Liebe Leute,
bei mir ist das Trennungsjahr nun fast um. Die Ehe ist nicht mehr zu retten und wie es aussieht, werde ich Anfang nächsten Jahres die Scheidung einreichen.
Ich hätte da noch eine Frage zum Thema Riesterrente. Kennt sich damit vielleicht jemand aus?
Soweit ich weiß, fällt auch die Riesterrente in den Versorgungsausgleich. Meine DEF und ich haben jeweils einen eigenen Vertrag. Meinen Vertrag habe ich regelmäßig bespart, während sie irgendwann aufgehört hat einzuzahlen. Nun sieht es so aus, dass sich bei mir mittlerweile ca. 10000 € angesammelt haben und bei ihr nur ca. 500 €. Da sie ca. 1000 €/Monat KU+EU von mir erhalten wird, sehe ich irgendwie nicht ein, dass ich ihr von meiner Riester jetzt auch noch die Hälfte ausgleichen soll.
Nun habe ich mir überlegt den Vertrag zu kündigen und auszahlen zu lassen und anschließend einen neuen Vertrag abzuschließen, um das relevante Netto Einkommen für den Ehegattenunterhalt zu mindern. Mir ist klar, dass die Zulagen von ca. 1000 € bei der Auszahlung abgezogen werden (Abschlusskosten sind bereits abgezogen), aber damit habe ich immer noch mehr, als wenn mir die Hälfte im Versorgungsausgleich abgezogen wird.
Ich muss dazu sagen, dass der Zugewinnausgleich durch einen Ehevertrag ausgeschlossen ist. Sie würde also auch nicht über diesen Weg an die Hälfte des ausgezahlten Geldes gelangen.
Macht meine Überlegung Sinn?
Wäre es rechtlich erlaubt, den Vertrag jetzt zu kündigen?
Danke und Grüße
Brainstormer
Kann schief gehen.
Kann aber auch klappen.
Ich würde es versuchen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Brainstormer,
wenn Zugewinnausgleich ausgeschlossen ist, solltest du dir die Riesterrente auszahlen lassen.
Andernfalls gehen 50% deiner Ansprüche beim Versorgungsausgleich an deine Ex.
Einen neuen Riester- oder sonstigen Rentenvertrag solltest du aber erst nach Zustellung des Scheidungsantrages abschließen.
Grüße,
Tom
Dann solltest u das aber sehr bald machen und dafür sorgen, dass das Geld für irgendetwas sinnvolles verbraucht wure.
D.h: Du solltest nachweisen können, dass Du den Vertrag nicht zum Schaden der Ex aufgelöst hast, sondern weil bei Dir gerade ein finanzieller Engpass besteht un Du das Geld irgendwie selber gebraucht hast. So eine Aktion wird bei er Gegenseite die Streitsucht auslösen (frag Dich einfach mal, wie Du reagieren würdst im umgekehrten Fall). Den Wind aus den Segeln nehmen kann man nur, wenn Du irgendwie (u.U. auch dem Richter) erklären kannst, dass Du Trennungsbedingt kurzfristig Geld gebraucht hast. Wenn das Geld auf Deinem Konto bleibt, wird es wohl eine sehr riskante Ation werden. Gibt es die Möglichkeit, nur einen Teil des Vertrages aufzulösen?
Gruß, PP
Kann denn die Gegenseite beweisen, dass je ein solcher Vertrag existiert hat?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Brainstormer,
die Auszahlung vor Scheidungsantrag und somit Verschiebung von Vorsorge in Vermögen wäre m.E. grundsätzlich ok.
Ein Risiko könnte darin liegen, dass aufgrund einer solchen Aktion der Ehevertrag in Gänze hinterfragt werden könnte.
Zusätzlich stelle mir aber die Frage, ob das betriebswirtschaftlich Sinn macht ...
... nach meinem Verständnis sind bei der Auflösung von Riester, erhaltene Zulagen zurück zu zahlen und erworbene Steuervorteile zurück zu erstatten.
Wenn diese Rechnung ergibt, dass Du 5.000 EUR an Vater Staat zurück gibst, anstelle sie Deiner Ex auszugleichen, dann solltest Du die Finger davon lassen ...
Besten Gruß
United
Danke schonmal für die Antworten.
@Tom: Welchen Vorteil hätte es, den neuen Riestervertrag erst nach Zustellung des Scheidungsantrages abzuschließen? Findet nicht ab diesem Zeitpunkt die Berechnung des Unterhalts schon statt?
@PaulPeter: Ist es für die Gegenseite möglich zu erfahren, dass ich den Vertrag aufgelöst habe? Bin ich verpflichtet meine Vermögensverhältnisse (nicht Einkommensverhältnisse) offen zu legen? Dürfen sie Kontoauszüge verlangen?
Teilauszahlungen von Riesterrenten sind leider erst ab dem 60. Lebensjahr möglich.
Die Frage nach der umgekehrten Situation, stelle ich mir eigentlich nicht. Sie hatte in der Vergangenheit genau die selben Möglichkeiten ihren Vertrag zu besparen, aber das Geld wurde lieber für andere "sinnvolle" Dinge verwendet, während ich fleißig eingezahlt habe.
@Beppo: Ob die Gegenseite beweisen kann, dass je ein solcher Vertrag existiert hat, würde mich auch interessieren. Ich kann klar beweisen, dass sie einen eigenen Vertrag hat. Sie umgekehrt wohl eher nicht. Haben sie irgendeine Möglichkeit herauszufinden, dass der Vertrag von mir gekündigt wurde?
@United: Ich werde mich nochmal bei meinem Anbieter informieren, mit welcher Auszahlung ich genau rechnen kann und ob es tatsächlich Sinn macht. Zum Thema Risiko nochmal die Frage, ob die Gegenseite irgendeine Möglichkeit hat, herauszufinden, dass der Vertrag von mir gekündigt wurde?
Der Einwand von United ist sicherlich gerechtfertigt, vlt. ist es aber so, dass Du das Geld lieber zum Fenster rauswirfst oder verbrennst, als es der Ex zu geben. Das ist durchaus verständlich und nachvollziehbar, aber in diesem Fall ist halt die Frage, ob man nicht sinnlos ein Schlachtfeld betritt und die Gesamtsituation verschärft.
Es mag im Sinne des Gesamtkrieges den Du führen werden musst klüger sein, nur die Kämpfe zu führen, bei denen Du wirklich gewinnen kannst. Geld dem Staat zu geben oder zu vernichten, nur damit es die Ex nicht bekommt, ohne Vorteil in Deinem Geldbeutel mag u.U. so ein Schlachtfeld sein.
Zu Deiner Frage:
Die Exenanwältin muss die Ex fragen, ob sie den Vorsorgeausgleich durchführen lassen möchte. Das verlangt die fachliche Professionalität. Da die Ex dabei nur gewinnen kann, wird sie dies verlangen. Dann bekommst Du einen Brief vom Gericht (Formular) in dem Du (mit wenigen Ausnahmen) alle Deine Altersvorsorgeformen inkl. Vertragsnummer und Anschrift der Versicherung angeben musst.
Falls Deine Ex weiß, dass Du geriestert hast, wird die Nichtangabe des Vertrages evtl. Fragen aufwerfen. Auch an Hand alter Steuererklärungen und Steuerbescheide kann man Deinen Riestervertrag sehen. Steuerbescheide können u.U. von der Gegenseite im Sinne der Auskunftspflicht für Unterhaltsberechungen verlangt werden.
Ich schließe mich daher den Vorschreibern an, dass Dein Vorgehen möglich ist, aber riskant sein könnte und, wenn es hart auf hart kommt, von der Laune eines Richters abhängen wird, ob es schief geht. Rechne mit spitzem Bleistift, ob sich das wirklich lohnt. Eine Form der AV wirst Du ohnehin brauchen.
Da Erfahrungsgemäß eine Trennung sehr viel kostet, ist es im Falle der Auflösung u.U. sinnvoll, wenn Du Kanäle gräbst, in denen das Geld sinnvoll und nachvollziehbar versickert, ohne den Verdacht zu erregen, dass Du es zur Seite geschafft hast. Ich könnte mir vorstellen, dass die Auflösung einer AV ähnlich gewertet wird wie das zur Seite schaffen von Vermögenswerten oder deren Verschwendung.
Mit Zustellung des Scheidungsantrages entsteht ein Stichtag, ab dem alle Deine Vorsorgen nur noch Dir zustehen. Alles was davor geschieht, wird geteilt. D.h: Die Hälfte Deiner Anwartschaften (gesetzliche und private Vorsroge) gehen an Deine Ex und umgekehrt. Daher ist es sinnvoll, einen neuen Vertrag erst nach dem Scheidungsantrag zu stellen.
Ferner solltest Du im schlimmsten Fall davon ausgehen, dass alle Deine Unterlagen und Kontoauszüge von Deiner Ex längst kopiert und in Sicherheit gebracht wurden. Dann kann sie auch nachweisen, dass ein Vertrag da ist. Schaffe sofort alle privaten Unterlagen in einen sicheren Hort.
Mit der Frage nach der umgekehrten Situation meinte ich vielmehr, dass Du Dich Fragen sollst, wie Du vorgehen würdest, wenn Deine Ex 5000 €, die Dir per Gesetz zustehen, zur Seite schafft, damit Du sie nicht bekommst. In jedem Generalstab gibt es einen hochrangigen Offizier, dessen Aufgabe darin besteht dem befehlshabenden General eine Strategie auszuarbeiten, wie er als Feind auf die Aktionen des eigenen Heeres reagieren würde. Das solltest Du auch tun.
Gruß PP
Moin Brainstormer,
ist es richtig, das ein 'Lütter' existiert?
Für den hast du Kinderzulage erhalten. Geht alles flöten.
Und, demnächst steht diese Kinderzulage der DEF zu?
Deine alte Aussage: 'Ich möchte meine Ex nicht über den Tisch ziehen...' hat keine Gültigkeit mehr?
Das Frageformular zum Versorgungsausgleich findest du im WWW und kannst es deinem RA zum Scheidungsantrag gleich mitgeben - das bringt 3-4 Wochen kürzere Bearbeitungsdauer ein.
Gehe davon aus, das deine Ex von deinem Vertrag weiss.
Ich halte das Prinzip der hälftigen Teilung von allen in der Ehezeit entstandenen Ansprüchen für gerechtfertigt und würde mich hintergangen fühlen, wenn meine DEF mir Gelder verheimlichen würde.
Kopfschüttel,
Fischkopf
Moin Fischkopf,
Ich halte das Prinzip der hälftigen Teilung von allen in der Ehezeit entstandenen Ansprüchen für gerechtfertigt und würde mich hintergangen fühlen, wenn meine DEF mir Gelder verheimlichen würde.
da stimme ich Dir zu. Vor allem verliert man mit einem solchen Verhalten jegliche moralische Rechtfertigung, sich selbst darüber aufzuregen, das die Ex "nur will, was ihr zusteht". Wer einen Krieg eröffnet, in dem es nur geht, sich selbst möglichst viel unter den Nagel zu reissen, darf sich weder darüber wundern noch beschweren, wenn die Gegenseite dasselbe tut - mit möglicherweise grösserem Erfolg.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke für die Hinweise auf das Frageformular zum Versorgungsausgleich.
Ihr habt Recht, die paar Euro sind es nicht wert, einen möglichen Krieg zu provozieren, der zu Lasten des Kindes gehen könnte.
@Fischkopf: Ich möchte hier niemanden 'über den Tisch ziehen'. Ich denke aber, dass ich das Recht habe, mich mit legalen Mitteln vor der absehbaren starken finanziellen Belastung (Scheidung, Unterhalt) zu schützen. Deshalb auch die Ausgangsfragestellung, ob es überhaupt rechtlich erlaubt ist.
Moin,
ohne Kenntnis des gesamten ehevertraglichen Werks kann ich mir keine Meinung hinsichtlich der moralischen Bewertung einer solchen Aktion bilden.
Denn das Darübernachdenken hängt mit dem Ausschluss des Zugewinnausgleichs zusammen.
Wird dieser Passus durch Zugeständnisse in anderen Themenbereichen aufgewogen, wäre die legale Nischennutzung auch moralisch vertretbar.
Gruß
United
und wie es aussieht, werde ich Anfang nächsten Jahres die Scheidung einreichen.
dann wollen Gerichtskasse und Anwalt einen Vorschuss. Kannst Du den ohne Auflösung des Vertrags überhaupt bezahlen?
Es wäre im Übrigen eine Überlegung wert, den Vertrag auf den Kopf zu hauen und davon die gesamten Scheidungskosten zu bezahlen. Dann hätten beide was von und im Übrigen würde eine (streitwerterhöhende) Teilung weniger anfallen. Auffallen wird es sowieso, dann kannst Du auch offensiv ran gehen.
Gruss von der Insel