Hast du denn mit deinen 12K,-€ einen dokumentierten prozentualen Anteil an dem Haus erworben?
Wenn ja, wie groß ist der?
Steht der im Grundbuch?
Wenn nein, hast du meines Erachtens keinen Anteil am Haus erworben und keinen Anspruch darauf an einer evtl. Wertsteigerung zu partizipieren, eher ein Darlehen gegeben, dass du nur zurückfordern, bestenfalls verzinsen kannst.
Wenn dir tatsächlich ein Teil des Hauses gehört und ihr unterschiedlicher Meinung über den Wert seid, so empfehle ich ich meistens eine interne Versteigerung.
Jeder macht dem anderen ein Kaufangebot, zu dem Preis, den er für angemessen erachtet.
Der höher bietende bekommt den Zuschlag.
Das ist bei euch natürlich etwas schwieriger, da dir offenbar etwas weniger als die Hälfte gehört.
Wenn ihr euch aber nur auf einen teuren Gutachter einigen könnt, so empfehle ich, dass jeder seine Preisvorstellung nennt und am Ende die Kosten nach dem Verhältnis der Abweichung verteilt werden. So ähnlich wie vor Gericht (außer im Familienrecht)
Also wenn der Gutachter den Preis des Einen voll bestätigt, bezahlt der andere den Gutachter alleine.
Wenn der "echte" Preis in der Mitte liegt, teilt ihr euch das eben.
Das zügelt die Neigung, zu Phantasiepreisen, da diese teuer werden können.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hast du denn mit deinen 12K,-€ einen dokumentierten prozentualen Anteil an dem Haus erworben?
Wenn ja, wie groß ist der?
Steht der im Grundbuch?
Ich bin mit 50% im Grundbuch eingetragen.
Deine Ideen sind gut, die werde ich berücksichtigen.
Moin Cheers,
Ich bin mit 50% im Grundbuch eingetragen.
das verbessert Deine Verhandlungsposition erheblich. Denn der Wert Deines Anteils bemisst sich nur nach dem im Grundbuch eingetragenen Anteil (natürlich abzüglich noch darauf liegender Hypotheken) und nicht nach eingebrachtem Eigenkapital oder der Frage, wer die Hypotheken bedient.
Mit einem "Deal" namens "Über die Firma reden wir gar nicht, und für das Haus bekommst Du eben Dein damals investiertes Eigenkapital unverzinst zurück" würde ich mich an Deiner Stelle nicht abspeisen lassen. Vielmehr solltest Du plakative Gegenvorschläge machen; zum Beispiel "Schatzi, Du findest die Übertragung eines halben Hauses für 12 Mille ok?" - "Ja klar!" - "Ok, dann machen wir das so: Ich übernehme es zu diesem Preis und bezahle Dich aus!"
Danach sollte klar sein, dass Ihr auf Augenhöhe verhandelt und nicht auf Almosenbasis.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Genauso werd ich auch vorgehen 😉
Update:
Nachdem ich ja nun bereit war die 12k fürs Haus zu akzeptieren, damit die Scheidung vorangetrieben werden kann, und ein Termin für die Scheidung im Oktober feststand, kam es nun doch wiedermal anders.
In dem Gespräch mit meiner Ex Anfang August hatten wir uns auch darauf geeinigt, dass ich mich neben dem KU auch an den Kinderbetreuungskosten beteilige und dafür dann die Zahlung von TU einstelle.
Für die Kiga Kosten sollte sie mir einen Nachweis senden, den ich bis heute nicht habe. Daher habe ich auch nicht gezahlt.
Weiterhin wollte Sie, dass ich mich zur Hälfte an Kosten von 100 € beteilige, die sie monatlich für Verpflegung an ihre Mutter gibt, da das Kind dort nach dem Kindergarten betreut wird, während sie Vollzeit arbeitet.
Da ich aber KU zahle, werd ich mich an den Kosten nicht beteiligen.
Naja, anfang September bekomme ich ein Schreiben ihrer Anwältin (wie weiter oben schon erwähnt, wollte meine Ex nicht weiter über Anwälte, Gutachter, Gericht kommunizieren, da ja alles so teuer wäre) mit folgendem Inhalt:
Kinderbetreuungskosten sind seit August nicht gezahlt, dafür TU eingestellt. Was ist da los?
Übernahme der Immobilie für 8500 €.
Daraufhin habe ich sie angerufen und gefragt, was das jetzt wieder soll, wir hätten doch über andere Voraussetzungen gesprochen.
KigaKosten:
Sie meinte, ach das hätte sie anders verstanden mit dem Nachweis, sie wusste nicht, dass das so wichtig für mich sei. Ich hab ihr meine Faxnummer durchgegeben, aber bis heute keinen Nachweis erhalten.
Hausübernahme:
Sie: Das wäre alles so teuer mit der Übernahme und ich wolle ja aus dem Darlehensvertrag raus, blablabla.
ich: Ja, wäre schön, wenn ich da irgendwann rauskomme, aber ob sie es übernimmt oder das Haus verkauft wird sei mir völlig latte.
Dann habe ich ihr ein Gegenangebot gemacht: 8500 abzüglich 4500 gezahlten TU abzüglich unterschlagenem Geld in Höhe von 770 € = ca. 3300 € Ausgleichszahlung an sie und ich übernehme das Haus.
Sie: was ist das denn für ein Angebot? (Ach, guten Morgen hab ich mir nur gedacht)
Naja, so gab das eine Wort das andere, also keine Einigung.
Es dauerte keine 3 Stunden, da lag mir das Schreiben ihrer Anwältin vor: Da keine Einigung möglich ist, bitte begleichen Sie den rückwirkenden TU und den fortlaufenden.
Klar ist, das TU natürlich ein Druckmittel ist, aber ich habe ihr jetzt einige Varianten an Ausgleichszahlungen zur Übernahme des Hauses geboten, sie geht aber auf nichts ein. Auch ein Gutachten will sie nicht (weil sie vermutlich weis, dass es nur teurer für sie werden kann).
Habt ihr Ideen, was man da noch machen kann?
Meine Ideen sind:
a) erstmal noch die GuV´s der GmbH zum Zeitpunkt Einreichung des Scheidungsantrages einfordern
Dies hatte sie bewusst nicht geliefert, da dort mE ersichtlich ist, dass sie wesentlich mehr Umsatz macht
Hintergrund: Druck in ihre Richtung aufbauen
b) Antrag auf Teilungsversteigerung, da sie zu keiner Lösung bereit ist
c) TU nicht bezahlen, da Trennung nun schon 1,5 Jahre her ist (TU ist nur zwischen Anwälten geregelt worden)
Sie verdient über 2000 € im Monat mit Vollzeit Arbeit (selbständig), Kind ist jetzt über 3 Jahre, Betreuung ist
mit Kiga und Oma gesichert
Hallo,
wenn sie TU geltend machen will nach dem 3. Geburtstag des Kindes müsste sie in meinen Augen in einem gerichtlichen Verfahren offenlegen was sie für Einkünfte hat. Damit dürften die dann auf dem Tisch liegen. Und ohne Titel kann sie rückwirkend keinen TU geltend machen, erst nach in Verzugsetzung. Eine Vereinbarung zwischen Anwälten ist kein Titel.
Kitakosten sind abzüglich Essenskosten, dies gilt mit Sicherheit auch Betreuung von anderen Personen. Essen ist mit dem KU abgedeckt. Kitakosten werden nach Einkommen geqoutelt.
Sophie
Nene, ich habe ja bereits TU von Okt 12 bis Juli 13 gezahlt, da die gegnerische Anwältin in Herbst letzten Jahres TU geltend gemacht hat. Es gibt aber keinen Titel, sondern wurde nur zwischen den Anwälten verhandelt.
Meine Ex und ich haben uns dann im August 13 darauf verständigt, dass ich mich noch an den Kinderbetreuungskosten beteilige und stattdessen die Zahlung des TU einstelle.
Und da ich nicht auf ihren Vorschlag für den Ausgleichsbetrag für das Haus eingegangen bin, "erpresst" sie mich jetzt wieder mit dem TU (ich soll die Zahlung wieder aufnehmen).
Betreuung von anderen Personen (hier: Oma) ist schön und gut, aber wenn es darüber noch nicht mal etwas schriftlich gibt, warum sollte ich mich daran beteiligen?
Meine Eltern haben ein Umgangstag pro Monat. Dann könnte ich die Zeit ja auch ansetzen.
Hinzu kommt noch, dass meine Holde betont hat, dass das Geld für Verpflegung ist, nicht Betreuung.
Moin Cheers,
Meine Ideen sind:
a) erstmal noch die GuV´s der GmbH zum Zeitpunkt Einreichung des Scheidungsantrages einfordern
Dies hatte sie bewusst nicht geliefert, da dort mE ersichtlich ist, dass sie wesentlich mehr Umsatz macht
Hintergrund: Druck in ihre Richtung aufbauen
b) Antrag auf Teilungsversteigerung, da sie zu keiner Lösung bereit ist
c) TU nicht bezahlen, da Trennung nun schon 1,5 Jahre her ist (TU ist nur zwischen Anwälten geregelt worden)
Sie verdient über 2000 im Monat mit Vollzeit Arbeit (selbständig), Kind ist jetzt über 3 Jahre, Betreuung ist
mit Kiga und Oma gesichert
a) + c) halte ich (wann hast Du denn die letzte GuV gesehen und welche Jahre betreffend) in Bezug auf eine TU-Überprüfung für in Ordnung, da die Ausgangssituation für TU (insbesondere: objektiver Wohnwert) nunmehr eine andere ist, wäre die Forderung (zumindest der Höhe nach) zu überprüfen.
Ich denke aber, dass eine Inverzugsetzung bei dem ganzen hin und her gegeben ist.
Aber:
Was drängt Dich denn zu b) ?
Sie will doch das Haus ... und solange sie die Kredite bedient, kommt es Dir doch entgegen.
Wenn sich Deine Ex nunmehr wieder nicht auf eine "Alles-in-einem-Abwasch-Lösung" einlässt, solltest auch Du die Themen Zugewinn und TU (wieder) gedanklich trennen.
Gruß
United
Moin Cheers,
die Frage ist, willst Ruhe haben vor TU/EU/Immobilie/etc. und bist bereit dafür einige Taler zu opfern oder willst du das Maximum rausholen und dabei in Kauf nehmen, dass ein Teil davon an Anwälte, Gutachter und Gerichte verloren geht?
Falls Ersteres, könntest du dein Angebot:
8500 abzüglich 4500 gezahlten TU abzüglich unterschlagenem Geld in Höhe von 770 € = ca. 3300 € Ausgleichszahlung an sie und ich übernehme das Haus.
durchaus noch einmal überdenken, denn wie du hier schreibst:
Sie will halt einfach der Realität nicht ins Auge blicken und akzeptieren, dass wir damals ein Schnäppchen gemacht haben und der Immobilienmarkt momentan sehr gut da steht. Dadurch ist das Haus locker 90k € mehr Wert.
wird der Gewinn auch bei einem Verkauf durch dich voraussichtlich um einiges höher ausfallen, als eben diese 8500 €.
Vielleicht kommt ihr der Sache näher, wenn du dazu bereit bist, die 4500€ TU und die 770€ abzuschreiben. Soll heißen, du machst ihr ein Gegenangebot, für 8500€ das Haus selbst zu übernehmen.
Weiterhin wollte Sie, dass ich mich zur Hälfte an Kosten von 100 € beteilige, die sie monatlich für Verpflegung an ihre Mutter gibt, da das Kind dort nach dem Kindergarten betreut wird, während sie Vollzeit arbeitet.
Da ich aber KU zahle, werd ich mich an den Kosten nicht beteiligen.
Auch hier könnte man eventuell darüber nachdenken, ob man sich nicht doch mit 50 €/Monat daran beteiligt. Die Betreuung stellt sicher, dass die KM Vollzeit arbeiten kann. Ein nachehelicher Betreuungsunterhalt wäre vermutlich um einiges höher.
Und hier schreibst du es ja eigentlich selbst:
Sie verdient über 2000 € im Monat mit Vollzeit Arbeit (selbständig), Kind ist jetzt über 3 Jahre, Betreuung ist mit Kiga und Oma gesichert
Gruß
Brainstormer
Moin Cheers,
a) wann hast Du denn die letzte GuV gesehen und welche Jahre betreffend
Ich habe GuV´s von 2010 bis 2012 im Juli 2013 bekommen, es fehlt aber die entscheidende von 2013 (Einreichung des Scheidungsantrages). Die wurde mE bewusst weggelassen.
Aber:
Was drängt Dich denn zu b) ?Sie will doch das Haus ... und solange sie die Kredite bedient, kommt es Dir doch entgegen.
Wenn wir uns auf Marktwert der Immobilie abzüglich Darlehen geteilt durch 2 einigen, gebe ich dir Recht, soll se noch 6 Jahre weiter bezahlen, bis der Vertrag ausläuft.
Wenn sich Deine Ex nunmehr wieder nicht auf eine "Alles-in-einem-Abwasch-Lösung" einlässt, solltest auch Du die Themen Zugewinn und TU (wieder) gedanklich trennen.
Was mir mächtig auf den Sack geht ist halt die monatliche TU Zahlung. Wobei das Geld auf seiten meiner Ex vermutlich auch komplett für ihre Anwältin drauf geht. Das muss man sich echt mal weg tun, seit einem Jahr drehen wir uns im Kreis, einige Anwaltsschreiben hin und her gegangen und wir sind absolut keinen Schritt weiter.
Moin Cheers,
die Frage ist, willst Ruhe haben vor TU/EU/Immobilie/etc. und bist bereit dafür einige Taler zu opfern oder willst du das Maximum rausholen und dabei in Kauf nehmen, dass ein Teil davon an Anwälte, Gutachter und Gerichte verloren geht?
Am liebsten beides, Ruhe und Maximum rausholen 😉
Falls Ersteres, könntest du dein Angebot:durchaus noch einmal überdenken, denn wie du hier schreibst:wird der Gewinn auch bei einem Verkauf durch dich voraussichtlich um einiges höher ausfallen, als eben diese 8500 €.
Vielleicht kommt ihr der Sache näher, wenn du dazu bereit bist, die 4500€ TU und die 770€ abzuschreiben. Soll heißen, du machst ihr ein Gegenangebot, für 8500€ das Haus selbst zu übernehmen.
Ist ein interessanter Ansatz um doch noch an ein Gutachten zu kommen
Auch hier könnte man eventuell darüber nachdenken, ob man sich nicht doch mit 50 €/Monat daran beteiligt. Die Betreuung stellt sicher, dass die KM Vollzeit arbeiten kann. Ein nachehelicher Betreuungsunterhalt wäre vermutlich um einiges höher.
Und hier schreibst du es ja eigentlich selbst:
Gruß
Brainstormer
Ich hab anfangs tatsächlich genau darüber nachgedacht, bzw. mir überlegt, dass eine professionelle Tagesmutter wesentlich mehr kostet.
Aber es sind die typischen Eh-da-Kosten, woraus hier noch Geld gezogen wird. Und das nervt mich, denn die Großmutter hat nix zu tun und hängt nur auf der Couch, anstatt sich einfach an dem Enkelchen und einer regelmäßigen Betreuung zu erfreuen.
Hallo,
wieviele Stunden betreut die Großmutter?
Bei dem Betreuungsangebot durch die Großmutter solltest du bedenken, dass sie nicht dazu verpflichtet ist, auch wenn sie weiter nicht zu tun hat.
Was bezüglich der Kosten aber gut wäre, wäre ein Vertrag, den du steuerlich geltend machen kannst.
Sophie
Ist ein interessanter Ansatz um doch noch an ein Gutachten zu kommen
Entweder das oder sie realisiert dadurch, dass ihr Angebot (8500 €) tatsächlich zu niedrig ist.
Aber es sind die typischen Eh-da-Kosten, woraus hier noch Geld gezogen wird.
Das mag ja sein, nur
a) fallen diese Kosten auch irgendwann weg, wenn das Kind älter wird und
b) wird es in der Summe möglicherweise weniger sein, als wenn du tatsächlich zu rückwirkenden TU Zahlungen verdonnert wirst.
Gruß
Brainstormer
Hallo,
wieviele Stunden betreut die Großmutter?
Es gibt keine konkrete Stundenanzahl. Das Kind wird mal dort betreut, mal wird es mit zur Arbeit genommen, dann kümmern sich andere Leute um die Kleine, die KM kümmert sich am wenigsten. Ansonsten ab 14:30 bis Schlafen gehen und am WE.
Was bezüglich der Kosten aber gut wäre, wäre ein Vertrag, den du steuerlich geltend machen kannst.
Den gibt es aber nicht, denn ansonsten müsste die betreuuende Person dies auch bei der Steuer angeben
Hallo,
bezüglich der Betreuung am Wochenende, kannst du nicht anbieten die Betreuung am Wochenende komplett zu übernehmen, so dass dann zumindest keine Kosten anfallen?
Sophie
Ich habe alle 14 Tage Umgang, ein WE von Fr bis So, das andere WE von Do bis So.
Wir hatten gerade besprochen, dass ich beide WE´s pro Monat von Do bis So Umgang habe.
Mehr wird die KM nicht wollen.
Es gibt noch die 200KM Distanz, wobei das das geringere Thema wäre
mal zurück zum eigentlichen Thema:
Wie sind denn eure Meinungen zu folgendem:
12k Ausgleich und Ex übernimmt die Immobilie
Bedingung: bei einem Verkauf innerhalb der nächsten 10 Jahre wird die Differenz zum damaligen Kaufpreis (damals 140K) geteilt und ausgezahlt.
Davon habe ich jetzt nichts und auch nach 10 Jahren nichts, aber sie kann auch die nächste Dekade keinen Reibach alleine machen.
Moin Cheers,
meine persönliche Meinung:
Wenn ich mit etwas abschliesse, schliesse ich mit etwas ab.
Eine solche Vereinbarung wäre für mich kein Abschluss.
Gruß
United
Hallo Cheers,
ich würde mich persönlich auf so etwas nicht einlassen. Das hängt damit zusammen, dass im Zweifelsfall dann eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung nach Hausverkauf folgt, weil deine Ex ja in den Jahren bis zum Verkauf investiert hat (Fenster, Heizung, Garten..keine Ahnung) und das dann ja wiederhaben möchte. Und falls sie das nicht macht, dann würde der Erlös wiederum sinken, wenn keine Instandhaltungsmaßnahmen getroffen werden.
Ich hatte das nämlich auch nach der Trennung: mein Ex wollte einen Zaun zur Straße ziehen und die Einfahrt zu den Garagen pflastern und hat gefragt ob ich 50 % davon tragen würde, weil das Haus ja noch beiden gehört hat. Ich habe ihm dann erklärt, das ich mit zu 50 % an den Materialkosten beteiligen würde, diese aber nicht mehr als Summe X betragen dürften.
Daraufhin erklärte er mir, dass er das machen lassen wollte und der Zaun nicht nur an den Stangen fundamentiert werden sollte, sondern einen gemauerten Sockel erhalten solle. Ebenfalls wollte er spezielle Steine für die Garagenzufahrt haben. Meine Antwort war, dass das unter den Umständen nicht funktioniert, weil wir ja beim Hausbau aus Kostengründen vieles selbst gemacht haben und ich - sofern ich noch im Haus wohnen würde - das auch selbst machen würde. - er wollte im Haus wohnen bleiben.
Nun ja, als Möglichkeit für dich: reale Summe in den Notarvetrag schreiben und die 12 k gleich zahlen lassen und die restliche Summe als Darlehen gewähren und dieses Darlehen in das Grundbuch einzahlen. Und im Vertrag mit aufnehmen lassen, dass sofern die Raten nicht pünktlich und vollständig gezahlt werden auf deinen Antrag die vorherigen Eigentumsverhältnisse wieder hergestellt werden. Und das sie dann binnen 3 Monaten auszieht und das Haus im unvermieteten Zustand verkauft wird.
Ob das rechtlich geht weiss ich nicht, aber das wäre ein Anreiz die Raten auch zu zahlen. Zumal je länger sie gezahlt hat um so mehr der anderen Kredite sind ja auch abgetragen.
Sophie
Moin Cheers,
12k Ausgleich und Ex übernimmt die Immobilie
Bedingung: bei einem Verkauf innerhalb der nächsten 10 Jahre wird die Differenz zum damaligen Kaufpreis (damals 140K) geteilt und ausgezahlt.
würdest Du dann auch einen Passus akzeptieren, der sinngemäss heisst "wenn die Immobilienpreise bundesweit zurückgehen, müssen diese 12KEUR ganz oder teilweise wieder an die Ex zurückbezahlt werden."? Und wie sollte man Deiner Ansicht nach werterhaltende oder -verbessernde Massnahmen berücksichtigen, die Deine Ex in diesen 10 Jahren auf eigene Kosten vornimmt?
Motive wie das hier
Davon habe ich jetzt nichts und auch nach 10 Jahren nichts, aber sie kann auch die nächste Dekade keinen Reibach alleine machen.
sollten Dich nicht leiten; dafür ist das Leben zu kurz. Insofern stimme ich @United zu: Interessant ist allein, was Ihr JETZT tut. Sich wegen dieser paar Kröten weitere 10 Lebensjahre damit zu befassen (inklusive irgendwelcher Spielchen wie "ich fahre jetzt regelmässig am Haus vorbei und schaue, wer auf dem Klingelschild steht") wird Deine Lebensqualität nicht verbessern.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.