raus endschieden. Leider gabe es dafür keine Zeugen und das ganze war auch nur der Gipfel eines Eisberges. Solche Sätze wie: "Du hast ja nicht mal genug Arsch in der Hose, um Dich selbst umzubringen" habe ich öfters gehört.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2007 15:48
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo GandalfHH,

in den ersten 6 Monaten kannst du ohne Einverständnis der Ex in die gemeinsame Unterkunft zurückkehren. Dieses Recht darf sie dir nicht nehmen. Selbst ausgetauschte Schlösser können das nicht verhindern! Allerdings kann sie grundsätzlich deine Sachen tatsächlich kurzfristig entsorgen, jedoch nur nach schriftliche Fristsetzung. Stellst du Schadensersatzansprüche musst du auch die Anschaffungskosten beleben..das wird meistens schwierig, gerade bei Gegenständen von hohem ideelem Wert.

SteMa, Fan der Ringträger (im Film!! :wink:)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2007 15:51