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Re: Vermögensauseinandersetzung

 
(@johannes)
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Moin,
habe ein Frage zu Vermögensauteilung  (Bin nun offiziell geschieden, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt geregelt ):

Aufteilung des Vermögens – noch offen
• Ich habe schon ‚meine’ Aufstellung gemacht und eine Abschätzung ihrer erstellt. Danach steht ihr ein relativ ‚kleiner’ Betrag als Ausgleich zu.
• Da wir uns aber noch nie außergerichtlich über etwas einigen konnten, habe ich auch hier die Befürchtung, dass wir uns im Gericht wieder sehen.

Frage:
• Wie würde mein RA seine Tätigkeit berechnen? Nach Streitwert, dh nach dem gesamten Vermögen oder nach dem auszugleichenden Vermögen (wäre dann ja klein).
• Was würde passieren, wenn ich meinen RA meine Vertretung entziehe und wenn sie einen ‚verträglich’ Betrag fordert diesen einfach zahle. Sollte sie nicht einverstanden sein, schlage ich eine Meditation vor?

PS: Ich befürchte, dass die Kosten meines RA den Streitwert übersteigen und bisher habe ich bei allen Verhandlungen (bis auf die zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts) ‚den Kürzeren gezogen.

Edit: Es wäre nett von Dir, die Beiträge anderer Forenbenutzer nicht durch eigene Fragestellung zu verfremden. oldie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2013 21:42