Hallo liebes Forum,
es gibt zwar einige Beiträge zu diesem Thema, aber da diese nicht mehr ganz neu sind, frage ich doch lieber noch mal nach.
Ich habe von meinen Eltern ein zinsloses Darlehen bekommen.
Dieses Darlehen wurde nach und nach zurückgezahlt. Desweiteren haben mir meine Eltern
größere Summen (mal 5 oder 10 Tausend DM) erlassen.
Diese Schenkungen werden ja dem Anfangsvermögen hinzugerechnet.
Mein RA meint nun, dass nach aktueller Rechtssprechnung die Ex auch einen Teil (50%) zum Anfangsvermögen angerechnet bekommt.
Ist das so richtig?
Viele Grüße
clint
Moin clint,
welcher RA meint das - Deiner oder ihrer?
Grundsätzlich muss man hier unterscheiden: Zu Deinem Anfangsvermögen zählen zum einen die "nachgelassenen Summen", die nichts anderes sind als Schenkungen. Manche sagen auch "vorweggenommenes Erbe" dazu. Bei den zinslosen Darlehen könnte man - wenn man es ganz genau nehmen möchte - die ersparten Zinsen als Schenkung heranziehen. Aber nur die; den eigentlichen Kredit hast Du ja zurückgezahlt. Beides erhöht Dein Anfangsvermögen respektive vermindert Deinen ehelichen Zugewinn.
Wenn Deine Ex jetzt einwendet, dass sie an diesen Beträgen zu 50% partizipieren müsse, müsste sie nachweisen, dass diese Zuwendungen expressis verbis zur Hälfte auch ihr selbst zugedacht wurden. Gibt es einen Schenkungsvertrag, in dem dergleichen drinsteht? Ansonsten würden bei einer strittigen Auseinandersetzung ggf. Deine Eltern gehört (die dann nicht unbedingt sagen würden "ja klar, die Hälfte war ausdrücklich für das Schnuckelchen gedacht") oder es würde - beispielsweise, wenn die Schenker nicht mehr leben - vom Anscheinsbeweis ausgegangen, dass die Zuwendungen der Eltern ausschliesslich an ihr Kind - also Dich - erfolgt sind.
Gegen Schenkungen an Nicht-Verwandte (dazu gehören auch die Ehepartner leiblicher Kinder) sprechen übrigens meist schon die viel niedrigeren steuerlichen Freibeträge. Wenn Deine Ex also nicht beweisen kann, dass sie bei diesen Zuwendungen ausdrücklich mit bedacht wurde, hat sie schlechte Karten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
danke für die schnelle Antwort.
Mein RA hat mir das gestern am Telefon mitgeteilt.
Es gibt wohl Richter (OLG Frankfurt), die deiner Argumentation nicht folgen und
zumindest einen Teil der Schenkung auch der Ex ihrem Anfangsvermögen zurechnen.
Ich bin der gleichen Meinung wie Du. Leider hat mich mein RA jetzt doch etwas verunsichert.
Viele Grüße
clint
Moin clint,
wenn nicht einmal Dein eigener RA Deine Position vertritt, solltest Du vielleicht über einen Wechsel nachdenken...
Kann er seine Ansicht denn wenigstens durch ein OLG-Urteil belegen, das in einem tatsächlich vergleichbaren Fall ergangen ist? Falls es ein solches gibt, wäre die Begründung für die Rechtsauffassung interessant, dass eine undeklarierte Schenkung automatisch zur Hälfte einem Ehepartner des Beschenkten zufliesst.
Grüssles
Martin
***edit: Ergänzung
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
ich werde wegen einem Urteil mal nachhaken und es hier dann veröffentlichen (sofern es eines wirklich gibt).
Viele Grüße
clint
Die Grenzen deiner Hoffnung liegen aus meiner Sicht aber noch im Nachweis, dass es sich auch wirklich um Schenkungen deiner Eltern an dich handelt.
In wie weit ist das Ganze denn dokumentiert?
Nicht dass sie argumentiert, der abnehmende Schuldsaldo rühre nicht von mildtätigen Rabatten deiner Eltern, sondern von Lottogewinnen ihrerseits, welche sie in Bar deinen Eltern zur Schuldtilgung übergeben habe.
Meines Wissens hat derjenige die Beweislast, der etwas zum Anfangsvermögen addieren möchte.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
es gibt eine Aufstellung meiner Eltern auf der die Zahlungen aufgeführt sind.
Zur Not können Sie noch als Zeuge geladen werden.
Außerdem wird darauf hingewiesen, das diese Schenkungen nur für mich bestimmt waren.
Ich denke, das sollte eigentlich reichen.
Viele Grüße
clint
Na gut, hoffen wir, dass das reicht. Schlecht scheinen die Chancen dann aber nicht zu sein.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin clint,
wenn Deine Eltern noch leben und im Streitfall als Zeugen angeboten werden können, sieht das Ganze natürlich noch besser für Dich aus. Zumal sie sich - je nach Betrag - sonst ja der Steuerhinterziehung strafbar gemacht hätten: Du als direkter Nachkomme hast heute einen Freibetrag von 400 TEUR; ein Ehepartner nur von 20 TEUR. Zum Zeitpunkt der Schenkungen (die für einen 10-Jahres-Zeitraum zusammengefasst werden) können noch etwas andere Beträge gegolten haben, aber das Prinzip war dasselbe.
Ich an Deiner Stelle würde mir jedenfalls keine Sorgen machen, wenn meine Eltern im Zweifelsfall bereit wären, auch gerichtlich zu bezeugen, dass die damaligen Zuwendungen im Wege eines "vorweggenommenen Erbes" für mich gedacht waren und nicht expressis verbis für das Ehepaar "clint".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
es gibt eine Aufstellung meiner Eltern auf der die Zahlungen aufgeführt sind.
Zur Not können Sie noch als Zeuge geladen werden.
Außerdem wird darauf hingewiesen, das diese Schenkungen nur für mich bestimmt waren.
Ich denke, das sollte eigentlich reichen.
Hallo,
Familienrichter laden sehr selten Zeugen sondern entscheiden meist strikt nach Aktenlage. Ich rate daher, dass deine Eltern eine eidesstattliche Versicherung erstellen, in der das alles bestätigt wird. Das und dazu die Liste mit der Aufstellung der Zahlungen dürfte reichen.
/elwu
Hallo zusammen,
der Richter vom FG hat jetzt im Zugewinnverfahren einen Vergleich vorgeschlagen. In dem Schreiben steht unter anderem drin:
Der Antragsgegner wird darauf hingewiesen, dass sein Vortrag hinsichtlich der Erlassschenkung durch die Eltern (wann, wie, wo, in welcher Form?) keine Beweisaufnahme rechtfertigt,
zumal der neue Vortrag erheblich vom bisherigen abweicht.
Ich hatte eine Aufstellung gemacht in der die Summen und das Datum aufgeführt wurden. Diese Aufstellung wurde von meinen Eltern unterschrieben.
Warum werden die Schenkungen nicht anerkannt??? Er hat nur einen kleinen pauschalen Betrag genommen.
Wie kann ich am sinnvollsten eine Aufstellung machen die der Richter anerkennt? Ich habe leider keine Kontoauszüge mehr. Das ganze liegt auch schon 12 Jahre zurück.
Viele Grüße
clint