Schenkung und/oder ...
 
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Schenkung und/oder Erbausgleich im Zugewinnausgleich

 
(@angsthase)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

der Zugewinn steht bei mir noch aus.

Völlig überraschend macht meine ExFrau nun privilegierte Zuwendungen in Höhe von fast 200T€ geltend. Die Familienangehörige meiner ExFrau haben jeweils eidesstattliche Versicherungen abgegeben. Doch die damaligen Überweisungen sind jeweils mit "Bekannt" auf das gemeinsame Konto überwiesen wurden.

Real wurde das Geld in Fonds investiert, Urlaube bezahlt und in kleinere und größere gemeinsame Anschaffungen (gemeinsames Haus) investiert und wie auch mein Gehalt ausgegeben. Hier gab es keine finanzielle Trennung. Die Gelder galten bis zur Trennung als "Familienvermögen".

Nun wird dieser Geldfluss mal als Vorerbschaft und mal als Schenkung bezeichnet. Gibt es da einen Unterschied?

Kann ich diese "priviligierte Zuwendungen" bestreiten.

Den Gesetzestext & 518 kann ich, in Ermangelung entsprechenden Fachwissens, nicht interpretieren :

§ 518
Form des Schenkungsversprechens

(1) Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich. Das Gleiche gilt, wenn ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art schenkweise erteilt wird, von dem Versprechen oder der Anerkennungserklärung.

(2) Der Mangel der Form wird durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt.

Absatz (2) macht mir Angst - ich lese daraus: Egal wie und in welcher Form das Geld geflossen ist, - solange Geld überwiesen wurde und im nachhinein als "Vorerbschaft/Schenkung deklariert wird, ist diese Zuwendung als "Schenkung" anzusehen.

Wie würdet Ihr das sehen?

Schon jetzt Danke ich für weitere Information.

Der Angsthase

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2013 00:24
(@Brainstormer)

Moin Angsthase,

was mir dazu einfällt:

Da Schwiegereltern Schenkungen an das Schwiegerkind bei Trennung zurückverlangen können, ist es mE eigentlich egal, ob die Schenkung an beide ging oder nur an das eigene Kind. Die Frage ist eigentlich nur, ob die Schenkung im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu 100 % bei deiner Ex berücksichtigt wird oder ob die Schwiegereltern eine eigene Förderung gegen dich stellen. In beiden Fällen ist die Summe gleich.

In anderen Worten: Entweder zahlst du 100T € an deine Ex oder 100T an deine Schwiegereltern.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2013 01:38
(@Brainstormer)

oder ob die Schwiegereltern eine eigene Förderung Forderung gegen dich stellen.

So ist es richtig...  😉

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2013 02:28
(@angsthase)
Schon was gesagt Registriert

Danke Brainstormer!

Meine Anwältin schrieb vor einiger Zeit das: "In einem gerichtlichen Verfahren würde man natürlich zunächst die priveligierten Zuwendungen dem Grunde und der Höhe nach bestreiten." Ein anderer Anwalt, den ich auch hierzu befragte, würde auch in einem gerichtlichen Verfahren die Zuwendungen als "Familienvermögen" sehen und die Umdeklarierung bestreiten.

Bei der Summe sind die Anwaltskosten beachtlich.

Ob ich hier eine Chance hätte?

Angsthase grüßt alle Interessierte

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2013 21:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Angsthase,

Meine Anwältin schrieb vor einiger Zeit das: "In einem gerichtlichen Verfahren würde man natürlich zunächst die priveligierten Zuwendungen dem Grunde und der Höhe nach bestreiten." Ein anderer Anwalt, den ich auch hierzu befragte, würde auch in einem gerichtlichen Verfahren die Zuwendungen als "Familienvermögen" sehen und die Umdeklarierung bestreiten.

das ist Standard in Anwaltsschreiben: Man bestreitet mit Nichtwissen. In einem Fall wie dem vorliegenden könnte die Gegenseite aber tatsächlich argumentieren, dass sie ja keinen Anlass habe (und jemals gehabt habe), Dich persönlich zu beschenken; sie habe bestenfalls keine Einwände dagegen gehabt, wenn Du von der Schenkung auch profitierst (zum Beispiel in Form der Mitbenutzung des davon gekauften Hauses). Mit Eurer Trennung ist aber die Geschäftsgrundlage für jedes Entgegenkommen entfallen.

Ein pfiffiger Anwalt würde vermutlich zusätzlich oder alternativ auch einwenden, dass Du (im Gegensatz zur Tochter) ja kein leiblicher Abkömmling bist und eine Schenkung über 20.000 EUR aufgrund der geringen Freibeträge damit zwingend steuerpflichtig gewesen wäre. Allein der Umstand, dass keine Schenkungssteuer geflossen ist, hat dann starke Indizwirkung, dass Dir auch nichts geschenkt wurde. Und klar ist auch: Die schenkenden Eltern können jederzeit ein (auch rückdatiertes) Papier auf den Tisch legen, das ihre Tochter als alleinige Nutzniesserin ihrer Schenkung benennt. Du magst dann "Urkundenfälschung" schreien - aber beweisen wirst Du eine solche nicht können.

Auf Deine Anwältin solltest Du in dieser Frage nur bedingt vertrauen; diese profitiert von einem hohen Streitwert sehr erheblich und ist deshalb nicht objektiv. Stell ihr ggf. einfach die Testfrage "Können Sie garantieren, dass..." (die sie verneinen wird). Am Ende wird Dich ein verlorenes Verfahren allein in dieser Frage um die 15.000 EUR für Anwalts- und Gerichtsgebühren kosten.

Andererseits: Stell Dir das Ganze umgekehrt vor: Würdest Du mit Deiner Ex Geld teilen wollen, dass Deine Eltern Dir (oder Euch) mal geschenkt haben, wenn Du die Teilung auch vermeiden könntest? Vermutlich eher nicht...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2013 22:05
(@Brainstormer)

Moin Angsthase,

auch aus den Schreiben deiner Anwälte geht nicht hervor, warum deine Schwiegereltern den Teil der Schenkung, welchen du geltend machen möchtest, nicht selbst zurückfordern können. Die Geschäftsgrundlage ist durch die Trennung weggefallen und somit gilt mE weiterhin:

Entweder zahlst du 100T € an deine Ex oder 100T an deine Schwiegereltern.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2013 22:25
(@angsthase)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure Klarheit! Es schmerzt und ich erlaube mir ein schnelles Jammern :

Die Zuwendungen haben mich nie interessiert. Ich habe genug verdient - über die Jahre der Ehe ein vielfaches dieser Summe. Meine Frau konnte über das gesamte Geld verfügen. Hätte meine Frau die Gelder auf ein eigenes Konto erhalten, wäre das ok gewesen. Dann hätte ich sie bei einigen Investitionen gebeten ihr eigenes Geld mit einzubringen. Und nun? Nun hat sie die Konten geplündert. Ich zahle nachehelichen Unterhalt für mehrere Jahre und werde beim Zugewinn nochmal kräftig bluten. Mein Rechtsempfinden ist völlig dahin.

Der Angsthase geht für jetzt "ins Kopfkissen heulen".

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2013 22:43
(@Brainstormer)

Moin Angsthase,

außer einer Mitgefühlsbekundung verbleibt nicht viel zu sagen.
Wenn du die Plünderung der Konten belegen kannst, wäre dies vielleicht noch ein Ansatzpunkt.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2013 23:45