Hallo zusammen,
ich habe zwar einiges zum Thema Schenkung hier gefunden, doch irgendwie nicht das passende.
Folgendes Problem:
Beim Bau unseres Hauses hat mich meine Mutter mit 35000 Euro unterstützt - quasi ein Vorschuss auf mein Erbe. Es wurde jedoch nichts notariell festgelegt, lediglich ein Schreiben aufgesetzt in der Art "Lieber Sohn, ich schenke Dir 35000 Euro". Außerdem ging der Betrag in zwei Teilbeträgen per Überweisung auf unser Gemeinschaftskonto, als Empfänger stehe jedoch nur ich in den Überweisungen.
Da meine Frau sich leider - damit bin ich hier wahrscheinlich nicht alleine - von ihrer schlechtesten, weil geldgierigen Seite zeigt, würde ich nach dem zur Zeit anstehenden Verkauf des Hauses gerne die 35000 Euro wieder an meine Mutter zurückgeben - zumindest sehe ich es nicht ein, dass ihr die Hälfte eines Teils meines Erbes zustehen sollte.
Wenn mich nicht alles täuscht, werden doch Schenkungen während der Ehe nicht dem gemeinsamen Zugewinn zugerechnet, oder?
Seht Ihr da Chancen für mich?
Beste Grüße
lv72
Moin LV,
Wenn mich nicht alles täuscht, werden doch Schenkungen während der Ehe nicht dem gemeinsamen Zugewinn zugerechnet, oder?
Seht Ihr da Chancen für mich?
Schenkungen werden beim Zugewinnausgleich dem Anfangsvermögen des Beschenkten zugerechnet.
Da selbst Schenkungen der Schwiegereltern bei Trennungen zurückgefordert werden können, sehe ich keinen Grund dafür, sich Sorgen zu machen.
Gruß
Brainstormer
Moin LV,
Wenn mich nicht alles täuscht, werden doch Schenkungen während der Ehe nicht dem gemeinsamen Zugewinn zugerechnet, oder?
nein, sie werden dem Anfangsvermögen des Beschenkten - in diesem Fall Dir - zugerechnet, was Deinen Zugewinn verringert. Das ist die gute Nachricht.
Die weniger gute ist: Das kann man nicht einfach direkt mit dem Verkaufserlös des Hauses verrechnen. Wenn Euch die Hütte je zur Hälfte gehört, hat auch jeder von Euch zunächst Anspruch auf die Hälfte des Verkaufserlöses abzüglich Kreditablösung. Die Schenkung Deiner Mutter wird erst beim Zugewinnausgleich berücksichtigt, und das ist ein anderer Vorgang. Deine DEF könnte auf die Idee kommen, von ihrem Teil schnell grössere Ausgaben zu tätigen oder alte Schulden zu begleichen. Nach Einreichung des Scheidungsantrages wäre das juristisch zwar nicht mehr statthaft, aber davon bekommt man bereits ausgegebenes Geld auch nicht zurück.
Wenn Du also schon weisst, dass Deine DEF sich jeden Euro greifen möchte, der irgendwie zu kriegen ist: Such Dir einen guten Anwalt; freiwillig wird sie kaum auf 17.500 EUR verzichten.
Grüssles
Martin
(der auch mal so eine Ex hatte)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke für Eure Infos !
Ich gehe ohnehin davon aus, dass der Verkauf des Hauses die bestehenden Schulden plus Vorfälligkeitsentschädigung nur mit Glück decken wird, eventuell sogar noch Restschulden bleiben.
Wenn also die 35000 erst beim Zugewinnausgleich zum tragen kommen, passt mir das auch.
Aber wie müsste ich mir das konkret vorstellen?
Ich tippe mal, den Zugewinnausgleich zu berechnen ist keine triviale Sache ...
Beste Grüße
LV72
Moin LV,
Ich tippe mal, den Zugewinnausgleich zu berechnen ist keine triviale Sache ...
deswegen ja mein gestriger Einwand. Wobei natürlich immer eine Rolle spielt, ob beide sich einigen WOLLEN - oder lieber streiten. Ich nehme jetzt beispielhaft mal das Szenario "nach dem Hausverkauf und der Ablösung des Kredits ist nur ein kleiner oder auch gar kein Überschuss übrig und auch sonst ist kein Geld zu verteilen" - dann wird es schon eng mit dem Zugewinnausgleich von Deiner DEF an Dich, denn einen Negativsaldo gibt es da nicht. In diesem Fall habt Ihr/Du einfach Geld in einer Immobilie versenkt, das beim Verkauf nicht wieder herauskam.
Deshalb mein Hinweis, das nicht ohne anwaltliche Hilfe zu machen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Zusammen,
welche Bedingungen gibt es um eine Schenkung nachzuweisen? Über die 15 Jahre Ehe haben die Eltern meiner ExFrau immer wieder Gelder überwiesen. Auf der Überweisung stand jeweils "bekannt". Nun hat meine ExFrau von ihren Eltern und Geschwistern jeweils eine Eidesstattliche Erklärung unterschreiben lassen, das die Gelder ausschließlich meiner ExFrau gegolten haben. Realität ist aber das das Geld in die Familienkasse geflossen ist.
(Urlaub und Anschaffungen allerart...). Ich habe von meinem Lohn alles bezahlt unnd die Gelder sind mit eingeflossen.
Die Zugewinnausgleich steht noch aus. Werden diese "Nachweise" ausreichen?
Gruss vom Angsthasen
Moin Angsthase,
soweit ich das sehe, bedarf eine Schenkung keiner besonderen Form.
Wenn ich § 518 Abs. 2 BGB richtig interpretiere, reicht es aus, wenn die Schenkung vollzogen wurde.
Gruß
Brainstormer
Moin.
Ich glaube, hier geht es eher um die nachträgliche Beweisführung, dass es Schenkungen waren. Und hier wird durch die Erklärung der Schwiegereltern die damals quasi als lfde Unterstützung der jg Familie gedachten Überweisungen als Schenkungen nur zu Gunsten der Tochter (und damit ihres Anfangsvermögens) nachträglich umdeklariert. Und das, iVm mit den Kontoauszügen als Beweis, dass wirklich Geld geflossen ist, wird mE schwer angreifbar sein. Das ist doch vermutlich der Klassiker bei den finanziellen Streitigkeiten im Zuge der Scheidung.
Sind es es denn relevante Summen?
Gruss, Toto
Hallo LV72,
ich hab den gleichen Fall nur umgehkehrt.
Daher ein paar Fragen:
- Wo kommen die 35.000 her, die Du Deiner Mutter zurück geben willst?
DEF wird die doch nicht aus dem Hausverkaufserlös einfach so frei geben.
-Gibt es Zeitparameter die berücksichtigt werden müssen?
Wann verkauft man am besten das Haus? Während/vor der Trennung, nach Zustellung des Scheidungantrages oder gar nach der Scheidung?
Lass Dich gut beraten.
- Auch wenn die 35.000 zu Deinem Anfangsvermögen gezählt werden, sind die,
wenn Ihr beide (auch trotz des Verkaufsgewinnes) einen jeweiligen negativen Zugewinn habt,
bis halt auf eben den hälftigen Verkaufserlös,
wohl teilweise futsch.
Ich kann mir nicht vorstellen das Deine Ex aus Ihrem Verkaufsanteil Deine Schenkung zurück zahlen muss.
Ihr habt beide (bei negativen Zugewinn ja logisch) Geld versenkt. Nur Du halt mehr als Sie.
Sorry, so sehe ich das, da ich eben das selbe durchmache. Nur hat bei mir meine Ex dén Vorschuss bekommen.
LG
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Hallo Zusammen,
Ja, Toto - da geht es um eine beträchtliche Summe von 100T€. Die Vermögenaufsplittung steht noch aus. Zwei Anwälte habe ich hierzu konsultiert. Verblieben sind zwei unterschiedliche Auffassungen.
Die familiäre Realität war das meine Frau nicht gearbeitet hat und nicht arbeiten wollte weil sie Angst hatte den beruflichen Anforderungen nicht gerecht zu werden. Hier stand ich ihr zur Seite, bestärkte sie und empfahl ihr sich für das was ihr Spass und Erfüllung bringen könnte zu entscheiden. Einige kleine Jobs konnte sie kurzzeitig machen. Da ich genügend verdient habe und "mein Geld natürlich auch Dein Geld ist" konnte ich ihr diese Möglichkeit einräumen. Nachdem meine Frau nach 15 Jahre Ehe ausgezogen ist ( bis heute weiß ich nicht warum) leerte sie die gesamten Konten mit mehreren 1000€.
Jetzt bin ich leer gefegt. Bedingt durch die Zahlung an Anwälte, Trennungsgeldrückzahlung etc. mußte ich die Restgelder und alle Versicherungen auflösen.
Sollte die Schenkungsnummer durchgehen dann bin ich "platt!" Momentan bediene ich alle noch laufenden Versicherungern, die Hausdarlehen ,- handele die Kids im "Wechselmodell". Und ertrage die arrogante Haltung und das Unrechtbewußtsein meiner ExFrau. Dauerhaft kommen neue Forderungen zu allen möglichen Punkten,- meist zu Kidsthemen. Monatlich zahle ich über 1000€ nachehelichen Unterhalt.
Wie ist so etwas in Deutschland möglich? Derjenige der das gesamte Vermögen erarbeitet hat und aufrichtig ein guter Vater ist und seine Frau unterstützt hat ist jetzt kurz davor in die Privatinsolvenz zu gehen! Und genau das ist meine Frage:
Bevor ich durch die dauerhafte finanzielle und berufliche Belastung irgendwann zusammenbreche und die Schenkungskiste mich sowieso pleite macht, könnte ich doch schon jetzt die Bücher zuklappen und das "stop" einleiten. Vielleicht besser früher als später, oder?!
Der Angsthase dankt schon jetzt für alle Ideen und Antworten.
Moin Angsthase,
ein paar mehr Fakten musst du uns schon liefern, damit wir nachvollziehen können, warum du denkst, dass eine Privationsolvenz(?) eine Option sein soll bei einem zu verteilenden Vermögen von 100T €.
Mach doch am Besten einen eigenen Thread auf und stelle alle relevanten Daten dort ein.
Gruß
Beainstormer
- Wo kommen die 35.000 her, die Du Deiner Mutter zurück geben willst?
DEF wird die doch nicht aus dem Hausverkaufserlös einfach so frei geben.
Gute Frage. Nehmen wir mal an, es bleibt doch was vom Verkauf übrig, dann würde das ja schonmal komplett mir zustehen, solange es sich unter 35000 Euro bewegt, oder?
Wie sieht es mit dem Rückkaufswert von Lebensversicherungen aus, die nur auf mich laufen? Normalerweise müsste der ja wahrscheinlich beim Zugewinn ebenfalls berücksichtigt werden, oder ?
Also könnte man den doch sicherlich vom Versicherer berechnen lassen und ebenfalls entsprechend ansetzen, so dass die DEF keine Ansprüche darauf anmelden kann, wenn ich mit dem eventuellen Erlös aus dem Hausverkauf plus dem LV-Rückkaufswert unterhalb der 35000 bleibe, oder?
Und wie behandelt man die Vorfälligkeitsentschädigung? Wird diese automatisch noch zu den gemeinsamen Eheschulden hinzugezählt? Wie ich mein Glück kenne, wahrscheinlich schon.
Und noch was:
Wie sieht es mit Lebensversicherungen aus, deren Raten direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden? Unterliegen diese grundsätzlich dem Rentenausgleich oder sind sie, wenn sie in eine LV fließen, auch wie eine LV zu behandeln? Letztlich dient ja prinzipiell jede Kapital-LV neben der Risikoabsicherung auch immer der Altersvorsorge also quasi als Aufbesserung der Rente.
-Gibt es Zeitparameter die berücksichtigt werden müssen?
Wann verkauft man am besten das Haus? Während/vor der Trennung, nach Zustellung des Scheidungantrages oder gar nach der Scheidung?
Lass Dich gut beraten.
Tja, prinzipiell hätte ich vermutet, es sei günstiger, das Haus zu verkaufen bevor man sich trennt um so zumindest die Anwaltskosten niedrig zu halten, da der Streitwert ja dann enorm sinkt.
Hast Du da andere Erfahrungen oder siehst du einen Vorteil darin, das anders anzugehen?
- Auch wenn die 35.000 zu Deinem Anfangsvermögen gezählt werden, sind die,
wenn Ihr beide (auch trotz des Verkaufsgewinnes) einen jeweiligen negativen Zugewinn habt,
bis halt auf eben den hälftigen Verkaufserlös,
wohl teilweise futsch.Ich kann mir nicht vorstellen das Deine Ex aus Ihrem Verkaufsanteil Deine Schenkung zurück zahlen muss.
Ihr habt beide (bei negativen Zugewinn ja logisch) Geld versenkt. Nur Du halt mehr als Sie.
Tja, mittlerweile habe ich das auch begriffen ... da hatte ich leider etwas naive Vorstellungen ...
Moin LV,
Nehmen wir mal an, es bleibt doch was vom Verkauf übrig, dann würde das ja schonmal komplett mir zustehen, solange es sich unter 35000 Euro bewegt, oder?
Wie sieht es mit dem Rückkaufswert von Lebensversicherungen aus, die nur auf mich laufen? Normalerweise müsste der ja wahrscheinlich beim Zugewinn ebenfalls berücksichtigt werden, oder ?
ich glaube, Du machst da einen Denkfehler. Diese 35 TEUR geniessen beim Zugewinnausgleich keine "Sonderbehandlung"; sie werden auch nicht vorrangig zugeteilt. Hier kommt einfach alles in einen Topf (Hauswert- oder Verkaufserlös, Barvermögen, Anfangs- und Endvermögen beider Partner, Zeitwert von Lebensversicherungen etc.), und dann wird gerechnet. Was dabei herauskommt, hängt von der Gesamtschau aller relevanten Beträge ab; nicht von Einzelbeträgen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
danke, das hatte ich schon verstanden. Ich gehe halt davon aus, dass der Zugewinn all dieser einzelnen Positionen zusammengerechnet kaum die 35 T-EURO übersteigen wird. Und dann steht er doch mir zu, oder?
Gruß LV
Moin LV,
danke, das hatte ich schon verstanden. Ich gehe halt davon aus, dass der Zugewinn all dieser einzelnen Positionen zusammengerechnet kaum die 35 T-EURO übersteigen wird. Und dann steht er doch mir zu, oder?
nein, so einfach ist es eben nicht. Der Zugewinn wird ausgeglichen - sofern es einen gibt: Dann muss derjenige mit dem höheren Zugewinn dem anderen die Hälfte davon abgeben. Aber bei "weniger als Null" ist nichts auszugleichen.
Vielleicht stellst Du einfach mal realistische Beispielzahlen (Erlös aus Hausverkauf, Barvermögen, Wert von Lebensversicherungen, Dein und ihr Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschliessung etc.) hier ein; dann rechnen wir Dir das gerne mal vor.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.