Moin,
ich kann bedingt durchs KG, einige Rechnungen nicht mehr begleichen. Da ich seit 2012 aus der Restschuldbefreiung raus bin, bekomme ich wegen dem Schufa Eintrag aber auch keinen Kreit, Dispo oder sonstiges.
Wenn ich mir jetzt Privat Geld leihe um das AUto zu reparieren und laufenden Kosten zu begleichen.
Bleibe ich dann alleine auf den Schulden sitzen, oder werden die geteilt ?
Weil ich hab es mir ja geliehen und ich hab gelesen, das da jeder selber für grade stehen muß.
In diesem Fall profitieren ja aber alle davon, nicht ich alleine.
Danke und LG
Wenn ich mir jetzt Privat Geld leihe um das AUto zu reparieren und laufenden Kosten zu begleichen.
Bleibe ich dann alleine auf den Schulden sitzen, oder werden die geteilt ?
Weil ich hab es mir ja geliehen und ich hab gelesen, das da jeder selber für grade stehen muß.
Guten Morgen!
Wenn du dir Geld leihst, sind das deine Schulden. Genauso, wie es die Schulden deiner Ex wären, wenn sie sich Geld leihen würde.
In diesem Fall profitieren ja aber alle davon, nicht ich alleine.
Mir ist nicht ganz klar, was du damit meinst...kannst du das etwas genauer erklären?
Moin Laird,
Wenn ich mir jetzt Privat Geld leihe um das AUto zu reparieren und laufenden Kosten zu begleichen.
Bleibe ich dann alleine auf den Schulden sitzen, oder werden die geteilt ?
In Ergänzung zu eckchen:
Ehebedingte Schulden könnten im besten Fall dein unterhaltsrelevantes Einkommen verringern. Allerdings bist du zum Einen vermutlich sowie ein Mangelfall (wie wir in einem deiner älteren Threads festgestellt haben), so dass es wohl keine Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltszahlungen haben wird und zum Anderen müssten
die Schulden vor der Trennung entstanden sein, was ja nun schlecht möglich ist.
Ich würde dringend davon abraten jetzt Schulden zu machen - du schaufelst dir damit dein eigenes Grab. Im Gegenteil, du solltest jetzt nach Möglichkeiten suchen, Rücklagen für die Scheidungskosten zu bilden.
Gruß
Brainstormer
Hallo zusammen,
Wenn du dir Geld leihst, sind das deine Schulden. Genauso, wie es die Schulden deiner Ex wären, wenn sie sich Geld leihen würde.
Ganz so einfach ist das Scheidungsrecht denn nun doch nicht.
Es kommt nämlich darauf an, ob die Schulden vor oder nach dem Stichtag für den Zugewinnausgleich entstehen (typischerweise also: der Zeitpunkt, zu dem der Scheidungsantrag eingereicht wird, und so weit ist Laird ja offenbar noch nicht). Vor dem Stichtag sind es Schulden, die in den Zugewinnausgleich einfließen, indem sie das Endvermögen mindern; und damit ist der andere Ehepartner im Normalfall zwar nur indirekt, aber irgendwie halt doch zur Hälfte mit an Bord (Ausnahmen von dieser Regel gibt es, wenn so etwas wie "negatives Anfangs-/Endvermögen" ins Spiel kommt, aber diese Spezialfälle führen jetzt wirklich zu weit vom Thema ab). Im Normalfall ist es jedenfalls so: Erst nach diesem Stichtag sind es wirklich die ganz persönlichen Schulden des jeweiligen Kreditnehmers.
@Laird: Aber um ganz sicher zu gehen, abseits aller Tücken des Scheidungsrechts mal ein ganz pragmatischer Vorschlag: Kriegst du's hin, dass ihr beide den Schuldschein gemeinsam unterschreibt? Im Hinblick auf dieses hier ...
Wenn ich mir jetzt Privat Geld leihe um das AUto zu reparieren und laufenden Kosten zu begleichen.
... könnte die Ansage an Madame z.B. lauten: "Ohne deine Unterschrift kein geliehenes Geld; ohne geliehenes Geld kein fahrtüchtiges Auto". Könnte jedenfalls dann funktionieren, wenn nicht nur du, sondern auch sie aufs Auto angewiesen ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin ihr lieben Helferlein 🙂
Also, es geht um den TÜv und die Reparatur MEINES Autos.
Ihr AUto wurde letztes Jahr repariert und da sind noch knapp 1000 € offen die sie sich geliehen hat in ihrer Familie.
Wie gesagt, sie unterschreibt nix, gar nix, nie und nimmer. Außer ein Anwalt rät ihr dazu.
Und um Rechnungen die auflaufen. GEZ, Versicherungen etc.
Das meinte ich mit, es profitieren ja alle davon. Ich gebs ja nicht für mich sinnfrei aus.
Hochzeit 2004, InsO 2006-2012. War also zum Zeitpnkt der Hochzeit sehr hoch verschuldet ( ca. 1 Mio. DM ).
Nein, SCheidung ist noch nicht eingereicht, ich erreiche ja nicht einmal eine räumliche Trennung wg. dem Mietvertrag.
Rücklagen bilden mit nur KG, ist unmöglich. Darum ja die Frage wegen Neuschuldenaufnahme.
Also kann ich den Karren einfach nur in Dreck fahren lassen, oder wie muß ich das alles verstehen ? :thumbdown:
Danke
Laird
Also, es geht um den TÜv und die Reparatur MEINES Autos.
Ihr AUto wurde letztes Jahr repariert und da sind noch knapp 1000 € offen die sie sich geliehen hat in ihrer Familie.
Nun...von deinem Auto profitiert sie ja dann schon mal nicht.
Und um Rechnungen die auflaufen. GEZ, Versicherungen etc.
Das meinte ich mit, es profitieren ja alle davon. Ich gebs ja nicht für mich sinnfrei aus.
Klar...davon profitiert deine Ex. Auf der anderen Seite hättest du GEZ + Versicherungen auch zu zahlen, wenn du alleine leben würdest. Es ist also in dem Sinne kein Verlust, wenn sie sich nicht beteiligt. Je nachdem, um welche Versicherungen es sich handelt, kommst du aber ggf. mit einem Singletarif günstiger weg...da würde ich mich an deiner Stelle mal erkundigen.
Und was ist dem Mietvertrag?
Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, ist in einem anderen Thread unter Trennung.
Komm ich auch erstmal nich raus.
Hallo Laird,
ich nehm mal an das die Inso eine regelInso war und keine VerbraucherInso bei 1Mio DM.
Wo ich mich schwer tu, ist das du (ihr) wohl über euren wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, sonst wären ja keine Verbindlichkeiten vorhanden, die vor der KG Bezug entstanden sind. Sollte ich das falsch verstanden haben, streich den Satz. 😉
So nun zum eigentlichen Thema:
Seh zu, dass du so schnell wie möglich alle unnötigen Ausgaben streichst. Schau was du entbehren kannst, welche verträge gekündigt werden können usw.
Zum Thema Mietwohnung: Scheinbar ist das Haus (glaub ich) zu teuer in der Miete und im Unterhalt, in einem anderen Thread war mal von Heizkosten die nicht bedient werden können die Rede.
Ich würde an deiner Stelle, mich mal nach einer bezahlbaren Wohnung für mich, und evtl. die Kinder umschauen. Wenn du was passendes gefunden hast, würde ich ein Gespräch mit meinem Vermieter suchen und Ihm die Situation schildern und ihm auch sagen, das ich auf Dauer die Miete nicht mehr bezahlen kann. Frag Ihn, wie er reagieren würde wenn keine Miete mehr kommt, und ob er nach 2 Monaten fristlos kündigen würde. Pack die Miete dann auf die Seite, damit du diese dann nach Kündigung bezahlen kannst. Ich denke wenn dein Vermieter ein netter ist, dann wird er die Miete auch nicht bis zur Kündigung per Mahnbescheid gelten machen, wenn ihr das so vereinbart. Damit wärst du aus dem Mietvertrag raus.
Alternativ kannst du mit deiner EX ja auch mal eine Rechnung aufmachen und Ihr zeigen, dass die Miete nicht mehr bedient werden kann und wenn sie nicht in die Kündigung einwilligt, weiter Kosten auf euch zukommen. Und für die Miete und anfallende Verzugskosten haftet Sie auf jeden Fall, bis zu 100%, wenn bei dir nix zu holen ist.
Warst du schon beim Amtsgericht wg. dem Beratungsschein?
Gerricus
Aus fachlicher Sicht (arbeite im Forderungsmanagement bei einer großen Bank) ist dein Post genau richtig.
Wollte ich ihm jetzt auch emnpfehlen, da ich täglich mit solchen Kunden wie Laird zu tun habe.
Leider darf ich denen zum Thema Umgang/ Scheidung keine Ratschläge geben, versuche aber (sehr zum Verdruss meiner Chefin) das "optimale" Rückzahlungsmodell rauszuboxen...
LG
Marko