Teilungsversteigeru...
 
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Teilungsversteigerungs -Tour

 
(@nils_holgerss)
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Hallo zusammen,
auf den Vorschlag eines Rechtsanwaltes hin angesprochen, ich solle am besten die TV beantragen, meinte mein derzeitiger RA, wir sollten erstmal einen schriftlichen Vorschlag zur Übernahme des Hauses machen; Damit nicht der Eindruck entstehe, wir würden "auf der (TV) Tour reiten".
Was wäre daran so schlimm, die TV zu benatragen? Es steckt mein Geld (Erbe) im Haus und meine Exe ist, mit Wegnahme der Kinder, ausgezogen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2010 16:52
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nils,

erst mal: Was beabsichtigst du mit der Teilungsversteigerung? Geht es dir darum, die Bude tatsächlich zu Geld zu machen, oder spielst du mit dem Gedanken, den Anteil deiner Ex im Rahmen der Teilungsversteigerung ggf. selbst zu erwerben?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 17:02
(@nils_holgerss)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,
ich möchte "meine" Bude zu meiner machen. Hab viel reingesteckt, auch an Eigenleistung.

Viele liebe Grüße, nils_holgerss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2010 17:46
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

meinst, die Ex spielt da mit? D.h. du hast quasi die finanziellen Mittel und möchtes (Ihren) - "Noch-Teil" herauskaufen?

Die Idee ist gut. Nur spielt die Finanzielle Seite da bei dir mit, die alleinige Last zu tragen?

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 17:52
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nils,

ich möchte "meine" Bude zu meiner machen. Hab viel reingesteckt, auch an Eigenleistung.

Verstanden. Um damit wieder auf deine ursprüngliche Frage zurückzukommen:

Was wäre daran so schlimm, die TV zu benatragen?

Ich sag's mal so: Du wirst dir ja schon sehr genau überlegt haben (oder dir demnächst überlegen müssen), wie viel Geld du bei einer Teilungsversteigerung effektiv in die Hand zu nehmen gedenkst. Auf der Basis deiner eigenen Schätzung - was würde dagegen sprechen, der Ex ein Angebot zu machen, das dich auch nicht mehr kosten würde als das, was du bei einer Versteigerung wahrscheinlich ohnehin ausgeben müsstest? Du musst ihr halt durch die Blume klarmachen: "So-und-soviel bin ich bereit für deine Hälfte zu zahlen; wenn wir uns nicht einigen können, dann muss eine andere Lösung her und die wird dir vielleicht sogar noch weniger gefallen."

Wenn sie darauf eingeht, erreichst du das gleiche Ergebnis zu vergleichbaren Kosten, aber ohne den organisatorischen Aufwand für die Versteigerung, ohne unnötigen Krieg mit der Ex, und ohne das Risiko, dass ein anderer Interessent dich bei der Versteigerung in ein Wettbieten verwickelt und/oder dir die Hütte vor der Nase wegschnappt.

Wenn sie hingegen nicht darauf eingeht, dann braucht sie sich anschließend weder über eine Teilungsversteigerung zu beschweren noch über den Sachverhalt, dass die Hütte bei Abwesenheit akzeptabler Fremdgebote halt von dir aufgekauft wird.

Oder hab' ich jetzt irgendwas Wichtiges übersehen?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 18:26
(@nils_holgerss)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Agent,
Exe wird da wohl mitpielen müssen. Wir sind geschieden, ich lebe im Haus. Was kann sie machen?

Hallo Malachit,
danke! Ja, so hatte ich es im Prinzip vor: Angebot machen, Alternative TV darlegen.
Was mir noch Kopfzerbrechen macht, ist die Höhe des Angebotes. Es gibt ein Verkehrswertgutachten. Davon 30 % runter. Für gut 70 % vom Verkehrswert könnte ich es ersteigern, am Ersttermin. Die Exe wird dann im Karree springen, ist ihr doch schon der jetzt ermittelte Verkehrswert nicht hoch genug.
Sie ist übrigens an mich ausgleichspflichtig.

Noch zu meiner eingangs gestellten Frage: was daran so verwerflich, eine solche "Tour zu reiten"? Diente das nur der Sicherung eines hohen Gegenstandswertes?

Liebe Grüße
nils_H

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2010 19:03