Hallo zusammen,
die Ex und ich haben jeweils bei zwei Versorgungsträger Rentenpunkte "angesammelt". Bei jeweils einem Versorgungsträger von beiden ist die
Höhe eher gering.
Das Gericht ist der Meinung, dass es extrem unwirtschaftlich sei nach der normalen Vorgehensweise die Rentenpunkte auszugleichen.
Es kam jetzt der Vorschlag, das nur die Höhe des Kapitalwertunterschiedes in Form einer einmaligen Übertragung der Entgeltpunkte
auf das Rentenkonto der Ex erfolgen soll.
Ich stehe ein bisschen auf dem Schlauch. :question:
Was bedeutet das für mich? Ist das im Endeffekt günstiger für mich (was ich kaum glauben kann) wegen geringer Verwaltungskosten oder ähnliches?
Viele Grüße
clint
Hi clint,
ohne Angabe wie lange ihr verheiratet wart und was hier ca. verdient wurde, kann man darauf kaum etwas sagen.
Persönlich finde ich die Möglichkeiten die das Gesetz seit 2009 bietet sehr gut - und zwar in der Form, den Versorgungsausgleich nach Möglichkeit komplett auszuschließen. Spart Ärger und bei kurzen Ehen sind die Anwartschaften eh teilweise so gering, dass das eine Alternative sein kann. Wird der Versorgungsausgleich im Vorfeld wirksam durch Notarvertrag augeschlossen, folgt das Gericht dieser Entscheidung der Ex-Partner und versendet nach Eingang Scheidungsantrag durch den Anwalt keine Bögen zum Versorgungsausgleich. Gruß Ingo
Hallo,
ich war 15 Jahre verheiratet. Die Ex hat wegen der Kinder lange gar nicht und dann nur halbtags gearbeitet.
Das bedeutet, es gibt eine hohe Differenz zwischen unseren Entgeltpunkten. Umgerechnet sind das rund 60Tsd €.
Damit die unterschiedlichen Versorgungsträger sich gegenseitig nach irgendwelchen Berechnungen die Beträge
hin und her schieben, soll einmalig eine Anzahl von Entgeltpunkten die den Wert der Differenz darstellen von meinem
Rentenkonto auf das Konto der Ex übertragen werden.
Mir ist halt immer noch nicht klar, was das letztendlich für mich bedeutet.
Das die, während der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte, nach einer Scheidung entsprechend aufgeteilt werden ist schon verständlich.
Wird ein höherer Verwaltungsaufwand der Versorgungsträger den Betroffenen in irgendeiner Form als "Gebühr" aufgebrummt?
Sonst könnte es mir doch egal sein, wie viel Arbeit die Versorgungsträger damit haben???
Übrigens: geschieden bin ich schon eine Weile. Der Versorgungsausgleich wurde damals abgetrennt.
Viele Grüße
clint
Das Gericht ist der Meinung, dass es extrem unwirtschaftlich sei nach der normalen Vorgehensweise die Rentenpunkte auszugleichen.
Hallo,
damit kann ich wenig anfangen. Gibt es dazu ein Schreiben des Gerichts oder war das eine mündliche Aussage?
/elwu
Hallo,
es gibt ein Schreiben vom Gericht. Ich habe das aber leider nicht zur Hand.
Ich werde das aber nachreichen.
Viele Grüße
clint