Hallo!
Auch ich denke über eine Trennung von meiner Ehefrau nach. Wir haben uns auseinander gelebt. Nun frage ich mich nur, wie der Unterhalt geregelt wird. Derzeit arbeitet sowohl meine Frau und auch ich. Wir haben einen Sohn, der im nächsten Jahr eingeschult wird. Wir leben in einem Haus, was noch nicht abgezahlt ist und meine Frau besitzt Teile eines nicht gerade kleinen Hauses, in dem ihre Eltern wohnen.
Sollte ich mich trennen, wird meine Frau höchstwahrscheinlich ihren Job aufgeben und sich um unser Kind kümmern. In wie weit bin ich unterhaltspflichtig ihr gegenüber, wo sie doch dieses Haus ihrer Eltern besitzt? Auf dem Papier hat sie dafür zwar Mieteinnahmen aber dafür auch entsprechende Ausgaben. Hat das überhaupt was damit zu tun? Und: Wir haben Gütertrennung im Ehevertrag vereinbart. Habe ich auch das Glück, von 890 Euro leben zu dürfen?
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
Gütertrennung hat mit Unterhalt nix zu tun und wenn es hart auf hart kommt wirst auch Du zum Club der Selbstbehaltler gehören.
Das Haus wird aufgegeben werden müssen.
Die Mieteinnahmen der Frau werden natürlich als Einkommen gerechnet, aber wenn sie dafür auch Ausgaben hat, wird sich das wohl aufheben.
Da kommt es aber drauf an welche Ausgaben das sind.
Die Instandhaltung fällt da übrigens nicht rein, nur anteilig Kaminfeger und Grundsteuer.
Gruß
Melly
Hi Melly,
das ist eine ganz komplizierte Geschichte. Soviel ich weiss finanziert sie mit den Mieteinnahmen den Abtrag für das Haus. Und wenn ich mir die letzte Gewinnermittlung des Steuerberaters dafür anschaue, dann macht sie damit sogar noch Miese.
Ok, also werde ich mich schonmal damit abfinden, von 890 Euro zu leben. Naja, ist zwar nicht so komfortabel wie jetzt, aber glücklicher bin ich bestimmt.
Im Ehevertrag steht übrigens folgendes:
- Zugewinngemeinschaft wird ausgeschlossen, Güterstand der Gütertrennung wird vereinbart
- Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung der Ehe findet nicht statt
Nicht viel, im Prinzip heisst das wohl nur, dass mein Fernseher trotzdem noch mir gehört, oder?
Den TV kannst behalten is Deiner, wenn er nicht in der Ehe angeschafft wurde und zum Hausrat zählt.
Der Ehevertrag sagt aus, daß Du von dem Haus, was Deine Frau jetzt fleißig von Eurem Geld abzahlt, keinen Cent bekommst. Du hast den Ehevertrag ja mit unterschrieben.
Wer steht denn im Grundbuch des 2 Hauses, also indem Ihr wohnt?
Ich hoffe mal Du auch!!!
Gruß
Melly
Ähm, ich denke, den Fernseher kann ich auch behalten, wenn ich ihn während der Ehe angeschafft habe und dafür noch die Quittung habe, oder? 😉
Natürlich stehe ich im Grundbuch "unseres" Hauses drin. Die ganze Sache mit den anderen Haus ist sowieso mehr "Mauschelei" als alles andere.
Ich hätt' da eine klitzekleine Frage:
Der Ehevertrag sagt aus, daß Du von dem Haus, was Deine Frau jetzt fleißig von Eurem Geld abzahlt, keinen Cent bekommst.
Wie jetzt ?
Mal abgesehen von der Tatsache, daß Nordlicht auf das Haus nicht reflektiert...
Heißt es nicht immer, so Eheverträge wären sittenwidrig ? Nur dann wenn sie
zum Nachteil der Frau sind oder generell ? Weil sonst versteh ich die Antwort
nämlich nicht.
Ich finde solche Verträge nämlich gut und jeder weiss dann woran er ist, aber
dieses Hü und Hott.... naja !
Gruß
Marina
[Editiert am 20/8/2005 von Aniram]
Hallo Marina,
nicht jeder Ehevertrag ist sittenwidrig. Ne normale Gütertrennung dürfte noch kein Anlass sein, daß der Ehevertrag nicht gültig ist.
Da spielen viele Faktoren eine Rolle, was in nem Vertrag alles drinne steckt.
Unterhalt zb oder wenn klar hervorgeht, daß der andere Partner am Ende mit Null rausgehen würde, wo der andere steinreich geworden ist.
Ein Ehevertrag ist heute nichtig, wenn der Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist, wenn Unterhalt raus ist usw.
Es gibt zwar das Urteil des BGH aber so nen Ehevertrag knacken ist auch nen Stück Arbeit.
Heute muß man klar sagen, daß ein ehevertrag oft für die Katz ist.
Warum Gütertrennung? Die normale Zugewinngemeinschaft ist ja auch so ausgelegt, daß nur der Zugwinn der in der Ehe erworben wurde geteilt wird.
Schließt man den nachehelichen Unterhalt aus, kann dieses für die Katz sein, da man trotzdem zahlt, sobald der Partner nen Sozialfall wäre.
Versorgungsausgleich wird heute auch nicht mehr zugelassen, das hat der BGH klar geschrieben.
Erklär mir mal wann in einer normalen Ehe ein Ehevertrag nötig ist?
Gruß
Melly
Sollte ich mich trennen, wird meine Frau höchstwahrscheinlich ihren Job aufgeben und sich um unser Kind kümmern.
Wer kümmert sich jetzt um euer Kind, wenn ihr beide arbeitet und mit welchem Recht soll sie ihren Job aufgeben?
Gruß AJA
Also im Moment arbeiten wir beide, unser Sohn ist zur Zeit ganztags im Kindergarten untergebracht (9-17 Uhr). Aber jetzt wo Du es sagst: eigentlich braucht sie ja gar nicht ihren Job aufgeben, oder?
Ich hoffe, dass wir es zum Wohle unseres Sohnes regeln können und vielleicht auch vernünftig auseinander gehen.
Aber jetzt wo Du es sagst: eigentlich braucht sie ja gar nicht ihren Job aufgeben, oder?
Sag mir einen logischen Grund dafür :question:
Ich hoffe, dass wir es zum Wohle unseres Sohnes regeln können und vielleicht auch vernünftig auseinander gehen.
Das wünsche ich euch...
Gruß AJA
Kurze Frage:
Auch ich denke über eine Trennung von meiner Ehefrau nach.
Also weiss Deine Frau noch nichts von Deinem Vorhaben?
Also, wenn Ihr Euch nicht im guten trennt, dann wird der KM mit sicherheit der eine oder andere Grund einfallen, warum es besser ist, sich doch "intensiver" um das Kind zu kümmern. Vor allem wenn sie Dir einen "verpuhlen" will, weil sie verlassen wurde.
So eine "gemauschelte" Finanzierung wird sehr schnell zusammenbrechen, wenn es um die Unterhaltszahlungen geht. Jede Trennung, vor allem wenn es eine "unschöne" zu werden droht, ist gleichzeitig eine "Geldvernichtungsmaschine"! Die (meistens) Frauen wollen dem KV schön das Leben versauen, weil er nicht so will wie sie selber, vergessen aber allerdings, das sie ihrem eigenen Kind zu 90% die Möglichkeit auf ein finanziell abgesichertes Leben nehmen, da ja kein Geld mehr vorhanden ist.
Mieteinnahmen sind Einnahmen und wenn ich mich nicht täusche (? bitte mich korregieren, wenn) dann zählt das zum Unterhalt mit hinzu.
Gruß
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ne, noch weiss sie nichts davon. Eben das befürchte ich ja auch, dass sie dann aus Trotz ihren Job aufgibt.
Die Haus-Sache (also das andere Haus) ist für mich sowieso eine Null-Nummer, da wir ja Gütertrennung vereinbart haben. Und wie schon gesagt, finanziell ist es für sie - zumindest auf dem Papier - auch eine Null-Nummer.
Eben das befürchte ich ja auch, dass sie dann aus Trotz ihren Job aufgibt.
Das dürfte ja leicht nachzuweisen sein, und ob sie dann Anspruch auf Unterhalt hat???
Gruß AJA
P.S.: Wie wäre es mal mit einem Gespräch unter vier Augen oder bei einer Beratungseinrichtung?
[Editiert am 21/8/2005 von AJA]