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Schenkung

 
(@schmerzlassnach)
Rege dabei Registriert

Hallo!

Ich habe da mal eine Frage bezüglich einer Schenkung beim Erwerb einer Immoblie. Meine Partnerin und ich haben vor 2 Jahren eine Schenkung von 50000 Euro von ihren Eltern erhalten. Dies haben wir auch schriftlich "Wir schenken Euch !! ....." Wie siehts dann bei einer Trennung aus?? Bleibt der volle Betrag bei beiden wenn wir beide mit 50/50 im Grundbuch stehen??
Das heißt wenn einer auszahlt, wird das mit angerechnet??

Vielen Dank für die Info

schmerzlassnach :question:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2009 18:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das liegt zwar im Familienfeudalrecht im Ermessen des Fürsten im finsteren Gewand, ist aber schon mal kein schlechter Ansatz.

Ist im gemeinsamen Haus verbuddelt und gehört beiden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2009 18:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin schmerzlassnach,

bist Du sicher, dass es in diesem Kontext keine Ausschlusskriterien gibt? Also etwas von der Sorte "im Vorgriff auf eine zu erwartende Eheschliessung" oder so ähnlich?

Es könnte auch eine Rolle spielen, auf welche Weise Eure Partnerschaft geendet hat. 25 Mille könnten jedenfalls durchaus ein Grund für Deine Fast-Schwiegereltern sein, den >>>§ 530 BGB<<< einzuwenden und die Schenkung zu widerrufen.

Der Grundbucheintrag hat nur mit den Besitzverhältnissen an der zugehörigen Immobilie zu tun; nicht mit der Schenkung an sich.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2009 18:41
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo schmerzlassnach,

wenn es bei deiner Trennung fair zugehen soll, dann würde ich sagen: Völlig egal ob es juristisch durchsetzbar wäre, eigentlich ist es unanständig, wenn du Anspruch erhebst auf die Hälfte dieses Geldes. Dummerweise geht es häufig genug nicht fair zu; das heißt jetzt aber nicht, dass du deswegen zum Erstschlag ausholen solltest.

Demzufolge würde ich das Geld aus dieser Schenkung ihrer Eltern eher als Verhandlungsmasse sehen, etwa in der Art von: "Liebes Ex-Herzilein, mach' du mir keinen unnötigen Ärger auf den anderen Baustellen, dann mache ich dir auch keinen Ärger wegen der Hälfte von diesen 50.000 europäischen Eiern".

Just my 0.02 cent,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2009 19:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Malachit,  :thumbup: :thumbup: :thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2009 19:29
(@schmerzlassnach)
Rege dabei Registriert

Hallöle nochmal!

Also grundsätzlich würde ich nicht im Traum daran denken so etwas gegen jemanden anzuwenden. Leider habe ich mir aber auch so manch eine Sache die von der anderen Partei kommt nicht träumen lassen.
Also von daher werde ich auch nicht zum Erstschlag ausholen, aber als Mittel bei Verhandlungen einsetzen ist glaube ich o.k.
Allerdings kann ja der "Schenkende" jederzeit behaupten ich hätte mich unfair verhalten und dann wäre er wohl am längeren Hebel.

Aber vielen Dank erstmal an Euch

schmerzlassnach

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2009 21:14