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Scheidungsverschleppung wegen Geld

 
(@assur)
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Hallo Freunde,

aus gegebenem Anlaß wäre ich sehr dankbar für den ein oder anderen Rat.
Folgende Situation:

Trennung Mitte Oktober 2008
Scheidung von mir eingereicht im August 2009
Offizielles vorgezogenes Ende der Ehezeit 2009-08-31 (von Hexe und ihrer RA so akzeptiert)
Hexe hat ebenfalls Scheidung eingereicht, beide Seiten sehen die Ehe als zerrüttet an
Beide haben neue Partner

Nun war ich bis dahin der Meinung, der Scheidung stünde nun nichts mehr im Weg.
Folgesachen sind bis jetzt auch noch nicht an die Scheidung anhängig gemacht worden. Aber meine H(ex)e hat sich nun in den Kopf gesetzt, von mir eine recht große Summe bei der Scheidung ausgehändigt zu bekommen.
Die grundsätzliche finanzielle Situation habe ich letztes Jahr in einem anderen Thread schon einmal geschildert, und kann einer Zugewinnberechnung eigentlich relativ gelassen entgegen sehen.
Darüber wird meine H(ex)e wohl nicht zu Wohlstand gelangen. Scheinbar hat sie dies mittlerweile auch schon von anderer Seite gehört und fährt nun eine andere Schiene.

Durch folgende Kommentare schrillen im Moment bei mir die Alarmglocken:

„andere Frauen gehen bei einer Scheidung mit einem Haus aus der Ehe, das will ich auch“
„ich war nicht 14 Jahre mir dir zusammen und hab jetzt nichts“
Und
„Ich lasse mich erst scheiden, wenn ich Geld von dir bekomme“

Auf  direkter Nachfrage hat sie bestätigt, das sie die Scheidung verschleppen wird, wenn ich eben nicht zahle.
Bei meinem Anwalt bekam ich zu hören, als ich im diese Aussagen mitteilte: „ Da kann man halt nichts machen. Das ist ein sehr beliebtes Spiel der Anwälte um den Mandaten weiterhin Unterhalt zu verschaffen. Freikaufen ist da unter Umständen der billigere Weg und spart Nerven.“

Jetzt sehe ich mich mit der Situation konfrontiert, auch in ein paar Jahren noch verheiratet zu sein und ewig TU zu zahlen. Aus juristischer Sicht gibt es scheinbar keine Handhabe gegen eine Scheidungsverschleppung.

Vielleicht habt ihr ja ein paar Vorschläge wie ich Madame dazu überreden kann, sich zeitnah scheiden zu lassen. Freikaufen widerstrebt mir aber bis aufs äußerste und den Triumph gönne ich ihr auch nicht.

p. S.
Die Kinder sind das einzige Thema das bisher gut klappt. Umgang und Informationen werden nicht blockiert und ich sehe meine Süßen sehr häufig. Mal schauen ob H(ex)e das nicht auch als Waffe entdeckt.

Liebe Grüße Assur

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2009 13:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Assur,

der Satz der Autorin Gaby Hauptmann "eine Frau, die nach der dritten Scheidung keinen Porsche fährt, hat etwas falsch gemacht" hat sich in vielen Damenköpfen festgesetzt, um dort ungute Dinge anzurichten. Auch die Annahme, dass man als Frau bei einer Trennung "dem Mann die besten Jahre des eigenen Lebens geschenkt habe" ist vielerorts kaum auszurotten (vor allem, weil sicherheitshalber gar nicht gefragt wird, wie diese Jahre OHNE diese Ehe verlaufen wären). Viele dieser Damen möchten ihre Ehe nachträglich wie einen Autounfall bewertet wissen, an dem sie keine Schuld tragen, weshalb sie reichlich dafür entschädigt werden wollen.

Aber egal - die jetzt vor Dir liegenden finanziellen Regelungen bemessen sich nicht nach Annahmen, Wunschdenken oder geplatzten Lebensträumen und auch nicht nach "Schuld", sondern ganz schlicht nach eheprägenden Verhältnissen und Rollenverteilungen, nach Euren Einkommen, nach den in der Ehe erworbenen Vermögenswerten sowie nach Anfangs- und Endvermögen. Auch TU bemisst sich nicht nach Schuld, sondern nach Rollenverteilung und Einkommensdifferenz. Stell' einfach einmal die relevanten Zahlen hier ein; dann sehen wir weiter.

Von einer Aussage wie "wenn Du nicht tust, was ich will, torpediere ich die Scheidung" solltest Du Dich nicht sonderlich beeindrucken lassen. Wenn Deine äussere Einstellung lautet "ist mir egal", wird es möglicherweise reizlos, diesen Weg weiterzuverfolgen. Wenn Du dagegen erkennen lässt, dass Dir eine möglichst schnelle Scheidung wichtig ist, verschlechtert das Deine Verhandlungsposition.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2009 14:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Assur!
Ergänzend zu Martin´s Post:
die Tatsche, dass Du bereits eine LGin hast und Deine Ex ebenfalls einen LG (was sie aber dem Richter wohl nicht auf die Nase binden wird) ist für ein Familiengericht ein eher deutlicher Hinweis, das die Ehe endgültig zerrütet ist. Ich habe von Fällen gehört, in denen die Zustimmung des Antraggegners zur "erfolgreichen" Scheidung nicht unbedingt nötig sein soll, diese soll vom Richter ersetzt worden sein.

Sollte Ex zur "Verzögerung" weitere Anträge einreichen, beantragst Du eine Abtrennung von der Scheidungssache und Eröffnung eines neuen Verfahrens zur Verhandlung des Antrages...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2009 15:25
(@assur)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Brille und Marco,

erstmal ein Dank für die schnelle Antwort.
Die relevanten Zahlen habe ich jetzt nur per Gedächtnisprotokoll zur Hand. Und was die Werte für Haus und Grund angeht, wird das wohl vor Gericht entschieden. Die Wertsteigerung meines Hauses geht wohl gegen Null. Dazu eingetragenes unendgeldliches Wohnrecht meiner Mutter und kein gesichertes Wegerecht. Beim Grundstück habe ich eine Wertsteigerung von 7000€ ohne Indexierung. Die beiden Zahlen habe ich vom Gutachterausschuß unseres Kreises. Als weiteren Besitz habe ich eine zur Zeit ruhende fondgebundene Lebensversicherung auf Todesfall und Erlebensfall. Z. Zt. eingezahlt ca. 6400€. Barvermögen oder sonstige Werte sind nicht vorhanden. Gemeinsame Schulden für die Renovierung sind noch vorhanden (genaue Höhe zum Tag des Eheendes bekomme ich noch)

Bereinigtes Nettoeinkommen (meines) ca. 2300€
KU für meine beiden (4/7) 531€
TU laut ihrer RA 504€
TU laut meinem RA (mit sehr spitzer Feder) 352€
Bereinigtes Nettoeinkommen (ihres) ca. 800€

Anm.:
Über die Höhe des TU wird seit ihrer Arbeitsaufnahme (August 2009) natürlich gestritten.
Zur Zeit ist ein Vorschlag meines RA noch unbeantwortet. Folgende Vereinbarung wurde vorgeschlagen. Befristet bis 07/2009 300€ TU ansonsten Klage auf Verwirkung (die Erfolgsaussichten sind so la la. Aber nach so vielen Vorkommnissen soll es mir verziehen sein, wenn auch ich nicht immer nur schlucke um eine friedliche Scheidung hin zu legen).

Ich habe jetzt keine zeitliche Not, um mich scheiden zu lassen außer eben dem TU.
Das vergangene Jahr war für mich sehr schwer, und am Horizont war nur der Lichtstreifen ab ca. Mitte 2010 diesen Menschen nicht mehr meine Frau nennen zu müssen. Ich bin sehr frustiert über die Aussicht wohl noch über Jahre verheiratet zu sein.

Nun stellt sich meine zukünftige Exfrau allerdings keinen Betrag so um die 5 -10k€ vor, sondern ihr schwebt da eine Summe so zwischen 70 – 80000€ vor.
Und so eine Summe kommt für mich überhaupt nicht in Frage. Ein weiterer Punkt warum sie sich nicht so schnell scheiden lassen will, ist eine kürzlich geschiedene Freundin. Die arbeitet auf 400€ Basis, der Exmann hat mit mir vergleichbar verdient. Selbe Ehedauer nur die Kinder sind älter (8/13). Die bekommt nach der Scheidung keinen Unterhalt mehr für sich. Natürlich ist die Befürchtung jetzt, das meine DEF nach der Scheidung ebenfalls nichts mehr bekommt.
Und das geht ja nu gar nicht 😉

Aber zurück zu meiner Ausgangsfrage:
Kann man wirklich nichts dagegen machen, wenn die Scheidung verschleppt wird durch sagen wir mal kurzfristige Eingaben bei Gericht oder zufälliger Krankheit bei Gerichtsterminen?
Vielleicht eine Verdachtsäußerung  auf Verschleppung oder sonst einen Hinweis ans Gericht?

@ Marco
Mein Anwalt meinte das Gerichte dazu gehalten sind, das Scheidungen und Folgesachen zusammen in einem Verfahren abzuhandeln sind. Somit wäre ich bis endgültigen Klärung immer noch verheiratet und TU pflichtig. Mit den neuen Partnerschaften gibt es wohl keine Probleme. Ihre RA hat in einem Schreiben auf eine neue Partnerschaft meiner Frau bereits hingewiesen.
Die Scheidung ist für mich sehr wichtig ( ein persönlicher Meilenstein) und wenn es möglich ist einseitig die Folgesachen abzutrennen, wäre das eine super Sache.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2009 16:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Assur,

für die Zugewinnauseinandersetzung ist vor allem entscheidend, wem das Haus laut Grundbuch gehört. Das ergibt sich aus Deinen Posts bislang nicht. Das gerichtlich entscheiden zu lassen wird übrigens ziemlich teuer, da bei Immobilien hohe Streitwerte im Raum stehen.

Beim TU lese ich Deine Ausführungen so, dass Deine DEF erst seit August 2009 arbeitet. Sollte das zutreffen und Ihr zuvor das Einverdiener-Modell gewählt haben, ist ein TU-Anspruch Deiner DEF recht wahrscheinlich. Eheprägende Erwerbs- und Rollenmodelle enden nicht einfach bei einer Trennung. Schuldfragen werden dabei nicht beleuchtet, und eine Verwirkung nach § 1579 BGB durchzukriegen ist schwierig bis unmöglich; Du wirst nur wenige Urteile finden, wo dieser § eine Rolle spielte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2009 16:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
ich drücke auch nochmal auf meine Senftube.

Die Privilegien des TU gegenüber EU lassen sich, bei vernünftiger Argumentation durchaus auf 1 Jahr begrenzen.

In einigen OLG-Leitinien wird das auch schon so formuliert z.B.:
"Eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit kann im ersten Jahr nach der Trennung i.d.R. nicht erwartet werden!"
Ähnlich klingt es auch bei der Ermittlung des Wohnwertes.

D.h. du brauchst nicht zwingend gegen die Windmühlen der Scheidungsverschleppung ankämpfen, sondern solltest dich darauf konzentrieren, dass sie nach einem Jahr Trennung eben so behandelt wird, als wäret ihr schon geschieden.

Du kannst dann ja auch versuchen, dich schon geschieden zu fühlen! 😉

Gruss Beppo 

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2009 16:54
(@assur)
Schon was gesagt Registriert

Ach so, Nachtrag zur Vollständigkeit.

Mit neuen Partnern ist nicht gemeint, das mit den neuen Partnern zusammen gewohnt wird.
Bisher nur jeweils Freund/Freundin.
Aber zumindest wird dadurch deutlich, das diese Ehe auf gar keinen Fall mehr zu retten ist. Da herrscht auf beiden Seiten Einigkeit.

@ Brille
Im Grundbuch stehe ich alleine. Vorweggenommene Erbfolge. Der Eintrag ins Grundbuch erfolgte nach einer Teilrenovierung inkl. neuer Zentralheizung. Nach der Eintragung ins Grundbuch wurde nur eine Wohnung im Zweifamilienhaus noch renoviert (innen). Kein neues Dach, keine Dämmung und keine neuen Fenster. Geschätztes Baujahr ca. 1900.
Bis August diesen Jahres hat meine Frau auf 400€ Basis gearbeitet. Sie wollte wieder ganztags arbeiten gehen, wenn der kleine im KG ist. Ist aber auf Grund mangelnder Bemühungen (ca. 4-5 Bewerbungen/Kopien habe ich noch) nur ein 400€ Job geworden. Die Absicht ganztags arbeiten zu gehen ist beim Arbeitsamt durch Bewerbungsschulungen dokumentiert. Ehebedingte Nachteile sehe ich auch nicht. Sie hat bis zur Hochzeit etwas herum studiert, und erst nach der Heirat eine Ausbildung zur Kauffrau abgeschlossen. In dem Job arbeitet sie auch jetzt halbtags.
Das mit der Verwirkung ist natürlich Pokerei. Aber im Verlaufe dieser Trennung und dem Verhalten der Gegenseite (das wären einige neue Threads), will auch nicht nur stillsitzen sondern auch mal selber Druck machen. Bei jedem friedlichen Verhalten meinerseits wurde mir ins Gesicht gespuckt. Friedfertigkeit wird von der anderen Seite ausnahmlos als Schwäche interpretiert.
LG Assur

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2009 16:59
(@assur)
Schon was gesagt Registriert

@Beppo
Danke für den Hinweis.
Auch wenn ich keinen TU mehr zahlen müßte, so ist da immer noch mein Wunsch auch wirklich richtig geschieden zu sein.
Aber wenn die Scheidung durch ist, so ist mir ziemlicher Stein von der Seele genommen. Ich weiß nicht warum das so ist, aber dann bin auch wirklich frei. Und über den Rest kann man dann immer noch streiten, wenn den eine Seite dieser Meinung ist.

LG assur

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2009 17:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Assur,

Im Grundbuch stehe ich alleine. Vorweggenommene Erbfolge. Der Eintrag ins Grundbuch erfolgte nach einer Teilrenovierung inkl. neuer Zentralheizung. Nach der Eintragung ins Grundbuch wurde nur eine Wohnung im Zweifamilienhaus noch renoviert (innen). Kein neues Dach, keine Dämmung und keine neuen Fenster. Geschätztes Baujahr ca. 1900.

Wenn Deine DEF es darauf anlegt und einen gewieften Anwalt hat, präsentiert sie zwei "Gutachten": Eines, nach dem die Hütte zum Zeitpunkt der Eheschliessung eine Ruine war - und eines, nach dem die Hütte heute ein properes Wohnhaus ist. Die Differenz nennt sich "ehelicher Zugewinn", der dann hälftig geteilt werden soll. Dieses Thema könnte Euch dann noch eine ganze Weile beschäftigen, denn über Immobilienwerte kann man wunderbar und endlos streiten.

Bis August diesen Jahres hat meine Frau auf 400€ Basis gearbeitet. Sie wollte wieder ganztags arbeiten gehen, wenn der kleine im KG ist. Ist aber auf Grund mangelnder Bemühungen (ca. 4-5 Bewerbungen/Kopien habe ich noch) nur ein 400€ Job geworden. Die Absicht ganztags arbeiten zu gehen ist beim Arbeitsamt durch Bewerbungsschulungen dokumentiert.

Absichtserklärungen spielen hier keine Rolle; nur das eheliche "Ist". Das lautet auf einen 400 EUR-Job, den Deine Ex jetzt "freiwillig" auf das Doppelte aufgestockt hat (was sie im Trennungsjahr nicht müsste). Da ist angesichts eines Netto von 2.300 Ücken bei Dir nach oben noch eine ganze Menge Luft für Trennungsunterhalt. Da kann sich das Verzögern der Scheidung für sie durchaus lohnen.

Das mit der Verwirkung ist natürlich Pokerei. Aber im Verlaufe dieser Trennung und dem Verhalten der Gegenseite (das wären einige neue Threads), will auch nicht nur stillsitzen sondern auch mal selber Druck machen.

Nun ja, Ziele zu verfolgen, die mit einiger Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt sind, macht nicht unbedingt Sinn: Du lieferst Deiner Ex damit einen feinen Grund, Dir ein weiteres Mal eine Nase zu drehen, weil sie "gewonnen" und Du "verloren" hast. Die Anforderungen an die Anwendung des § 1579 BGB sind sehr hoch; die üblichen Nickeleien, die einer Trennung vorausgehen und/oder diese überhaupt erst auslösen, reichen dafür keinesfalls. Womit genau willst Du die Verwirkung begründen?

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2009 17:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Verwirkung scheitert in der Regel schon alleine daran, dass Unterhalt ja nicht als Belohnung für eheliche Treue oder sonstiges Wohlverhalten angesehen wird, sondern als unvermeidlicher Lebensunterhalt, den der Andere nur deswegen bekommt, weil er nicht selbst für sich sorgen kann.
Deswegen kann man jemand, dessen Bedürftigkeit festgestellt wurde, den Unterhalt auch nicht einfach vorenthalten, nur weil er garstig war.
Das ist zwar Blödsinn aber allgemein übliche Denkweise der Gerichte.

Deswegen erscheint auch einmal, nach jeder Eiszeit ein Zeitungsartikel, über die Anwendung dieses §.
I.d.R liegt dann aber der Unterhaltspflichtige schon mit einem Loch im Rücken im Grab und auf der Tatwaffe wurden die Fingerabdrücke der Unterhaltsberechtigten gefunden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2009 17:45




(@assur)
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@Brille

Womit genau willst Du die Verwirkung begründen?

Im Vorfeld der Arbeitsaufnahme meiner Nochfrau habe ich den TU in Absprache mit meinem RA auf 100€ unter Vorbehalt begrenzt. Der Verdienst meiner Frau war zu diesem Zeitpunkt noch unbekannt. Bei nachstehender Ausrechnung sollte dann die Differenz nachgezahlt werden. Die beiden Damen haben mich in der Vergangenheit mit dem Unterhalt schon einmal ziemlich über den Tisch gezogen. Ohne eigene anwaltliche Vetretung haben die beiden mich wissentlich glauben lassen, das ich vollen TU/KU zu zahlen hätte. Obwohl ich Frau und Kindern eine eigene Wohnung in meinem Haus zur Verfügung gestellt hatte (komplette 3 Monate). Ja ich weiß selber schuld und das Geld habe ich auch nie wieder gesehen. Damit ich aber nie wieder  zuviel Unterhalt zahle eben erst mal nur 100€. Der Rest wird bei Einigung erstattet. Diese Vorgehensweise hat zumindest beim Steuerklassenwechsel geklappt.
Nur ist dieses mal eben keine Einigung möglich. Und die Differenz der beiden Zahlen nicht unerheblich (504 zu 352€). Um nun ein weiteres Argument zur Einigung zu haben, eben der Verweiß auf Verwirkung durch unterhaltsbetrug wie oben beschrieben.
Im übrigen geht es nur um den TU. Der KU ist unstrittig, und wird anstandslos von beiden Seiten akzeptiert. Auch wenn mein Anwalt meint, da könnte man bei KU noch eine Stufe niedriger rechnen. Aber darüber streite ich nicht.
Ich will eben nur an TU zahlen, was ich auch ungefähr muß. Der anderen Seite traue ich jedenfalls nicht mehr über den Weg. Und wenn man mit einem Zaunpfahl winken kann, warum nicht. Vielleicht kann man sich ja dann doch mal einigen.

LG Assur

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2009 18:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Assur,

der aussergerichtliche Scheidungspoker hat ganz wesentlich damit zu tun, den anderen "etwas glauben zu lassen". Wenn das also Deine "Argumentation" für Unterhaltsverwirkung sein soll: Lass es - und rede am besten auch nie wieder darüber. Darüber lachen sich Deine Ex und ihr Anwalt einen Ast - und Du fällst auf die Nase.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2009 20:40
(@assur)
Schon was gesagt Registriert

@Brille

Nach kurzer Abwesenheit melde ich mich noch mal zurück. Du hast grundsätzlich recht, nicht mit Dingen zu drohen die man nicht erfüllen kann. Hier sah ich mich jedoch mit der Situation konfrontiert, das die Gegenseite stur auf ihrer Maximalforderung besteht. Normalerweise ist eine Einigung ja so ausgerichtet, das beide Seiten eine Zahl nennen und man sich nachher irgendwo in der Mitte trifft. Das klappt hier aber nicht. Den Maximalbetrag werde ich zur Not wohl immer noch zahlen müssen, so besteht vielleicht eine Minimalchance.
Ob ich und mein RA damit richtig liegen, weiß ich nicht. Aber so hab zuindest auch das Gefühl, nicht jedem Schlag tatenlos gegenüber zu stehen.

Heute hab ich bei unserem Amtsgericht (Leverkusen) angerufen, um mich über den aktuellen Status der Scheidung auf dem Laufenden zu halten. Dabei hab ich gefragt, unter welchen Bedingungen eine Abtrennung von Folgesachen (Zugewinn, Hausrat oder Sorgerecht) von der Scheidung möglich ist.
Dort wurde mir von der für mich zuständigen Sekretärin mitgeteilt, das eine Abtrennung grundsätzlich nicht möglich ist.
Hintergrund ist die damit verbundene Motivation für beide Seiten, sich zügig zu "einigen" (aussergerichtlich) und eine schnelle Scheidung hin zu legen.
Ein Witz wenn nur eine Seite von der Fortdauer des Trennunsjahres profitiert.

Ist es wirklich so wie mein RA und die nette Sekretärin es erzählt haben, das eine Abtrennung nicht möglich ist?
Und wenn nicht, was kann man machen?

Vielen Dank für Antworten.
Gruß Assur

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2009 19:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Assur,

Du hast grundsätzlich recht, nicht mit Dingen zu drohen die man nicht erfüllen kann. Hier sah ich mich jedoch mit der Situation konfrontiert, das die Gegenseite stur auf ihrer Maximalforderung besteht. Normalerweise ist eine Einigung ja so ausgerichtet, das beide Seiten eine Zahl nennen und man sich nachher irgendwo in der Mitte trifft. Das klappt hier aber nicht.

das mag ja alles sein - es ist aber nicht einmal bei grosszügigster Auslegung ein Grund für Unterhaltsverwirkung, sondern eben der ganz normale Scheidungspoker, bei dem Du offensichtlich die schlechteren Karten hast. Deine Ex muss um ihren TU nicht pokern oder sich mit Dir auf irgendwas einigen; sie kann ihn auch einfach ausrechnen und ausurteilen lassen. Wenn Du die Möglichkeit hättest, stur auf einer Maximalforderung namens "null Euro" zu bestehen, würdest Du sie doch auch wahrnehmen. Scheidungen sind nun mal nicht der Platz für grosszügige Geschenke.

so besteht vielleicht eine Minimalchance.

No Way. Du hast hier mit dem § 1579 BGB nicht einmal eine "Minimalchance"; Du fällst schlicht und ergreifend flach auf den Bauch.
Es macht nun mal keinen Sinn, mit einem Messer zu einer Schiesserei zu gehen.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2009 20:27
(@assur)
Schon was gesagt Registriert

Hi Martin,

ich fühle mich grad falsch verstanden.
Die Maximalforderung von ihr beruht nicht auf richtigen Zahlen bezüglich meines und ihres Einkommens. Dies wurde sogar von der Gegenseite in diversen Schreiben der RA´s bestätigt.
Trotzdem wird auf Forderungen auf Basis der falschen Zahlen bestanden. Ich soll hinnehmen, das ich mehr verdiene als es der Fall ist und soll akzeptieren das sie weniger verdient als sie wirklich bekommt.

MIT IHRER MAXIMALFORDERUNG WIRD SIE BEI GERICHT NICHT DURCHKOMMEN und ich mit meiner natürlich auch nicht.

Der tatsächliche Unterhalt liegt wirklich irgendwo in der Mitte. Ich habe keine Lust das teuer vor Gericht zu beweisen.
Meine Ex kann und konnte nicht mit Geld umgehen. Ihre beste Freundin hat gerade bei ihrer Scheidung im Oktober eine Rückzahlung des tatsächlichen Unterhalts bekommen. Der wurde ihr bis zur Scheidung legal vorenthalten eben wg. Verwirkung. Ziemlich bittere Monate und das weiß meine Ex.

Die Aussicht bis zur gerichtlichen Feststellung eben 0€ zu bekommen, könnte durchaus bewirken sich auf realistische Werte zu einigen.
Ich will hier nicht bescheissen aber betrügen lassen will ich mich auch nicht noch einmal.
Das ganze soll ein Anreiz sein, eben eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Gruß Assur

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2009 20:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Assur,

du willst offenbar nicht verstehen was man Dir schreibt, sondern Dich mit Hilfe des § 1579 BGB an Deiner Ex rächen und/oder ihr einen reinwürgen. Von mir aus - versuch' es; ich habe nichts dagegen. Es ist Deine Nase, die hinterher blutet.

Ich frage mich allerdings, warum Du Dir "Rat" in einem Forum holst - wenn am Ende doch nichts anderes dabei herumkommt als ein trotziges "ich will aber...!"

Es gibt nun mal kein Recht auf aussergerichtliche Kompromisse. Ob Du Lust auf eine gerichtliche Auseinandersetzung in Sachen Unterhalt hast, spielt daher keine Rolle - wenn Deine Ex das gerichtlich geklärt haben will und sich nicht für Deine "Anreize" interessiert, passiert genau das: Du bekommst dann einfach ein Urteil mit einem monatlich im Voraus zu zahlenden und notfalls pfändbaren Betrag - fertig. Und vielleicht noch eine Extra-Rechnung von Deinem Anwalt für den vergeblichen Versuch mit der Unterhaltsverwirkung. Deine Ex wird sich ins Fäustchen lachen.

Just my 2 cents
Martin
(der sich an dieser Stelle ausklinkt)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2009 21:20
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Assur!

Du sprichst in Sachen Unterhalt immer wieder von "Einigung" oder "in der Mitte treffen". Diese beiden Optionen gibt es aber nicht. Das einzige, was Du tun kannst, ist Zahlen auf den Tisch zu legen. Danach wird dann der z.z. Unterhalt berechnet und ausgeurteilt. Ohne weitere Diskussionen. Das ist keine Verhandlungssache. Wäre es das, dann hätten wir wohl zu viel Gerechtigkeit für dieses Land...

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2009 21:38