Problem mit Versorg...
 
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Problem mit Versorgungsausgleich

 
(@frankhb)
Schon was gesagt Registriert

Ich lebe seit 4 Jahre von meiner Ehefrau getrennt. Jetzt habe ich eine neue Lebenspartnerin gefunden und möchte diese auch heiraten.

Die Trennungszeit haben wir wie gesagt hinter uns gebracht. Die Unterlagen für den Versorgungsausgleich von meiner Seite liegen vor. Jedoch hat meine Ehefrau Ihren Antrag noch nicht einmal abgegeben.

Meine Frau kommt aus Polen, hat dort gelernt und auch gearbeitet. Während unserer Ehe und bis zum jetztigen Zeitpunkt hat meine Frau in Deutschland jedoch noch nie gearbeitet.

Leider ist für die Scheidung jedoch der gesamte Ausbildungs- und Berufsverlauf für die Kontenklärung notwendig. Da dafür aber die Unterlagen auch in Polen bearbeitet werden müssen wird es sehr lange dauern bis ich mit einem Bescheid und somit auf einen Scheidungstermin warten muß. Nach Auskunft der LVA Berlin mindestens 1 Jahr - und auch nur dann wenn alles reibungslos läuft. (Der Antrag auf Anrechnung der Rente von einer Bekannten von mir , die kommt aus Rußland, liegt seit fast 3 Jahren zur Bearbeitung bei der LVA Oldenburg ohne das jemand in dieser Zeit einen Blick in die Akte getan hätte.

Erschwerend kommt hinzu das meine jetztige Lebengefährtin von mir schwanger ist. Ich kann und will unmöglich noch ein oder mehrere Jahre auf meine Scheidung warten.

Jetzt habe ich gehört das man das Verfahren zum Versorgungsausgleich vom normalen Scheidungsverfahren abtrennen kann.

Ich habe auch schon mit der zuständigen Richterin gesprochen und sie wäre zu einer Abtrennung des Verfahrens bereit.

Jedoch sieht meine Ehefrau in der Situation die Möglichkeit mir nocheinmal richtig Probleme zu machen und lehnt eine Abtrennung ab.

Mene Frage ist: Muß ich die Willkür meiner Frau hinnehmen und mich in mein Schicksal fügen? In wieweit kann die Richterin Einfluß nehmen?

Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar. Ich bin mit meinen Nerven ziemlich am Ende.

Gruß Frank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2005 23:00
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Frank,

wenn doch die Richterin schon mündlich lauten lassen hat, daß sie zu einer Abtrennung bereit wäre, würde ich es versuchen.

Es kommt wahrscheinlich auf die Argumentation an. Du wirst Vater, möchtest heiraten und eine ganz " normale" Familie gründen. Das Scheidungsverfahren kann also somit durchgezogen werden, da die Ehe ja offensichtlich zerrüttet ist nach 4 Jahren des Getrenntlebens.

Deine Ex hat jetzt einen Aufhänger und will dich noch ein bischen ärgern. Ich würde die Abtrennung des Verfahrens beantragen.
Sicher wird ein Anwalt eine gute Begründung formulieren können.

Von der rechtlichen Seite habe ich nicht den vollen Durchblick, da wird sicher noch ein anderer User etwas zu schreiben können.?

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 23:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Frank,

ein Ausflug in die ZPO hilft weiter:

ZPO § 145 Prozesstrennung
(1) Das Gericht kann anordnen, daß mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in
getrennten Prozessen verhandelt werden.
(2)...
(3)...

Das Gericht kann aber nur anordnen, wenn ein Antrag hierzu vorliegt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2005 00:39
 elwu
(@elwu)

Das Gericht kann aber nur anordnen, wenn ein Antrag hierzu vorliegt.

Hi,

nein, das Gericht kann aus freiem Ermessen und eigener Initiative den Versorgungsausgleich und/oder andere Folgesachen abtrennen. Hat mein neuer Richter bei der (dritten und letzten) Verhandlung im Mai '05 auch gemacht. Nachdem sein Vorgänger, der Pensionierung entgegenschnarchend, ich wünsche ihm daß er nicht zu lange Pensionär sein muß, auf meinen diesbezüglichen Antrag bei der ersten Verhandlung im Dezember '01 nix abgetrennt hat. Und damit die Tür geöffnet hat für die wüste Verzögerungstaktik von Ex und deren Wahnwalt, per diverser zusätzlicher Anträge auch die Hauptsache (Scheidung) weiter hinauszuschieben, um schlappe 3 1/2 Jahre.

Im vorliegenden Fall würde ich aber (wie immer wenn einer gegeben wird) den richterlichen Hinweis sehr genau zur Kenntnis nehmen und befolgen. Also Antrag stellen.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2005 00:48
(@frankhb)
Schon was gesagt Registriert

Ich weiß leider nicht wie es rechtlich aussieht.

Die Richterin meinte zu meiner Anwältin, das sie die Angelegenheit prüfen werde, aber die Gegenseite ebenfalls mit der Abtrennung des Verfahrens einverstanden sein muß.

Dies ist wie oben schon beschrieben nicht der Fall, da meine Frau die letzte Gelegenheit nutzen will um sich noch einmal an mir zu rächen.

Ich weiß nicht in wie weit die Richterin die Möglichkeit hat bzw. die Bereitschaft besitzt sich über den Widerspruch der Gegenpartei hinwegzusetzen.

Hinzukommt, das meine schwangere Freudin nicht in Deutschland lebt sondern in Kiew.
Das bedeutet, das wir ohne die Abtrennung des Versorgungsausgleichs und somit ohne Scheidungsurteil nicht zusammenleben können. Unser gemeinsames Kind müßte dann die nächsten Jahre ohne Vater aufwachsten. So lange, bis ich diesen verfluchten Rentenbescheid von meiner Ex bekomme - und das wird dauern.

Ich hätte bestenfalls die Möglichkeit meine Freundin und unser gemeinsames Kind für 4 Tage im Monat zu sehen. Mehr ist sowohl finanziell als auch arbeitstechnisch nicht möglich.

Wie Ihr seht befinde ich mich im Moment in einer ziemlich verzwickten Situation.

Gruß Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2005 22:31